„Frei sind wir nur als wir" — präsentiert als Aufbruch, ist es eine Rückkehr zur Freiheitsidee der Antike, die Benjamin Constant bereits 1819 als untauglich bezeichnet hat: Die kollektive „Wir"-Freiheit führt, auf moderne Verhältnisse übertragen, regelmäßig in den Despotismus. John Stuart Mill hielt 1859 fest: der Einzelne ist über sich selbst souverän; das Kollektiv ist die Gefahr für die Freiheit, nicht ihre Quelle. Und Isaiah Berlin hat 1958 die Denkfigur beschrieben, die hier am Werk ist: die Umdeutung von Zwang in Befreiung, sobald ein „Wir" festlegt, was als wahre Freiheit zu gelten hat. Damit ist auch das Eigentliche benannt. Der Satz verlegt die Freiheit vom Einzelnen in das Kollektiv und macht die Unterordnung unter die Masse zur Bedingung des Freiseins. Das ist nicht eine besondere Auffassung von Freiheit, sondern ihre Aufhebung. Wer nur „als wir" frei sein darf, ist als Einzelner nicht mehr frei — und Freiheit, die dem Einzelnen genommen und an das Kollektiv zurückverliehen wird, ist keine. Das Grundgesetz hat die Frage längst entschieden: Art. 2 I stellt den Einzelnen frei; das „Wir" ist die Schranke, nicht der Ursprung. Und Rosa Luxemburg, im fraglichen Milieu sonst gern zitiert, wusste, dass Freiheit immer die des Andersdenkenden ist — also gerade die gegen das Kollektiv.
@JulianGrendel@ulfposh Er hat ja eben kein Problem damit. Aber er würde eben nicht den Rechtsruck der Linken kommentieren, die er nie gewählt hat und nie wählen würde. Aber das willst Du nicht verstehen, Schnucki.
@realTomBohn@tomdabassman Die „Richtigen“ sind immer noch diejenigen, die maßgeblich liberale Werte in Bausch und Bogen verschachert haben die letzten 5 Jahre. Kein Neuanfang mit denen!
@erik_fluegge Die FDP war in großer Zeit sicher keine linkswoke Partei, die liberale Werte verkauft hat wie die letzten Jahre. Kubicki wird sie nicht retten, aber ich würde es ihm wünschen.
@JulianGrendel@ulfposh Er hat ja eben kein Problem damit. Aber er würde eben nicht den Rechtsruck der Linken kommentieren, die er nie gewählt hat und nie wählen würde. Aber das willst Du nicht verstehen, Schnucki.
DAS ist der Punkt. Und genau dieses Scheinargument wird immer wieder aus der Schublade geholt. „Die Rechten können mit schwarzer Musik nix anfangen“……“die hätten gerne alles Doitsch“…was ein Bullshit. Mein Freundeskreis strotzt vor „multikulti“. Aber das sind halt keine im Mittelalter stehen gebliebene, teillobotimierte Halbaffen, die ihre Kultur, vor deren Auswirkungen und Ergebnissen sie scheinbar davongelaufen sind, hier tapfer weiter leben wollen, sondern in unser westlich liberales Wertesystem integrierte Menschen.
DAS ist der Punkt. Und genau dieses Scheinargument wird immer wieder aus der Schublade geholt. „Die Rechten können mit schwarzer Musik nix anfangen“……“die hätten gerne alles Doitsch“…was ein Bullshit. Mein Freundeskreis strotzt vor „multikulti“. Aber das sind halt keine im Mittelalter stehen gebliebene, teillobotimierte Halbaffen, die ihre Kultur, vor deren Auswirkungen und Ergebnissen sie scheinbar davongelaufen sind, hier tapfer weiter leben wollen, sondern in unser westlich liberales Wertesystem integrierte Menschen.
@benungeskriptet@TJargstorff Lustig finde ich ja, dass die immer noch nicht kapieren, dass das DIR noch mehr Views geben wird und Höcke deutlich mehr Zuspruch.
Es ist ein beispielloser intellektueller und rechtsstaatlicher Offenbarungseid, der uns mittlerweile im gebührenfinanzierten Fernsehen als seriöse Debatte verkauft wird. Was sich in der Talkshow von Caren Miosga abgespielt hat, war kein journalistischer Diskurs, sondern die Inszenierung eines moralisierenden Tribunals, das die Grundfesten unserer Rechtsordnung mit Füßen tritt.
Wenn eine Klimaktivistin wie Theresia Crone zur besten Sendezeit völlig unwidersprochen fordern darf, den strafrechtlichen Täterbegriff de facto abzuschaffen, dann müssen bei jedem vernunftbegabten Bürger die Alarmglocken schrillen. Wer einen geschmacklosen Witz in der Umkleidekabine hört oder bei dummem Gerede nicht sofort einschreitet, soll nach dem Willen dieser Aktivisten bereits als „Mittäter“ gebrandmarkt werden. Man muss sich diese monströse Anmaßung auf der Zunge zergehen lassen: Hier wird allen Ernstes gefordert, das objektive Schuldprinzip – eine der wichtigsten Errungenschaften der Aufklärung und das absolute Fundament unseres Strafrechts – durch eine radikale, emotionale Gesinnungsjustiz zu ersetzen.
Das Strafrecht bestraft konkrete, nachweisbare Taten. Es bestraft keine passiven Zuhörer, es bestraft keine mangelnde Zivilcourage bei schlechten Scherzen und es ist vor allem kein Instrument, um eine totalitäre moralische Reinheit in der Gesellschaft zu erzwingen. Wer den Begriff der Täterschaft derart inflationär ausweitet und auf bloße Anwesenheit oder das Hören von Worten anwendet, der verharmlost auf unerträgliche Weise echte, physische sexualisierte Gewalt und verhöhnt die tatsächlichen Opfer, die reales Leid erfahren haben.
Noch weitaus skandalöser als die inhaltliche Entgleisung einer einzelnen Aktivistin ist jedoch die Zusammensetzung und Orchestrierung dieser Runde. Dass man den Anwalt der Gegenseite, Christian Schertz, unter fadenscheinigen Begründungen auslädt, um stattdessen kurzfristig eine linke Aktivistin als radikale Stichwortgeberin auf den Stuhl zu setzen, entlarvt die Sendung als das, was sie ist: ein hermetisch abgeriegelter Echoraum. Und mittendrin sitzt Justizministerin Hubig, die diesem Frontalangriff auf fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien schweigend beiwohnt, anstatt als Vertreterin des Rechts sofort und unmissverständlich eine rote Linie zu ziehen.
Wir erleben hier den unverhohlenen Versuch, über emotionale Erpressung und moralische Panikmache eine Ausweitung der gesellschaftlichen und staatlichen Kontrolle durchzudrücken. Wenn das bloße Hören eines Witzes zur Mittäterschaft stilisiert wird, dann ist der Weg in den Überwachungsstaat und zur Kriminalisierung jeglicher Abweichung vom verordneten Tugendpfad nicht mehr weit. Es wird höchste Zeit, dass wir uns diese absurde Begriffsumdeutung nicht länger gefallen lassen. Das Strafrecht ist kein Spielplatz für ideologische Gesellschaftsexperimente und Befindlichkeiten.
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