@eckilepsie verteilen können, unabhängig davon, wie groß das Einkommen des Zweitverdieners ist. Ehepaare wären damit Geschiedenen mindestens gleichgestellt, meistens jedoch bevorzugt (das zumindest in Unkenntnis anderer Spezifika des Unterhaltsrechts für Geschiedene). (2/2)
@eckilepsie Vermutlich stimmt das nicht ganz, da ja nur dann der Unterhaltshöchstbetrag vom Unterhaltspflichtigen abgesetzt werden kann, wenn die zu unterhaltende Person kein Einkommen hat. Klingbeils Vorschlag klingt aber danach, dass Ehepartner diesen Betrag frei zwischen sich (1/2)
@Gert_Woellmann@eckilepsie Also Herr Wöllmann, ich lasse jetzt echt nicht locker, bis Sie aufhören, dieses Fehlverständnis zu verbreiten. Also noch einmal: Warum leugnen Sie einen Grenzsteuereffekt des Ehegattensplittings an sich (ohne Steuerklassen, Faktorverfahren usw.)?
@Gert_Woellmann@WDRaktuell zu verstehen. Das geht doch so einfach nicht. Natürlich sind Arbeitsanreizeffekte des Ehegattensplittings plausibel und das ist ganz unabhängig von Steuerklassen, Faktorverfahren usw.
@Gert_Woellmann@WDRaktuell https://t.co/35SM05JfxN Herr Wöllmann, ich hab Sie letztes Jahr schon darauf aufmerksam gemacht, dass Sie die Grenzsteuereffekte des Ehegattensplittings wohl nicht verstehen. Dann sind Sie einfach aus der Debatte ausgestiegen und jetzt werfen Sie einer Expertin vor, nichts (1/2)
@johanneszeller Aber es gibt nun eben sowohl die ökonomische Theorie (und makroökonomische Studien wie diese: https://t.co/4EmCqL3NrA) als auch quasi-experimentelle Studien (z.B. https://t.co/zcyYXDBlw6, https://t.co/m5ZuKU5lKP, https://t.co/p8lZse2TPm), die einen Arbeitsangebotseffekt zeigen?
@schieritz Aber die Konsensehe ändert doch auch nichts an dem erhöhten Grenzsteuersatz für den Zweitverdiener im Vergleich zur Individualbesteuerung? Verständnisprobleme oder fehlendes Pooling der Ressourcen innerhalb der Ehe sind also nicht die einzige Erklärung für Arbeitsangebotseffekte.
@justalocal85107 @Gert_Woellmann Ich würde behaupten, dass ich das nicht nur meine, sondern sogar so geschrieben habe ;) Klar, die Gesamtsteuerbelastung wäre im Regelfall höher, aber es geht hier ja um Anreize, also ist die Grenzsteuersatz relevant.
@roland88086 @Gert_Woellmann Man kann Gegebenheiten nicht einfach wegdefinieren, natürlich gibt es einen Zweitverdiener. Und wer hat bezweifelt, dass die Ehepartner denselben Grenzsteuersatz haben?