@PeterBorbe@GaGaby277 Unterschied zwischen Spahn und Streeck ist, dass Spahn sich in der Debatte und Abstimmung wegen des Verbots von Leihmutterschaften für ein Verbot ausgesprochen und jetzt das Gegenteil getan hat. Ansonsten bin ich bei Ihnen.
@MichaelDentzer@UlfKollwitz Wird das Gesetz, werden digitale „Beweise“ wertlos, weil der Staatsanwalt zweifelsfrei beweisen muss, dass die Daten vom Angeklagten stammen und nicht vom VS platziert oder manipuliert worden sind. Das kann er aber nicht zweifelsfrei beweisen. Akteneinträge reichen nicht aus.
@AugusteCalami@UlfKollwitz@DonJoschi Vorausgesetzt es gibt noch eine halbwegs gesetzestreue Justiz, zerlegt ein guter Anwalt die Glaubwürdigkeit des kompletten komprimierenden Materials mit Verweis auf die Unmöglichkeit des Nachweises, dass die Daten eben NICHT durch den VS manipuliert oder platziert wurden.
@Numm3rVi3r@UlfKollwitz Das „Problem“ dabei: Wenn jemand aufgrund digitaler „Beweise“ vor Gericht steht und vom VS beobachtet wurde, kann sich darauf berufen, dass niemand absolut sicher nachweisen kann, ob die „Beweise“ echt oder platziert sind.
@JohnCleese Dear Mr. Cleese, there are Videos of this cruel slaughter online, but not suitable for X or YouTube. I‘ve seen one of these and I wish I did not. Gut wrenching experience…
To call it cruel and terrible would be an Understatement.
@HundemuddiHH@Micha_proml@Michael__1967@MdlBehrendt Ernsthaft? Um Missbrauch zu melden muss ein Kind keine umfangreiche Sexualaufklärung inkl. Sexualpraktiken erfahren, es reicht zu wissen, welche Körperbereiche für andere und bei anderen Tabu sind und dass es auf keinen Fall Ärger bekommt, wenn es Übergriffe meldet.
@torsten2024@ShipInDistress@Markus_Krall Nein, das wäre dann eine Wärmebildkamera. Die Infrarokamera („Nachtsicht“) trickst man dennoch nicht mit einem (einfachen) Foto aus. Ich vermute aber mit 3DDruck und Infrarot reflektierender Farbe an den richtigen Stellen könnte es funktionieren.