@Stock_Bonvivant Die Ehe dient dem chauvinistischen, kapitalistischen Nationalstaat als Durchsetzungsinstrument frauenfeindlicher, queerfeindlicher, klassistischer und rassistischer Politik“. Sie gehöre daher inklusive aller damit verbundenen Gesetze, Regelungen und Privilegien abgeschafft. ��
@Techaktien1 Scheinbar nicht dumm genug, wenn ständig bewusst Fakten manipuliert werden müssen um sie noch schlechter dastehen zu lassen.
Es gibt doch einen eingebaute "Notfall-Verschiebung". Die könnte 2027 zum tragen kommen, so dass es in 27 gegenüber 26 zu keiner Steigerung kommen würde??
@gubbelovski@Inclutus@RonnieAdkins Ja, finde das auch total praktisch. Vor allem beim Autofahren. Kann man dan immer mit einer hand öffnen und schließen, absolut genial. Keine Ahnung wie man damit ein problem haben kann.
@Kricke1905@Stock_Bonvivant Ist mit Eigenverantwortung gemeint, dass z.B. Typ 2 Diabetiker und Raucherleiden über gestzliche Krankenkassen nicht mehr gedeckt werden?
@ItsMeMatze@Stock_Bonvivant Dachte bei eingetragene Partnerschaften würde das auch gehen 😅, kenne mich da nicht so aus.
Also Förderung lieber nur an Kindern festmachen? Dann egal wer mit wem, oder alleine 😅
Vermutlich brauchen Kinderlose Paare auch keine Förderung gegenüber alleinstehenden 🤔
Sparen eh..
@ItsMeMatze@Stock_Bonvivant Man kan die Steuerlast jederzeit durch Lonsteuerklassen 4 und 4 gleichmäßig verteilen? Ginge es danach würden alle anderen Steuerklassen wegfallen? Es scheint daher um die Abschaffung einer Familen/Ehenförderung durch gemeinsame Veranlagung zu gehen? Oder sehe ich da was falsch?
@MeliosMerus@anwaltsgelaber Die Ausgaben der Krankenkassen dafür haben sich zum Glück bereits drastisch reduziert. Jeder weitere € ist zu viel. 2016/7 waren es noch fast 50 Mio € im Jahr 🥶
„Getrocknete und zerteilte Straußenmägen unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes nicht als Hausgeflügel gelten.
Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse angesprochen werden können. Sie sind genießbar, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften zur menschlichen Ernährung geeignet sind.“
BFH, Urteil vom 20. Januar 2026, VII R 19/24