Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt
Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur.
Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz.
Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam:
„wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021]
Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab.
I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen
Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde.
Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat:
kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits
„nur für Forschungszwecke“
in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit.
Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt.
II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab
Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach �� 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933].
Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf:
„(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar.
(2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“
[BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021]
Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen.
Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest.
Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen.
Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass
„nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“
veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah.
In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests:
keine Marktüberwachungsauswertung,
kein Post-Market-Bericht eines Herstellers.
Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk
„Not tested for use in diagnostic procedures“
– was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war.
Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64].
Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien
„wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021].
Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen?
Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31].
Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse:
76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428].
Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg.
III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler
Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit.
Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden.
Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren:
Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch.
Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse:
„Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“
Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise.
Und so stand es im Gesetz:
Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als
„Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert.
Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört.
Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat.
Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage.
Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war.
Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission.
IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt.
Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen.
Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf.
Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte.
Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz.
Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft.
Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden.
Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert.
Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag.
V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt
Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen.
Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus:
1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis,
2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern,
3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ –
4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt.
„Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“.
Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts:
Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor.
Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306]
Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal.
Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält:
Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen.
Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten.
Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten.
Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte.
Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten:
Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will.
VI. Was jetzt zu geschehen hat
Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten.
Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig.
Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat.
Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt.
Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung.
Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben.
Quellen und Zitierschlüssel
BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026).
Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S.
MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5).
WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020.
BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz.
Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21).
Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf).
§ 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR).
🔥🔥🔥Der @mdrde-Bericht über #DNAKontamination in @BioNTech_Group-Impfstoffe hat es tatsächlich in sich:
- vielfach erhöhte DNA-Funde in verschiedenen Chargen
- MDR findet kein Labor, das dies überprüfen möchte
- @PEI_Germany testet nicht selber, verlässt sich auf den Hersteller
- BioNtech selbst verneint den Fund
- Der Herstellungsprozess für die Zulassung war ein anderer wie der für die Massenimpfung
- @BMG_Bund verweist auf angebliche abenteuerliche DNA-Vermehrung in bisweilen abgelaufen Chargen (Fachkräftemangel scheinbar)
Vielen Dank an die MDR-Redaktion für die gute journalistische Arbeit!
@Karl_Lauterbach, @Sander_Lab und @CorneliaBetsch: es gibt Arbeit🔥
Lieber @JaSimmank, erneut warnen Sie und Ihr Kollege Schneider vor „Erinnerungsverzerrungen“ und erneut lade ich Sie ein, einen Blick in jene Dokumente zu werfen, die gänzlich frei von Rückschaufehlern sind.
Unsere Klageschriften:
https://t.co/hZzJrhK3Ew
Beginnend im März 2020 bis Ende 2021 haben wir in tausenden von Seiten den jeweiligen Stand der Dinge festgehalten.
Wenn Sie ein ehrliches Interesse haben, Rückschaufehler zu vermeiden, können Sie sich gerne bei mir melden und ich gewähre Ihnen in Absprache mit meiner Mandantschaft Einblicke in die (zum großen Teil noch anhängigen) Gerichtsverfahren.
Da Sie auch die Polarisierung beklagen, erlaube ich mir zudem, Sie auf einen Text von mir vom 31.12.2020 über das „gesellschaftliche Gegeneinander“ aufmerksam zu machen:
https://t.co/yiGhWP520U
Einige dieser Gedanken findet sich in einem Interview von mir mit der Frankfurter Rundschau Anfang 2021:
https://t.co/yiGhWP520U
Stefanie wurde im Freundeskreis ausgegrenzt, weil sie die Maßnahmen hinterfragte; im Büro wurde sie gemobbt und die Familie ignorierte ihre Sorgen. In ihrer Haltung blieb sie standhaft und gab nicht auf …
#wirvergessennicht
https://t.co/N2uRhNmvpE
@Karl_Lauterbach „Und das gilt so auch für Long-Covid. Das ist jetzt überhaupt kein großes Klinikproblem mehr. Die Inzidenz ist einfach massiv überberichtet. Man schürt damit nur noch unnötig Angst. Das ist auch politisch nicht statthaft.“
https://t.co/VqKfp2v1hC
@MathiasPriebe "Die meisten Fälle von Myokarditis und Perikarditis erholen sich."
Soso, was der medizinische Laie i.d. R. nicht realisiert, ist dies: Es bleibt IMMER ein irreparabler Schaden zurück, der die Lebenserwartung signifikant senkt.
Schäden an Herz und Hirn regenerieren sich NICHT.
Wir wurden am 18. 11. 2020 von Wasserwerfern weggespült, weil wir das Grundgesetz hoch hielten.
Die letzte Generation begeht Straftaten und hat größtenteils freies Spiel.
Hier läuft was aber so richtig schief.
#BrandenburgerTor#LetzteGeneration#Klimaterroristen#Klimahysterie #CO2Luege
"Die Erfindung des Dirndlkleides kurz vor 1900 war ursprünglich ein rein städtisches Modephänomen. Ab etwa 1870/80 setzte sich das Dirndlkleid in der Oberschicht des städtischen Sommerfrischepublikums als typisch „ländliches“ Kleid durch. Maßgeblich beteiligt waren daran die jüdischen Brüder Moritz und Julius Wallach aus Geseke bzw. Bielefeld, die 1900 in München das Trachtenhaus Wallach gründeten. Der Durchbruch erfolgte 1910, als die Brüder Wallach zum 100-jährigen Jubiläum des Oktoberfests kostenlos den Landestrachtenzug austatteten."
Quellen auf WIKIPEDIA für jedermann einsehbar.
Berührende Geschichte. Lesenswert! Auch wenn @LViehler oft heiter und satirisch Twitter und das Geschehen darin auf‘s Korn nimmt. Hier verschlägt es mir die Sprache. Es macht fassungslos, wie die Corona-Politik negativ auf Familien einwirkte. Was hat die Politik nur angerichtet?
Die Corona-Pandemie hat viele Familien plötzlich und unerwartet getroffen. Über Jahre eingespielte Abläufe mussten auf einmal über den Haufen geworfen und neu geplant werden. Schulen, Kindergärten und Kitas wurden geschlossen, die Kinder mussten zu Hause lernen und versuchen, mit häufig Internet unerfahrenen Lehrern den Stoff des Schuljahres in irgendeiner Art und Weise zu meistern. Besonders Eltern von kleinen Kindern, jetzt ins HomeOffice verbannt, erlebten auf einmal einen Alltag zwischen Teams-Call und Windeln wechseln. Zahlreiche Videos gingen um die Welt, in denen der Nachwuchs auf einmal die Videokonferenz gesprengt hat. Was auf den ersten Blick niedlich und süß wirkt, war für die meisten Eltern eine Belastungsprobe. Arbeit und Familie gleichzeitig unter einen Hut bringen - dafür war und ist unsere Leistungsgesellschaft nicht ausgelegt.
Familien, welche Kinder mit Behinderung haben, wurden davon doppelt getroffen. Integrative Stellen wurden aus Angst vor dem Virus geschlossen, Pflegehilfen durften nicht mehr unterstützend eingreifen und meist brach auch der Support aus der eigenen Familie zusammen. Oma und Opa sind schließlich Angehörige der Risikogruppe.
Als Betroffene können meine Frau und ich ein Lied davon singen: Unsere Tochter leidet unter einem seltenen Gendefekt, der so neu und unbekannt ist, dass er noch nicht einmal einen Namen hat. Nur die Nummer des betroffenen Gens ist ein Anhaltspunkt, um sich mit den wenigen anderen Eltern online austauschen zu können.
2019 war für uns ein Ärzte-Marathon: Schon 2018 hatten wir bemerkt, dass mit unserem kleinen Schatz etwas nicht stimmt. Neben einer sich nicht entwickelnden Sprache hatte sie auch motorische Schwierigkeiten. Im Januar 2019 wurde sie drei Jahre alt und entwickelte mehr und mehr geistige Aussetzer. Zu Beginn fanden wir das sogar noch amüsant. Ich scherzte „Jetzt muss sie rebooten“, ein Satz, für den ich mich heute abgrundtief schäme.
Viele EEGs und Termine in Krankenhaus und Spz, auch stationär, brachten dann die Gewissheit: Unsere Tochter litt an Absencen, einer ideopatischen generalisierten Art der Epilepsie. Im Gegensatz zur „normalen“ Epilepsie zappelt sie dabei nicht herum, sondern verliert kurzzeitig das Bewusstsein. Das Gehirn geht auf Standby, während die Blitze darin zucken. Das kann überall passieren: Beim Spielen, Essen, Schaukeln. Oder auch beim Gehen, was bei unserer Tochter irgendwann zu einer Bekanntschaft mit dem Türstock führte.
Behandelt wurde mit einem Antiepileptikum, Valproat, auf das sie zum Glück sehr gut ansprach. Diese Behandlung hat natürlich auch Nebenwirkungen, so dass wir in regelmäßigen Abständen zur Blutabnahme und zu weiteren EEGs erscheinen mussten. Ein Pflegegrad 2 wurde festgestellt und wir bekamen einen Platz im integrativen Kindergarten um die Ecke. Dort entwickelte sich unsere Tochter, nicht zuletzt auch durch die Förderung, sehr gut.
Bis Corona dem allem ein Ende setzte.
Wir lebten in Bayern, als Markus Söder den Notstand erklärte und alles dicht machte. Alles dicht machen, das bedeutete Absperrband um die Spielplätze, zu Hause bleiben und das Ende der Betreuung im Kindergarten. Der Pflegegrad wurde zu diesem Zeitpunkt auf 3 angehoben und wir hatten schon seit einiger Zeit eine Putzfrau, die meiner Frau, welche von zu Hause aus arbeitete, einmal die Woche unter die Arme griff. Mit einer betreuenden Pflegekraft war nicht zu rechnen gewesen: in der für uns zuständigen Lebenshilfe gab es nur Betreuer mit einer Ausbildung für alte Leute. Der Versuch mit solch einer Hilfe endete im Chaos und vielen Tränchen auf den Backen unserer Tochter.
Dank Corona fiel diese Hilfe nun auch weg. „Aufgrund der Corona-Pandemie können wir Ihnen leider keine Putzfrau mehr zur Verfügung stellen“ - zu unserem Schutz. Schließlich war unsere Tochter Risikogruppe. Eine Risikogruppe mit einem ungeheuerlichen Betreuungsbedarf. Das Ende vom Lied: Wir stellten unsere Putzkraft auf Minijobbasis selber bei uns ein, damit zumindest das Haus regelmäßig sauber wurde. Meine Frau zerriss sich nun zwischen Kinderbetreuung, Windelwechseln und ihrem Home Office Job. Bis es nicht mehr ging und sie ihrem Chef die Kündigung überreichte. Nervlich war sie zu diesem Zeitpunkt bereits völlig am Ende. Ich versuchte in meinem Job, so viel Zeit und Freiheiten zu ermöglichen, um auszuhelfen, aber am Ende war ich der Hauptverdiener und meine Vorgesetzten sagten mir irgendwann einmal durch die Blume, dass ich mich entscheiden muss, ob ich meinen Job richtig machen kann oder ob meine Familie ein Hindernis ist. Und irgendwo musste das Geld ja rein kommen.
Unsere kleine Maus hatte inzwischen die Diagnose „Globale Entwicklungsverzögerung und Retardierung, außerdem Verdacht auf Autismus“. Der Verlust des Kindergartens schmerzte sie sichtlich, vor allem, weil sie erst kurz zuvor ihre erste Freundin gefunden hatte, ein Mädchen mit Trisomie 21.
Zu den Blutabnahmeterminen erschienen wir Eltern jetzt mit Maske. „Maske doof!“ mussten wir uns dann anhören, hatte unsere Tochter doch gelernt, sich die Lippenbewegungen von Erwachsenen anzusehen, um ungefähr zu verstehen, was ihr gesagt wurde. Dieses Hilfmittel fiel auf einmal weg.
Einen EEG Termin hatten wir 2020 lange aufgeschoben. Die Krankenhäuser sollte man ja möglichst meiden: Alle überlastet, strenge Regeln und keine Termine. Erst im November konnten wir so wieder vor Ort erscheinen. Unter strikten Auflagen.
Unsere Tochter ist ein Gewohnheitstier. Jeder Ablauf muss täglich gleich sein, sonst kommt sie durcheinander. Änderungen quittierte sie mit verstärktem „Stimming“, also Zwangshandlungen, mit denen sie nonverbal ihre Stimmung und Gefühle zum Ausdruck bringt. Vor der Medikation hatte sie sich auch regelmäßig ihre kleine Hand blutig gebissen, das war nun zurück. Ein Verband rund um die kleine Kinderhand war nicht die ideale, zu diesem Zeitpunkt aber die einzige Lösung.
Als der EEG-Termin kam, wollten wir wie üblich zu dritt - Mama, Papa, Tochter - in das Kinderkrankenhaus. „Zutritt nur für einen Elternteil“, sagte uns der breitschultrige Türsteher am Eingang. Schweren Herzens entschied sich meine Frau, draußen in Regen und Kälte zu warten. Traditionell war ich während der Messungen als „Geduldigerer“ derjenige gewesen, der unsere am ganzen Kopf verdrahteten Tochter die recht langweilige Zeit des Stillhaltens begleitet. Aber Mama war sonst immerhin bis zur Verkabelung geblieben, um unserer Maus Mut zuzusprechen.
Schon beim Gang in den Aufzug merkte meine Tochter, dass etwas nicht stimmt. „Wo denn Mama hin?“ fragte sie immer wieder. Meine Erklärungsversuche, dass wir es heute etwas anders machen würden und sie ihre Mama nach dem EEG wiedersehen würde, verstand die Kleine natürlich nicht.
Als wir schließlich im Untersuchungsraum waren und die Schwester die Elektroden anlegen wollte, hatte sich die ganze Angst ob der ungewohnten Situation in einen soliden Heul- und Schreikrampf entwickelt: Meine Tochter riss sich aus meinem Arm los und versteckte sich unter dem einzigen Tisch im Raum, die Stühle um sich wie einen Schutzschild gezogen, und rief flehentlich nach ihrer Mama.
Da dämmerte es auch der diensthabenden Schwester, dass wir so nicht weiter kommen und rief im Foyer an, dass man ausnahmsweise zwei Elternteile hinein lies. Aber das Kind war bereits in den Brunnen gefallen: Als meine Frau in der Tür erschien, warf sich unsere Tochter in ihre Arme, weinte bitterlichst und rief nur noch „Heim gehen!“. Also Abbruch.
Den nachfolgenden Termin im angeschlossenen SPZ wollten wir dennoch wahrnehmen, auch wenn wir keine EEG-Daten hatten. Wir schritten durch den kalten Novemberregen zu dem Nachbargebäude, ich das noch immer wimmernde Kind im Arm. Hinein durfte diesmal nur meine Frau, Tochter und Papa mussten bei der Anmeldung draußen bleiben. Sie schilderte der Sprechstunde den Fall und ob wir, obwohl jetzt eine Stunde zu früh, zumindest kurz mit unserem behandelnden Arzt sprechen könnten. Dieser war natürlich gerade noch mit anderen kleinen Patienten beschäftigt, aber in ein bis zwei Stunden hätte er sicher Zeit für uns. Warten müssten wir aber bitte draußen im Regen, da auf Grund der Pandemie der kindgerecht eingerichtete Wartesaal Sperrzone sei. Aber bitte nicht zu weit entfernen, es könnte ja sein, dass wir früher drankämen, so genau wisse man das nie.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch immer ein wimmerndes, allmählich trotz dicker Winterjacke frierendes Kind auf dem Arm. Als meine Frau wieder auf dem SPZ herauskam und mich über die Neuigkeiten aufklärte, war die Entscheidung schnell gefasst: Wir fahren nach Hause. Es sollte das letzte Mal gewesen sein, dass unsere Tochter dieses Krankenhaus von innen sah: Seit diesem Vorfall hatte sie eine Phobie vor Ärzten und dem Geräusch von Krankenwägen entwickelt, die sich vor allem im ersten Jahr nach der Impfkampagne äußerte, als immer häufiger die Klänge des Martinshorns durch unsere Wohnsiedlung hallten. Als später der Kindergarten wieder öffnete, berichteten die Betreuerinnen, dass unsere Kleine bei einem gemeinsamen Ausflug beim Klang des Tatü-Tata beim Überqueren der Straße einfach panisch stehen blieb, sich zusammenkauerte und die Ohren mit ihren kleinen Händen bedeckte. Zum Glück passierte ihr nichts weiter, aber diese Reaktion erfolgte nun jedes Mal bei Sirenengeheul.
Die Situation im wieder eröffneten Kindergarten war auch keine bessere: Die neu gefundene Freundin war in einer anderen Gruppe und durfte demnach nicht mehr mit unserer Tochter spielen. Flatterband zierte den Kindergartenhof, damit die drei Gruppen auf keinen Fall miteinander in Kontakt kämen.
Logopädie wurde zuerst mit Maske versucht, bis man auf die Idee einer Plastikscheiben zwischen Erzieherin und unserer kleinen Patientin kam. Die Fortschritte waren marginal; im Gegenteil, denn der positive Trend vor Corona hatte sich ins Gegenteil verkehrt.
Neben immer mehr Anfällen waren auch die zarten Fortschritte in Sprache und Motorik rückläufig geworden. Während sich auch die Mama körperlich und geistig immer mehr aufzehrte. Eine andere, radikalere Lösung musste her. Und so beschlossen wir im November 2021, den einzig richtigen Schritt zu tun. Etwas, das wir schon länger geplant hatten, aber bisher nie den Mut dafür hatten. Für das Wohl unserer Tochter wollten wir es aber wagen: Auswandern.
Inzwischen schreiben wir Ende Juli 2023. In unserer neuen Heimat, fern vom deutschen Wahnsinn und den Klauen von kinderhassenden Politikern, hat unsere Tochter neben Schwimmen, Tauchen und Schaukeln noch viele andere Dinge gelernt, die wir 2021 für unmöglich gehalten hätten. Sprachlich lernt sie inzwischen Deutsch, Englisch und Spanisch simultan. Auch die Anfälle sind auf ein Minimum heruntergegangen. Inzwischen haben wir Tage, an denen sie eine ganz normale Siebenjährige ist. Mit Träumen, Phantasie und großen Augen, welche eine auch für uns neue Welt begeistert entdeckt.
Wir sind endlich glücklich.
Ich habe den Eindruck, Einige von Euch interessiert ein tieferer Einblick in jüdisches Leben.
Ich empfehle Euch daher die Online-Ausstellung https://t.co/WzVjZUf8b4.
Schaut rein, es lohnt sich!
Wer ein guter Jude ist, bestimmt dieser Tage @FlorianvonBrunn!
Nach seinem großartigen Einsatz für tote Juden, fehlten ihm wohl die Nerven, sich mit der Kritik einer lebenden Jüdin auseinanderzusetzen.
Florian von Brunn, Bayerns #SPD-Spitzenkandidat, bezeichnete Aiwanger auf Twitter als „Schande Bayerns“.
Ich kommentierte, dass ich als Jüdin froh bin, dass es der SPD nicht gelungen ist, den politischen Gegner auf Kosten der Juden auszuschalten. Und wurde prompt blockiert.
So geht der sozialdemokratische Kampf gegen #Antisemitismus.
Ich dachte, ich schreib das mal für @Achgut_com auf:
https://t.co/NLoSybi5LJ
#SeiNichtWieBarbara#Domke meint, es wäre doch gar nichts passiert. Die Leute sollten sich doch mal zusammenreißen. Ich hatte bereits im Frühjahr 2020 Akten auf dem Tisch von Familien, die auf 60qm in 2-3-Zimmer-Wohnungen als Familie mit 3 Kindern ohne Balkon eingesperrt wurden und die Kinder dort beschulen sollten. Diese Familien konnten das nicht leisten. Sie hatten weder die Bildung noch hinreichend Sprachkenntnisse, um Kinder in unterschiedlichen Jahrgangsstufen zu beschulen, sie hatten nicht das Geld, um die hierfür benötigten Geräte anzuschaffen, sie hatten nicht den Platz, damit die Kinder in einem eigenen Zimmer in ruhiger Umgebung lernen konnten und sie hatten gar nicht die Zeit, weil sie überleben und ihren Lebensunterhalt verdienen mussten, indem sie denen, die das alles nicht so schlimm fanden und faul wie die Waschbären waren, mit Dienstleistungen in deren sonnendurchflutete Gärten dienten. Aus einer linken Perspektive heraus war dies unerträglich. Nicht die Kritiker, die das aus einer linken Perspektive heraus kritisieren, sind rechts. Es ist genau anders herum. Nichts an Leuten wie Domke ist auch nur halbwegs links und empathisch.
Wir haben im @wir_gemeinsam_B im Advent 2022 Geschichten von Betroffenen als #Adventskalender veröffentlicht.
https://t.co/EyO7BipYdI
Auslöser war eine Frage von @PoerselRA auf Twitter zu den Erlebnissen in der Coronazeit, auf die @danielEngelhar mit einem Thread antwortete, die mich dazu veranlasst hat, selbst einen Text über mein Erleben zu schreiben.
https://t.co/FozEmw3gwm
Wir dachten, es müsse genug Menschen geben, die ihre Geschichten erzählen wollen und wollten dem Raum geben. Wir wurden mit umfangreichen Texten geflutet und auch andernorts entstanden diese Initiativen, um Betroffenen Gehör zu verschaffen. Ganz aktuell beispielsweise in dem Projekt #Collateral:
https://t.co/Ys74Hu2Dfz
Diese Menschen werden nicht gesehen. Ihr Schicksal wird bewusst ausgeblendet und negiert von den Tätern.
Und jetzt wittern diese empathielosen Zeitgenossen, die mitgeholfen haben, Millionen Menschen unendliches Leid zuzufügen, eine Kampagne von rechts und betreiben Täter-Opfer-Umkehr.
Wir sind keine Nazis und keine Faschisten. Ich bin nicht einmal rechts. Ich weiß nicht, ob die Bezeichnung Nazis und Faschisten für diese Leute angemessen ist. Aber sie sind jedenfalls keine Demokraten. Und sie sind Täter. That's it.