Großartiger Infostand in Bleckede! 🇩🇪
Vielen Dank an alle unsere engagierten Mitglieder und Helfer, die heute mit dabei waren! Bei strahlendem Sonnenschein haben wir mit euch zusammen für unsere Themen Flagge gezeigt und viele gute Gespräche geführt.
Euer Einsatz macht den Unterschied – gemeinsam bringen wir Mut zur Wahrheit auf die Straße! 💪
#AfD #Bleckede #MutZurWahrheit #Deutschland
+++ Aufstellung für die Kommunalwahl +++
Die AfD Lüneburg hat am heutigen Samstag ihre Bewerber für die kommunalen Parlamente nominiert.
Herzlichen Glückwunsch allen Gewählten! Wir freuen uns auf einen tollen Wahlkampf!
#DeshalbAfD#seidschlauwähltblau#ZeitfürDeutschland
Unsere Rosen gingen an das schöne Geschlecht und unsere Flyer und Informationen an alle, die noch nicht sicher sind, ob sie der AfD genügend Liebe entgegenbringen können.
Ihnen allen wünschen wir einen liebevollen Valentinstag. 💝 💙
#DeshalbAfD#ZeitfürDeutschland#valentinstag
Paukenschlag: @AfD beantragt Abschaffung von „Majestätsbeleidigungs“-Paragraf 188
— Causa @David_Bendels: Schriftliches Urteil liegt vor
Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29.Januar) bringt @BrandnerSt, MdB für die @AfDimBundestag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.
Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (#FaeserMeme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.
Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.
Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin @NancyFaeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“
Was nun, Herr @jensspahn?
Für die @cducsubt heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.
„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“
Schriftliche Begründung
Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.
In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“
Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“
Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.
David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“
Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA @UlrichVosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“
DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung:
„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“
Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse-und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“
Gemeinsamer Start in das Superwahljahr 💪🏻🇩🇪💙. Am 30.01.2026 um 19 Uhr in Bleckede. Wir freuen uns auf euch.
Mit Stephan @MdlBothe, @Ansgar_Schledde und @Beatrix_vStorch .
Dass Superwahljahr 2026 lässt uns alle noch enger zusammenrücken. Die AfD-Spitzenvertreter @Uwe_Schulz_AfD aus Hessen, Martin @Vincentz_AfD aus NRW, @Joerg_UrbanAfD aus Sachsen, Martin @M_Reichardt_AfD aus Sachsen-Anhalt, meine Landtagskollegin Vanessa @MdlBehrendt und viele andere waren dazu bei uns zum Neujahrsempfang in Hannover. Vor dem Publikum im ausgebuchten Saal haben wir mit Nachdruck klargemacht: Zusammen gehört uns die Zukunft!
Gelungener Start ins Wahljahr!
Unser erster Infostand im Jahr 2026 mit der Erkenntnis, dass die AfD-Kugelschreiber immer noch der Renner sind.
Vielen Dank an alle Unterstützer!
#DeshalbAfD#gesichertunbequem#ZeitfürDeutschland
🔴Exklusiv @niusde_: Schockierende Zahlen aus Niedersachsen: Dort hat sich laut Landesregierung die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen wegen Äußerungsdelikten wie Volksverhetzung, Beleidigung oder der Verwendung verfassungswidriger Symbole in den letzten zehn Jahren verfünfzehnfacht (!): von 2182 im Jahr 2015 auf 35.111 im Jahr 2024.
Im Fokus steht die Staatsanwaltschaft Göttingen, die durch die CBS-»60 Minutes«-Doku zweifelhafte Berühmtheit erlangte: Hier stiegen die Ermittlungen von 357 im Jahr 2019 auf 1807 im Jahr 2020 und weiter auf 6651 im Jahr 2024, was bedeutet, dass inzwischen mehr als ein Fünftel der Ermittlungen wegen Äußerungen (oft im Internet) bei jener Staatsanwaltschaft stattfinden. Dies hängt wiederum maßgeblich mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) zusammen. Im vergangenen Jahr stand die Behörde wiederholt in der Kritik, etwa als sie Ermittlungen gegen die Publizistin Anabel Schunke oder die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt angestrengt – und eine umfangreiche Reichsbürger-Akte an den falschen Adressaten versendet hat. https://t.co/pMxnax4rwy
Von wegen Missverständnis! Talkmaster Markus Lanz rief sogar persönlich bei @jreichelt an, um sich erschüttert über die wahnwitzigen Zensurpläne von Daniel #Günther zu äußern.
Die ganze Folge NIUS Live gibt's hier: https://t.co/bgM3KH7H3W
++ Skandal: Hannover verteilt „queere Bücherkisten an Kitas“! ++
Die Regenbogen-Radikalen werden immer dreister!
In Hannover werden an diesem Freitag sogenannte ‚queere Bücherkisten‘ an 42 (!) städtische Kitas übergeben. Konkret findet die Übergabe diesen Freitag (morgen!) um 10 Uhr in der Joachimstraße 8 in Hannover statt.
Unsere AfD-Fraktion wird selbst vor Ort vertreten sein und sich ein sehr genaues Bild von dieser bizarren Veranstaltung machen, die von der Stadt als regelrechte Feierlichkeit angekündigt wurde. Und ich kann allen Eltern und auch der Stadt versprechen: Das wird ein Nachspiel im Parlament haben.
Kein Kind braucht ‚queere Bücherkisten‘. Wir werden die Regierung zur Rede stellen und jeden einzelnen Titel daraus ausgiebig prüfen. Anlass dazu gibt es genug: Mindestens ein Titel in der von der Stadt Hannover veröffentlichten Liste wurde bereits bei einer Dragqueen-Buchlesung genutzt. Eltern haben ein Recht darauf, der Konfrontation ihrer Kinder mit solchen Inhalten zu verweigern.
Dem Wetter zum Trotz hat der AfD KV Lüneburg fleißig diese großartige Veranstaltung beworben ❄️💪🏻💙🇩🇪. Wir sehen uns am 30.01.2026 in Bleckede. Ich freue mich drauf. Danke an @MdlBothe und Team.