@finkeldey Es wird keine Mutter geliehen, hier beginnt die Propaganda, die Frauen erweicht. Solange die Tätersprache benutzt wird ist er in euren Köpfen.
@JosefFLindner Stopp: Beschäftigen Sie sich mit den Ursachen des "Marktes" . Schauen sie auf die Objekte dieser Veräußerungen. In jedem Juristen steckt auch ein Mensch!
Es gibt eine Art angeborenes Wissen des Unbewussten,
die archetypische Ebene.
Auf dieser tiefsten Ebene sind Kinder und das Weibliche heilig.
Sexualität übrigens auch, weil sie dazu da ist, Leben zu spenden.
Die Entheiligung ist ein Affront, den ein psychisch gesunder Mensch schmerzhaft wahrnimmt.
Deshalb ist eine Vergewaltigung, beispielsweise,
nicht irgendeine Art von Körperverletzung, wie andere auch,
sondern einen Entheiligung des Weiblichen.
Deshalb erzeugt Pädophilie, völlig zu Recht,
mehr Entsetzen und Wut als andere Verbrechen.
Seit Jahrzehnten läuft eine Art Programm,
diese, tief in der Seele der Menschen verankerten, Dinge zu entwerten, zu beschmutzen, zu entheiligen.
Ein seelisch beschädigter Mensch hat keinen Halt,
ist anfällig für Propaganda und Manipulation,
ist liebesunfähig
und kann in seinem Unglück besser ausgebeutet werden.
Wer noch seelisch gesund ist, spürt an so vielen Stellen Unbehagen.
Aber er muss sich heute von Menschen, die den Kontakt zu ihrem wahren Selbst verloren haben (oder den nie hatten),
vorwerfen lassen, dass er spießig und unmodern sei.
Nein, das zutiefst Menschliche ist immer modern.
Und ein seelisch gesunder Mensch geht mit allem,
was das Leben betrifft, was Leben spendet,
behutsam und mit großer Ehrfurcht um.
Im Gegensatz dazu steht das Maschinendenken,
was Menschen auf Kosten und Ressourcenverbrauch reduziert und versucht, den Menschen, ob gesund oder krank, unter Geld-Aspekten zu optimieren - oder an ihm zu verdienen.
Gesundheitsökonomie heißt die Studienrichtung, glaube ich.
Und Soldaten werden so verwaltet. Kosten-Nutzen.
Prostitution ist deshalb kein Job wie jeder andere,
und das Mieten eines Frauenkörpers für eine Schwangerschaft ebenfalls nicht.
Für die eigene Seele ist es wichtig,
dass gegen diese tief verankerten Werte nicht verstoßen wird.
Spätestens am Lebensende wird es bedeutsam,
seine Selbstachtung nicht verloren zu haben.
Man kann gegen die Natur des Menschen,
gegen diese unbewussten Werte, verstoßen, ja,
aber nicht ungestraft.
Nicht, ohne Schaden an der Seele zu nehmen.
Ich wollte schon lange über dieses Thema schreiben, rechne mit Shitstorm und plumpen Beleidigungen -
so werden die getroffenen Hunde wohl bellen.
Sollen sie.
@IngeborgKraus Die Frage darf erlaubt sein: was bewegt Frauen dazu, neben der Armut, diese Ausbeutung ihres Körpers mitzutragen. Es muss etwas frauenspezifisches sein, das die Hilfe- Propaganda Frauen dazu bewegt "helfend" und selbstausbeutend Männern zu einem Kind zu verhelfen.
@Birgit_Kelle Liebe Birgit, es gibt kein geliehene Mutterschaft. Der Kinderkäufer bezahlt für eine Gebärmutter, in die eine körperfremde, befruchtete Eizelle implementiert wird. Ein technischer Prozess, mehr nicht.
@franc_berlin@thomasdudzak Das Leben ist das Problem. Jenes lustvoll zu leben führt zum Kind. Die Mutter, diese lernende Frau, die ihr Fleisch behütet, darf ein Fundament gesellschaftlicher Stabilität sein. ... Frauenpower ist die Anerkennung der Mutterschaft. Frau muss nicht, darf aber.
@UlrichVosgerau Mir fällt "Doktor Murkes gesammeltes Schweigen" ein. Eine Erzählung, angesiedelt in der Kulturabteilung des Rundfunks.Politische Interessen der Angestellten (Intendanten, Autoren) erfordern ein "Neusprech" ein.
Ein Appell an die Rechtsanwaltschaft
Wer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft empfängt, leistet einen Eid, dessen Reihenfolge zu bedenken sich lohnt. Er schwört, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren – und erst dann, die Pflichten seines Berufs gewissenhaft zu erfüllen. Das ist keine rhetorische Anordnung. Es ist eine Rangfolge. Der Beruf steht im Dienst der Verfassung, nicht die Verfassung im Dienst des Berufs.
Aus dieser Rangfolge folgt alles Weitere. Gem. § 1 BRAO ist der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Das Wort Organ ist präzise gewählt, da der Rechtsanwalt Teil des Justizsystems ist, nicht dessen Gegenüber. Er steht dem Gericht nicht als bloßer Interessenvertreter gegenüber, wie der Bittsteller einem Beamten, sondern als notwendige Voraussetzung dafür, dass Recht überhaupt gefunden werden kann. Ohne unabhängige Verteidigung gibt es keine unabhängige Rechtsprechung; ohne unabhängige Beratung gibt es keine funktionierende Verwaltung. Wer Anwalt wird, tritt in eine Institution ein, die älter ist als die Rechtsordnung, in der er tätig wird – und die sie überdauern soll.
Aus dem Wort unabhängig folgt eine zweite Verpflichtung:
Unabhängigkeit ist keine Freiheit von Bindungen, sondern eine Freiheit für die Bindungen, die zählen. Der Rechtsanwalt ist nicht unabhängig von seinem Mandanten; er schuldet ihm Loyalität und volle Kraft. Er ist nicht unabhängig vom Recht; er schuldet ihm seine Sachkunde. Er ist unabhängig von allen anderen Einflüssen:
- vom Staat, dessen Handeln er zu kontrollieren hat;
- von der öffentlichen Meinung, die er nicht bedient;
- von politischen Parteien, in deren Diensten er nicht steht;
- von wirtschaftlichen Interessen, denen er nicht dient, weil dafür eine RVG Grundversorgung eingeführt wurde;
- und, wo es sein muss, von der Konformität mit dem Mainstream seiner eigenen Zunft.
Ein Anwalt, der jede Position vertritt, die gerade opportun ist, hat seine Rolle verfehlt.
Diese institutionelle Bindung wird gem. § 3 BRAO ergänzt um die Funktion. Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Das Wort berufen ist ebenfalls präzise. Es beschreibt keine erlaubte Tätigkeit, sondern eine ausgezeichnete Stellung. Der Rechtsanwalt ist nicht einer unter vielen, die Rechtsberatung anbieten könnten; er ist der dafür Berufene. Diese Berufung ist ein Vertrauensvorschuss, den die Rechtsordnung ihm gewährt, und ein Zugriffsrecht des Bürgers auf ihn. Deshalb formuliert § 3 Abs. 3 BRAO, dass jedermann das Recht hat, sich durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten zu lassen. Der Rechtsanwalt ist nicht Selbstzweck; er ist eine Institution des Bürgerschutzes.
Was diese Institution konkret zu leisten hat, hat die Berufsordnung in einer Vorschrift zusammengefasst, die zu den bemerkenswertesten des deutschen Berufsrechts gehört. § 1 Abs. 3 BORA bestimmt:
"Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandantinnen und Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten unabhängig und haben sie vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."
Lesen Sie diesen Satz zweimal. Er endet nicht bei der Beratung. Er endet nicht bei der Vertretung vor Gericht. Er endet mit einer Verpflichtung, die in keiner anderen Berufsordnung dieser Republik in dieser Klarheit steht:
Der Rechtsanwalt hat den Bürger gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Das ist die berufsordnungsrechtliche Konkretisierung dessen, wozu der Berufseid verpflichtet. Der Rechtsanwalt ist der Wächter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung an der Stelle, an der sie im Alltag geprüft wird – im Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und der ihn betreffenden Staatsgewalt.
Daraus folgt das Selbstverständnis, das sich nicht in einer Kanzleibroschüre unterbringen lässt, aber im Berufsleben zu jeder Stunde wirkt. Der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten mit vollem Einsatz, aber nicht um jeden Preis. Er vertritt jeden Mandanten, dessen Sache er in gutem Glauben führen kann, unabhängig davon, wie beliebt oder unbeliebt dessen Position gerade ist. Er wählt seine Mandate nach juristischer Substanz, nicht nach politischem Timing. Er hält seine Distanz zur Politik, damit er in politischen Zeiten arbeitsfähig bleibt. Er widersteht der Versuchung, sich auf einer Bühne zu positionieren, deren Beifall er nicht braucht und deren Etikett ihn beschädigen würde, aber er informiert auch öffentlich sachlich, wenn es erforderlich wird. Er weiß, dass jede Positionierung, die er heute vornimmt, morgen von einer Gegenseite gegen einen seiner Mandanten verwendet wird.
Er weiß auch, dass seine Rolle nicht in ruhigen Zeiten geprüft wird. Solange die Justiz funktioniert, die Verwaltung sich an Recht bindet und die Presse berichten kann, fällt die Bedeutung des unabhängigen Organs der Rechtspflege wenig auf.
Ihre Prüfung kommt in Zeiten des Drucks. wenn Regierungen Sicherheitsgesetze durchdrücken, deren Verhältnismäßigkeit nicht mehr geprüft wird; wenn Verwaltungsbehörden Sanktionen aussprechen, ohne den Betroffenen zu hören; wenn Gerichte unter dem Eindruck öffentlicher Erwartung entscheiden; wenn ganze Gruppen von Klägern in bestimmten Verfahrenskategorien systematisch keinen Erfolg mehr haben. In solchen Zeiten wird das Selbstverständnis erprobt. Der Rechtsanwalt, der es ernst nimmt, bleibt stehen – ohne Pathos, ohne Ideologie, aber ohne Nachgiebigkeit. Dankend erwähnen möchte ich die Arbeit folgender Kollegen und Hochschulprofessoren:
Universitätsprofessoren, deren Arbeit für den Grundrechtsschutz besonders sichtbar geworden ist
Universitätsprofessoren
Matthias Bäcker – Mainz. Öffentliches Recht, Datenschutzrecht, Recht der inneren Sicherheit. Prägender Autor zur Reichweite nachrichtendienstlicher Befugnisse und zur BVerfG-Rechtsprechung im Sicherheitsrecht; regelmäßiger Sachverständiger in Bundestagsanhörungen; substanzielle, nüchterne, konsequent grundrechtsorientierte Position.
Dietrich Murswiek – Freiburg (em.). Öffentliches Recht. Hat über Jahrzehnte hinweg zu Fragen des Verfassungsrechts, der Europäischen Integration und des Grundrechtsschutzes publiziert; auch als Prozessvertreter tätig gewesen; steht in einer Linie, die die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung strikt einfordert.
Volker Boehme-Neßler
Professor für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Rechtsanwalt in Berlin, SPD-Mitglied, in den letzten Jahren einer der präsentesten juristischen Stimmen bei Welt und Welt TV zu Verfassungsfragen, Sicherheitsrecht, Corona-Maßnahmen, AfD-Verbotsdebatte, Migrationspolitik, Meinungsfreiheit. Bemerkenswert ist bei ihm gerade das, was zum eingangs erarbeiteten Ethos passt:
Als SPD-Mitglied äußert er sich zu Grundrechtsfragen konsequent grundrechtsorientiert, auch dann, wenn die Position dem Kurs seiner eigenen Partei zuwiderläuft. Das ist selten geworden und gehört zu den Fällen, in denen die berufsständische Rolle über die parteipolitische Verortung siegt.
Seine Bücher – „Das Ende der Demokratie?" zur Digitalisierung, „Kritik der schwarzen Vernunft" und die verfassungsrechtlichen Arbeiten zu Wahlrecht und Direktdemokratie – zeigen einen Autor, der bereit ist, unbequeme Fragen zu stellen. Seine Auftritte bei Welt sind bemerkenswert nüchtern, sprachlich präzise, ohne rhetorische Zuspitzung.
Martin Schwab, Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld. Er hat sich während der Corona-Zeit als einer der wenigen etablierten Zivilrechtler öffentlich sichtbar zu den grundrechtlichen Fragen der Maßnahmen geäußert, das Buch „Corona-Fehlalarm?" mitverfasst beziehungsweise kommentiert und mehrere kritische Publikationen vorgelegt. Seine Arbeit im Umfeld der Corona-Debatten war substanziell und mutig, weil er als tätiger Hochschullehrer und ohne emeritierten Status gegen den Fachmainstream Position bezog. Das gehört ohne Weiteres zu dem Ethos, den wir hier diskutieren.
Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Universität zu Köln, ist Habilitierter im Öffentlichen Recht, insbesondere im Staats- und Verfassungsrecht. Er ist als Rechtsanwalt tätig und hat in den letzten Jahren mehrere aufsehenerregende Verfahren geführt, in denen es um Meinungsfreiheit und die Grenzen staatlicher und quasistaatlicher Sanktionierung ging – unter anderem als Prozessbevollmächtigter im Umfeld der Correctiv-„Potsdamer Treffen"-Berichterstattung, wo es um die Frage ging, welche journalistischen Zuschreibungen zulässig sind und welche nicht. Zuvor war er bereits an den Verfahren zur Euro-Rettung, zur Griechenland-Hilfe und zum EZB-Anleihekaufprogramm vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt gewesen.
Sein Buch „Herrschaft des Unrechts" hat eine grundsätzlich verfassungsrechtliche Kritik der Migrations- und Rechtsstaatspraxis formuliert.
In der reinen Substanz seiner verfassungsrechtlichen Arbeit – Grundrechtsschutz, Grenzen exekutiver Machtausübung, Sicherung der Meinungsfreiheit gegen behördliche und plattformbasierte Sanktionierung – gehört er zu den Autoren, die diese Fragen ernsthaft und mit habilitierter Fachkompetenz bearbeiten.
Rechtsanwälte
Carlos A. Gebauer ist Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf, ist Richter im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen – und laut mehrerer Quellen inzwischen stellvertretender Vorsitzender dieses Senats. Zuvor war er bereits seit November 2003 Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Beide Positionen stehen also in der Linie der berufsständischen Selbstverwaltungsgerichtsbarkeit der Anwaltschaft nach §§ 92 ff. BRAO.
Er ist Autor mehrerer Bücher und regelmäßiger Kommentator zu rechtsstaatlichen Grundsatzfragen. Sein Werk – von den Beiträgen zu Hayek und zur Freiheit bis zu den jüngeren Publikationen zu den Corona-Maßnahmen und den daraus folgenden verfassungsrechtlichen Fragen – trägt den Grundzug, den § 1 Abs. 3 BORA in Worte fasst: die Verteidigung des Bürgers gegen staatliche Machtüberschreitung, mit der Präzision des Zivilrechtlers und der Klarheit des Ordnungstheoretikers.
Bemerkenswert an ihm ist gerade das, was in der Anwaltschaft selten geworden ist - die Verbindung von hoher juristischer Handwerklichkeit mit einer grundsätzlichen freiheitlichen Position, die er über Jahre konsistent vertritt, ohne parteipolitisch eingefärbt zu sein. Sein Ansehen unter Kollegen und Institutionen bestand und besteht unabhängig von der Konjunktur der Debatten.
Joachim Nikolaus Steinhöfel ist zweifellos einer der sichtbarsten Anwälte, die die Meinungsfreiheit gegen Plattformlöschungen und behördliche Meldestrukturen verteidigen; sein Buch „Die digitale Bevormundung" und die Verfahren, die er führt, haben die Rechtsentwicklung substanziell angestoßen.
Dirk Sattelmaier, vertrat jene in Bußgeldverfahren und Strafverfahren, die Opfer der Coronapolitik wurden. Er gehört zu jenen, der nicht nur diejenigen die die Übergriffigkeit des Staates erfuhren vertrat, sondern in aller Sachlichkeit die Öffentlichkeit über die Geschehnisse im Gerichtssaal berichtete.
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht ging früh in Bezug auf § 1 Abs. 3 BORA noch einen anderen Weg, indem sie öffentlich über die Sach- und Rechtslage aufklärte und warnte.
Niko Härting – Berlin. Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der HTW Berlin. Führt seit vielen Jahren maßgebliche Verfahren zu Datenschutz, IT-Recht und Informationsfreiheit; publiziert kontinuierlich zu den Grenzen staatlicher Überwachung, zuletzt sehr kritisch zum Dobrindt-Entwurf und zur Nachrichtendienstreform.
Zentraler Punkt ist die substanzielle Grundrechtsverteidigung ohne parteipolitische Etikettierung.
Meinhard Starostik – Berlin. Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Prozessbevollmächtigter zahlreicher erfolgreicher Verfassungsbeschwerden gegen Sicherheitsgesetze; unter anderem an dem Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt gewesen. Arbeitet klassisch: konsequenter Grundrechtsschutz durch Schriftsatzarbeit.
Carsten Brennecke – Rechtsanwalt in Köln, hat zahlreiche presserechtliche Verfahren geführt, unter anderem zu Fragen der Zulässigkeit journalistischer Zuschreibungen. Er ist einer der bekanntesten Presserechtsanwälte im Umfeld der Correctiv-Verfahren gewesen.
Ulrich Schellenberg – Berlin. Rechtsanwalt, ehemaliger Präsident des DAV; hat die berufsständische Stimme des Anwalts als Wächter des Rechtsstaats über Jahre öffentlich vertreten, insbesondere bei Fragen der Anwaltsverschwiegenheit und der Unabhängigkeit der Justiz.
Ferdinand von Schirach – Berlin. Rechtsanwalt und Autor. Auch wenn seine Wirkung heute vor allem literarisch ist, hat er über Jahre hinweg dem Beruf ein Gesicht in der Öffentlichkeit gegeben und die Idee des Verteidigers auch unbeliebter Mandanten publikumsfähig gemacht. Sein Kolumnenwerk und die Aktion „Jeder Mensch" – für neue europäische Grundrechte – haben ein anwaltliches Grundrechtsverständnis in die breite Öffentlichkeit getragen.
Gerhart Baum – Köln (verstorben 2025). Rechtsanwalt, ehemaliger Bundesinnenminister, aber vor allem: einer der prägenden Beschwerdeführer und Prozessbevollmächtigten in den großen Verfassungsbeschwerden gegen Sicherheitsgesetze – Großer Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Onlinedurchsuchung. Sein Vermächtnis ist der Nachweis, dass anwaltliche Grundrechtsverteidigung Rechtsentwicklung prägen kann.
Burkhard Hirsch – Düsseldorf (verstorben 2020). Rechtsanwalt, Politiker, aber vor allem in seiner späten Phase konsequenter Grundrechtsverteidiger vor dem BVerfG. Beschwerdeführer in mehreren wegweisenden Verfahren zur inneren Sicherheit.
Und deshalb dieser Appell an die Kolleginnen und Kollegen:
Vergegenwärtigen Sie sich, in welcher Rolle Sie stehen.
Sie stehen in einer Rolle, die die Verfassung Ihnen zugewiesen hat, damit die Verfassung selbst wirksam bleibt.
Nehmen Sie § 1 Abs. 3 BORA wörtlich. Wenn Ihre Berufsordnung Sie verpflichtet, den Bürger gegen staatliche Machtüberschreitung zu sichern, dann ist das keine feierliche Nebenbestimmung, sondern Ihre ureigenste Aufgabe.
Es ist der Kern Ihres Auftrags. Er wird gebraucht in den Verfahren, in denen der Bürger dem Staat allein gegenübersteht:
- in der Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz;
- in der Klage gegen eine Sanktionslistung;
- in der Verteidigung gegen ein Ordnungsgeldverfahren, das den Bürger für seine Meinung bestrafen soll;
- in der Zivilklage gegen einen Pharmakonzern, dessen Produkt einem Menschen die Gesundheit genommen hat;
- in der Steuerakte des Mittelständlers, der sich einer Behörde ausgesetzt sieht;
-in der aufenthaltsrechtlichen Sache des Menschen ohne Papiere. Jeder dieser Fälle ist ein Anwendungsfall des Verfassungsstaats.
- In Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Halten Sie sich frei. Nicht frei von Überzeugung – der Rechtsanwalt darf Überzeugungen haben. Aber frei von Vereinnahmung.
Vertreten Sie auch politisch unbeliebte Mandate. Es ist eine der ältesten Selbstverpflichtungen der Anwaltschaft, dass sie Mandate übernimmt, für die andere sich nicht finden lassen.
John Adams verteidigte die britischen Soldaten des Boston-Massakers; Otto Landsberg verteidigte Karl Liebknecht; unsere o.g. Kollegen verteidigen heute Menschen, deren Sache in der veröffentlichten Meinung verloren ist, lange bevor sie vor Gericht verhandelt wird. Das ist für die Anwaltskollegen zwar frustrierend - aber ohne Verteidigung und Öffentlichkeitsarbeit dazu wäre es noch schlimmer. Ohne diese Mandate zerfällt der Rechtsstaat still, indem er nach und nach ganze Gruppen aus dem effektiven Rechtsschutz entlässt.
Nehmen Sie den Aufwand ernst. Die Verteidigung des Rechtsstaats geschieht nicht in Grundsatzerklärungen. Sie geschieht in Schriftsätzen.
Sie geschieht in der genauen Lektüre eines Referentenentwurfs, in der Formulierung einer Rüge, in der Erstellung eines Beweisantrags, in der Suche nach dem entscheidenden BVerfG-Zitat, in der stundenlangen Rekonstruktion einer Kausalkette in einem Arzneimittelhaftungsverfahren. Wer den Rechtsstaat verteidigen will, muss die Arbeit tun, die keiner sieht.
Erinnern Sie sich, warum Sie diesen Beruf gewählt haben. Für die meisten war es nicht das Geld, das eine große Zahl anderer Berufe leichter verdient.
Es war das Versprechen, dass man mit juristischem Handwerk konkret helfen kann. Ein Mensch, der zu Ihnen kommt, hat oft niemanden sonst. Ein Mensch, der von einem Bescheid überrascht wird, dem eine Klageschrift zugestellt wird, der einen Angehörigen verloren hat, der sich in einem Ermittlungsverfahren wiederfindet, ist auf jemanden angewiesen, der ihm zuhört, sein Anliegen ernst nimmt und mit der Sachkunde arbeitet, die er selbst nicht hat.
Dieses Versprechen ist der Kern des Berufs. Alles andere – die Verwaltungsarbeit, die Akquise, die Kanzleiorganisation, die gesetzliche Vergütung – dient ihm.
Der Rechtsstaat lebt nicht von den Verfassungsartikeln, die ihn beschreiben. Er lebt von den Menschen, die ihn jeden Tag anwenden. Sie gehören zu diesen Menschen. Nehmen Sie diese Rolle an, so wie sie Ihnen anvertraut ist. Die Verfassung hat Sie ausdrücklich dafür vorgesehen, ihre Mandanten und ihren Mandantenkreis vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Ich appelliere daher an jeden Kollegen, vor allem, was die Machtüberschreitung des Staates gegenüber dem Bürger "Überwachungsstaat" anbetrifft, eine ganz neue Sensibilität an den Tag zu legen.
Fallt doch bitte nicht alle auf dieses Theaterspiel rein!
Mensch, Mensch, Mensch!
Der Menschenhändler Jens Spahn gibt nur den Fraktionsvorsitz ab, nicht mehr!
Der hockt weiter im Bundestag, wo er seit seinem 22 Lebensjahr sitzt und diverse krimminelle Machenschaften abgezogen hat.
Hier handelt es sich nur um ein Theaterspiel um die Massen zu beruhigen.
Der Menschenhändler hat fast keine finanziellen Nachteile.
Auch wird er den gekauften Menschen nicht zurückgeben, noch da hinziehen wo soetwas erlaubt ist.
Dieser Menschenhändler schuldet euch 4 Milliarden Euro❗️
Sein spanischer Kollege hat für eine kleinere Summe 26 (?) Jahre Haft erhalten.
Der muss hinter Gitter und der Merz muss weg!
Im Reuß-Prozess hält es das Gericht für unerheblich, ob die angeblich geplante Erstürmung des Bundestages jemals eine realistische Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Strafbar soll nicht mehr die Tat, nicht einmal der taugliche Versuch, sondern schon die Idee sein, sofern sie dem Staat missfällt. Der Chefankläger hat 2022 in seinem Buch die Auffassung vertreten, die "Delegitimierung des Staates durch Verschwörungsmythen" sei ein Fall für das Staatsschutzstrafrecht. Delegitimierung des Staates ist aber keine Straftat. Sie ist der Kern jeder Opposition, jeder Fundamentalkritik, jeder freien Debatte. Ein Staat, der das Denken seiner Bürger daraufhin überprüft, ob es ihn hinreichend respektiert, hat das Verhältnis von Bürger und Staat umgekehrt. Die §§ 129, 129a StGB wurden vor 50 Jahren gegen die RAF geschaffen, die mordete. Heute erfassen sie Menschen, die Unsinn glaubten, sich trafen, redeten und nichts taten. Wenn Hirngespinste als "abstraktes Gefährdungsdelikt" genügen, beginnt das Strafbarkeitsrisiko nicht bei der Tat, sondern beim falschen Gedanken. Der Rechtsstaat wird damit zu einem Staat, der Gesinnung verwaltet. Man kann die Angeklagten für Spinner halten. Man muss es vermutlich sogar. Aber ein Strafrecht, das Spinnerei zu Terrorismus erklärt, gefährdet die Freiheit aller. https://t.co/fvsK4Kw3yp
@JosefFLindner 2 gleichgeschlechtlich liebende &lebende Männer benutzen 2 Frauen für ihre Begierde nach einem Kind. Das Kind als Objekt zur Bedürfnisbefriedigung. Es geht nicht um Spahn, es geht um das Kind. Dem Kind gilt alle Aufmerksamkeit. Es braucht eine MUTTER & einen Vater, nicht 2.
@van_eckert@JosefFLindner Richtig und entledigen wir uns auch des Begriffes der "reproduktiven Selbstbestimmung". Dieser entmenschlicht die Verschmelzung, erzeugt das Bild eines materialistisch- mechanischen Aktes. Der Mensch als Maschine.
Ich will genau diesen rückständigen Moralismus (Art. 1 Grundgesetz). Ein Kind ist immer ein Geschenk und kein Vertragsgegenstand. Die Natur hat Reproduktionsmechanismen nicht ohne Grund so gesetzt wie sie sind. Die Reproduktuonsmedizin macht das Kind zum Gegenstand eines Bestellvorgangs.