Was @shlomo96 bei seiner Festnahme und während seiner Haft erlebt hatte, war kraß.
Heute habe ich die Lektoratsarbeit am Hafttagebuch von Kurt Hättasch beendet.
Was ihm widerfahren ist, toppt alles. (Wird im Juli erscheinen.)
Und er sitzt noch immer - es ist eine Farce. Er wurde niedergeschossen - und hatte dabei NICHTS verbrochen.
Sein Bericht ist ehrlich & schlimm beklemmend. Und teils zu Tränen rührend. Wie bei Shlomo gibt es da ein ganz kleines Kind, daß nun - und deutlich länger schon - vaterlos aufwächst.
Hervorragendes, eiskaltes Nachwort von RA @DuMandic.
Leute: In diesem Land gibt es politische Gefangene, von denen keiner (kaum einer) redet!
Demnächst wird das Buch beworben werden. Es ist natürlich ein Benefiz-Projekt.
US-Iran-Friedensdeal: Was vereinbart wurde – und was noch offen ist — RT DE https://t.co/40xEBxFN2s
Sie wollen es nicht begreifen: Die Mollahs sind weg vom Fenster! Seit 1979 waren die Mahdi-Jünger an der Macht. Jetzt ist damit Schluß.
Der Report (Rupert Lowe, Juni 2026) fasst zusammen: Überwiegend pakistanisch-muslimische Banden haben seit Jahrzehnten in Dutzenden UK-Städten Tausende (Schätzung ≥250.000) meist weiß-britische Mädchen vergewaltigt, gehandelt, gefoltert und erpresst. Taktik: Alkohol/Drogen, aus Schulen/Care Homes holen, Gruppenvergewaltigungen, „weißer Abfall“-Rhetorik. Behörden, Polizei und Politik haben bewusst weggesehen – aus Angst vor Rassismusvorwürfen und muslimischen Stimmen.
Schonungslos: Ein episches Staatsversagen durch Multikulti und Feigheit.
Einordnung: Der Kern (lokale Skandale wie Rotherham 1.400+ Opfer, Täter-Muster) ist durch offizielle Inquiries (Jay u.a.) und Urteile bestätigt – hochgradig wahr. Die 250k-Hochrechnung und starke islam-theologische Deutung sind spekulativ und advocacy-getrieben (crowdfunded, rechts). Glaubwürdig bei der Dokumentation des Horrors und der Vertuschung, weniger bei der Ursachenanalyse. Deutsche Medien: typisches Schweigen oder Relativieren aus PC.
Zwei Tage ist es jetzt her, dass der Rape Gang Inquiry Report veröffentlicht wurde. 37 Millionen mal wurde der Post gesehen. Trotzdem hat nur EIN großes deutsches Medium hat darüber berichtet und Linke schweigen.
Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.
Kurz nach dem Tag der "faschistischen Provokation" vom 17. Juni 1953 sind die Nerven in der kommunistischen Diktatur, die sich selbst "Demokratische Republik" nennt und vor ein paar Tagen um ein Haar ihre Macht und ihren ganzen Staat verloren hätte, sehr angespannt. Der West-Berliner Junge Wolfgang Röhling erkennt offenbar den Ernst der Lage nicht und wird sogar noch frech gegenüber einem kommunistischen Polizisten. Er ist gerade 15 Jahre alt, als er am 22. Juni 1953 mit seinen Freunden zum Baden geht, zum Spandauer Schifffahrtskanal an der Heidestraße, wo sie immer baden (heute nahe dem Berliner Hauptbahnhof). Dass sie in West-Berlin leben und am anderen Ufer der sogenannte Ostsektor liegt, wissen die Jungs. Als sie schon ausgezogen sind, wird ihnen etwas zugerufen vom anderen Ufer, das hier etwa 80 Meter entfernt ist. Ein Volkspolizist verbietet ihnen zu baden, sie sollen verschwinden, ruft er zu ihnen hinüber. Das kann die Halbwüchsigen kaum beeindrucken, im Gegenteil, sie rufen zurück, sie nehmen Steine auf und werfen nach dem Vopo, denn sie fühlen sich sicher auf ihrer Seite. Dass ein Volkspolizist so mal eben in den Westen schießt, das können sie sich nicht vorstellen. Das gab es nie. Nur passiert es jetzt eben doch. 21 Schuss Munition werden laut Bericht von Kasernierten Volkspolizisten abgefeuert "bei Annäherung verdächtiger Personen an der Sektorengrenze". Einer dieser Schüsse trifft den Berufsschüler Wolfgang Röhling, als er schon gemerkt hat, dass der Vopo ernst machen will, als er mit seinen Freunden schon auf der Flucht ist, weg von der Grenze, und schon fast hundert Meter vom Spreeufer entfernt. Die Freunde glauben, er sei nur gestolpert und hingefallen. Aber er ist tot.
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Maskenatteste: 73-jähriger Arzt lehnt Strafmilderung ab und stellt sich dem Verfahren
Vor dem Landgericht Freiburg hat der Allgemeinmediziner Dr. med. Thomas Külken am 15. Juni 2026 ein Angebot zur Strafmilderung ausgeschlagen – und stattdessen seine vollständige Stellungnahme verlesen. Verurteilt worden war er, weil er Patienten Maskenbefreiungen ausgestellt hatte.
Es ist ein Verfahren, das exemplarisch für viele steht: Dr. Thomas Külken, 73 Jahre alt, seit 46 Jahren Arzt und seit 39 Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin, hatte während der Corona-Zeit 13 Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Das Amtsgericht Staufen verurteilte ihn dafür am 27. Juni 2022 zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft.
Ein Vorwurf, der sich wandelte:
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, Külken habe die Atteste ohne vorherigen Patientenkontakt ausgestellt. Nachdem sich dieser Vorwurf als unzutreffend erwiesen hatte, lautete er fortan, die betroffenen Patienten hätten keine „hinreichend schweren" Erkrankungen gehabt.
Genau an diesem Punkt setzt Külkens Verteidigung an. Die einschlägige Corona-Verordnung Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) spreche lediglich von „gesundheitlichen Gründen" – nicht von Krankheiten und schon gar nicht von einem bestimmten Schweregrad. Daraus folgert er:
„Folglich war jeder Arzt bei jedem Patienten in der Pflicht, dessen Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen."
Külken dokumentierte nach eigenen Angaben maskeninduzierte Beschwerden seiner Patienten – darunter Atemwegsbelastungen, Kopfschmerzen und Nasenbluten bei Kindern – und wertete diese als medizinisch legitime Gründe für eine Befreiung. Er beruft sich dabei auf die ärztliche Berufsordnung: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen aus."
Vorausgegangen: drei Praxisdurchsuchungen.
Dem Urteil vorausgegangen waren nach seiner Schilderung drei Durchsuchungen seiner Praxis. Den Weg in die Maßnahmenkritik beschreibt Külken als allmählichen Prozess in den Jahren 2020 und 2021, parallel zu einem aus seiner Sicht „massiven Anstieg" von Patienten mit Maskenproblemen.
Berufung in Freiburg – und ein ausgeschlagenes Angebot.
Am 15. Juni 2026 begann vor dem Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung; angesetzt sind vier Verhandlungstage. Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft zog ihre eigene Berufung zurück. Die Vorsitzende Richterin bot an, die Berufung auf eine bloße Strafmilderung zu beschränken.
Külken lehnte ab. Statt einer Verfahrensverkürzung verlas er vor Gericht seine vollständige Stellungnahme – ein Schritt, mit dem er das Verfahren bewusst nicht als reine Frage der Strafhöhe, sondern als grundsätzliche Auseinandersetzung führen will.
Seine Kritik:
In seiner Stellungnahme geht Külken über den eigenen Fall hinaus. Er kritisiert eine seiner Ansicht nach propagandistische Verengung des öffentlichen Diskurses, die gesellschaftliche Spaltung in vermeintlich „gute" (regelkonforme) und „böse" (kritische) Bürger sowie die institutionelle Nähe von Robert-Koch-Institut und Staatsanwaltschaften zu den jeweils zuständigen Ministerien. Diese Einschätzungen gibt er ausdrücklich als seine persönliche Sicht wieder.
Der Fall Dr. med. Thomas Külken ist in unserem Verzeichnis als Fallbericht dokumentiert:
https://t.co/9FiO9Mw7Ll
Grundlage dieser Meldung ist seine am 16. Juni 2026 veröffentlichte Stellungnahme:
https://t.co/Xm2MS8ICsG
Eine ausführliche Stellungnahme von Dr. Külken (über 1 Stunde) hat Carlo Kitzlinger eingesprochen:
https://t.co/p7mFAFkea0
Ein Zwölfjähriger aus Memmingen soll über Wochen von zwei gleichaltrigen Mitschülern misshandelt und schließlich ausgepeitscht worden sein. Gegen sie wird nun ermittelt. Die Bismarckschule, deren Leitbild unter dem Motto „Wir sind Vielfalt“ steht, sieht sich nun mit schweren Vorwürfen konfrontiert.
https://t.co/qATceRvifj
Es ist nicht akzeptabel, sollte der Inhalt hier zutreffen, dass solche Vorfälle überhaupt möglich sind. Wenn ein Kind über längere Zeit Gewalt erlebt, dann ist das ein massives Versagen im Schutzsystem – egal ob in Schule, Jugendhilfe oder Aufsicht.
Und woher kommt es? Weil dieser brave „Wir sind Vielfalt“- und „Wir schaffen das“-Mist letztendlich dazu geführt hat. Und die Tatsache, dass jeder, der auf diese Missstände hinweist, direkt als rechtsextrem bezeichnet wird.
Es ist unverzeihlich, was man aus unserem Land gemacht hat. Sicher werden die Woken und Linken auch hier wieder eine tolle Begründung haben. Die Kommentare werden es zeigen.
Die Muselmanin Khola Maryam Hübsch, die in einer arrangierten Ehe lebt und medial massiv islamische Lebensweise propagiert, sitzt übrigens im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks.
#Lanz