Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich (fast) nix oder die nächste Wählertäuschung: aus Bürgergeld wird Grundsicherung.
Kosten: "93.885.000.000 Euro im Haushalt für dreieinhalb Jahre Bürgergeld"
https://t.co/W6ntRoByQT
Umso katastrophaler die gescheiterte Grüne Energiewende sich für Deutschland auswirkt, desto dreister lügen DieGrünen:
Lisa Badum behauptet gerade in der Phoenix Runde "Die französischen Kernkraftwerke stehen still" und "Photovoltaik und Windenergie senken den Strompreis" und "DieGrünen haben ein Energiekonzept".
Die Linke Badum kann die Zuschauer so leicht mit glatten Lügen vorführen, weil sie weiß, dass auch der Journalismus in Deutschland nicht mehr funktioniert, sie nicht geistig zur Rechenschaft gezogen wird.
Kernenergie liefert übrigens in Frankreich gerade über 60% der Energie. Deutschland ist zwingend auf gigantische Importe von 10 GW Leistung in dieser Stunde angewiesen. Ganz Österreich braucht derzeit nur 9 GW Leistung.
Und trotz der großen Importe von sauberer Energie produziert Deutschland seinen Strom mit neunmal (!!!) so viel CO2 wie Frankreich.
Auch konnte Frankreich seine Strompreise um satte 15 % senken und trotzdem erwirtschaftet die EDF unglaubliche hohe Roherträge von über 100 Mrd.€ in den letzten 3 1/2 Jahren.
Deutschland braucht zwingend den Wiedereinstieg in die Kernenergie. Ansonsten nimmt der Wohlstand weiter ab. Das ist den Grünen egal. Ihr politisches Geschäftsmodell basiert auf dem Schüren von Emotionen mit egal welchen Lügen.
#Energie
#Kernkraft
@phoenix_de
Achim Winter im Gespräch mit Eva Engelken. Sie sprechen über den Versuch einer Transfrau, Eva Engelken und den Verein Frauenheldinnen e.V. zu zensieren, weil sie diese Transfrau einen Mann nennen. @Kommunikatorin@AchimWinter_
Crowdfunding zum Fall 🔥: https://t.co/BiQ3YPiR5I
Die Bundesregierung förderte die Organisationen, die zu Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt aufrufen, mit über 300 Millionen Euro. Die Zahlen sind auch deswegen brisant, weil die Stadt für das kommende Wochenende eine Art Ausnahmezustand erwartet.
https://t.co/JHm1Or3k2I
Neues zum Massenmord in Stade und zur Fahrerin des Fluchtfahrzeugs: "Am Tag nach der Bluttat schaut sich RTL am Arbeitsplatz der mutmaßlichen Fahrerin in einem interkulturellen Familienverband in Bremen um." https://t.co/ByKJOmSwkf
Das RKI hält 90 Prozent der Impfstudien für dubios. Das ist optimistisch, wenn man bedenkt, wer diese Studien finanziert und durchführt. Trotzdem werden die Impfempfehlungen darauf gestützt.
Link: https://t.co/BybFbAg1jr
„•Grüne Wellen für den Radverkehr ausweiten
•Geschützte Radwege auf Hauptverkehrsstraßen schaffen
•Fahrradabstellanlagen systematisch ausbauen
•Stadtrad- und Lastenrad-Angebot erweitern
•Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen
•Carsharing in der ganzen Stadt ausbauen und elektrifizieren
•„Staugebühr“ für die Innenstadt nach Londoner Vorbild prüfen und Einnahmen in klimafreundliche Mobilität investieren; praktisch würde dies eine Citymaut für alle bedeuten, die mit dem Auto in die Innenstadt fahren.“
(…)
https://t.co/i8n2RSBhzT
Guten Morgen zusammen,
seit Jahren versuche ich, den Verbleib von Personen im Blick zu behalten, die hier im öffentlichen Raum schwerste Gewalttaten begangen haben und von einem Gericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht wurden.
Jetzt gibt es Neuigkeiten zum Täter, der im April 2024 in Wangen (BaWü) in einem Norma ein vierjähriges Mädchen mit einem Messer angriff und lebensgefährlich verletzte.
Jetzt, rund zwei Jahre nach der Tat will Deutschland Mohamed S. in die Niederlande überstellen. Auch dort soll er im Maßregelvollzug behandelt werden, um anschließend in die Gesellschaft wiedereingegliedert und resozialisiert zu werden, mit der er nicht nur nichts gemein hat, sondern sie aufgrund seines Glaubens vollständig ablehnt. Ob es dazu kommt, liegt jetzt an der Entscheidung der Niederlande. Ich behalte das Verfahren weiter im Blick.
Der Fall zeigt gut auf, was alles in Europa möglich ist, sobald eine Person einreist und das Wort Asyl sagt. Der Täter stammt aus Syrien, bekam dann die niederländische Staatsangehörigkeit, obwohl er die Bedingungen nicht erfüllte, was zur Folge hatte, dass er sich in der EU frei bewegen konnte und er nach Deutschland kam. Die Bedingungen, um hier dauerhaft zu leben, erfüllte er aber auch nicht, weswegen ihm die Stadt Wangen das Recht auf Aufenthalt entzog und anordnete, dass er binnen 30 Tagen Deutschland verlassen muss. Gleichzeitig gab man aber die Meldung nicht an das Regierungspräsidium weiter, sodass die Abschiebung eingeleitet hätte werden können. Stattdessen belohnte man den Mann noch mit einem Zimmer auf Steuerzahlerkosten in einer Obdachlosenunterkunft direkt neben dem Norma, wo er dann das Kind angriff. Außerdem zeigt die juristische Aufarbeitung, wie eine religiöse Radikalisierung ignoriert wird und daraus dann die Tat eines psychisch kranken Menschen wird, der im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll.
Ich habe lange zu dem Fall recherchiert und werde das auch weiter tun. Der Link hier führt zu meiner Recherche:
https://t.co/wt4oNG4qFq
Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun:
https://t.co/0RvVD8whhG
Auf Indymedia wird dazu aufgerufen, in Erfurt die AfD von Dächern aus und die Polizei mittels "Steinhagel" und Zwillen anzugreifen.
Bisher weder Distanzierung davon von Katrin Göring-Eckardt, noch von Luisa Neubauer oder irgendwem sonst der Blockaden-Unterstützer.
Rund ein Dreiviertel der Förderanträge, die bis zu 6000 Euro Steuergeld für die Anschaffung eines Elektroautos haben wollen, beziehen sich auf Fahrzeuge, die nicht in Deutschland hergestellt werden. https://t.co/TvKv9ZEB5C
Der Supreme Court in den USA erlaubt es Schulen und Hochschulen, Trans-Athletinnen vom Frauen- und Mädchensport auszuschließen – fair. Trotzdem liest man meistens nur von einem Sieg für Donald Trump, dabei ist es ein Sieg für Frauen und Mädchen.
https://t.co/74uS8T3W3X
"Die vollstreckten Haftbefehle betreffen demnach Beschuldigte deutsch-marokkanischer, portugiesischer und mazedonischer Staatsangehörigkeit."
Es geht um Zwangsprostitution, Menschenhandel, Vergewaltigung und erinnert an die Grooming-Gangs zB in Nürnberg.
Wahrscheinlich bleiben auch hier der Aufschrei und die Konsequenzen aus und man wird von "Einzelfällen" reden. Alles andere könnte ja den Falschen™ nützen.
Für die Opfer interessiert sich da niemand so richtig.
https://t.co/tGA7eJm5zS
Islamistische Märtyrerideologie und die Instrumentalisierung von Kindern in Berlin
Der Dschihad, der Heilige Krieg, spielt in der islamischen Geschichte eine besondere Rolle, denn er verspricht den dabei Gefallenen einen privilegierten Zugang zum Paradies. In Sure 3:169 heißt es: »Haltet die, die auf dem Wege Gottes getötet wurden, nicht für tot! O nein! Sie sind am Leben, bei ihrem Herrn, und werden wohl versorgt.« Dass man dazu noch schönen Paradiesjungfrauen begegnet, motiviert junge Männer bis auf den heutigen Tag, ihr Leben für die islamische Sache zu geben, wie immer diese aussehen mag. Anschläge auf Zivilisten gehören definitiv dazu, denn auch die Verbreitung des Schreckens zählt nach Auffassung Radikaler zu den verdienstvollen Taten.
Dabei werden nicht nur Erwachsene angeworben. Vielmehr kennen wir die Instrumentalisierung von Kindern für den Dschihad von allen islamistischen Gruppen. Der IS absolvierte Kampftrainings mit Zehnjährigen und ließ sie gefesselte Gefangene massakrieren. Es gibt Bilder, auf denen Dreijährige ermutigt werden, ihre Kuscheltiere zu enthaupten. Die Hamas trainiert 15-Jährige an Sturmgewehren und zeigt ihnen, wie man Sprengsätze baut. Die Fatah bietet Sommercamps an, in denen Kinder lernen, wie man dem »Weg der Märtyrer« folgt. Der Iran lässt Mütter mit männlichen Säuglingen auf Demonstrationen aufmarschieren, auf denen sie dem Regime versprechen, ihre Söhne als Kämpfer Gottes zu erziehen.
Nach Angabe von Menschenrechtsorganisationen wurden jüngst Zwölfjährige zur Verteidigung des Vaterlandes für Milizen angeworben. Im Iran-Irak-Krieg wurden Zehntausende Kinder schlecht bewaffnet als erste Welle gegen die feindlichen Truppen geschickt, wo sie den Tod fanden. Man hatte sie mit Plastikschlüsseln ausgestattet, mit denen sie angeblich die Pforten des Paradieses aufschließen würden.
Inszenierungen von Märtyrerkulten gibt es mittlerweile auch in Deutschland. Vor einigen Jahren waren es DITIB-Moscheen, in der Jungen die historische Schlacht von Gallipoli aufführten, während verschleierte Mädchen sie nach ihrem Tod betrauerten. Sie sollten das Gedenken an die Märtyrer der Vergangenheit hochhalten.
Jetzt ist sind es Schiiten, die Kinder für ihren eigenen Märtyrerkult Aschura missbrauchen. Dass sie die Kinder dabei gefesselt in glühender Sonne durch die Straßen laufen ließen, war in den Augen der Eltern offenbar kein Vergehen. So geschehen am Samstag in Berlin. In ihrer islamistischen Ideologie existiert kein Kindeswohl, sondern allein der Gehorsam unter einen Normenkomplex, in dem der Tod für Gott das schönste Ziel darstellt.
Das dies mitten in Berlin geschehen kann, ist die Folge einer Migrationspolitik, die nicht danach fragt, wes Geistes Kind die Menschen sind, die zu uns kommen. Wer so etwas duldet, gefährdet nicht nur das Wohl der Kinder, sondern auch die Zukunft unserer Gesellschaft.
https://t.co/tGA7eJm5zS
Pistorius beendet seine Rede mit den Worten „Ruhm der Ukraine!“ – und das wird als normal angesehen.
Was will der noch hier? Soll er in die Ukraine gehen. Hier wird ihn niemand vermissen!
🔥🇪🇺 „Die Maske ist gefallen“ – Save-Europe-Initiatorin greift EU-Kommission frontal an
Eva Vlaardingerbroek wirft der EU-Kommission vor, ihre Europäische Bürgerinitiative „Save Europe Act“ blockieren zu wollen. Laut einem Schreiben aus Brüssel verstoße die Forderung nach einem Stopp der nicht-westlichen Einwanderung gegen das Diskriminierungsverbot und die „europäischen Werte“.
„Die Maske ist gefallen“, erklärt Vlaardingerbroek. Während Initiativen für offene Grenzen und mehr Migration problemlos zugelassen würden, werde der Wunsch, Europas kulturelle Identität zu bewahren, als rassistisch abgestempelt.
Trotz der angedrohten Ablehnung kündigt sie Widerstand an: „Wir nehmen kein einziges Wort zurück. Wir werden zu ihrem schlimmsten Albtraum.“
Nach eigenen Angaben haben bereits rund 400.000 Europäer die Initiative unterschrieben, davon sollen sich 100.000 aktiv an der Kampagne beteiligen. Am 15. Juli wollen die Initiatoren mit den Unterschriften nach Brüssel ziehen. Hier Unterzeichnen
https://t.co/n4oMGIcoYM
Bezüglich des AfD-Parteitags in Erfurt:
„Aber fänden Sie eine Blockade auch in Ordnung? [...]“
Grünen-Chef Felix Banaszak:
„[...] dazu können auch Blockaden zählen.“
Die Grünen liegen aktuell bei 13 Prozent. Die AfD liegt bei 29 Prozent.
Mit Beweisanordnung des Sozialgerichts München vom 07.02.2025 wurde Prof. Dr. Christian Drosten zum Sachverständigen auf virologischem Fachgebiet (§ 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 404 ff. ZPO) bestellt. Die Gutachtenanforderung datiert vom 12.02.2025.
In der Folge weigerte sich der Sachverständige zunächst persönlich mit Schreiben vom 12.03.2025, das Gutachten zu erstellen. Die Kammer wies ihn mit Schreiben vom 27.03.2025 ausdrücklich auf seine gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO hin und stellte zudem klar, dass Gegenstand des Gutachtens nicht – wie vom Sachverständigen behauptet – die Zulassung und Überwachung des Impfstoffs, sondern die Ätiologie möglicher Impfnebenwirkungen im Sinne der Kann-Versorgung nach Teil C Nr. 4 VersMedV ist. Auf dieses Schreiben reagierte der Sachverständige zunächst monatelang nicht.
Erst rund neun Monate später, mit Schriftsatz seiner Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs vom 15.12.2025, beantragte der Sachverständige die Entbindung vom Gutachtenauftrag und schlug zugleich drei andere – aus seiner Sicht „mindestens gleich geeignete“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 3) – Virologen als Gutachter vor. Die Kammer hat diesen Antrag mit unanfechtbarem Beschluss vom 07.01.2026 zurückgewiesen, dem Sachverständigen Frist bis zum 29.05.2026 zur Erstattung des Gutachtens gesetzt und ihm eingeräumt, bis zum 27.02.2026 einen begründeten Fristverlängerungsantrag zu stellen.
Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 27.02.2026 hat der Sachverständige erklärt, das Gutachten könne
„voraussichtlich nicht vor Ende 2026 begonnen werden“ und zugleich ausdrücklich zugesagt:
„Es ist erklärtes Anliegen unseres Mandanten, das Verfahren nicht weiter zu verzögern und darauf hinzuwirken, dass die erbetenen gutachterlichen Ausführungen möglichst zeitnah erstellt werden können. Hierzu werden wir bis Ende März 2026 versuchen, sachverständige Personen […] zu benennen […]“
Dieser eigenen, schriftsätzlichen Zusage ist der Sachverständige – wie das Gericht im Beschluss vom 06.05.2026 ausdrücklich feststellt – nicht nachgekommen.
Mit dem hier in Rede stehenden Beschluss vom 06.05.2026 hat die Kammer dem Sachverständigen letztmalig Frist bis zum 31.03.2027 – mithin mehr als zwei Jahre und einen Monat nach der ursprünglichen Beauftragung vom 07.02.2025 – zur Vorlage des Gutachtens gesetzt.
Der vom Gericht ernannte Sachverständige ist gemäß § 407 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 Abs. 1 SGG zur Erstattung des Gutachtens öffentlich-rechtlich verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die Übernahme, sondern auch auf die zeitnahe und unverzügliche Bearbeitung des Gutachtenauftrags.
Hieraus folgt insbesondere, dass der Sachverständige die Gutachtenerstattung nicht aus Bequemlichkeit, aus Bevorzugung anderer beruflicher Tätigkeiten oder aus politischen Erwägungen verzögern darf.
Welche Maßstäbe an die Pflicht zur unverzüglichen Bearbeitung anzulegen sind, ergibt sich aus § 411 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Vorlage des Gutachtens setzt; diese Frist ist nach allgemeinem Verständnis grundsätzlich auf wenige Monate, regelmäßig auf drei bis sechs Monate zu bemessen
Der Sachverständige hat den Auftrag mit erheblicher Verspätung zunächst persönlich abgelehnt, sodann den Antrag auf Entbindung erst mehr als zehn Monate nach Beauftragung (15.12.2025) gestellt und schließlich, nachdem die Kammer den Entbindungsantrag zurückgewiesen hat, sich auf eine angebliche Unmöglichkeit der Bearbeitung „vor Ende 2026“ zurückgezogen. Ein sachlicher Grund hierfür, der über den eines durchschnittlich ausgelasteten Universitätsklinikleiters hinausginge, ist nicht dargetan.
Der Sachverständige hat sich mit Schriftsatz vom 27.02.2026 selbst ausdrücklich verpflichtet, „bis Ende März 2026“ sachverständige Personen zu benennen, die – nach seiner eigenen Einschätzung – für die Bearbeitung der Beweisfragen besser geeignet seien als er selbst. Diese Zusage hat er nicht eingehalten.
Es handelt sich nicht um eine technische Säumnis, sondern um einen Bruch der eigenen, gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung. Dieser Wortbruch im Schriftsatz vom 27.02.2026 entlarvt nachträglich auch die im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 9) erhobene Behauptung, das „erklärte Anliegen“ des Sachverständigen sei es, „das Verfahren nicht weiter zu verzögern“, als bloße Schutzbehauptung.
Wenn der Sachverständige drei andere Virologen, namentlich
1. Prof. Dr. Klaus Überla (FAU Erlangen-Nürnberg),
2. Prof. Dr. Ulrike Protzer (TU München) und
3. Prof. Dr. Leif Erik Sander (Charité – Universitätsmedizin Berlin)
als geeignete Gutachter vorschlägt (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 2), so liegt eine Verzögerung des Verfahrens durch den Sachverständigen objektiv und subjektiv vor: Es wäre dem Sachverständigen ohne weiteres möglich, jedenfalls einen der von ihm selbst als geeignet bezeichneten Kollegen für die Übernahme des Auftrags zu gewinnen.
Die Kammer hat im Beschluss vom 06.05.2026 das Spannungsverhältnis im Vorbringen des Sachverständigen wie folgt zutreffend zusammengefasst:
„Es erstaunt nach wie vor, dass sich Herr Prof. Dr. Drosten von seinen Anwälten einerseits als ungeeignete Begutachtungsperson darstellen lässt, andererseits aber zwei andere Virologen als geeignete Gutachter benennt (Schriftsatz vom 15.12.2025).“
Diese vom Gericht selbst formulierte Beobachtung betrifft die Glaubhaftigkeit des gesamten Entbindungs- und Fristverlängerungsvortrags. Es ist mit der prozessualen Mitwirkungspflicht eines gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht zu vereinbaren, je nach prozessualem Bedürfnis abwechselnd die eigene Sachkunde zu verneinen, die fachlich gleich geeigneten Alternativen aber zu benennen, ohne diese sodann auch tatsächlich für eine Übernahme zu gewinnen.
Hinzu tritt, dass die im Schriftsatz vom 27.02.2026 vorgetragene Terminbelastung des Sachverständigen weit überwiegend Termine betrifft, die der Sachverständige – im Unterschied zu dem gesetzlich angeordneten Gutachtenauftrag – freiwillig wahrnimmt (z. B. Vorstandssitzungen wissenschaftlicher Gesellschaften, internationaler Forschungsallianzen, Symposien, Vorträge etc.). Die gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO geht der Wahrnehmung freiwilliger nationaler und internationaler Termine vor.
Zeit für unsachliche Diskreditierung indes gab es zu Hauf: Unsachliche Diskreditierung der Erstgutachterin als Ausdruck einer fachlich nicht zu rechtfertigenden Begutachtungsverweigerung
Der Sachverständige hat in dem Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 15.12.2025 nahezu drei Seiten (S. 6 bis 8) – mit Überschrift „III. Befangenheit“ – aufgewendet, um die vom Gericht ordnungsgemäß bestellte Erstgutachterin, Frau Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer (vgl. Berichtigungsbeschluss der Kammer vom 23.09.2024), persönlich zu diskreditieren. In Bezug genommen wird hierfür:
1. eine fünf Jahre alte Boulevard-Berichterstattung der „Main Post“ vom 24.09.2021 mit der Schlagzeile „Razzia in Uniklinik: Würzburger Professorin in ‚Querdenker‘-Affäre verstrickt“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7 f.);
2. Mutmaßungen über eine politische Kandidatur für „dieBasis“ (Schriftsatz, S. 7);
3. ein nicht peer-reviewter Text eines Herrn Andreas Beyer mit der Überschrift „Pseudoscience & Conspiracy Theory Revisited“ (Schriftsatz, S. 7);
4. Hinweise auf einen Buchbeitrag und ein YouTube-Gespräch („ApolutEcho“, Schriftsatz, S. 8);
5. ein „Tweet“ des Sachverständigen aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 7);
6. eine „dpa-Factchecking“-Veröffentlichung aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 6).
Daran knüpft der Sachverständige die – formal nicht als eigenes Vorbringen ausgewiesene, der Sache nach aber transportierte – Suggestion an, „eine unterliegende Prozesspartei“ könne „mit guten Argumenten eine Befangenheit und Zweifel an der Richtigkeit und/oder der Beweiskraft des Gutachtens vertreten“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 8).
2. Tatsachenwidrigkeit und rein ad personam geführte Argumentation
Keine einzige der vorstehend zusammengetragenen Anspielungen enthält die fachliche Auseinandersetzung mit einer einzigen der Beweisfragen, einer einzigen der zitierten Primärpublikationen oder einer einzigen der von Prof. Dr. Kämmerer dargelegten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, die ausweislich der Beweisanordnung vom 29.07.2024 (Gegenstand der Aufgabe Drostens) zu klären sind.
Stattdessen werden – mit dem scheinheiligen Disclaimer „ohne dass sich unser Mandant die Berichterstattung, etwaige Vorwürfe und Behauptungen hierdurch zu eigen macht“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7) – Boulevardberichterstattung, vermeintliche politische Sympathien und Internet-Veröffentlichungen Dritter aktenkundig gemacht.
Die rhetorische Konstruktion ist durchschaubar: Wer eine Tatsache aktiv in einen gerichtlichen Schriftsatz einführt, sich aber zugleich davon „nicht zu eigen“ macht, will allein deren rufschädigende Wirkung im Verfahren erzielen, ohne für ihre Wahrheit einstehen zu müssen.
Die Klägerin bestreitet die in dem Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 6 bis 8) transportierten Anschuldigungen gegen Frau Prof. Dr. Kämmerer mit Nichtwissen, soweit sie sich nicht auf ihre überprüfbar wissenschaftlichen Veröffentlichungen beziehen, und tritt ihnen, soweit sie Tatsachenbehauptungen enthalten, ausdrücklich entgegen.
Frau Prof. Dr. Kämmerer ist habilitierte Wissenschaftlerin und Inhaberin einer wissenschaftlichen Stellung am Universitätsklinikum Würzburg; die Beweisanordnung vom 29.07.2024 hat ihr ohne jede Einschränkung das fachliche Vertrauen der erkennenden Kammer ausgesprochen.
3. Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot und gegen § 138 ZPO
Die Strategie, mit unbelegten und überdies inhaltlich nicht entscheidungserheblichen Personalia gegen eine gerichtlich bestellte Sachverständige vorzugehen, statt deren wissenschaftliches Gutachten wissenschaftlich zu widerlegen, ist von der Klägerseite und von der Allgemeinheit nicht hinzunehmen. Sie ist unvereinbar mit:
1. der prozessualen Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht aus § 138 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG (vgl. nur Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 138 Rn. 2),
2. dem anwaltlichen Sachlichkeitsgebot aus § 43a Abs. 3 BRAO, das die bewusste Verbreitung nicht erweislicher Tatsachenbehauptungen über Dritte ausdrücklich verbietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1987 – 1 BvR 537/81, BVerfGE 76, 171 – „Sachlichkeitsgebot“; BGH, Urteil vom 27.10.2014 – AnwZ (Brfg) 67/13, NJW-RR 2015, 503),
3. und mit dem Berufsethos des Sachverständigen, der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist (§ 410 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 SGG; vgl. Musielak/Voit/Huber, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 410 Rn. 2).
Dies betont der Sachverständige im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 8) selbst, wenn er ausführt, ihm
„[geböten] sowohl die Ernennung als Sachverständiger als auch das Berufsethos […], sich von persönlichen Auseinandersetzungen nicht beeinflussen zu lassen“.
Die Aufnahme der oben genannten Diskreditierungen in einen an das Gericht gerichteten Schriftsatz zeigt das exakte Gegenteil.
4. Bekanntes Muster: ad hominem-Strategie statt fachlicher Auseinandersetzung
Das hier beobachtete Vorgehen folgt einem in der Sozialgerichtsbarkeit – gerade bei Verfahren mit Bezug zur pharmazeutischen Industrie – seit langem bekannten Muster: Sieht ein Beteiligter, dass er einer wissenschaftlichen Beitrag in einem Sachverständigengutachten inhaltlich nicht beizukommen vermag, wendet er sich gegen die Person, die das Gutachten fertigte, statt mit Daten, Studien und peer-reviewter Literatur mit Boulevardberichterstattung, sozialen Medien und politischen Andeutungen gearbeitet wird. Die Anwälte von Moderna und BioNTech arbeiten in den Zivilprozessen mit der gleichen Methodik.
Diese Strategie sucht das Gericht von der eigentlichen Sachfrage abzulenken und Druck auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu erzeugen.
Die Kammer hat dieses Muster bereits im richterlichen Hinweis vom 13.03.2025 unmissverständlich gerügt – seinerzeit gerichtet an den Ärztlichen Dienst der Beklagten. Dort hat der Vorsitzende ausdrücklich beanstandet, dass die Stellungnahme der versorgungsärztlichen Sachbearbeitung in Bezug auf Frau Prof. Dr. Kämmerer
„abwertende Vokabeln […] („Behauptungen‘ statt „Hypothesen‘, „unwissenschaftlich‘ etc.)“
enthalten habe, und an die Beklagte appelliert,
„zu einer sachlichen Arbeitsweise und zu einem angemessenen Umgangston mit dem Gericht (inklusive der beteiligten gerichtlich bestellten Sachverständigen) zurückzukehren“
Was die Kammer vom Ärztlichen Dienst der Beklagten zu Recht eingefordert hat, hat erst recht für den vom Gericht selbst bestellten Sachverständigen zu gelten. Dass Prof. Dr. Drosten – auf einer Argumentationsebene mit dem Ärztlichen Dienst der Beklagten – seinerseits über drei Seiten gegen die Erstgutachterin polemisiert und dabei keine einzige fachliche Erwägung ins Feld führt, lässt jede der erforderlichen sachlichen Distanz vermissen.
Weitergehender Kommentar:
Im sozialgerichtlichen Verfahren gibt es den Amtsermittlungsgrundsatz. Es ist daher auch Aufgabe des Sozialgerichts den Stoff aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten zu lassen, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Dazu wurden zwei Sachverständigengutachten bei jenen Professoren beauftragt, die konträre Positionen öffentliche zu vertreten schienen, um so jeweils die Sichtweise der einen oder der anderen Seite kennenzulernen. Während Prof. Dr. Kämmerer ihrer Pflicht als gesetzlich bestellte Sachverständige pünktlich nachkam und ihr Sachverständigengutachten einreichte, ziert und windet sich Prof. Dr. Drosten und möchte seine Sicht der Dinge nicht mitteilen. Derjenige der öffentlich in Podcasts und den Medien den Chefaufklärer für die "Wissenschaft" darstellte und auch im Deutschen Bundestag in der Enquete Kommission als Sachverständiger auftreten durfte, ziert sich nun aus Sicht der Klägerin, sein Sachveständigengutachten dazu vorzulegen.
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist der Beweismaßstab für die Kausalität ein anderer als im Zivilprozess, da nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs in der Regelversorgung eine Rolle spielt und die gute Möglichkeit im Rahmen der Kannversorgung, die ebenfalls nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen ist. Es kommt also auf jeden Fall auf Wissenschaftler an, die den Inhalt und den Umfang der peer reviewed Literatur überblicken und vollends Kenntnis über die grundsätzlichen Funktionsmechanismen und möglichen Schadmechanismen eines solchen Stoffs haben, um eine korrekte Beurteilung abgeben zu können. Das trifft auf beide bestellte Sachverständige zu.
Das Sozialgericht München nimmt insoweit die Aufgabe der Amtsermittlung ernst, angenommene unterschiedliche wissenschaftliche Sichtweisen gegenüberzustellen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Das tat bisher kein einziges Sozialgericht. In der Zivilgerichtsbarkeit wurden bisher ausnamslos pharmafreundliche Sachverständige bestellt, also in der Regel Pharmakologen, die stets nur den Impfherstellern nach dem Mund redeten. Insofern ist die Amtsermittlung des Sozialgerichts München doch erstmalig in Deutschland etwas anderes, weil über Tatsachen eine Aufklärung geführt werden soll.
Es bleibt also spannend in München. Wir werden weiter auf das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Drosten warten.
(Bild: Quelle Screenshot aus der Übertragung der Enquete Kommission des deutschen Bundestages, wo Prof. Dr. Drosten als Sachverständiger am 01.12.2025 aussagte)