Mit dem Jahressteuergesetz 2026 will die Bundesregierung die einjährige Haltefrist bei Bitcoin und Kryptowerten aus § 23 EStG streichen. Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, soll den Gewinn künftig nicht mehr steuerfrei realisieren können. Verkauft wird das als Schließung eines Schlupflochs, als überfällige Gleichbehandlung. Tatsächlich ist es das Gegenteil. Die Haltefrist ist einer der wenigen Punkte, an denen das deutsche Steuerrecht etwas grundsätzlich Richtiges tut. Man sollte sie nicht abschaffen, sondern verstehen, was hinter ihr steht.
Denn die eigentliche Frage lautet nicht: „Wie besteuern wir Bitcoin schärfer?”, sondern: „Wie besteuert man Kapital überhaupt richtig?“ Die naheliegende Antwort scheint einfach: Kapitalerträge sind Einkommen wie jedes andere, also besteuert man sie wie jedes andere Einkommen. Genau dieses Bild einer umfassenden Einkommensteuer, die alle Zuflüsse gleich behandelt, führt aber in einen Denkfehler, den schon John Stuart Mill vor über 170 Jahren beschrieben hat.
Wer spart, hat sein Einkommen bereits einmal versteuert. Legt er das Ersparte an, wird der Ertrag daraus ein zweites Mal besteuert. Dieser Ertrag ist aber nichts anderes als die Belohnung dafür, dass jemand heute auf Konsum verzichtet, um erst später zu konsumieren. Zwei Menschen mit identischen Lebenseinkommen zahlen so am Ende unterschiedlich viel Steuern – allein deshalb, weil der eine gespart und der andere sofort ausgegeben hat. Das Steuerrecht bestraft den Sparer und belohnt den Konsumenten von heute. Es diskriminiert die Vorsorge und verzerrt die Entscheidung zwischen Gegenwart und Zukunft.
Genau hier setzt die konsumorientierte Besteuerung an, wie sie Manfred Rose und der Heidelberger Steuerkreis entwickelt haben. Ihr Leitgedanke ist die intertemporale Neutralität: Das Steuersystem soll die Wahl zwischen heutigem und künftigem Konsum nicht verzerren. Besteuert wird, was entnommen und verbraucht wird, nicht der Akt des Sparens selbst.
Technisch führen dorthin zwei Wege. Die sparbereinigte Einkommensteuer stellt Ersparnisse zunächst frei und besteuert erst die spätere Entnahme. Es ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das wir aus Rürup- und Riester-Renten längst kennen. Die zinsbereinigte Einkommensteuer besteuert das Einkommen sofort, lässt aber die normale, risikolose Verzinsung des eingesetzten Kapitals, einen „Schutzzins”, steuerfrei. Erst was darüber hinausgeht, also der übernormale Ertrag, wird erfasst. Kroatien, aber auch Belgien haben einen solchen zinsbereinigten Ansatz in den 1990er-Jahren tatsächlich erprobt.
Die richtige Bemessungsgrundlage für Kapital ist eben nicht der volle nominale Ertrag, sondern der Ertrag oberhalb der bloßen Zeitpräferenz-Verzinsung und das reale, nicht das nominale Ergebnis. Das ist keine großzügige Ausnahme für Vermögende, sondern die sachlich korrekte Definition dessen, was überhaupt Ertrag ist.
Dazu kommt ein zweiter, gern übersehener Punkt. Nominale Gewinne sind nicht reale Gewinne. Wer einen Vermögenswert über Jahre hält und dann mit „Gewinn” verkauft, hat oft nur die Geldentwertung ausgeglichen. Besteuert der Staat diesen Nominalzuwachs, besteuert er in Wahrheit die Inflation, also Scheingewinne, denen kein realer Zuwachs an Kaufkraft gegenübersteht. Je länger die Haltedauer, desto größer der inflationäre Anteil und desto konfiskatorischer die Wirkung. Ausgerechnet den langfristig orientierten Anleger trifft es am härtesten.
Vor diesem Hintergrund erscheint die einjährige Haltefrist in völlig anderem Licht. Was Rose planvoll und systematisch anstrebt, leistet die Haltefrist grob und pragmatisch: Sie stellt den langfristigen privaten Vermögensaufbau von der Besteuerung des normalen Kapitalertrags und der inflationären Scheingewinne frei. Sie ist unpräzise, sie ist ein grober Schnitt – aber sie zeigt in die richtige Richtung. Sinnvoll wäre, sie auch auf Aktien und andere Kapitalanlagen auszuweiten. @PrometheusInst
@mkowa1 Die Grünen sind nicht bösartig, sondern lediglich dumm.
Die Definition von Dummheit: etwas tun, dass anderen schadet und einem selbst nichts nützt oder sogar ebenfalls schadet.
@NZZ Die totalitäre EU kann das Volk versklaven in dem sie ihre Freiheit und Unabhängigkeit beschneidet.
Deshalb: weg mit der Ursula (des Teufels Grossmutter) und ihren Spezis. Sofort!!!!!
Ernstgemeinte Frage: Was können wir gegen diese übergriffige Ursula mit ihren EU-Spezis unternehmen, damit wir wieder frei und ohne Überwachung leben können? Warum können diese Leute über mich bestimmen, mir meine Freiheit rauben und unter Generalverdacht stellen? Leute, wir müssen uns dagegen wehren. Aber wie?
Ernstgemeinte Frage: Was können wir gegen diese übergriffige Ursula mit ihren EU-Spezis unternehmen, damit wir wieder frei und ohne Überwachung leben können? Warum können diese Leute über mich bestimmen, mir meine Freiheit rauben und unter Generalverdacht stellen? Leute, wir müssen uns dagegen wehren. Aber wie?
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Ernstgemeinte Frage: Was können wir gegen diese übergriffige Ursula mit ihren EU-Spezis unternehmen, damit wir wieder frei und ohne Überwachung leben können?
Warum können diese Leute über mich bestimmen, mir meine Freiheit rauben und unter Generalverdacht stellen?
Leute, wir müssen uns dagegen wehren. Aber wie?