@ulfposh Du hast deine Seele beim Springer Verlag an Israel verkauft und willst uns erzählen, dass du neutral berichtest ? Du stück S. mögest du dort landen wo die israelischen Kindermördern brennen werden.
Ich habe heute förmliche Beschwerde nach Art. 19 Bayerisches Rundfunkgesetz gegen Thomas Hinrichs, Informationsdirektor des Bayerischen Rundfunks, wegen dieser und weiterer Aussagen in vier Punkten eingereicht. Hinrichs verantwortet die ARD-Berichterstattung über Israel und Gaza durch das ARD-Studio Tel Aviv, damit auch die der Tagesschau über Israels Verbrechen. In seinen eigenen Worten stellt er ein Bekenntnis zu Israel als Bedingung für Berichterstattung auf und verpflichtet sich und andere zur Verbreitung israelischer Propaganda.
Auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung am 12. Juni erklärte Hinrichs, das Bekenntnis zur deutschen Staatsräson sei eine „Voraussetzung", um aus Israel zu berichten. Er sprach „als Bürger, als Freund Israels" und „als derjenige, der als Informationsdirektor sagt: Israel ist Staatsräson". Er räumte ein, als Direktor in redaktionelle Prozesse einzugreifen, damit bestimmte Geschichten erzählt werden. Über Gaza behauptete er als angebliche „Tatsache": „Die [in Gaza] platzieren Kinder dort, wo Waffen sind, damit diese Kinder getötet werden und man dann sagen kann: Schaut mal, die armen Kinder!" Und Menschen, die nach Deutschland kommen, hielt er entgegen: „wenn euch das nicht passt, dann bleibt da, wo ihr seid."
Beanstandet habe ich vier Dinge:
Erstens: den Verstoß gegen § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag und Art. 4 Bayerisches Rundfunkgesetz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gesetzlich der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet, einer „unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden" Berichterstattung sowie den „Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit". Staatsräson ist demgegenüber eine politische Formel, die in keinem Gesetz steht. Wer sie zur Voraussetzung des Berichtens macht, stellt ein parteiliches Loyalitätskriterium über den allein maßgeblichen Maßstab der Objektivität.
Zweitens: den Verstoß gegen die journalistische Unabhängigkeit nach § 6 und § 26 Abs. 2 MStV. Ein Direktor, der offen zugibt, in Redaktionen einzugreifen, um eine bestimmte Linie durchzusetzen, betreibt Meinungslenkung statt Aufsicht.
Drittens: den Verstoß gegen die Sorgfalts- und Wahrheitspflicht nach § 6 MStV und Art. 4 BayRG. Nachrichten sind auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen, Bericht und Wertung zu trennen. Stattdessen hat Hinrichs eine der schwersten denkbaren Unterstellungen, eine Bevölkerung töte gezielt ihre eigenen Kinder zu Propagandazwecken, beleg- und quellenlos als Fakt ausgegeben. Eine solche Zuschreibung kollektiven Tötungsvorsatzes ist durch keine unabhängige Untersuchung erwiesen. Es ist lediglich israelische Kriegspropaganda zur Selbstentlastung.
Viertens: die Verletzung der Unparteilichkeit gegenüber dem Publikum. Zugewanderten Menschen ein außenpolitisches Bekenntnis abzuverlangen und ihnen sonst zu sagen, sie sollten bleiben, wo sie sind, ist ausgrenzend und mit der gesetzlich geforderten „demokratischen Gesinnung" und „Menschlichkeit" nicht vereinbar. So sprechen Personen auf dem AfD-Parteitag oder an BILD-Leser Stammtischen. Für Direktoren beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind solche Aussagen und Weltanschauungen nicht tragbar.
Ich habe die Intendantin des BR, Katja Wildermuth, aufgefordert, diese Äußerungen förmlich zu beanstanden, mir nachzuweisen, dass die ARD-Nahostberichterstattung frei von der Staatsräson-Vorgabe erfolgt, und zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Abberufung nach Art. 12 Abs. 6 BayRG vorliegen. Diese Norm benennt als groben Pflichtverstoß ausdrücklich „den Missbrauch des Rundfunks zur Verletzung der verfassungsmäßig festgelegten Grundrechte und der demokratischen Freiheiten". Die Frist läuft bis zum 15. Juli. Bleibt eine ernsthafte Antwort aus, geht die Sache an den Rundfunkrat, mitsamt dem Antrag, von seinen Auskunfts- und Untersuchungsrechten nach Art. 7 Abs. 8 BayRG Gebrauch zu machen. Unter Medienleuten ist das unsere Version von „Anzeige ist raus.”
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss im Gegensatz zu privaten Medien unparteiig sein. Das hat der Staat ihm so aufertragen. Per Rundunkgesetz. Die Äußerungen Thomas Hinrichs waren nicht privat, sondern ausdrücklich „als Informationsdirektor” eingeleitet. Er selbst lässt unmissverständlich wissen, dass er basierend auf der politischen Formel „Staatsräson”, die keinerlei juristische Grundlage hat, Gehorsam und Anpassung erwartet, und die Entsprechung durch Einmischung notfalls selbst sicherstellt. Er verpflichtet sich und die ARD zur Verbreitung israelischer Propaganda. Er versucht gar nicht einmal den Anschein der Sachlichkeit aufrechtzuerhalten. Für mich steht fest: So jemand darf keinen weiteren Tag Verantwortung tragen und gehört entlassen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aber für Intransparenz und fehlende Selbstkritik bekannt. Insofern ist die Mindesterwartung, dass eine öffentliche Zurückweisung seiner Äußerungen erfolgt. Wie auf diese Beschwerde reagiert wird, ist maßgeblich stellvertretend für die Glaubwürdigkeit der ARD
⚠️Sensitive Content ⚠️
🚨BREAKING : Israeli forces killed 9 year old Mousa Al-Habil and his father, nurse Mohammed, while they were on the roof of their home in Sheikh Radwan, Gaza City, manually collecting water amid severe shortages and collapsing living conditions
Israel Kills Palestinian Infant
A seven-month-old Palestinian baby was killed after Israeli forces opened fire on his family’s car in Tel Rumeida, near Hebron in the occupied West Bank.
According to Palestinian health officials, the infant, Sam Fahd Abu Haikal, was fatally wounded when a bullet struck his mother and entered the baby’s jaw.
Deutschland scheitert bei der Wahl für den UN-Sicherheitsrat.
Eine deutliche Niederlage für die Außenpolitik des Kanzlers, besonders seine Nahostpolitik.
Wer Waffen an eine Regierung liefert, die einen Genozid begeht, verspielt internationales Vertrauen.
Wer einen Angriffskrieg und damit den Bruch der UN-Charta billigt, hat auch nichts im UN-Sicherheitsrat zu suchen. Gut, dass es Konsequenzen hat ein Partner von Völkerrechtsverbrechern zu sein.
🚨Warning graphic: Since the ceasefire announced by Trump, 250 children have been killed in Gaza by Israeli attacks.
Not a single statement of condemnation has followed. Imagine the global outrage if even one Israeli child had been killed under similar circumstances.‼️
Hessen will erreichen, dass die "Leugnung des Existenzrechts Israels" unter Strafe gestellt wird. Nach massiver Kritik aus der Rechtswissenschaft äußert nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. https://t.co/KOjMJiZIkQ
Da viele meiner lieben rassistischen Fans von mir verlangen, in #Neukölln mit #Kippa rumzulaufen, um den angeblichen "Judenhass" in der arabisch/muslimischen Communtiy selbst zu erfahren:
Hey ich muss das gar nicht, das Experiment wagte bereits ein jüdisch-englischer Journalist.