Eine Presse, die nur druckt, was freigegeben wurde, ist eine Pressestelle.
Die Frau, die Berlin regieren will, hat Angst vor einem Terrorsympathisanten, der den Chefplaner des Massakers vom 7. Oktober als „Märtyrerhelden“ feiert, und streicht deshalb seinen Namen aus dem Interview. Der Spiegel wusste das. Hätte er es verschwiegen, hätte er die Berliner Wähler und die möglichen Koalitionspartner über die wichtigste Eignungsfrage im Dunkeln gelassen. Er hat es gedruckt und damit die erste Aufgabe der Presse erfüllt: der Öffentlichkeit zu sagen, was die Mächtigen für sich behalten wollen.
1962 veröffentlichte der Spiegel in „Bedingt abwehrbereit“, was die Regierung Adenauer als Staatsgeheimnis behandelte. Die Polizei besetzte nachts die Redaktion, Augstein und mehrere Redakteure kamen in Untersuchungshaft, Augstein für 103 Tage, Adenauer sprach im Bundestag von einem „Abgrund von Landesverrat“. Das Bundesverfassungsgericht nannte die freie Presse 1966 ein „Wesenselement des freiheitlichen Staates“: „Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein.“
1971 ließ Nixon den Abdruck der Pentagon Papers gerichtlich verbieten. Der Supreme Court hob das Verbot auf, Justice Black: „The press was to serve the governed, not the governors.“
1987 nannte Barschel den Spiegel-Bericht „erstunken und erlogen“, kündigte Klage an und gab sein Ehrenwort. Zwei Wochen später trat er zurück.
2011 sprach Wulff dem BILD-Chefredakteur auf die Mailbox, um die Berichterstattung über seinen Kredit zu verhindern. BILD druckte. Wulff trat zurück.
Hätte man das der Öffentlichkeit verschweigen sollen? Hätte man es verschweigen dürfen? Und Ramelow bezeichnet diese freie Presse als „niederträchtig“. https://t.co/NeowRhPFCD
Ungewohnter Klartext im ZDF:
WIR WERDEN VON DER POLITIK VERARSCHT!
Merz predigte Schuldenbremse halten.
Realität: Rekordschulden ohne Ende.
Wahlversprechen ins Gegenteil.
Pleitgen von CNN spricht aus, was sonst im ZDF "rechtsradikal" ist:
Das ist kein Gefühl, es ist Verarsche pur
„Die Klage ist laut Steinhöfel ein Novum – erstmals werde ein Gericht prüfen, ob eine Medienanstalt Journalisten vorschreiben darf, ob sie ihren Gästen zu widersprechen haben und ob sie hinterher kommentieren müssen.“ @Steinhoefel und @benungeskriptet klagen gegen die Medienanstalt NRW. Deren Chef hatte schon im Juni davon gesprochen, mit seinen Eingriffen in die Pressefreiheit einen „präventiven Effekt“ erzielen zu wollen. Wie NIUS kürzlich enthüllte, ist genau dieser Effekt das Ziel des geplanten Digitale Medien-Staatsvertrags: Die Landesmedienanstalten sollen automatisiert und präventiv das Netz durchsuchen und Inhalte sperren können. Diese gefährlichen Behörden im Machtrausch gehören abgeschafft und nicht mit noch mehr Befugnissen ausgestattet.
https://t.co/GsKvs7tlZk
„Dieser ganze Saftladen gehört abgeschafft!"
Joachim Nikolaus Steinhöfel {ungeskriptet}.
Die ganze Folge gibt's heute 18:00 Uhr auf Youtube, Spotify und überall, wo es Podcasts gibt.
BREAKING NIUS: Sven Schulze und seine Leute verbreiten nun den Spin, er habe mit der Eidesstattlichen Versicherung nichts zu tun gehabt, obwohl er sie bereits unterschrieben vor sich liegen hatte. Schulze sagt die Unwahrheit. Vermutlich fürchtet er politische UND strafrechtliche Konsequenzen. Weil Sven Schulze nun mit aller Macht versucht, NIUS Falschberichterstattung zu unterstellen, veröffentlichen wir hier den gesamten Gesprächsverlauf unserer offiziellen Anfrage an Schulze gestern (Dienstag) Abend um 20.52 Uhr. Möge sich jeder selbst ein Bild machen und sich die Frage stellen, warum Schulze gestern Abend so getan hat, als hätte er von dem gesamten Vorgang noch nie gehört
Ralf Schuler um 20.52 Uhr: "Lieber Herr Schulze, stimmt es, dass Sie in der Fraktionssitzung am 13. Oktober den Abgeordneten eine eidesstattliche Versicherung zur Unterschrift vorgelegt haben, in der sie bestätigen sollten, Rausch nicht gewählt zu haben? Besten Gruß aus Berlin"
Sven Schulze um 21.36 Uhr: "Nein. Das stimmt nicht. Wer sagt das?"
Schuler: "Teilnehmer der Sitzung."
Schulze: "Tolle Quellen haben sie da. Wirklich."
Schuler: "Ich denke mir das ja nicht aus."
Schulze: "Na ja. Aber trauen Sie mir das tatsächlich zu?"
Schuler: "Es geht ja nicht darum, was ich glaube. Teilnehmer der Sitzung erklären das. Ich nehme Ihr Dementi mit in den Text auf."
Schulze: "Da kann also jemand behaupten, ich hätte den Kollegen so etwas vorgelegt und dann wird da ne Story draus. Obwohl ich es definitiv nicht gemacht habe. Krass"
Schuler: "Es behaupten mehrere Teilnehmer. Meinen Sie, es gibt eine Absprache zum Komplott?"
Schulze: "Nein. Den gibt es nicht. Die Stimmung in der letzten Fraktionssitzung war auch wieder besser als zuvor."
Sven Schulze hätte problemlos antworten können, dass es den Vorgang gab, er damit aber nichts zu tun habe. Stattdessen tat er so, als hätte er noch nie etwas von dieser Eidesstattlichen Versicherung gehört, als wäre der ganze Vorwurf vollkommen abwegig. Möge jeder selbst beurteilen, was dieser absurde Vertuschungsversuch von der Glaubwürdigkeit des Sven Schulze übrig lässt.
Große Schnappatmung im medialen Elfenbeinturm: Die böse AfD hat einen Privatdetektiv auf einen ZDF-Reporter gehetzt! Ein beispielloser Anschlag auf die Pressefreiheit!
Einschüchterung!
Oder, für alle, die das erste Semester Jura nicht schlafend verbracht haben:
schlichtes Zivilprozessrecht.
Wer sich als hochbezahlter „Heute-Show“-Clown mit gefälschtem Mikrofon als Parteivertreter ausgibt, um Menschen vorzuführen, begeht eine handfeste Rechtsverletzung.
Will man diesen mutigen „Satiriker“ dafür juristisch belangen, verlangen deutsche Gerichte zwingend eine ladungsfähige Anschrift.
Da unsere gebührenfinanzierten Helden sich aber standardmäßig hinter Auskunftssperren verschanzen, muss logischerweise ein Ermittler die Adresse herausfinden.
Das ist kein finsterer Mafia-Thriller, wie ihn die „Süddeutsche Zeitung“ aus den sogenannten Leaks herbeifantasiert.
Das ist juristischer Alltag.
Der Vorgang offenbart die ganze weinerliche Doppelmoral unserer Haltungsjournalisten:
Mit der grenzenlosen Arroganz der Zwangsgebühren ungeniert austeilen, täuschen und provozieren – aber sofort panisch in die Opferrolle flüchten, wenn man plötzlich als Privatperson für den eigenen Unsinn geradestehen soll.
Wer die Grenze vom Journalisten zum politischen Aktivisten so offensichtlich überschreitet, wird vor Gericht am Ende eben auch wie einer behandelt.
Wer austeilt, muss auch das Zivilrecht einstecken können.
Willkommen im Rechtsstaat.
Heult leiser.
#AfD #ÖRR #HeuteShow
https://t.co/R8RZfgClIt via @welt
In eigener Sache: Apollo News erzielt Erfolg gegen Sven Hüber
Sven Hüber ist vorläufig mit seinem Versuch gescheitert, unsere Berichterstattung über seine Registrierung als Stasi-IM verbieten zu lassen. Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 13. Oktober 2026, 27 O 376/26 eV, Hübers Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Den von Hüber angegriffenen Artikel vom 14. September 2026 haben wir freiwillig präzisiert: Wir berichten über seine Registrierung als IM, ohne damit eine tatsächliche Tätigkeit als Stasi-Informant zu behaupten. An der Kernaussage unserer Berichterstattung – Hübers Registrierung als IM „Paul Schnelle“ – halten wir unverändert fest. Hinsichtlich der ursprünglichen Fassung erklärten beide Parteien das Verfahren anschließend übereinstimmend für erledigt. Den Versuch, stattdessen die überarbeitete Fassung im Wege einer Antragserweiterung verbieten zu lassen, hat das Landgericht als unzulässig erachtet und Hübers Antrag zurückgewiesen.
Das Ministerium für Staatssicherheit registrierte Sven Hüber als Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) unter dem Decknamen „Paul Schnelle“ und führte den Vorgang ab Oktober 1988 unter der Registriernummer 3940/88. Dass Hüber tatsächlich als IM aktiv geworden ist, behaupten wir damit nicht. Er bestreitet eine solche Tätigkeit. Die Akte „Paul Schnelle“ ist nur noch unvollständig vorhanden, große Teile fehlen.
Im Rahmen ihrer Kostenentscheidung hat die Pressekammer ausgeführt, dass es sich nicht offensichtlich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung handele und es fraglich sei, ob wir uns „angesichts der jedenfalls teilweise unstreitigen Inhalte der beim Bundesarchiv über den Antragsteller geführten Akten“ nicht mit Erfolg auf einen „hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen oder sogar auf den Wahrheitsbeweis der lediglich als Verdacht berichteten Tatsachen“ berufen können.
Vielen Dank an unsere Anwälte Joachim Steinhöfel und Hendrik Merx.
https://t.co/CGe5bySfvk
Die CDU verspricht: „Wir werden die Steuern nicht erhöhen, wenn wir regieren.“
CDU in der Regierung:
🚬 Tabaksteuer: steigt in vier Stufen bis 2030, die Packung bis auf rund 11,78 €. Das Finanzministerium nennt das ganz offen eine „Konsolidierungsmaßnahme“. Und aus Versehen war das Gesetz sogar schon heute in Kraft.
🥤 Zuckersteuer: neu, ab Juli 2027 bis zu 32 Cent pro Liter.
🛍️ Plastiksteuer: neu, rund 1,5 Milliarden € im Jahr. Zahlen wird sie am Ende wie immer der Kunde an der Kasse.
💊 Zuzahlungen bei Medikamenten und im Krankenhaus: +50 %.
🦷 Zuschuss zum Zahnersatz: von 60 auf 50 % gekürzt.
💍 Mitversicherte Ehepartner: ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 %.
🏥 Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse: zusätzlich zur normalen Anhebung noch einmal 300 € obendrauf.
👶 Pflege: Kinderlose zahlen 50 % mehr Zuschlag.
Natürlich sind das keine Steuererhöhungen. Das sind „Konsolidierungsmaßnahmen“, „Lenkungsabgaben“ und „Beitragsstabilisierung“.
Der Bürger zahlt trotzdem mehr. Er darf sich nur aussuchen, wie es heißt.
Ein Hoch auf die Doppelmoral im linksalternativen Schanzenviertel! 🥂
Jahrelang hat sich Fritz-Kola als das moralische Gewissen der Getränkeindustrie inszeniert.
Schön antikapitalistisch, lautstark gegen Rechts, immer tiefrot-grün lackiert und fest mit dem FC St. Pauli umschlungen.
Man fordert stetig „Haltung“, bejubelt die linksgrüne Blase und sonnt sich im Glanz der vermeintlich besseren Gesellschaft.
Doch, oh Schreck!
Jetzt macht der Staat genau das, was linke Politik eben so macht:
Er greift tief in die Taschen und erfindet neue Steuern.
Die geplante Zuckersteuer trifft den hippen Brausehersteller mit seinen satten 10,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in der Flasche voll ins Mark.
Und schlagartig ist Schluss mit der sozialistischen Romantik.
Wenn es an die eigenen Pfründe und die 116 Millionen Euro Jahresumsatz geht, mutiert der tapfere Schanzen-Rebell auf einmal zum knallharten Wirtschaftsliberalen.
Plötzlich jammert man lautstark über das böse „Bürokratiemonster“, weint über Hunderte neue Zollbeamte und stellt schockiert fest, dass planlose Überregulierung den heimischen Mittelstand ruiniert, während globale Großkonzerne wie Coca-Cola nur müde lächeln.
Ach was! Wer hätte das nur ahnen können?
Willkommen in der wirtschaftsfeindlichen Realität, die ihr jahrelang mit eurer Haltungspolitik selbst herbeigeklatscht habt!
Dass man sich dann aus purer Panik vor dem Profitverlust auch noch als Sponsor auf dem CDU-Parteitag anbiedert, ist die absolute Krönung dieser ideologischen Insolvenz.
Fazit: Links blinken, knallhart kapitalistisch abkassieren und beim ersten Hauch von echter linker Steuerpolitik heulend zusammenbrechen.
Genau mein Humor.
#Zuckersteuer #Doppelmoral
https://t.co/vNlj5kf4H6
Eine Gruppe migrantischer Jugendlicher prügelt und tritt brutal einen Gleichaltrigen am hellichten Tag vor einer Schule in #FrankfurtOder nieder.
Lese gerade, dass die Polizei der Meinung ist, man solle dieses Video aus Respekt vor dem Opfer nicht weiter im Internet teilen.
Und ich würde ja zustimmen, würden wir in einem Land leben, in dem das nicht an der Tagesordnung ist genauso wie die Tatsache, dass Politik und auch zahlreiche Medien solche Vorfälle systematisch wegschweigen, verharmlosen oder gar jene des Rassismus beschuldigen, die den brutalen Anstieg von Gewalt durch Migranten, eingebürgerte Migranten und ihren Nachkommen thematisieren.
Ich würde ja zustimmen, wenn wir angesichts der Kriminalstatistik der Polizei, die das auch noch dokumentiert, eine Politik hätten, die darauf mit harter Hand, Konsequenzen, Abschiebungen etc. reagieren würde.
Haben wir aber nicht.
Wir leben stattdessen in einem Land, in dem die echten Zustände und Nöte von Eltern und Kindern, von Mädchen und Frauen systematisch ignoriert werden. Stattdessen leisten wir uns seit Tagen eine Debatte, ob man wohl eine Ministerin noch kritisieren darf, weil sie doch einen Trauerfall in der Familie hat und eine Stieftochter verstorben ist.
Wo waren Frau Bas und die Politik, wo sind sie alle angesicht der toten Kinder, die abgestochen, vergewaltigt und verprügelt wurden in den letzten zehn Jahren?
Wer genau aus der Politik tröstet jetzt diesen jungen Mann, der morgen in dieselbe Schule zurück soll, wo man ihn verprügelt? Wer tröstet alle jene Kinder und Jugendlichen, die täglich ähnliche Situationen meistern müssen, eingeschüchtert, bedrängt, geschlagen und bedroht werden?
Ich denke, es ist wichtig, dass so viele Menschen wie möglich dieses Video sehen. Nicht aus Voyeurismus, sondern um den Tatsachen ins Auge zu blicken und sich selbst mit der Wahrheit zu konfrontieren, die nicht weggeht, nur weil wir sie verscheigen.
Zu viele behaupten immer noch, dies alles würde nicht geschehen, es seien nur Einzelfälle, nicht so schlimm etc.
Aber es ist schlimm und es wird noch schlimmer werden. Seht hin. So sieht der Kontrollverlust unserer Gesellschaft aus und das hier sind "nur" völlig entfesselte Kinder und Teenager, wollen wir wirklich warten, bis sie älter werden und unsere Kinder ganz tot schlagen?
Brutale Attacke vor einer Schule in Frankfurt (Oder): Die jugendlichen Täter verprügelten einen Schüler einer Frankfurter Oberschule brutal und filmten die Tat. Aktuell ermittelt die Polizei gegen zehn Tatverdächtige. Bei ihnen handelt es sich um Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, die deutscher, polnischer, russischer und syrischer Nationalität sind. Ihnen werden gefährliche Körperverletzung und Raub vorgeworfen. https://t.co/ZU9rm9fBXc
WER KLAGT gegen die CDU in Sachsen-Anhalt?
Es ist strafbar, Abgeordnete an der Ausübung ihres freien Mandats zu hindern, stellt der ehemalige SPD-Minister @MathiasBrodkorb
klar: § 106 StGB stellt genau das unter Strafe: Wer ein Mitglied eines Landtags durch Drohung mit einem „empfindlichen Übel“ dazu nötigt, seine Befugnisse nicht auszuüben, riskiert bis zu fünf Jahre.
Ob der konkrete Beschluss schon strafbar ist, müsste die Staatsanwaltschaft entscheiden.
Aber der Anspruch, Abgeordnete „zu ihrem eigenen Schutz“ vom Abstimmen fernzuhalten, zeigt, wie tief die Brandmauer inzwischen ins freie Mandat eingreift.
Wer seine eigenen Leute nicht mehr an der Urne traut, sollte vielleicht mal die eigene Linie hinterfragen – nicht unsere Verfassung.
Ob daraus wirklich ein Verfahren wird, hängt nicht nur von juristischen Spitzfindigkeiten ab. Sondern davon, ob sich jemand findet, der den Anfangsverdacht auch formell geltend macht? Können täte das jeder.
OFFENER BRIEF AN @BMW@BMWGroup@BMWMotorsport DEUTSCHLAND 🚘
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fahre einen BMW 430i MSport Coupé. Ich mag dieses Auto, ich schätze deutsche Ingenieurskunst und ich war bislang der Meinung, dass ein Automobilhersteller vor allem eines tun sollte: hervorragende Autos bauen und sie verkaufen.
Offenbar habe ich Ihr Geschäftsmodell missverstanden.
Wenn die Berichte stimmen, dass BMW sein Leasingangebot für den neuen Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt ausgerechnet an dem Tag zurückgezogen hat, an dem dieser gewählt wurde, dann stellt sich die Frage:
Seit wann entscheidet ein Autobauer anhand der Parteizugehörigkeit eines Amtsträgers, wer einen BMW fahren darf?
Oder habe ich etwas verpasst?
Gibt es inzwischen neben der Bonitätsprüfung auch eine Gesinnungsprüfung?
Muss man bei der Bestellung eines BMW künftig seine politische Einstellung angeben?
Und bekommt man bei der Auslieferung dann nicht nur den Fahrzeugbrief, sondern auch gleich die passende politische Haltung dazu?
Besonders charmant ist diese Haltung in einer Zeit, in der die deutsche Automobilindustrie dringend Kunden braucht. Man stelle sich vor, ein Kunde kommt freiwillig, möchte ein deutsches Premiumfahrzeug leasen, bezahlt wird das Ganze aus öffentlichen Mitteln und der Hersteller signalisiert: Danke, aber nein danke!
BMW scheint es sich leisten zu können, auf Kunden zu verzichten. Die Kunden hingegen können sich problemlos für andere Hersteller entscheiden. Denn
BMW ist ja nicht der einzige Automobilhersteller auf diesem Planeten. Es gibt andere exzellente deutsche Autohersteller und zahlreiche weitere Marken. BMW hingegen hat ja nur seine eigenen Fahrzeuge zu verkaufen. Ein bemerkenswertes Kräfteverhältnis, wenn man darüber nachdenkt.
Und was ist eigentlich mit dem Geld der deutschen Steuerzahler?
Wenn öffentliche Mittel für einen Dienstwagen eingesetzt werden, sollte dann nicht vor allem zählen, dass das Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll ist, den Anforderungen des Amtes entspricht und das deutsche Politiker gleichzeitig deutsche Ingenieurskunst präsentieren?
Oder sollen deutsche Bürger künftig deutsche Unternehmen unterstützen, während deutsche Unternehmen bei staatlich finanzierten Aufträgen politische Auswahlverfahren veranstalten?
Ich frage mich ernsthaft, welches Signal BMW uns damit senden möchte.
Dass man ein Auto nur dann kaufen oder leasen darf, wenn die persönliche politische Gesinnung dem Vorstand genehm ist?
Dass wirtschaftliche Entscheidungen künftig nach Parteibuch statt nach Angebot, Nachfrage und Vertrag getroffen werden?
Ich jedenfalls fahre meinen BMW 430i M Sport Coupé (noch), weil ich mich für das Auto entschieden habe, nicht, weil ich vorher eine politische Gesinnungsprüfung bestehen musste, aber auch mein Leasingvertrag läuft in naher Zukunft aus und dann hab ich ja Glück, weil es noch ganz viele andere Hersteller gibt, die ganz tolle Autos bauen.
Ein Auto ist ein Auto und ein Kunde ist ein Kunde und ein Unternehmen sollte Autos verkaufen, statt sich zum politischen Türsteher aufzuschwingen.
Sehr geehrte Damen und Herren bei BMW: Sie dürfen selbstverständlich selbst entscheiden, mit wem Sie Geschäfte machen. Aber wir Kunden dürfen ebenso selbstverständlich entscheiden, wem wir unser Geld geben. Vielleicht sollten Sie sich daran erinnern, bevor Sie in ihren wirtschaftlich schlechten Zeiten den nächsten potenziellen Kunden aussortiert.
Mit dem Aussortieren eines Kunden, dessen politischen Gesinnung euch nicht gefällt, sortiert Ihr übrigens 30,5 % der deutschen Wähler mit aus und falls Euch die Anzahl an potentiellen Käufern nicht ganz klar ist, hier gerne noch mal die Fakten diesbezüglich:
Wahlberechtigte in Deutschland:
60.5 Millionen
Potenzielle AFD Wähler:
30,5%
Vor den Kopf gestossenen Kunden:
18.5 Millionen
Könnt Ihr Euch diesen Boykott tatsächlich leisten und statt "Freude am Fahren" die neue Praxis "Freude am Aussortieren" an den Tag legen?
Mit freundlichen Grüßen,
Miss Eve
@niusde_ Ist der Verein steuerlich begünstigt ? Hier sollte das zuständige Finanzamt mal prüfen ob die Voraussetzungen gegeben sind . Ich halte das für bedenklich .
Clanbosse, Linksterroristen, Antisemiten, Hamasvorfeld… 💅🏻
Wann Demo gegen Links?
Wann Sondersendungen des ÖRR?
Wann Ansprachen von Bundeskanzler und Bundespräsidenten?
Spiegel Stern Zeit Cover?
https://t.co/i1Cj3rsK8a
Die Linken-Politikerin Elif Eralp, die Regierende Bürgermeisterin werden könnte, war jahrelang Mitglied im Verein „Rote Hilfe“. Die linksextreme Gruppe zahlt Bußgelder für verurteilte Täter und setzt sich auch für die „Hammerbande“ ein.
https://t.co/VO2Ip5LDg4
Ich verstehe nicht, was hier passiert ist?
Die Dokumentation Inside CDU ist im Ganzen noch viel schlimmer, als die einzelnen Videoschnipsel vermuten lassen, die aktuell kursieren.
Amthor, der unter der Bevölkerung auf Sympathielevel wie Mario Voigt oder Helge Lindt operiert, als solche zentrale Figur zu wählen, ist absichtliche Sabotage.
Szenen von Wahlkämpfern zu zeigen, die permanent von den Bürgern angepflaumt werden, die der CDU nicht mehr trauen, werden überprominent dargestellt.
Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, sieht man eine um die andere Szene, wie Schulze immer wieder regelrecht ängstlich vor Ulrich Siegmund flieht.
Überall wird vollkommen abgehoben in Glaspalästen residiert, in Limousinen gefahren, Büros größer als die Wohnungen der meisten Bürger vollgestellt mit purem Luxus. Parties werden gefeiert und man hat überall Servicepersonal und Bedienstete um sich herum, die einen frisieren, schminken, catern und was noch.
Die schlimmsten Befürchtungen des Volkes, wie es in diesen Parteien zugeht, wird was Überheblichkeit, Bürgerferne und Dekadenz angeht weit übertroffen.
Kein Wunder, dass die gesamte Journalismus- und Politikblase schockiert war, dass Ulrich Siegmund Nudeln mit Streukäse gegessen hat.
Da standen keine zwei Bediensteten daneben, die Ulrich den extra aus Italien eingeflogenen 300-Euro-Käse gerieben haben, während sie 2000-Euro-Weine kredenzen und klassische Musik von einem diskret vom Diener engagierten Kleinorchester spielt, so wie sie das von sich kennen, wenn sie ausnahmsweise mal zu Hause essen.
Sehen sie sich die ganze Dokumentation an. Das sind keine Politiker. Das sind Adlige, die sich voller Ekel jetzt mit dem Pöbel befassen müssen, weil die AfD sie dazu zwingt. Und die gar nicht glauben können, dass fast ein Jahrhundert verantwortungsloser Dekadenz und Luxus auf Kosten der Bürger zu Ende gehen könnte.
Niemand, der das gesehen hat, kann noch glauben, dass diese Menschen in irgendeiner Form Bürgerinteressen vertreten.
Das ZDF hat mit Inside CDU die Partei komplett abgeschossen.
Aber warum?
Diese Dokumentation wird der AfD langfristig 5-10% bringen.
https://t.co/YU7wW16elO
Pressemitteilung
Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn
Berlin/Hamburg, 21. September 2026.
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG.
Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive:
„Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird"
auf dem Doppeldeckerbus und
„Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus"
in der U-Bahn.
Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen.
Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation".
Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten.
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt:
„Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert."
Weiter erklärt Steinhöfel:
„Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird."
Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg