Im März hat das EU-Parlament die Massenüberwachung deiner Chats abgelehnt. 311 zu 228. Am Donnerstag wird genau dasselbe Gesetz trotzdem beschlossen. Der Trick dahinter ist völlig legal. Und die Abstimmung wurde auf den Tag gelegt, an dem viele Abgeordnete schon im Urlaub sind.
Worum es geht: Seit 2021 erlaubte eine EU-Ausnahmeregelung Konzernen wie Meta, Google und Microsoft, private Nachrichten ohne jeden Verdacht automatisch zu durchsuchen. Offiziell zur Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Gescannt wurden dabei Chats, Mails und Fotos aller Nutzer, die sogenannte Chatkontrolle 1.0. Das EU-Parlament verweigerte im März die Verlängerung, am 3. April lief die Regelung aus. Seitdem ist dein digitales Briefgeheimnis wiederhergestellt.
Für die EU-Regierungen war das offenbar kein akzeptabler Zustand.
Weil eine ausgelaufene Verordnung rechtlich nicht verlängert werden kann, beschloss der Ministerrat am 2. Juli einen formal neuen Gesetzesvorschlag, der inhaltlich identisch mit dem abgelehnten Text ist. Der Beschluss fiel im schriftlichen Umlaufverfahren, ohne öffentliche Debatte. Der Kniff hat einen weiteren Vorteil: Ein formal neuer Vorschlag überspringt Kontrollschritte wie die Stellungnahme der Datenschutzaufsicht.
Eingefädelt wurde das Manöver von der konservativen EVP-Fraktion (Europäische Volkspartei) um Manfred Weber. Am 17. Juni bat sie Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, das Dossier wieder aufzunehmen. Einen Tag später warb Metsola beim EU-Gipfel dafür, die Mitgliedstaaten zogen nach. Heute Mittag stimmte das Parlament in Straßburg mit 331 zu 304 Stimmen für ein Dringlichkeitsverfahren. Die finale Abstimmung folgt am Donnerstag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause.
Und hier steckt die eigentliche Mechanik. Das Verfahren befindet sich in zweiter Lesung. Um den Text zu stoppen oder zu ändern, braucht das Parlament eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen. Den Befürwortern reicht eine einfache Mehrheit der Anwesenden. Am letzten Tag vor der Sommerpause sind erfahrungsgemäß viele Abgeordnete bereits abgereist. Jede leere Bank zählt damit faktisch für die Überwachung.
Besonders unangenehm wird es beim Blick nach Berlin.
Öffentlich gibt sich die Bundesregierung beim Thema zurückhaltend. Nach Recherchen von Netzpolitik(.)org wies das Bundesministerium des Innern die deutsche Vertretung in Brüssel jedoch an, sich für die schnellstmögliche Wiedereinführung einzusetzen. In der Weisung heiße es wörtlich, die Wiederherstellung der alten Rechtslage habe "höchste Priorität".
Bleibt die Frage, wie gut das anlasslose Scannen überhaupt funktioniert hat. Die Antwort liefert die EU-Kommission selbst.
Laut ihrem eigenen Evaluierungsbericht vom November 2025 stammten rund 99 Prozent aller Chat-Meldungen an europäische Polizeibehörden von einem einzigen US-Konzern: Meta. Das Bundeskriminalamt (BKA) berichtete, dass 48 Prozent der gemeldeten Chats strafrechtlich irrelevant waren. Die Kommission dokumentierte Fehlerquoten der Scan-Algorithmen zwischen 13 und 20 Prozent. Und von Milliarden gescannter Nachrichten waren nach Angaben von Bürgerrechtsorganisationen 0,0000027 Prozent tatsächlich illegales Material.
Milliarden durchleuchtete private Nachrichten für eine Trefferquote mit sechs Nullen hinter dem Komma.
Der neue Entwurf sieht zusätzlich vor, dass einmal aufgedeckte Daten bis zu zwölf Monate gespeichert werden dürfen. Auch dann, wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt, und das passiert laut BKA in fast der Hälfte der Fälle.
Dabei ist die Regelung, über die am Donnerstag abgestimmt wird, nur die Vorstufe. Parallel verhandeln Rat, Parlament und Kommission über die Chatkontrolle 2.0: verpflichtendes Scannen für alle Anbieter, auch bei verschlüsselten Diensten wie WhatsApp, Signal oder Threema. Möglich wäre das nur mit sogenanntem Client-Side-Scanning, einer Technologie, die deine Nachrichten direkt auf deinem Handy durchsucht, bevor sie überhaupt verschlüsselt werden. Der nächste Verhandlungstermin steht für Ende September.
Wer jetzt durchsetzt, dass private Kommunikation ohne Verdacht durchleuchtet werden darf, legt die Grundeinstellung für alles fest, was danach kommt.
Im März hat das Parlament Nein gesagt. Im Juli wird so lange abgestimmt, bis das Ergebnis passt. Am Donnerstag entscheidet sich, ob ein demokratisches Nein in der EU noch etwas wert ist.
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Brüssels digitaler Lockdown
Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten unmissverständlich klargemacht: Bis Ende 2026 muss die flächendeckende Online-Altersverifikation stehen.
Jeder Zugriff auf „sensible“ Inhalte soll nachweisbar sein. Auf die konkrete Nachfrage, wie VPN-Umgehungen verhindert werden sollen, antwortete Vize-Kommissionspräsidentin Virkkunen mit kalter Präzision: „Das ist ein wichtiger Teil der nächsten Schritte.“ 🤮
Das ist weit mehr als eine technische Randnotiz. Es ist die philosophische Kapitulation vor dem digitalen Leviathan. Die letzte Bastion anonymer Selbstbestimmung – das VPN – wird systematisch demontiert, liquidiert - nicht nur die Privatsphäre des Einzelnen. Er zerstört die ontologische Grundlage freier Meinungsbildung, individueller Autonomie und aufgeklärter Bürgerschaft. Die EU rekurriert auf den klassischen Vorwand des Kinderschutzes, um eine Infrastruktur totaler Transparenz zu errichten.
Kinderschutz wird zum Trojanischen Pferd einer Kontrollarchitektur, in der der Bürger nicht mehr Subjekt, sondern Objekt staatlicher Sichtbarkeit ist.
Diese Logik folgt einem alten Muster. Der Staat, der einst als Garant der Freiheit konzipiert war (Hobbes’ Leviathan als Schutzmacht), mutiert zum allgegenwärtigen Überwacher, der jede Form von Ungesehenheit als Bedrohung definiert. Die Aufklärung, die Kant als „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ verstand, wird hier umgekehrt.
Der mündige Bürger soll wieder unmündig gemacht werden – diesmal nicht durch Kirche oder Fürst, sondern durch Algorithmen und Kommissionsbeschlüssen.
Fordert die Rückeroberung digitaler Souveränität.
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