@Henkemeier@nhaerting Dies würde bedeuten, dass viele Datenschutzbestimmungen ins Leere laufen (und unverhältnismäßig sind), weil sie gar nicht vor Schäden schützen. Verneint man den Schaden im Allgemeinen, kann DSGVO kaum verhältnismäßig sein.
#Grundrechte an Geimpfte “zurückgeben”? Dogmatik auf den Kopf gestellt. Niemand hat hier irgendwem Grundrechte weggenommen. Es ging und geht um Gundrechtseinschränkungen wg #Pandemie. Das ist ein völlig anderes Narrativ.
Außerdem sollen sich die Beamten auch ihre Dienstwägen und Pissoirs selbst bauen, fuhr der Datenschutzbeauftragte fort. Er beruft sich auf die „mobile und sanitäre Souveränität“ - man müsse da sichergehen und ao schwer könne das ja nicht sein.
@PaulNemitz@Peter_Schaar Populism is older than digitalization. It’s made by human beings, not by bits and bytes. Destroying or regulating the newer tools for public communication cannot be the answer on Trump. Democrats should use these tools instead of complaining about them.
@nhaerting@nhaerting für großmütige Richter in Aluroben und Kontakte bis das Virus vor menschlichen Überdruss auf das Eichhörnchen überspringt? Nochmals lieber Niko: was ist denn Deine Alternative?
Ein noch heimlicherer Treiber könnten natürlich auch Rechtsanwälte sein, die ein Interesse an hohen Infektionszahlen, Gegenmaßnahmen und Klagen dagegen haben... @jmoenikes@nhaerting Jedem seine Verschwörungstheorie
@mspro@RA_Conrad@BILD@rki_de@nhaerting Der (un)heimliche Treiber der Infektion könnten aber auch Schulen & Kitas sein, da Junge meist symptomlos. Das will nur keiner hören, da deren Schließung unpopulär. Unnötige Einschränkungen zur Vermeidung der wirksamen wäre schädliche Symbolpolitik. Interessiert Virus zudem nicht
@nhaerting@KonstantinKuhle Demokratisch und rechtsstaatlich: ja. Schnell und flexibel: nein. Ich frage mich, ob es leichter ist, das Virus vom parlamentarischen Verfahren zu überzeugen als den Rest der Welt vom europäischen Datenschutzrecht.
@AnnCavoukian Im öffentlichen Bereich meint informationelle Selbstbestimmung aber eben nicht, dass ich entscheiden kann, ob eine Behörde meine Daten verarbeitet oder nicht. Es geht vielmehr um einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Deswegen ist der Begriff ja so irreführend.
@Peter_Schaar Ich nicht. Erstens ist #PKZ laut #DSGVO zulässig. Zweitens in allen MS verfassungsgemäß, die sie lângst haben. Und drittens auch am Maßstab #GG und #Volkszählungsurteil zulässig. Das GG ist technikoffen und nicht auf dem Stand von 1983.
@Peter_Schaar Nun ja, man könnte auch der Auffassung sein, dass die #DSGVO zB genutzt wird, #Meinungsfreiheit und andere kollidierende #Grundrechte auszuhebeln. Alles eine Frage der Perspektive.