Bei meinem Hausarzt geht immer eine KI dran. Ich rufe direkt bei Öffnung um 7:30 Uhr an. „Melden uns zurück“ jo.. am nächsten Tag mittags immer noch kein Rückruf. Gehe dann auch immer um 15:00 Uhr hin wenn die Pause vorbei ist und die meistens bereits morgens dran waren. Ist komischerweise immer leer. Werde trotzdem blöd angemacht da kein Termin.
@BasedBiohacker I get Telmisartan and nebivolol from my doctor. Took some time convincing him to switch from candesartan and Bisoprolol but it worked after I lied about having some side effects and these work better,…😂
@MDividende12 ❌ Frühestens ab 65 verfügbar.
❌ Maximal 30 % Kapitalauszahlung möglich.
❌ Der Rest muss verrentet werden (Auszahlplan bis 85 möglich).
Alleine aus diesen Gründen niemals.
@nikitheblogger Es sind deutlich mehr „normale Menschen“ nach Deutschland gekommen als Ärzte. Es sind also prozentual gesehen weniger Ärzte da als vorher pro Bürger.
Solch pauschale aussagen sind gefährlich. Es sind nicht alle gewesen. Den Schaden haben außerdem nicht die alten Menschen sondern die Politik verursacht. Und nein anders wählen hätte auch wahrscheinlich nichts gebracht. Man kommt nur von einem Übel ins nächste. Politiker verteilen einfach nur dein Geld um weil sie denken zu wissen was besser für dich ist als du selbst. Ziel sollte sein den Staat zu reduzieren und den Menschen wieder mehr Selbstverantwortung und Freiheit zu geben.
Bei mir in der Stadt gibt es jede Menge stellen. Leider nur: Pflege, Callcenter und Security. Wenn du mal was findest nach der ganzen Arbeit, Vorstellungsgesprächen, eventuell Probearbeiten usw. Bieten sie dir knapp über Mindestlohn an. Na danke.. wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mich gar nicht erst beworben.
Laut den Grünen sollen wohl alle Bitcoin die vor 2026 erworben wurden steuerfrei bleiben.
„Wir haben zur Schließung dieser Gerechtigkeitslücke kürzlich einen eigenen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 21/5752, https://t.co/EjnKE6U5XZ). Dieser sieht in Artikel 1 Nr. 2 ausdrücklich vor, dass die neuen Regeln nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2025 erworben oder geschaffen wurden. Bestände, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden und bei denen die Einjahresfrist bereits abgelaufen ist, sind von der Neuregelung schon aus diesem Grund nicht betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass die bloße Hoffnung auf künftige steuerfreie Veräußerungsgewinne keine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition begründet.“
@xononix@AndreasMayerAfD Was sind deine Quellen? Es sind tatsächlich nur 0,14% aller Krypto Transaktionen krimineller Herkunft. Da sind bereits alle Scams der Shitcoins mit drin. Bei Bitcoin ist es dann noch niedriger.
Ich habe auf meine Emails an die Abgeordneten in meinem Wahlkreis zwei Antworten von der SPD und den Grünen erhalten. Diese möchte ich euch gerne weitergeben.
1. die Grünen
"Das deutsche Steuerrecht weist im Bereich der Kryptowerte eine Gerechtigkeitslücke auf, die sich über die Jahre herausgebildet hat und aus unserer Sicht einer Korrektur bedarf. Die bestehende Regelung bietet zum einen Spielraum für Gestaltungen, mit denen sich die Steuerpflicht gezielt umgehen lässt, und vertieft zum anderen die ohnehin bestehende Ungleichbehandlung verschiedener Einkunftsarten im deutschen Steuerrecht. Sie setzt damit verzerrende Anreize für unproduktive Investitionen und reiht sich in eine Reihe von Gerechtigkeitslücken im deutschen Steuersystem ein (dazu die Initiativen unserer Fraktion: https://t.co/tZELVH7E0K; https://t.co/18Xl0RWBM7; https://t.co/74gzlJVih9).
Wir haben zur Schließung dieser Gerechtigkeitslücke kürzlich einen eigenen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 21/5752, https://t.co/EjnKE6U5XZ). Dieser sieht in Artikel 1 Nr. 2 ausdrücklich vor, dass die neuen Regeln nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2025 erworben oder geschaffen wurden. Bestände, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden und bei denen die Einjahresfrist bereits abgelaufen ist, sind von der Neuregelung schon aus diesem Grund nicht betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass die bloße Hoffnung auf künftige steuerfreie Veräußerungsgewinne keine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition begründet.
Wir teilen die Auffassung nicht, dass eine unterschiedliche Behandlung von Kryptowerten gegenüber Gold, Antiquitäten oder Sammlerstücken verfassungsrechtlich problematisch ist. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nicht jede Differenzierung, sondern nur willkürliche. Kryptowerte unterscheiden sich von den übrigen unter § 23 EStG fallenden Wirtschaftsgütern durch strukturell andersartige Eigenschaften: extreme Volatilität, einen faktisch kaum vorhandenen Nutzen als Zahlungsmittel im Alltag sowie das Entstehen systemischer Risiken, wie sie bei physischem Gold, Antiquitäten oder historischen Fahrzeugen in vergleichbarem Maß nicht auftreten. Diese sachlichen Unterschiede sind dazu geeignet, eine differenzierte steuerliche Behandlung zu begründen. Es handelt sich nicht um eine willkürliche Sonderbehandlung, sondern um eine systemkonforme Fortentwicklung der bereits im geltenden § 23 EStG angelegten Differenzierungslogik, die etwa mit der zehnjährigen Frist für als Einkunftsquelle genutzte Wirtschaftsgüter bereits ähnliche Abstufungen kennt. Wir sind der festen Überzeugung, dass es eine Gerechtigkeitslücke darstellt, wenn andere Einkunftsquellen und Gewinne aus anderen Anlagegütern stets versteuert werden müssen, während Kryptogewinne nach nur einem Jahr vollständig steuerfrei bleiben.
Generell gilt darüber hinaus bei Investitionsentscheidungen (insbesondere für die Altersvorsorge), dass eine breite Streuung über alle Anlageklassen für größtmögliche Resilienz dringend zu empfehlen ist. Der falsche Anreiz durch eine steuerliche Privilegierung einzelner Finanzprodukte, in diesem Fall von Kryptowerten, steht dem diametral entgegen. Die Neuregelung ist daher auch ein Instrument des Verbraucherschutzes.
Die Sorge, Deutschland verliere im internationalen Vergleich an Attraktivität ist im Bezug auf die Gefahr von Kapitalflucht empirisch erheblich überdehnt. Aus der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur zu Steuererhöhungen auf Kapitalgewinne lässt sich ableiten, dass realistische Verhaltensreaktionen allenfalls zu einer moderaten Reduktion von Kryptoinvestitionen führen dürften, nicht zu dem befürchteten dramatischen Kapitalabfluss. Zudem ist Deutschland innerhalb der EU nahezu das einzige Land, das Kryptogewinne nach kurzer Haltedauer vollständig steuerbefreit. Die bisherige Regelung ist international eher die Ausnahme als die Regel. Das Europäische Parlament diskutiert im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034 sogar eine eigene EU-weite Abgabe auf Kryptokapitalgewinne. Das vermeintliche Standortproblem relativiert sich vor diesem Hintergrund erheblich.
Zu den vorgeschlagenen Alternativen (verlängerte Haltefrist, Freibeträge für Kleinanleger, umfassender Bestandsschutz) ist festzuhalten: Eine lediglich verlängerte Frist würde die strukturelle Ungleichbehandlung gegenüber stets steuerpflichtigen anderen Investitionen nur abmildern, nicht beseitigen. Unser Ziel ist echte Steuergerechtigkeit zwischen den Anlageklassen sowie eine konsequente Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Dafür ist die vollständige Abschaffung der Sonderfrist der einzig konsequente Schritt."
Die Grünen sind wenigstens auf ein paar meiner Punkte eingegangen, auch wenn das was da rauskam natürlich quatsch und falsch ist. Was die SPD leider nicht so gut kann, da kam meiner Meinung nach einfach nur ein Copy-Paste Text an. Auf meine Antwort darauf wo ich auf die Punkte eingegangen bin gab es dann keine weitere Antwort mehr leider:
2. SPD
"Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Wirtschaft, Finanzmärkte und private Vermögensbildung. Ziel der SPD ist es, Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen. Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als "sonstige Einkünfte" behandelt. Das heißt: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers bzw. der Anlegerin versteuert. Veräußerungsgewinne sind dabei nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig. Allerdings können auch Verluste nur innerhalb dieser Frist verrechnet werden.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% wird in Form einer Abgeltungsteuer direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Änderung hätte für Anlegerinnen und Anleger Vor- und Nachteile. Einkünfte werden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem zumeist niedrigeren Abgeltungssteuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne sind unabhängig von Fristen steuerpflichtig - jedoch können auch Verluste unabhängig von der Spekulationsfrist verrechnet werden. Dies bedeutet, dass eine umfassende Verlustverrechnung möglich ist, was gerade für risikoreiche Investitionen ein entscheidender Vorteil sein kann. Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, die diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserstellen. Wir wollen keine Steuerbefreiungen für besonders risikoreiche Anlegerinnen und Anleger.
Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen."
Was sagt ihr zu den Antworten?