@Nora11287@sparbuchfeinde Wenn man aber schon von seinem Einkommen etwas abgeben muss, für das man täglich hart arbeitet - warum dann nicht erst recht von einem Erbe, für das man selbst nichts getan hat? 2/2
@sparbuchfeinde Hier muss ich deutlich widersprechen, weil Sie einen Kredit für ein Eigenheim überhaupt als gangbaren Weg darstellen und ihn als Eigentum verklären. Hauskredite schaffen kein Eigentum, sondern verschuldete Familien, die lebenslang Steuern und Zinsen an Staat und Bank bezahlen.
@sparbuchfeinde Hier muss ich deutlich widersprechen, weil Sie einen Kredit für ein Eigenheim überhaupt als gangbaren Weg darstellen und ihn als Eigentum verklären. Hauskredite schaffen kein Eigentum, sondern verschuldete Familien, die lebenslang Steuern und Zinsen an Staat und Bank bezahlen.
@Anja_Runge@sparbuchfeinde Ich erwarte 5.000 € von Ihnen, zahlbar binnen eines Monats. Wir können wir es stunden, sodass eine Rechtfertigung dafür entsteht.
@PolitikDMitte@dr_boese Der Grundpreis kann das nicht bepreisen. Kalkuliert wird allein mit dem durchschnittlichen Verbrauch eines Haushalts, der Grundpreis hingegen dient nur dazu, die Vergleichbarkeit des Tarif zu erschweren.
@PolitikDMitte@dr_boese Wofür soll der Grundpreis denn gut sein, außer, die Vergleichbarkeit zu erschweren? Einen anderen wirtschaftlichen Hintergrund hat er nämlich nicht.
@dr_boese Doppelt unzulässig: 1. Unsubstantiiertes Bestreiten einer bereits dargelegten Behauptung, 2. noch dazu betreffend eines Sachverhalts, den die Beklagte hilfsweise auch nicht mit Nichtwissen bestreiten könnte, weil sie ja genau weiß, ob die Buchung (bei ihr) existiert oder nicht.
@LilithWittmann Selbstverständlich würde ich es nie wagen, zu behaupten, dass ich dies aus rein journalistischer Sicht als befürwortenswert einordnete.
@StB_Hoyer sollte man dieses eigenartige Privatklagesystem, das überhaupt keine Praxisrelevanz hat, ebenso ersatzlos entfernen. Straftaten sollten Straftaten sein und nur Taten, die Kriminalstrafe verdienen, sollten Straftaten sein. Böswillige Verleumdungen zählen dazu; Beleidigungen nicht.
Auf die faktische Richtigkeit einer Äußerung kommt es nicht an, wenn es sich um eine Wertung handelt, was der Fall ist, weil die Äußerung „Nazi“ aus Sicht des angesprochenen Publikums nicht als wissenschaftliche Feststellung eingeordnet wird. Der objektive Anküpfungspunkt reicht.
Und jeder zweite Richter liegt damit falsch.
Nazis kann man sehr klar definieren. Hier gibt es einen klaren faktischen Kern.
Bei Faschisten oder selbst Neonazis mag das anders sein.
Wer die Zuschreibung als „Nazi“ nicht als Verleumdung erkennt, der relativiert die wahren Nazis, indem der Begriff verharmlost wird als beliebige, inhaltsentkleidete Beschreibung von Ablehnung.
@StB_Hoyer Ja. Eigentlich gehören §§ 185, 188, 192 StGB ersatzlos gestrichen, heutzutage haben Beleidigungen eine andere gesellschaftliche Bedeutung. Das APR ist (strafrechtlich) über §§ 186, 187 StGB ausreichend geschützt und jedenfalls § 187 StGB kann man aus § 374 StPO entfernen bzw.