Kleine Erinnerung daran, dass wir mal einen öffentlichen Rundfunk hatten, wo kluge und erfahrene Journalisten kluge Dinge sagten und die Leute das auch verstanden.
Also bevor die Idiotie mit Multikulti und der ganzen linken Hirnwäsche begann.
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@KaiDiekmann Bin sehr gespannt, wer uns in der bald eintretenden humanitären Notsituation helfen wird.
Ein gutes Land in 10 Jahren so kaputt zu machen, muss man erstmal schaffen. immer an der Spitze, die Deutschen.
Heute wird der "Westfälische Friedenspreis" an die (🥁) @NATO überreicht. Begründung: Die #NATO würde "kontinuierliche Friedensarbeit" leisten.
Jetzt ratet wer in der Jury sitzt🫣: 1. @bundeskanzler#Merz, 2. @sigmargabriel (Vorsitzender @atlantikbruecke), 3. Bundespräsi Steinmeier, 4. @cem_oezdemir, 5. Alexander Graf Lambsdorff (Botschafter in Israel), 6. NRW-MP Hendrik Wüst, 7. Georg Friedrich Prinz von Preußen et al.
PS: Der "Internationale Preis des Westfälischen Friedens" hat wohl selbst einen Preis verdient: Denen für die tendenziöste Jury ever...
@LibertyHannes Studierendenvereinigungen. Diese Leute sind wirklich verloren. Das Beste ist der Afrikaner, den die anderen Afrikaner zum Bürgermeister gewählt haben. Ruft zu Gewalt auf. Kann man sich nicht ausdenken.
Es ist eine ganz eigene Art moralischen Bankrotts: Der prominenteste Komiker des Landes wird als Sachverständiger zum AfD-Verbot in den Landtag geladen – und begründet ein Verbot, das in Thüringen rund 40 Prozent der Wähler ihre Partei nehmen würde, mit dem Nationalsozialismus, mit Buchenwald und mit seinem kommunistischen Großvater, der von der NSDAP verfolgt wurde. Dazu diese bedeutungsschwangere Mimik und Gestik. Dabei gibt es keine, ich wiederhole: keine, belastbaren Hinweise auf auch nur entfernte Parallelen zwischen AfD und NSDAP. Kerkelings Ausführungen sind unanständig und unappetitlich, gleichzeitig aber auch unfreiwillig komisch, weil sie eine Art spätbundesrepublikanischer Psychose und den Zustand völliger Hilflosigkeit zeigen.
Guten Morgen zusammen,
das da ist Gabriel P. 31 Jahre alt, Rumäne und offensichtlich nicht willens, dank EU-Freizügigkeit ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft zu werden, sondern vielmehr damit beschäftigt, die Einwohner von Tuttlingen anzugreifen und zu terrorisieren.
So gingen seit Juli 17 Strafanzeigen, meist wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung gegen den Mann ein. Er schlägt gerne wahllos im öffentlichen Raum auf ihm fremde Menschen ein, hat einen Edeka-Mitarbeiter zusammengeschlagen und letzte Woche raste er ohne Führerschein und mit nicht zugelassenem Auto durch Tuttlingen. Während der polizeilichen Verfolgung rammte er einen Streifenwagen und flüchtete anschließend. Die Polizei fand ihn Stunden später zugedröhnt mit Drogen schlafend auf einem Waldparkplatz. Bei der Festnahme griff er eine Polizistin an.
Um den Kerl von der Straße zu kriegen erfolgte eine Einweisung in die psychiatrische Klinik. Das dürfte erfahrungsgemäß aber ein Zustand von sehr kurzer Dauer sein, denn mehr als wenige Wochen in der Psychiatrie gibt das entsprechende PsychKG nicht her. Und selbst dafür sind die rechtlichen Hürden schon sehr hoch. Wegen der Persönlichkeitsrechte will die Staatsanwaltschaft der BILD nicht sagen, ob der 31-Jährige nicht schon wieder entlassen und auf freiem Fuß ist.
Um die Frage eines Einwohners von Tuttlingen, ob denn erst jemand sterben müsse, bevor die Bevölkerung vor dem Rumänen dauerhaft geschützt wird, zu beantworten. Ja, das ist durchaus möglich, denn viele Täter, die in den letzten Jahren Menschen im öffentlichen Raum getötet hatten, fielen zuvor genau durch solche Angriffe auf wie jetzt der Rumäne in Tuttlingen, die dann ebenfalls mit Einweisungen in psychiatrische Kliniken endeten, der Angreifer aber binnen Stunden bis weniger Tage wieder auf freiem Fuß war. Bis dann jemand getötet wurde. Siehe Würzburg, siehe Oggersheim, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Aufgabe der Behörden wäre jetzt, das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt des 31-Jährigen aufzuheben und ihn abzuschieben. Das geht, man muss es nur machen und nicht wie im Fall Wangen bei dem Syrer/Niederländer, das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt zwar zu untersagen, aber dann die Abschiebung nicht zu vollziehen. Kurze Zeit später griff der Mann das vierjährige Mädchen im Supermarkt mit einem Messer an. Justiz und Behörden täten also gut daran, Gabriel P. auf dem Schnellsten Wege wieder nach Rumänien zu verbringen, bevor noch etwas Schlimmeres passiert.
Das ist die Alte Landstraße in Sankt Georgen im Schwarzwald. Auf diesem Gehweg war am Montagnachmittag gegen 17:30 Uhr eine 19-jährige Frau zu Fuß unterwegs. Ein 23-jähriger Syrer griff sie dann unvermittelt von hinten an und schlug ihr mit der Faust derart gegen den Hinterkopf, dass die junge Frau zu Boden fiel. Glücklicherweise kamen gleich mehrere Passanten der 19-Jährigen zu Hilfe, sodass der Angreifer flüchtete. Er wurde im Rahmen der sofortigen Fahndung schnell gefunden. Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erfolgte.
Ich habe bei der Polizei Konstanz nachgefragt, aufgrund welcher Umstände der 23-Jährige in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, ob er bereits wegen Gewalttaten polizeilich in Erscheinung getreten ist und ob er sich weiterhin in der Klinik befindet oder bereits wieder auf freiem Fuß ist.
Die Antwort kam vorhin. Aufgrund der Annahme, dass Fremdgefährlichkeit vorliegt, wurde der Tatverdächtige der Klinik zugeführt. Der Polizei war der Syrer – natürlich – aus der Vergangenheit bereits auch, aber nicht nur, wegen Körperverletzungsdelikten bekannt. Ob der Tatverdächtige sich noch in der Klinik befindet, weiß man bei der Polizei nicht.
Ich weise wieder mal darauf hin, dass Bundeskanzler Merz vor den Wahlen versprochen hatte, genau solche Täter dauerhaft von der Straße zu holen, indem man sie dem zeitlich unbefristeten Abschiebegewahrsam zuführt. Das war gelogen. Deswegen bleibt der Polizei bei diesen Straftätern wenig Handhabe, außerhalb von wenigen Stunden Gewahrsam oder wenige Tage Aufenthalt in einer Klinik, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Ein derartiger Angriff gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum reicht leider in der Regel nicht aus, um einen Untersuchungshaftbefehl zu erlassen. Der 23-Jährige wird also bald wieder frei unter uns herumrennen.
Der SPIEGEL hat ein bemerkenswertes Verhältnis zu journalistischen Standards. Mit Relotius verbindet sich einer der größten Fälschungsskandale des deutschen Journalismus; mit Stefan Kuzmany demonstriert das Blatt nun auch sprachliche Niveaulosigkeit.
Wer einen Sachverständigen in einer Debatte über ein Parteiverbotsverfahren als „rechte Knalltüte“ bezeichnet, ersetzt die Auseinandersetzung mit Argumenten durch persönliche Herabsetzung.
Mich beeindruckt das nicht. Es sagt mehr über den SPIEGEL und seinen Autor aus als über mich. In Erfurt geht es um eine ernsthafte verfassungsrechtliche Frage. Wer dazu nichts Besseres beizutragen hat als Beschimpfungen, dokumentiert damit vor allem das eigene journalistische Niveau.
Guten Morgen zusammen,
heute vor neun Jahren, am 29. September 2017 wurde in Wittenberg der damals 30-jährige Marcus Hempel von einem zur Tatzeit 17-jährigen Syrer vor einem Einkaufszentrum totgeschlagen. Sabri H. wurde zweieinhalb Jahre später vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden verurteilt.
Es ist der Beharrlichkeit des Vaters von Marcus zu verdanken, dass es überhaupt zu diesem Prozess kam. Denn zuerst wollte die Staatsanwaltschaft den Fall als Notwehrhandlung des Syrers abtun. Das, obwohl es Videoaufnahmen gibt, die zeigen, dass dem nicht so war. Am Ende stand dann das bemerkenswert milde Urteil gegen den 17-Jährigen.
Gegen den Vater von Marcus ermittelte dann kurzfristig die Polizei, weil es einen Hinweis gab, er würde sich an dem Syrer rächen wollen. Polizisten suchten Herrn Hempel im Dezember 2020 an seinem Arbeitsplatz auf und führten eine Gefährderansprache durch. Gegen den Vater des Opfers. Hiergegen wehrte sich Herr Hempel mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, woraufhin die Polizei eingestehen musste, dass die Gefährderansprache rechtswidrig war und die polizeiliche Maßnahme zurückgenommen werden musste.
Der Persönlichkeitsschutz des jugendlichen Täters scheint hingegen bis heute oberste Priorität für die deutsche Justiz zu haben. Als ich im Frühjahr vergangenen Jahres das Urteil anforderte, wurde mir die Herausgabe verweigert mit der Begründung, dass „überwiegend schutzwürdige Interessen des zur Tatzeit jugendlichen Verurteilten zu beachten und zu schützen sind.“ Dies ist bis dato die einzige Verweigerung dieser Art bei über zweihundert Urteilsanfragen.
Warum es legitim ist, über die Hautfarbe unserer Nationalspieler zu debattieren
Ich möchte versuchen, die Spreu vom Weizen zu trennen und im Folgenden präzise zu erläutern, welche Form der Kritik legitim ist und welche nicht:
Im Profisport muss das Leistungsprinzip gelten. Somit ist es der Job des Bundestrainers, die besten Spieler auszuwählen, die qualifiziert sind, für die Nationalelf aufzulaufen. Völlig unabhängig von ihrer Hautfarbe oder Religion. Für eine Ausnahme kann das Verhalten eines Sportlers sorgen: So kann ein Antonio Rüdiger trotz guter fußballerischer Leistungen nicht nominiert werden, da er sich durch Unsportlichkeiten und zweifelhafte charakterliche Eigenschaften disqualifiziert.
Nicht legitim ist es daher, Fußballprofis alleine anhand ihres Migrationshintergrundes zu diskriminieren, also trotz besserer Leistungen einen nicht-migrantischen Spieler zu bevorzugen, einfach nur, weil es einem nicht gefällt, dass so wenig Weiße/"Biodeutsche" im Team sind. Das ist durch kein Argument zu rechtfertigen.
Trotzdem ist es legitim, sich an einer Startelf wie der gestrigen, in der mit Torwart Nübel und Urgestein Kimmich nur noch zwei weiße, nicht-migrantische Spieler auf dem Platz standen, zu stören. Die Nationalmannschaft repräsentiert unsere Nation im In- und Ausland; stellt also in gewisser Hinsicht die deutsche Gesellschaft im Kleinformat dar. Mit den worten Boris Palmers darf hier durchaus gefragt werden: "Welche Gesellschaft soll das eigentlich abbilden?".
Es ist nachvollziehbar und ohnehin ein offenes Geheimnis, dass vielen Deutschen die Identifikation mit einer Nationalelf fehlt, die fast ausschließlich aus Adeyemis, Ebnoutalibs, Contés, Amiris und Browns besteht. Es ist deshalb nachvollziehbar, weil wir uns in einer Zeit befinden, in der eine historisch beispiellose Massenzuwanderung junger Männer aus Nahost und Subsahara-Afrika stattfindet, die in rasender Geschwindigkeit unser Stadtbild verändert.
Die Kritik an der Nationalelf sollte daher richtig gewählt werden: Sie darf sich nicht gegen den einzelnen Spieler mit Migrationshintergrund richten, der, die Nationalhymne singend, gestern mit dem Adler auf der Brust für Deutschland gespielt hat. Sie darf sich auch nicht gegen den Bundestrainer richten, sofern er seine Spieler nach dem Leistungsprinzip nominiert und aufstellt.
Sie muss sich gegen den allgemeinen demografischen Trend richten, der durch Massenmigration und Fertilitätsraten die Mehrheitsverhältnisse unserer Gesellschaft verändert und die autochthonen Deutschen zu einer Minderheit in einer Multiminoritätengesellschaft macht. Diese demografischen Verschiebungen sind Ursache dafür, dass sich am Ende eine Nationalelf fast ausschließlich aus migrantischen Spielern zusammensetzt und ein Gesellschaftsbild symbolisiert, mit dem viele Bürger nicht einverstanden sind. Dieses Nicht-Einverstanden-Sein ist kein Rassismus, sondern völlig legitim, denn kein Volk dieser Welt würde in seinem eigenen Land zur Minderheit gemacht werden wollen.
@BeaBovary@jannibal_@ainyrockstar@FPerrefort@janaviktoriana
"Wir tragen das C nicht nur im Namen, sondern im Herzen, deswegen haben wir unser Land vor Corona beschützt und über 100.000 Leben gerettet. Und wir beschützen unser Land auch vor der hetzenden AfD und vor Querdenkern."
24.09.2021 #RichtigErinnern