@Wisdom_HQ No.2: no confrontation, better communication. Also view to the door. Not to close. This is my choice if we are 2-4 at all. Others should then take in order 8,3,7.
@kripp_m Vollkommen richtig. Aber es gibt zumindest noch einen Unterschied zwischen Einwanderer und Flüchtling, oder? Letzterer könnte erstmal mehr bekommen. Naja, Flüchtling ist man nur bis zum nächsten sicheren Land.
Falls ihr das mit den “trusted flaggers” nicht richtig einordnen könnt und wissen wollt, um was es dabei genau geht, empfehle ich das Video von @ProfRieck
17,000 Scientists and Physicians confirm that Governments around the world Corporations willfully and deliberately lied to humanity about the Covid vaccines.must be charged with fraud, wrongful advertising and mass negligent homicide. https://t.co/WL60lWpwnW
Prof. Dr. Martin Schwab schreibt:
„DISCLAIMER FÜR HENNING ROSENBUSCH
Liebe Community,
Aus Anlass eines Artikels in der Berliner Zeitung, wonach sich zum Fremdschutz durch die C-Spritze vor allem immunologische Dilettanten geäußert haben, fragte Henning Rosenbusch auf seinem Telegram-Kanal, ob wir diese Dilettanten nicht nochmal zusammensuchen wollen.
In den Kommentaren dazu war die Sorge aufgekommen, die Sammlung der Namen jener, die bar jeder Evidenz oder gar wider besseres Wissen einen solchen Fremdschutz behaupteten, könnte eine strafbare Feindesliste darstellen. Insoweit kann ich Beruhigung stiften:
Die Aufzählung der Namen jener, die fehlerhaft einen Fremdschutz durch die C-Spritze behaupteten, wäre nur dann Feindesliste (in rechtlicher Terminologie: ein nach § 126a StGB strafbares gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), wenn sie geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt wäre, die aufgelisteten Personen in die Gefahr von - grob gesprochen - strafbaren Gewalttaten zu bringen.
Wenn ich das Anliegen von Henning Rosenbusch aber richtig deute (und eine andere als die nachfolgende Deutung kann ich mir bei Henning Rosenbusch nicht vorstellen), geht es ihm aber in keiner Weise darum, zu Gewalttaten gegen die - ich bleibe bei der Formulierung - immunologischen Dilettanten zu animieren, sondern jene zu benennen, die mit rechtsstaatlichen Mitten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das Amtsgericht Köln hat mit Recht entschieden, dass die öffentliche Verbreitung einer Liste von Personen, die in der Corona-.Zeit gegen Ungeimpfte gehetzt haben, nicht nach § 126a StGB strafbar ist (AG Köln, Urteil vom 12.6.2024 - 539 Ds 156/14, https://t.co/5BbjfrLhQQ ).
Solange sich Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, aber auch Behörden und Gerichte nicht der Einsicht stellen, dass sie in der C-Zeit eine erhebliche Fehlentwicklungen befeuert haben, weil sie ohne ausreichende Faktengrundlage massive Übergriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheiten der Menschen verhängt, propagiert oder mitgetragen haben, besteht die Gefahr, dass sich derartige Fehlentwicklungen wiederholen. Deswegen ist es auch heutige noch wichtig, jene Akteure in Erinnerung zu rufen, die für die besagten Fehlentwicklungen verantwortlich waren, und diese Akteure an die Notwendigkeit einer kritischen Selbstreflexion zu erinnern. Ebenso ist es wichtig, die Institutionen, die eine kritische Nachbetrachtung der C-Krise leisten können, dazu anzuhalten, diese Nachbetrachtung in Angriff zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“
Kai Ambos, Rechtswissenschaftler, bei #Lanz zur, scheinbar teils in Vergessenheit geratenen, bestehenden Rechtslage bzgl. Meinungs-/Redefreiheit und die innenministeriellen, autoritären Übergriffigkeiten einer Nancy Faeser.