## NÜRNBERGER WÜRSTCHEN UND WENDEHALS ! 😡😡😡 ##
Pure Verzweiflung in München. Um Schulze im Osten an der Macht zu halten, wackelt bei Markus Söder plötzlich die Brandmauer zu Linkspartei. Jahrelang den bürgerlichen Hüter spielen und jetzt aus nackter Angst umzufallen entlarvt einen Getriebenen. Söders Uhr als Ministerpräsident tickt unaufhörlich - das ist der absolute Offenbarungseid ! 🤷🏻♂️🤡⏳
Jetzt zeigt Merz sein wahres Gesicht – und dass ihn der Wählerwille offenbar nicht interessiert. Ist das etwa die „unsere Demokratie“, von der Sie immer reden?
@Fred_Flipper Ich finde dieses Affentheater für so peinlich und auch die Berichterstattung ist nur mehr 🤮
Um so eine Hysterie auszulösen, ist Sachsen nicht groß genug, da geht’s vielleicht um Fakten, wie die Altparteien gewirtschaftet haben.
Wie ein Ertrinkender
Friedrich Merz schlägt um sich. Nach dem Absturz der CDU in Sachsen-Anhalt greift der Bundeskanzler zu einem Mittel, das in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet wurde: dem Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes. Das ist keine souveräne Amtsführung. Es ist die Bewegung eines Politikers, der den Boden unter den Füßen verliert.
Die Wahl vom 6. September 2026 hat die Union auf 17,2 Prozent zurückgeworfen. Die AfD kam auf 43,8 Prozent. Ulrich Siegmund sicherte sich den klaren ersten Platz. Am Morgen danach erklärte er, sich rechtstreu zu verhalten. Die AfD sei eine Rechtsstaatspartei. Wenige Stunden später warf Merz der Partei vor, demokratische Institutionen und Spielregeln infrage zu stellen. Er drohte mit dem Bundeszwang. Besonders schwer wiegt der Satz: „Bei uns wird Macht erteilt, nicht ergriffen.“ Damit rückt der Kanzler einen demokratischen Wahlsieg in die Nähe einer Machtergreifung.
Artikel 37 des Grundgesetzes erlaubt dem Bund, ein Land zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten, wenn es diese nicht wahrnimmt. Das Instrument bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es ist gerichtlich überprüfbar. Es wurde seit 1949 nicht eingesetzt. Verfassungsrechtler bezeichnen es als rostiges Schwert. Wer es zieht, um politische Differenzen mit einer gewählten Landesregierung auszutragen, riskiert eine Niederlage vor Gericht – und damit eine noch größere politische Blamage als die bereits erlittene.
Genau das macht die Drohung so aufschlussreich. Merz legt keine konkreten Rechtsverstöße vor, die den Einsatz dieses Mittels rechtfertigen würden. Er spricht allgemein von Institutionen, die infrage gestellt würden, und von Einwanderungs- und Ausländerpolitik, deren Grundzüge in Berlin bestimmt würden. Das ist keine juristische Begründung. Das ist eine politische Kampfansage an den Wahlsieger, formuliert am Tag nach der eigenen Niederlage.
Das Muster wiederholt sich. Zuerst fehlte die Selbstreflexion über das eigene Abschneiden. Dann folgte die Internationalisierung des Problems: Russland, hybride Bedrohung, Freude 2.500 Kilometer östlich von Berlin. Nun kommt die härteste innenpolitische Keule, die das Grundgesetz kennt. Wer so handelt, korrigiert nicht seinen Kurs. Er versucht, den Untergang aufzuhalten, indem er um sich schlägt.
Ein Kanzler, der nach einem halbierten Landesverband und verlorenen Direktmandaten dem Sieger mit einem nie angewendeten Verfassungsinstrument droht, offenbart Schwäche. Die Bürger in Sachsen-Anhalt haben gewählt. Die Aufgabe der Verlierer besteht darin, das Ergebnis zu achten und die eigenen Fehler zu benennen. Merz tut das Gegenteil. Er stilisiert den Ausgang zur Systemfrage und kündigt Zwang an, bevor eine Landesregierung überhaupt gebildet ist.
Das ist das Verhalten eines Ertrinkenden. Er greift nach dem letzten verfügbaren Halt – und gefährdet dabei mehr als nur die eigene Position. Wer den Bundeszwang als erste Antwort auf eine Wahl ins Spiel bringt, zeigt nicht Stärke des Rechtsstaats. Er zeigt, dass er den Souverän nicht mehr als Auftraggeber, sondern als Gefahr betrachtet. Genau darin liegt der eigentliche Offenbarungseid.