@DSSKniff@AlexKohler1@bitterlemmer Der Absatz zur Genehmigungspflicht wurde durch den Verteidigungsausschuss eingebracht.
Treiber für die Gesetzesänderungen waren Umstellung von Lossystem auf Musterungsauswahlverfahren und eine intensive Wehrüberwachung.
Hier der Bericht:
https://t.co/C5Vcu5GRCC
@DSSKniff@AlexKohler1@bitterlemmer Anmerkung: Die Melde-/Genehmigungspflicht in § 3 wird durch das dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetz vom 25. März 1965 eingeführt.
@DSSKniff@AlexKohler1@bitterlemmer Gern. Zu Ihrer 1. Frage: Weil Wehrpflichtige nach dem Gesetz von 1977 wie auch heute Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an sind.
Die Meldepflicht bezieht sich seit 1994 aber auf männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahr es, also mehr als nur die Wehrpflichtigen.
@RundW01@AliCologne Danke für die Verordnung!
Die Pflicht zum Einholen einer Genehmigung war allerdings schon im WPflG der BRD enthalten, hier z.B. eine Fassung von 1969.
@Herr_Derlage d'accord.
Mich hat es aber tatsächlich beruhigt, als ich mich daran erinnerte, wie häufig ich vor 2011 beim Kreiswehrersatzamt um Erlaubnis für einen Auslandsaufenthalt gebeten habe. 😃
@Herr_Derlage Aber die Hysterie zur Meldepflicht (und auch schlechte Kommunikation ) ist offenbar den Feiertagen geschuldet.
Und dann würde ich mir auch wünschen, dass Medien reflektieren, einordnen und z.B. mit dem Zustand von vor 2011 vergleichen.
@Herr_Derlage Sobald man selbst neuen Pflichten unterliegt, schwindet die Begeisterung naturgemäß😉
Bei einer höheren Steuerlast denke ich selbst ja nicht zuerst an die Chancen für Infra, Bildung...
Dass Wehr ein sensibles Thema ist und die Kommunikation auch besser sein könnte, stimme ich zu.
@RundW01@AliCologne Man muss da nicht ins letzte Jahrhundert zurück: Das WDModG stellt bzgl. Meldepflicht den Zustand von vor 2011 wieder her.
Um welche Vorschrift des dt. Reiches handelt es sich?
@VorgBeob Am 5.12.25 haben 596 Personen über das WDModG abgestimmt, davon 272 dagegen.
Und damals hat niemand von diesen (insb. von letzteren) den Horror erahnt, der damit über die Bundesbürger hereinbricht und mit dem man bis 2011 problemlos klar gekommen ist.
@DSSKniff@AlexKohler1@bitterlemmer Sorry. Das war irreführend von mir formuliert:
Der Heranziehsalterszeitraum bezieht sich auf Grundwehrdienstpflicht, in 1994 Ende zum vollendeten 25. Lebensjahr statt 28. gesetzt. Heute 23. bzw. 25., s. § 5 (1).
Daneben gibt es die Wehrpflicht, die "schon immer" mit 45 /60 endete
@MapleLeaf1980@Ginko19701@Franko_Hbg Exakt.
Und bei Ihrem Screenshot sieht man gut, dass wirklich nur ein Klick nötig ist, um durch die abgelegten Fassungen zu blättern.
@DSSKniff@AlexKohler1@bitterlemmer Gerne. Ob es damals still und heimlich geändert wurde, kann ich nicht mit Bestimmtheit bestätigen oder verneinen.
Ich meine aber, dass es schon thematisiert wurde, im Zusammenhang mit der Verringerung des Heranziehungsalterszeitraums von 10 Jahren (18-28) auf 8 Jahre (17-25).
@DSSKniff@AlexKohler1@bitterlemmer Dies geschah im Rahmen der Absenkung der allgemeinen Heranziehungsaltersgrenze vom voll-
endeten 28. auf das vollendete 25. Lebensjahr.