🕵🏻♂️Knappe Mehrheit für Dringlichkeitsantrag zur Chatkontrolle🕵🏻♂️
Zweimal hat das EU-Parlament die Chatkontrolle abgelehnt. Nun wurde so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt. Der Dringlichkeitsantrag ist durch. Der Weg für mehr Massenüberwachung wurde soeben geebnet.
Am Donnerstag wird endgültig darüber abgestimmt, ob künftig alles, was wir in Messengerchats und im Internet so schreiben, gescannt wird.
Ich habe heute versucht, die Chatkontrolle zu stoppen.
Am Wochenende mussten Sibylle Berg und ich Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich mitteilen, dass das Durchprügeln der Chatkontrolle im Eilverfahren leider gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments verstößt. Während Metsola der interessierten Presse daraufhin (fälschlicherweise) mitteilte, dass das schon alles seine Richtigkeit habe, warten wir immer noch auf ihre Antwort.
Deshalb wollte ich es ihr heute bei der Eröffnungssitzung in Straßburg noch einmal erklären. Und musste erstaunt feststellen, dass die Präsidentin doch Regeln kennt: Exakt nach 60 Sekunden hat sie mir das Mikrophon abgestellt. (regelkonform, wird aber selten gemacht)
Dabei hätte ich noch einiges zu sagen gehabt: "Frau Präsidentin, Sie wachen nach Artikel 22 über dieses Regelwerk (mit der ausgedruckten Geschäftsordnung wedelnd) - erklären Sie den Eilantrag für unzulässig. Wir sind hier schließlich nicht auf Malta! Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung überreiche ich Ihnen gerne persönlich. In der MEP-Bar."
Wie es nun weitergeht? Morgen wird über das Eilverfahren abgestimmt, obwohl diese Abstimmung gar nicht stattfinden dürfte. Wenn der Antrag erfolgreich ist, kommt die Chatkontrolle Donnerstagmittag zur Abstimmung ins Plenum. Um sie noch zu stoppen, müssten 361 Abgeordnete - eine qualifizierte Mehrheit - DAGEGEN stimmen.
Die schlechte Nachricht: Donnerstag ist der letzte Tag vor der Sommerpause und viele MEPs dürften bereits auf dem Weg in den Urlaub sein. Ein Schelm, wer Böses denkt bei dieser Terminierung... Smiley!
Wenn die Chatkontrolle durchgeht, dürfen die Plattformen (also die US-Tech-Bros) wieder & weiterhin fröhlich & ganz legal Ihre Nachrichten scannen. Schreiben Sie also gefälligst etwas unterhaltsamer in den kommenden Wochen... ZwinkerSmiley!
Liebe Bitcoiner,
in Sachen Haltefrist gibt es durchaus etwas, was ihr tun könnt.
Setzt euch hin und schreibt E-Mails - an eure Abgeordneten von der Union aus eurem Wahlkreis.
Nehmt das Telefon in die Hand und ruft an - im Wahlkreisbüro und im Bundestag.
Und dann sagt euren Freunden, dass sie das Gleiche machen sollen.
Ja, das macht Eindruck. Das bewirkt etwas.
Erinnert euch an das Zitat von Juncker:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
MACHT DIESES GESCHREI.
https://t.co/chDzOsVT1D
Das Kabinett hat soeben den Haushaltsentwurf 2027 und das Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Ich habe beide gelesen. Das Ergebnis bestätigt meine Rechnung von heute Mittag – und übertrifft sie.
Das Begleitgesetz setzt die Alkoholsteuererhöhung um: paragraphengenau, mit Wirkungstabelle, 455 Mio. Euro. Die Krypto-Besteuerung? Kommt darin nicht vor. Auch im Entwurf des Jahressteuergesetzes, das am 15. Juli ins Kabinett soll, ist Fehlanzeige. Kein Artikel, kein Paragraph. Es gibt weiterhin keine Gesetzentwürfe, nicht einmal Referentenentwürfe.
Stattdessen steht sie im Haushaltsentwurf als “Globale Mehreinnahme”: 2,6 Mrd. Euro, in einem Topf mit Plastiksteuer, Kriminalitätsbekämpfung und Streichung von Steuervergünstigungen. Begründung im Entwurf selbst: Das sind Maßnahmen, die “noch nicht beschlossen wurden”. Die Bundesregierung dokumentiert ihre eigene Luftbuchung.
Und im Klartext steht dort auch, was geplant ist: Kryptowerte sollen den Kapitaleinkünften zugeordnet werden, Gewinne “unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig”. Kein Wort zu Vertrauensschutz oder Bestandsschutz. Karlsruhe hat dazu 2010 alles gesagt (BVerfGE 127,1).
Der Bundestag berät ab September. Das Steuergesetz muss erst noch geschrieben werden – und dafür braucht Klingbeil die Union, die eine Abschaffung der Haltefrist im Finanzausschuss gerade erst abgelehnt hat. Eure Briefe an die Wahlkreis-MdBs sind ab heute wichtiger, nicht unwichtiger.
So einfach geht’s: 1. PLZ auf https://t.co/89u8O8MpqP eingeben – euer Wahlkreis-MdB erscheint in 30 Sekunden. 2. Brief kopieren, ersten Absatz mit eigenen Worten anpassen (individuelle Schreiben wiegen im Abgeordnetenbüro mehr als hundert identische Kopien). 3. Abschicken – E-Mail geht, Brief wirkt stärker. Und: Teilt die Antworten eurer Abgeordneten hier unter dem Post. Ich lese mit. #Bitcoin
Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin:
Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum.
1. Es geht um Vertrauensschutz.
Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus.
2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem.
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme.
3. Die praktischen Folgen träfen den Standort.
Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen.
Meine Bitte an Sie:
Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort – im Wahlkreis]
[ggf. E-Mail/Telefon]
Bei der Haltefrist nach § 23 EStG geht es auch um Rückwirkung. Das BVerfG hat 2010 zur Spekulationsfrist bei Grundstücken klargestellt: Bereits eingetretene Steuerfreiheit genießt Vertrauensschutz. Wer sie nachträglich kassiert, handelt verfassungswidrig. Und wer laufende Haltefristen entwertet, muss eine Abwägung bestehen, die er nicht bestehen wird. Klingbeil plant nicht nur schlechte Steuerpolitik. Er plant einen Fall für Karlsruhe. #Bitcoin
Bitcoin ist strukturell Gold, nicht Aktie. Wenn die Regierung Bitcoin wie Aktien besteuern will, dann begibt sie sich auf steuerrechtlich dünnes Eis und zerstört das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. https://t.co/5TRI3s1pBv
Bitcoin wird mindestens seit 2013 als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt, mit Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Wer Bitcoin gezielt aus dieser Systematik herauslösen will, hat ein Problem mit Art. 3 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pendlerpauschalen-Entscheidung 2008 klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht.
@bryan_johnson Hi Bryan,
I’m curious about the current evidence regarding plants in indoor spaces like apartments or houses. Are there solid studies showing whether indoor plants have measurable effects on the human body?
Thanks Bryan.