Der Ausschluß etlicher AfD-Politiker von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen (weswegen erst vor kurzem § 45d Abs. 7 KommunalwahlG geändert wurde!) ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig! Allerdings geht in der Berichterstattung viel durcheinander:
– die Verteidiger von AfD-Politikern wie Martin Siechert verstehen oft das rechtliche Problem nicht und werfen verschiedene Dinge durcheinander, und
– auch zur Rate gezogene Verfassungsrechtler, die die Dinge (wie ich) kritisch sehen, gehen mit ihrer Kritik längst nicht weit genug!
Also,
(A) Es geht hier nicht um den "Entzug des passiven Wahlrechts". Deswegen hat die Sache mit Art. 18 GG sehr wenig und mit § 45 StGB gar nicht zu tun. Es stimmt daher nicht, wenn gesagt wird, der Ausschluß von der Landratswahl sei rechtswidrig, weil ja das passive Wahlrecht nur bei Straftaten oder durch das BVerfG entzogen werden könne.
(B) Es geht darum, daß Landräte und Bürgermeister kommunale Wahlbeamte sind und Beamte eben Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die FDGO einzutreten. Die große Frage ist, wie man das sicherstellen will.
I) Das Verfahren, das in Rheinland-Pfalz angewendet worden ist und nun in Niedersachsen angewendet wird, kommt ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde dann von anderen Bundesländern übernommen. Stichwort: vorgelagerte Prüfung! Die "Verfassungstreue" des Kandidaten wird vorab vom Wahlausschuß geprüft, wird sie verneint, darf er gar nicht erst antreten. Das ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig:
1) Der Staat darf in Grundrechte immer nur in dem Maße eingreifen, wie es absolut erforderlich ist, um gleichwertige Rechtsgüter zu schützen ("Verhältnismäßigkeitsprinzip"). Es ist aber ein gravierender Grundrechtseingriff, wenn ein Kandidat in aller Öffentlichkeit als vermeintlicher "Verfassungsfeind" hingestellt wird, obwohl man gar nicht weiß, ob er später überhaupt gewählt werden würde! Daher muß – um völlig überflüssige Grundrechtseingriffe zu vermeiden – erstmal abgewartet werden, wer die Wahl gewinnt. Erst, wenn ein bestimmter Bewerber gewählt worden ist, an dessen Verfassungstreue Zweifel bestehen, wird eine Prüfung überhaupt erst erforderlich! Daher ist die vorgelagerte Prüfung verfassungswidrig.
2) Die vorgelagerte Prüfung verstößt aber auch gegen das Demokratieprinzip, da wegen der "präventiven Verhinderung" niemand erfährt, wie viele Wähler denn den vermeintlich verfassungsfeindlichen Kandidaten gewählt haben würden.
a) D.h., eine Feststellung des wahren Willens des Elektorats wird durch eine Maßnahme der Exekutive verhindert, was sich so auswirkt, als dürften bei einer Wahl nur Stimmen gezählt werden, deren Zählung die Exekutive "erlaubt" hat. Nebenher widerspricht das auch der Gewaltenteilung!
b) Außerdem widerspricht es dem Demokratieprinzip wie dem Gewaltenteilungsgrundsatz, daß in Gestalt des "Wahlausschusses" eine Verwaltungsbehörde, die zudem von den politischen Konkurrenten des Bewerbers kontrolliert wird, über die Zulassung zur Wahl entscheidet – und nicht z.B. ein Gericht.
c) Jetzt ist ja auch noch die Erkundigung beim Verfassungsschutz hinzugekommen! Und der schreibt, was der Landesinnenminister will. Daher gilt jetzt faktisch: als Bürgermeisterkandidat antreten darf nur, wer die Erlaubnis des Landes-Innenministers (Exekutivorgan und parteipolitisch kontrolliert!) hat. Das ist selbstverständlich verfassungswidrig!
(C) Aber eigentlich ist das Problem noch viel grundsätzlicher, und das wird selbst von vielen Verfassungsrechtlern verkannt!
Also: Kommunale Wahlbeamte sind Beamte und müssen daher verfassungstreu sein. Stellt ja niemand in Abrede.
Aber die Frage ist nicht nur, wie das festgestellt werden kann und darf (s.o.), sondern v.a. auch, wer das überhaupt feststellen soll. Das müßte beamtenrechtlich eigentlich die "Einstellungskörperschaft" machen. Gewählt wird der Wahlbeamte aber eben von den Bürgern – und nicht vom Land oder einem Wahlausschuß, der sich vom Land beraten läßt.
D.h.: bei richtiger Betrachtungsweise wird die Verfassungstreue z.B. von Martin Siechert von den Wählern überprüft und beurteilt! Wählen sie ihn zum Landrat, haben die damit festgestellt, daß er ihres Erachtens hinlänglich verfassungstreu ist.
Es mag ja sein, daß das Land Niedersachsen Herrn Siechert derzeit nicht als "Verwaltungsrat zur Einstellung" nehmen würde. Das will er aber auch nicht werden! Das Land Niedersachsen tut hier so, als stelle es selber die Bürgermeister und Landräte ein, und die Wähler hätten allenfalls ein Vorschlagsrecht!
Richtigerweise hat also bei kommunalen Wahlbeamten gar keine "externe" Prüfung der Verfassungstreue stattzufinden, weder vor noch nach der Wahl, weder durch einen Wahlausschuß noch durch ein Gericht! Die Prüfung wird durch die Bürger in Gestalt der Wahl durchgeführt!
In Niedersachsen wurde ein Mechanismus etabliert, der das Demokratieprinzip aushebelt. Politiker werden vom Wahlzettel getilgt, weil sie einer Oppositionspartei angehören. NIUS liegen die Gutachten vor, in denen ihre vermeintlich mangelnde Verfassungstreue begründet wird. Sie lesen sich wie Dokumente aus einer überwunden geglaubten Zeit, verfasst in fensterlosen Büroräumen, in denen Bürokraten an der Diffamierung und Zersetzung des politischen Gegners arbeiten.
Lesen Sie mein beängstigendes Dossier und verbreiten Sie es bis tief hinein in die WhatsApp-Gruppen unseres Landes. Keine Übertreibung: Es geht nun ans Eingemachte der Demokratie.
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Die Rechte, wählen zu können und gewählt werden zu können - also aktives und passives Wahlrecht - sind in einer Demokratie so elementare (Grund-)Rechte, daß jedwede Verkürzung dieser Rechte vernünftigerweise nur mit äußerster Zurückhaltung in Betracht kommt.
Artikel 18 unserer Verfassung nennt einen Verlust dieser Wahlrechte nicht einmal für Menschen als möglich, die gegen die freiheitlich demokratische Ordnung kämpfen. Das heißt: Nicht einmal das Bundesverfassungsgericht kann einem Gegner der Verfassungsordnung seine Wählbarkeit als verwirkt bestätigen.
§ 45 StGB ermöglicht Gerichten, Verbrechern ihre Wählbarkeit als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung zu entziehen. Wer also wegen eines Vergehens strafrechtlich verurteilt wird (und sei es zu einer mehrjährigen Haftstrafe!), kann nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden.
Zum Rechtsstaat gehört, daß seine sämtlichen Normen kohärent sein müssen. Widersprüchliche Normanordnungen stehen nicht in Einklang mit dem Rechtstaatsprinzip. Wertungswidersprüche aber sind auch nicht statthaft. Gleiches muß prinzipiell gleich und Ungleiches prinzipiell ungleich behandelt werden. Diese Grundlagen lernt der Jurist zu Beginn seines Studiums.
Die materiellrechtliche Vorentscheidung eines kleinen Verwaltungsgremiums, wer würdig ist, sich zur Wahl stellen zu dürfen (und wer nicht), gleicht einer Art demokratischer Vorzensur; für die Pressefreiheit ist ausgesprochen, daß eine solche Zensur unerlaubt ist. Wie könnte legitim sein, per Gremienentscheidung der Wählerschaft Wahlmöglichkeiten im Vorhinein zu nehmen?
Ob ein Wahlbewerber überhaupt in ein Wahlamt gewählt wird, weiß vor dem Wahlgang niemand. Vereinigt ein Kandidat genügend Stimmvertrauen auf sich, um Wahlbeamter werden zu können, ist immer noch hinreichend Zeit, um dann - vor seiner Ernennung - seine verfassungsrechtliche Eignung nach etablierten beamtenrechtlichen Regeln zu prüfen und darüber zu entscheiden. Dem Souverän Wahlbewerber vorzuenthalten, weil die staatliche Exekutive durch ein kleines Gremium eine Einschätzungsentscheidung zur möglichen Unzuverlässigkeit des Bewerbers trifft, zäumt das Problem von der falschen Seite auf.
Meinungsfreiheit heißt, Äußerungen ertragen zu müssen, die mit der eigenen Meinung nicht übereinstimmen. Demokrat zu sein heißt, Wahlergebnisse hinnehmen zu müssen, bei denen man selbst unterlegen ist - es wird ja anschließend wieder eine weitere Wahl geben. Wer diese Rahmensetzungen infrage stellt, rüttelt am Selbstverständnis unseres Gemeinwesens.
Man unterschätze die Vehemenz dieses aktuellen friesischen Angriffs auf die Axiome unseres Staates nicht! Regelbefolgungsbereitschaft ist eine Echokammer eigener Art; wer unfair spielt, riskiert dadurch die aufkommende Auffassung anderer, es ihm gleichtun zu können.
In auch meiner persönlichen Weltsicht ist der hier von der BILD-Zeitung thematisierte Ausschluß von der Wahl eine Provokation. Wir wollen hoffen, daß der Rechtsstaat sie mit effektivem Rechtsschutz nach gebotenen rechtsstaatlichen Prinzipien umgehend in die Grenzen des Gesetzes zurückweist. Die Beschädigung einer Idee kann sonst schnell in die Zerstörung einer Idee übergehen. Da sei Gott vor.
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Wir lassen keine von uns zurück!
Lasst uns Sonja Nientiet nach Hause bringen.
Ich habe diese Petition gemeinsam mit @WolfMalca und @HeinischAnnette gestartet, um Sonja Nientiet nach Hause zu holen, die heute seit 8 Jahren, 2, Monaten und 20 Tagen in der Geiselhaft von islamistischen Dschihadisten ist. Heiko Maas hatte einst die Chance, sie rauszuholen, aber nicht genug Cochones, um den Einsatz unter tatkräftiger Hilfe US-amerikanischer Eliteeinheiten zu befehlen.
Auch die ach so feministische Außenministerin Annalena Baerbock war leider zu beschäftigt, um sich darum zu kümmern, eine Bürgerin ihres Landes und Geschlechtsgenossin aus den Fängen von Islamisten zu befreien.
In diesem Land kümmert man sich rührend um linkradikale Schläger, die in ungarischen Gefängnissen ihre Weiblichkeit neu entdecken, aber nicht um eine deutsche Frau, die als Rote-Kreuz-Schwester in Somalia gefangen genommen wurde und sich jetzt seit 8 Jahren von Dschihadis vergewaltigen lassen darf.
Wir fordern, dass die Bundesregierung die deutsche Regierung unter @bundeskanzler Friedrich Merz von der @cducsubtalles alles in ihrer Macht Stehende tut, um diese Frau endlich nach Hause zu holen.
Bitte unterzeichnet diese Petition, wir brauchen 30.000 Unterschriften, damit wir überhaupt eine Chance darauf haben, gehört zu werden. Ich habe hier 130.000 Follower, ich bitte euch selten um etwas, hier wäre es mir persönlich ein echtes Anliegen.
Unterschreibt die Petition: https://t.co/DDQhqp90zQ
Teilt die Petition! Teilt den verlinkten Podcast! https://t.co/h2389puleW #FreeSonja #SonjaNientiet
Von Herzen: DANKE
Neues zu den #IFG-Abbauplänen von Union und SPD: Die Koalition will das IFG wegen angeblicher Sicherheitsrisiken einschränken. Doch auf Anfrage konnte die Bundesregierung jetzt keinen einzigen IFG-Fall nennen, in dem Mitarbeiter:innen gefährdet wurden.
https://t.co/VgfDa3CfKz.
Die linksextreme Szene hat einen martialischen Gewaltaufruf gegen Journalisten von Apollo News und Nius in Kreuzberg veröffentlicht.
Unter genauer Veröffentlichung der Lage der Räume ruft man dazu auf, zu recherchieren wo unsere Mitarbeiter „nach Feierabend hingehen“. Man solle uns das Leben hier „zur Hölle machen“ - „jede Aktion“ sei notwendig.
Der Angriff auf unsere Reporter wurde als „antifaschistische Belehrung mit ein paar Schellen“ gefeiert.
Der Staatsschutz ist eingeschaltet.
Für den Fall, dass die Chatkontrolle dieses Mal mit Hilfe dieser schmutzigen Tricks durchgewunken wird, werden wir bis zum EuGH klagen.
Wir glauben zwar nicht ernsthaft, dass wir die Chatkontrolle damit stoppen können, aber wir können sie zwingen noch dreister zu lügen.
Und irgendwann fällt jedes Lügengebäude.
@ANiebler, haben Sie wirklich vor, für die Chatkontrolle zu stimmen? Obendrein in einem rechtswidrigen Eilverfahren, für das es keinen sachlichen Grund gibt?
@caspary, haben Sie wirklich vor, für die Chatkontrolle zu stimmen? Obendrein in einem rechtswidrigen Eilverfahren, für das es keinen sachlichen Grund gibt?
Wer im EU-Parlament für die Chatkontrolle stimmt, stellt alle EU-Bürger unter den Verdacht pädokriminell zu sein. Unter diesem Vorwand verlieren wir jedenfalls einmal mehr an Freiheit.
#Priebshow
Ich habe heute versucht, die Chatkontrolle zu stoppen.
Am Wochenende mussten Sibylle Berg und ich Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich mitteilen, dass das Durchprügeln der Chatkontrolle im Eilverfahren leider gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments verstößt. Während Metsola der interessierten Presse daraufhin (fälschlicherweise) mitteilte, dass das schon alles seine Richtigkeit habe, warten wir immer noch auf ihre Antwort.
Deshalb wollte ich es ihr heute bei der Eröffnungssitzung in Straßburg noch einmal erklären. Und musste erstaunt feststellen, dass die Präsidentin doch Regeln kennt: Exakt nach 60 Sekunden hat sie mir das Mikrophon abgestellt. (regelkonform, wird aber selten gemacht)
Dabei hätte ich noch einiges zu sagen gehabt: "Frau Präsidentin, Sie wachen nach Artikel 22 über dieses Regelwerk (mit der ausgedruckten Geschäftsordnung wedelnd) - erklären Sie den Eilantrag für unzulässig. Wir sind hier schließlich nicht auf Malta! Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung überreiche ich Ihnen gerne persönlich. In der MEP-Bar."
Wie es nun weitergeht? Morgen wird über das Eilverfahren abgestimmt, obwohl diese Abstimmung gar nicht stattfinden dürfte. Wenn der Antrag erfolgreich ist, kommt die Chatkontrolle Donnerstagmittag zur Abstimmung ins Plenum. Um sie noch zu stoppen, müssten 361 Abgeordnete - eine qualifizierte Mehrheit - DAGEGEN stimmen.
Die schlechte Nachricht: Donnerstag ist der letzte Tag vor der Sommerpause und viele MEPs dürften bereits auf dem Weg in den Urlaub sein. Ein Schelm, wer Böses denkt bei dieser Terminierung... Smiley!
Wenn die Chatkontrolle durchgeht, dürfen die Plattformen (also die US-Tech-Bros) wieder & weiterhin fröhlich & ganz legal Ihre Nachrichten scannen. Schreiben Sie also gefälligst etwas unterhaltsamer in den kommenden Wochen... ZwinkerSmiley!
Das ist ein echter Skandal: Das EU – Parlament hat die ChatKontrolle zweimal abgelehnt. Jetzt soll sie beim dritten Anlauf im Eilverfahren durchgeprügelt werden. Das ist rechtswidrig !