Auf #Impfschäden spezialisierte Kanzleien.
Linkliste wird ab sofort laufend erweitert.
Kanzlei Rogert & Ulbrich
https://t.co/Ov9hbqyWoi
#Impfschaden#Impfung#Impfstoff
Über die Unmöglichkeit wirksam zu einer Covid-19 Impfung einzuwilligen: "Schon diese grundsätzliche Aufklärungspflicht dürfte aufgrund der Zeitknappheit bei den großen Impfaktionen in vielen Fällen nicht erfolgt sein. Für nur bedingt zugelassene Arzneimittel gelten darüber hinaus höhere Anforderungen"
"Sofern das Risikopotential noch unklar sei, bleibe "faktisch nur der Hinweis auf unbekannte Risiken, um der Wahrheitspflicht des Aufklärenden nachzukommen", weshalb sich dieses "mit erhofften Nutzeffekten streng genommen nicht einmal abwägen" lasse."
"Wenn selbst die Zulassungsbehörde eine Arznei nicht hinreichend kenne, um eine abschließende Zulassungsentscheidung über sie zu treffen, könne ein Patient seine wohlüberlegte Entscheidung "nur in seltenen Fällen sofort rechtswirksam" treffen."
"Das Problem bei behandelnden Ärzten wie auch den Medien dürfte also gewesen sein, dass sie eine Sicherheit der Impfstoffe behauptet haben, die sie selbst gar nicht beurteilen konnten."
Hervorragende Arbeit von Timo Rieg: https://t.co/bLbLnOrgDi
Haften Ärztinnen und Ärzte für #Impfschaeden?
Huch, was ist denn da auf der Homepage der #LongCovid-Initiative des BMG zu lesen?
"Die Durchführung einer Schutzimpfung stellt eine medizinische Behandlung im Sinne des § 630a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Eine Haftung von Ärztinnen und Ärzten für Impfschäden kommt daher nur in Betracht, wenn bei der Durchführung der Schutzimpfung ein Behandlungsfehler begangen oder die Patientin oder der Patient nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.
So sind Ärztinnen und Ärzte z. B. verpflichtet, Patientinnen und Patienten vor einer medizinischen Behandlung über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dabei muss die Aufklärung über Impfrisiken so umfassend sein, dass der Patientin oder dem Patienten das Wissen vermittelt wird, das für eine wirksame Einwilligung in die Behandlung notwendig ist. Sie ist zwar grundsätzlich auch anhand eines Merkblatts möglich, der Patient muss dann jedoch in jedem Fall die Möglichkeit haben, weitere Informationen in einem persönlichen Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt erhalten zu können. Enthält das Merkblatt das Risiko verharmlosende Ausführungen, dann muss dieser Eindruck gegenüber dem Patienten korrigiert werden.
Ist die Aufklärung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist die Einwilligung der Patientin oder des Patienten unwirksam, sodass die gleichwohl durchgeführte Schutzimpfung eine Pflichtverletzung darstellt, die Ärztinnen und Ärzte zum Schadensersatz verpflichtet."
Ja, da brat mir doch einer nen Storch! Ich lass das jetzt mal ein paar Monate sickern. Dann ist es vielleicht soweit, dass ich unsere Strafanzeigen wieder aufgreife, die ja von allen Staatsanwaltschaften quer durch die Bundesrepublik eingestellt wurden - teils mit dem Hinweis auf Verschwörungstheorien.
Ich mach ja nicht gerne nutzlose Arbeit und Menschen unnötig Hoffnung, aber ich denke, wir nähern uns so langsam und dann hab ich auch wieder richtig Lust. Und das könnte spannend werden für so manchen Impfarzt, denn ich bin überzeugt davon, dass keine einzige Aufklärung wirksam ist. Wie sollte sie wirksam sein, wenn der Arzt gar nicht wissen kann, was er da genau spritzt, wenn schon die einzelnen Chargen so sehr voneinander abweichen?
https://t.co/Q9VdugANnL
@IndikativJetzt Was noch hinzukommt. Wenn im Impfzentrum im Akkord geimpft wurde kann eine Aufklärung erst recht nicht wirksam sein. Das wird noch spannend.
Wie Sie sehen wurde mein Video zum „Nutzen-Risiko-Verhältnis“ gelöscht. Ich versuche es neu einzustellen. Thema heute: „Nutzen-Risikoverhältnis“. Warum ist das für die Geschädigten nach der #Impfung für die Schadenersatzansprüchen von Bedeutung. Das Arzneimittelgesetz verlangt nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AMG „ein über das vertretbare Maß hinausgehende Schädigung. Bestünde also nach medizinischer Wissenschaft ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis dann gingen die bedauerlichen Menschen mit #Impfschäden leer aus. Warum wohl muss in fast jeder Pressemitteilung erst das Loblied über den angeblichen Nutzen der Vakzine gesungen werden, bevor auch nur der Beitrag von Mainstream zu den Geschädigten gesendet werden darf? Da ich dazu im Mainstream nichts sagen darf und immer herausgeschnitten werde - nun dieser Videobeitrag:
@MAugenhoehe@tagesschau Selbstverständlich verdienen Anwälte Geld damit, Mandanten zu vertreten. Das gilt auch für uns. Wir würden es aber nicht tun, wenn wir nicht davon überzeugt wären, dass die Hersteller die rechtliche Verantwortung für jeden einzelnen #Impfschaden übernehmen müssen.
@SpoonTabby@Dagmar912 Ich weiß. Wollte es zur Klarheit für alle Mitleser nochmal unterstreichen.
Den meisten ist das nicht bewusst und sie lassen sich abspeisen.
@Dagmar912@SpoonTabby Der Arzt ist verpflichtet ab Kenntnisnahme innerhalb von 24 h Meldung zu erstatten. Wenn nicht drohen bis 25.000€ Strafe und Verlust der Approbation. Deswegen: Anzeigen!
Links folgen. #StrafDenArzt
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