Die Behörde, die jetzt entscheidet, was wahr ist
Stellen wir uns kurz vor, ein Mann betreibt einen Podcast. Er lädt Gäste ein, lässt sie reden, hakt mal nach, mal nicht, schneidet nichts heraus. Sechs Millionen Menschen schauen sich eine seiner Folgen an. Und dann bekommt er Post. Nicht von einem empörten Zuschauer, nicht von einem Anwalt eines Betroffenen, sondern von einer staatlich getragenen Behörde, Abteilung Recht, mit Frist und Logo. Inhalt: Er möge bitte ein bereits veröffentlichtes Gespräch nachträglich ändern und mit einer „Erläuterung" versehen. Und während er schon dabei ist, möge er doch gleich sein gesamtes übriges Angebot daraufhin überprüfen, ob sich dort nicht noch mehr findet, das der Behörde missfällt. Sonst, so die unmissverständliche Botschaft, melde man sich wieder.
Das ist keine dystopische Fantasie. Das ist exakt das, was der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gerade dem Betreiber von „ungeskriptet" ins Postfach geschickt hat. Auslöser war sein viereinhalbstündiges Gespräch mit Björn Höcke. Und wer jetzt achselzuckend denkt, na ja, Höcke, der hat es nicht anders verdient, der hat das eigentliche Problem nicht verstanden. Denn hier geht es längst nicht mehr um einen einzelnen AfD-Politiker. Hier geht es um die Frage, ob eine staatliche Stelle künftig der oberste Schiedsrichter darüber sein darf, was in diesem Land gesagt, gezeigt und stehen gelassen werden darf.
## Der Sündenfall trägt eine Paragrafennummer
Man muss sich vergegenwärtigen, wie neu dieser Vorgang historisch ist. Über Jahrzehnte gab es in der Bundesrepublik selbstverständlich keine behördliche Aufsicht über die journalistische Sorgfalt. Eine freie Presse kontrolliert sich selbst, basta. Erst seit November 2020, mit Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags, maßen sich die Landesmedienanstalten an, auch über jedes „geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete" Onlineangebot zu wachen, in dem regelmäßig politische Informationen vorkommen. Im Klartext: über praktisch jeden werbefinanzierten Blog, jeden reichweitenstarken Kanal, jeden Podcast, der sich an Tagespolitik wagt.
Renommierte Medienrechtler halten diese Konstruktion schlicht für verfassungswidrig. Die journalistische Sorgfaltspflicht, heißt es in einem juristischen Standardwerk zum Medienrecht, sei „weder für sich genommen rechtlich sanktionierbar" noch dürfe sie durch eine „ordnungsbehördliche Aufsicht über die Redaktionen" überwacht werden. Das Eingriffsrecht der Anstalten sei eine „unverhältnismäßige Beschränkung" der Presse- und Medienfreiheit und mit dem Grundgesetz, das ausdrücklich festhält, dass eine Zensur nicht stattfindet, schlicht „unvereinbar". Ein anderer Fachanwalt warnt, der Paragraf könne zum „Instrument der Repression" werden, zur „staatlichen Sperrverfügung gegen Blogger". Schon vor Inkrafttreten warnten die Verlegerverbände vor einer drohenden „staatlichen Redaktionsaufsicht" und vor „gefährlichen Präzedenzfällen". Sie sollten recht behalten.
Das Pikante: Diese Befugnis ist bis heute gerichtlich nie überprüft worden. Man hat sich also ein Schwert geschmiedet, von dem niemand weiß, ob es vor dem Grundgesetz überhaupt Bestand hätte, und schwingt es nun munter gegen alles, was nicht zum etablierten Apparat gehört.
## Höckes Satz war falsch. Na und?
Kommen wir zum konkreten Anlass, und seien wir dabei ehrlich, statt es uns einfach zu machen. Im Gespräch ging es um Höckes rechtskräftige Verurteilungen wegen der Parole „Alles für Deutschland". Höcke behauptete, die SA habe gar kein Motto gehabt. Diese Aussage ist falsch. „Alles für Deutschland" war eine Losung der SA, das ist historisch belegt, das hat das Oberlandesgericht Hamm bereits 2006 festgehalten, das hat zuletzt der Bundesgerichtshof rechtskräftig bestätigt. Wer etwas anderes behauptet, irrt oder lügt.
Und jetzt kommt der Punkt, an dem es interessant wird. Selbst das ändert nichts an der Sache. Denn ein Gastgeber, der einen Menschen vier Stunden reden lässt, ist nicht der amtlich bestellte Faktenprüfer seiner Gäste. Es war noch nie die Rechtspflicht eines Interviewers, jeder falschen Behauptung seines Gegenübers in Echtzeit zu widersprechen, und es kann es auch gar nicht sein. Würde man diesen Maßstab ernsthaft anlegen, müsste man neunzig Prozent aller Talkshows dieser Republik unter Kuratel stellen.
Wie absurd die Erwartung ist, zeigt ausgerechnet dieser Fall selbst. Dass „Alles für Deutschland" eine SA-Losung war, wussten vor den Höcke-Prozessen nicht einmal renommierte Historiker und Politikwissenschaftler, die ihr halbes Berufsleben der Erforschung des Nationalsozialismus gewidmet haben. Mehrere von ihnen haben das offen eingeräumt. Eine Behörde verlangt also allen Ernstes von einem Podcaster, dass er live ein historisches Spezialwissen parat hat und anwendet, über das selbst ausgewiesene Fachleute nicht verfügten. Und wenn er es nicht tut, droht das Verwaltungsverfahren. Das ist keine Qualitätssicherung. Das ist eine Falle, die man jedem stellen kann, der die falschen Gäste einlädt.
## Mit zweierlei Maß, und das mit voller Absicht
Damit sind wir beim Kern des Skandals, und der heißt Selektivität. Wenn ein Regierungspolitiker im öffentlich-rechtlichen Fernsehen blühenden Unsinn erzählt, falsche Zahlen in die Kamera sagt, unbelegte Behauptungen aufstellt, dann rührt sich keine Aufsichtsbehörde. Kein Hinweisschreiben, keine Frist, keine Aufforderung zur „Erläuterung". Die Maschinerie springt erst an, wenn sich jemand außerhalb des genehmen Spektrums bewegt.
Das ist keine Verschwörungstheorie, das ist ein Muster. Das Onlinemagazin, das die Behörde der Hauptstadtregion verklagt hat. Der Journalist, dem man auftrug, drei Artikel zu löschen und gleich sein komplettes Archiv von über dreitausend Beiträgen zu durchforsten, kurz nachdem er Verfehlungen eines Ministers aufgedeckt hatte. Ein weiteres Portal, das ein solches Schreiben erhielt und sich weigerte. Immer dieselbe Sorte Adressat. Immer dieselbe Methode: Man pickt sich eine Passage heraus, und im selben Atemzug fordert man den Betroffenen auf, sein gesamtes Werk vorsorglich auf weitere Angriffsflächen abzusuchen. Wer das einmal verstanden hat, begreift, dass es nie um die eine Stelle geht. Es geht um das Signal an alle anderen: Wir lesen mit. Wir hören mit. Und wir können jederzeit zugreifen.
Bemerkenswert ist, dass sogar Medienkritiker, die der AfD ganz gewiss nicht nahestehen, hier Alarm schlagen. Wenn der Eindruck entstehe, dass Aufsichtsbehörden vorrangig gegen Beiträge vorgingen, die mit der Regierungspolitik hart ins Gericht gehen, sei das „extrem problematisch", warnt einer der bekanntesten Beobachter der Medienbranche. Recht hat er. Und genau dieser Eindruck drängt sich nicht nur auf, er ist mit Händen zu greifen.
## Die Schlinge wird von mehreren Seiten zugezogen
Man darf diesen Brief auch nicht isoliert betrachten. Dieselbe Folge hatte bereits eine prominente Sozialdemokratin auf den Plan gerufen, die offen dazu aufrief, Unternehmen sollten ihre Werbung aus dem Podcast abziehen. „Blacklisting hilft", verkündete sie dazu freimütig. Ein Ministerpräsident der Union wiederum hatte im Fernsehen offengelassen, ob er sich ein Verbot bestimmter alternativer Medien vorstellen könne. Werbeentzug von der einen Seite, Verbotsfantasien von der anderen, und nun die Aufsichtsbehörde mit dem Rechtsbrief. Drei Hebel, ein Ziel: jene Stimmen kleinzukriegen, die sich der Kontrolle entziehen.
Und warum die ganze Mühe? Weil sechs Millionen Menschen sich angeschaut haben, was ihnen die Gatekeeper jahrelang vorenthalten wollten. Weil das Publikum längst mit den Füßen abgestimmt hat, gegen die Bevormundung, gegen das ewige „Einordnen", gegen Formate, die ein Gespräch von vornherein nicht zum Verstehen, sondern zur Skandalisierung anlegen. Die Antwort der Verlierer dieser Entwicklung ist nicht das bessere Argument. Es ist die Rechtsabteilung.
Der Slogan der Behörde, die hier zur Tat schreitet, lautet übrigens: „der Meinungsfreiheit verpflichtet." Man muss schon eine gehörige Portion Chuzpe besitzen, um mit diesem Satz im Briefkopf einem Mann vorzuschreiben, welche Aussagen seiner Gäste er gefälligst zu korrigieren hat. Der Betroffene hat angekündigt, nichts zu ändern, und sich einen der schärfsten Medienanwälte des Landes genommen. Gut so. Denn sollte sich durchsetzen, dass eine staatliche Stelle bestimmen darf, was in einem Gespräch wahr ist und was nicht, dann ist das tatsächlich eine Zäsur für die freien Medien dieses Landes. Nur eben nicht die, die sich die Behörde erhofft.
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@MDiener72345 Wer zu diesem Schwachsinn abstimmen konnte und nicht dagegen gestimmt hat, gehört zur Verantwortung gezogen.
Enteignet, um die Kosten zu decken, Laubsäge und Schippe in die Hand um die Dinger flach zu legen und die Fundamente zu entsorgen.
Ich kann euch nur einen guten Rat geben, tut es. Verbietet die AfD kurz vor der Wahl in Sachsen Anhalt, so dass sie dort aufgrund der Fristen gerade so sicher nicht antreten kann und die Gerichte Jahre brauchen, um ein Urteil zu fällen. Macht das unbedingt. Das wird großartig. Glaubt mir.
Klagenfurt
Linke attackieren Konditorei wegen „Negerbrot“ – die reagiert mit Sonderedition
Linke beschmieren in #Klagenfurt eine Konditorei wegen ihres „#Negerbrots“. Der Betrieb lässt sich nicht einschüchtern, nimmt die Schmiererei als Inspiration und verkauft nun Schokolade als „#Linksextreme_Edition“.
https://t.co/v3UgSgTLHQ
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@Shinsho_ni Na da staune ich aber.
Nicht, dass das nicht absehbar gewesen wäre.
"Messern" ist verboten.
Offensichtlich allerdings nur für weiße "Indigene" ohne die Segnungen einer "Religion".