@strehlma@costadler@rahmstorf@fdp in der Tat. Steht schon ziemlich lange in der StVO.
(1) 1Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
@radkolumne Lustig, wer/was alles an der Misere schuld ist.
Die Ampelschaltung, die Blockabfertigung, die fehlende Brücke, der Einfädelpunkt, die einspurigen Straßen, der Schienenersatzverkehr, ...
Aber eines nicht: Der überbordende, total ineffiziente Motorisierte Individual Verkehr. 😫
@cocoverde6 @droelffuffzig @CyclistKI @jovomaltine @RadRitterin Da es im Kreisverkehr genau eine erlaubte Fahrtrichtung gibt, ist das ja quasi eine Einbahnstraße. Also darf man auch links der Fahrbahn parken.
@CyclistKI @cocoverde6 @jovomaltine @RadRitterin Das ist hier allerdings ein Breitstrich.
Und der darf, soweit mir bekannt, überfahren werden, um z.B. an dahinter liegende Parplätze zu kommen.
@PHoefig @radkolumne@tom83089380 Schnelligkeit ist Sicherheit, weiß doch jeder.
Je schneller man fährt, desto kürzer ist man unterwegs, desto unwahrscheinlicher überfährt man jemanden. Mindestgeschwindigkeit 100 in Ortschaften und 200 außerhalb - jetzt sofort!!1!11! Für mehr Sicherheit und FrAiHaiT!
🤦♂️
@morbus_corax@radkolumne Der Punkt ist doch, dass - wenn nur die Leute, die bei Regen einen Schmiedeofen auf den Einödhof bringen müssen, mit dem Auto/Transporter fahren würden - dann müssten (und würden) wir uns nicht drüber unterhalten, weil das einfach kein relevantes Problem wäre.
@radkolumne Einmal eine Bank ausgeraubt und schon klicken die Handschellen. Danach bleibt nur noch zu hoffen, dass man doch noch unter die Bagatellgrenze fällt...
🤦♂️
Direkte Folge von +20km/h "#LuftZumAtmen"