@HHawkeye24 Na ja, bei IBM war man sich Ende der 80er Jahre sicher, dass kein Bedarf an "personal computers" bestehe. Allerdings ist es bis zur Stromerzeugung durch Kernfusion noch ein sehr sehr sehr langer Weg.
Meine Damen und Herrn, die Energiewende für Sie:
Dank des guten Wetters produziert Deutschland viel mehr Strom, als wir verbrauchen können. Den müssen wir irgendwie loswerden.
Also erhalten ausländische Energieversorger den deutschen Strom GRATIS.
Doch damit nicht genug. Obendrauf gibt es noch eine PRÄMIE (!) von bis zu 48 Cent je abgenommener Kilowattstunde. Damit sie uns den Strom auch wirklich abnehmen.
Und weil es so schön ist, kassieren die deutschen Hersteller des überschüssigen Sonnenstroms natürlich auch noch mit ab und zwar bis zu 40 Cent je produzierter Kilowattstunde.
Kosten insgesamt - für Dich und mich für alle - : Bis zu 88 Cent pro Kilowattstunde. Für Strom, der überhaupt nicht gebraucht wird.
Soviel zu: Die Sonne schickt keine Rechnung. 🥳
Da das IMMER WIEDER in Abrede gestellt wird, hier ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Kernsatz:
Rente ist EIGENTUM!!!
Bitte für Verbreitung teilen um den Unsinn es handele sich um eine Art "staatliches Almosen" endlich zu beenden.
Danke.
Es ist völlig klar, dass die illegalen Maßnahmen der EU, Menschen ohne Gerichtsverfahren um ihre wirtschaftliche, ja offenbar sogar physische Existenz zu bringen, ebenso illegal unterstützt von deutschen Behörden ein krimineller Akt sind. Er verstößt gegen alles, wofür 1000 Jahre Aufstieg des Westens aus dem Mittelalter stehen. Er verstößt gegen das Recht auf rechtliches Gehör; er verstößt gegen das Prinzip, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben kann; er verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung; er verstößt gegen die Rede-, die Meinungs- und die Pressefreiheit. Jeder Beamte und Angestellte des Staates, der sich daran beteiligt und nicht von seinem Remonstrationsrecht, ja von seiner Remonstrationspflicht Gebrauch macht, macht sich strafbar und wird nach der Wende zurück zum Rechtsstaat auch strafrechtlich zu verfolgen sein. Das gilt insbesondere für die Behörde, die sich als Scharfrichter der Sanktionsdurchsetzung versteht und für alle ihre Mitarbeiter, die sich an diesem konkreten Fällen beteiligt haben, es gilt auch für jeden Polizisten oder anderen Vollstreckungsbeamten, der dies durchsetzt. Jeder Richter, der diesem Unrecht Nachdruck verleiht, macht sich der Rechtsbeugung schuldig und wird ebenso zu bestrafen sein. Jeder Politiker, der dies unterstützt verstößt gegen seinen Amtseid und wird wegen des Tatbestandes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stürzen wegen Hochverrats anzuklagen und zu verfolgen sein. Niemand von ihnen soll sich sicher fühlen und denken, dass diese Straftaten in Vergessenheit geraten. Alles wird archiviert, mit einer Effizienz, die, basierend auf Internet und KI, die Effizienz der Behörde für die Dokumentation der Staatskriminalität in der DDR in Salzgitter in der alten Bundesrepublik weit in den Schatten stellt. Alles wird ausgegraben werden und niemand in dieser Befehlskette der Tyrannei kann sich darauf berufen, nur Befehle befolgt zu haben.
Die Bundesbank dringt auf digitalen Euro.
"Ich sehe den digitalen Euro als eine Art digitalen Zwilling des Bargelds“ sagt Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz.
Nein, Herr Balz. Der digitale Euro ist das genaue GEGENTEIL von Bargeld!
Bargeld ist gelebte Privatsphäre. Der digitale Euro dagegen ist vollständig überwachbar und staatlich programmierbar.
Genau deswegen will die Politik ihn.
Der Klarnamenzwang im Netz wird nicht deshalb gefordert, weil Straftaten unter dem Schutz eines Pseudonyms nicht verfolgt werden können.
Bademantel-Besuche gehen jetzt auch schon.
Der Klarnamenzwang wird gefordert, damit sich die Leute selber zensieren.
Weil der Chef die als "rechts" gebrandmarkte Meinung sehen könnte.
Weil Jobverlust und Kontokündigungen drohen.
Weil die Antifa zu Besuch kommen könnte.
Weil das Haus beschmiert, das Auto angezündet, das Kind verprügelt oder das Haustier getötet werden könnte.
Wo die Justiz es nicht richten kann mit den "abweichenden Meinungen", sollen Gewalt und Willkür für Friedhofsstille sorgen.
@rebew_lexa@Nordlicht1953 Ich denke, jeder halbwegs kluge Rechtsreferendar kann so einen Bußgeldbescheid pulverisieren. Und im Übrigen obliegt die Beurteilung der angemessenen Geschwindigkeit nicht irgendeinem Richter, sondern dem Fahrer. In Par. 35 StVO heißt es "... wenn höchste Eile geboten ist..."
@rebew_lexa@Nordlicht1953 Ich wiederhole mich gern. Hier gilt Par. 35 StVO. Da gibt's keine rechtliche Grundlage für ein Bußgeld. Es wird ggf. geprüft, ob der wirklich auf einer Einsatzfahrt war und wenn ja, dann ist gut. Die Geschichte klingt für mich recht unglaubhaft.
@sitz360@rebew_lexa Es gilt hier Par. 35 StVO. Daher gibt es keine rechtliche Grundlage für einen Bußgeldbescheid. Klingt bizarr, diese Story. Üblicherweise überprüft die Bußgeldstelle, ob die Inanspruchnahme von Sonderrechten gerechtfertigt war und stellt dann das Verfahren ein.
@unbelehrbarrat@rebew_lexa Die Geschichte klingt unglaubwürdig. Par. 35 StVO gilt hier. Für so einen Bußgeldbescheid fehlt somit jede rechtliche Grundlage!