Der bilaterale Weg hat sich bewährt: Die Schweiz erhielt in klar abgegrenzten Bereichen Zugang zum EU-Binnenmarkt, ohne Mitglied zu werden und ohne Rechtsetzung, Volksrechte oder kantonale Zuständigkeiten abzugeben. Genau diese Begrenzung macht ihn tragfähig.
Jede neue Vereinbarung muss für sich geprüft werden. Marktzugang ist ein Vorteil; dynamische Rechtsübernahme, EuGH-Auslegung, Beihilferecht oder eine dauerhafte Bindung an fremdes Recht sind ein anderer Preis.
Unzulässig ist es, bestehende Abkommen als Druckmittel einzusetzen. Wer ihren Fortbestand daran knüpft, dass die Schweiz einer weitreichenden Souveränitätsübertragung zustimmt, verhandelt nicht mehr, sondern erpresst. Die Schweiz muss Nein sagen können, ohne dass der bisherige Weg insgesamt entfällt.
So knüpft die maffiose EU den Fortbestand funktionierender bilateraler Abkommen an weitreichende Forderungen — dynamische Rechtsübernahme, eine Rolle des EuGH, Beihilferecht. Das ist keine freie Verhandlung. Wer nicht ablehnen kann, ohne das Bestehende zu verlieren, wird unter Druck gesetzt.
Der bilaterale Weg hat sich bewährt: Die Schweiz erhielt in klar abgegrenzten Bereichen Zugang zum EU-Binnenmarkt, ohne Mitglied zu werden und ohne Rechtsetzung, Volksrechte oder kantonale Zuständigkeiten abzugeben. Genau diese Begrenzung macht ihn tragfähig.
Jede neue Vereinbarung muss für sich geprüft werden. Marktzugang ist ein Vorteil; dynamische Rechtsübernahme, EuGH-Auslegung, Beihilferecht oder eine dauerhafte Bindung an fremdes Recht sind ein anderer Preis.
Unzulässig ist es, bestehende Abkommen als Druckmittel einzusetzen. Wer ihren Fortbestand daran knüpft, dass die Schweiz einer weitreichenden Souveränitätsübertragung zustimmt, verhandelt nicht mehr, sondern erpresst. Die Schweiz muss Nein sagen können, ohne dass der bisherige Weg insgesamt entfällt.
Das Ausbleiben der Bilateralen III lässt die Schweizer Wirtschaft unversehrt und stärkt sie mit der Zeit. Der relevante Marktzugang besteht bereits über das Freihandelsabkommen von 1972 sowie die Bilateralen I und II, und der darauf aufgebaute Wohlstand kam ohne dynamische Übernahme von EU-Recht, ohne Aufsicht durch die Kommission und ohne Kohäsionsbeitrag zustande. Das Paket schafft keine neuen Kunden. Es importiert vor allem künftiges EU-Recht in den erfassten Binnenmarktbereichen, dessen Auslegung über ein Streitbeilegungssystem erfolgt, das an den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden ist. Schwereres Lebensmittel-, Produkt-, Beihilfe-, Verkehrs- und Stromrecht würde die Compliance-Kosten erhöhen und den Vorteil des leichteren Schweizer Rechts beseitigen, während die Festschreibung der Personenfreizügigkeit die Möglichkeit nehmen würde, die Zuwanderung zu begrenzen, wenn Wohnungsmarkt, Infrastruktur und Löhne es verlangen.
Die neuen Sektorabkommen kehren diese Bilanz nicht um. Eine Strombeteiligung würde die schweizerische Wasser- und Netzpolitik den EU-Marktregeln unterordnen; Lebensmittelsicherheit und Gesundheit erkaufen Angleichung statt Produktivität; Horizon Europe ist nützlich, aber durch nationale Finanzierung und andere Forschungspartnerschaften ersetzbar; und der Kohäsionsbeitrag ist ein reiner Transfer. Wer draussen bleibt, behält den bestehenden Marktzugang und verweigert Rechtsübernahme und fiskalische Abflüsse. Während der Regelbestand der EU wächst, kann eine eigenständige Schweiz Vorschriften ablehnen, die einer Kosten-Nutzen-Prüfung nicht standhalten, schneller anpassen und Kapital wie Talente anziehen, die Schweizer Recht wollen. Das ist der bessere Weg.
Das Ausbleiben der Bilateralen III lässt die Schweizer Wirtschaft unversehrt und stärkt sie mit der Zeit. Der relevante Marktzugang besteht bereits über das Freihandelsabkommen von 1972 sowie die Bilateralen I und II, und der darauf aufgebaute Wohlstand kam ohne dynamische Übernahme von EU-Recht, ohne Aufsicht durch die Kommission und ohne Kohäsionsbeitrag zustande. Das Paket schafft keine neuen Kunden. Es importiert vor allem künftiges EU-Recht in den erfassten Binnenmarktbereichen, dessen Auslegung über ein Streitbeilegungssystem erfolgt, das an den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden ist. Schwereres Lebensmittel-, Produkt-, Beihilfe-, Verkehrs- und Stromrecht würde die Compliance-Kosten erhöhen und den Vorteil des leichteren Schweizer Rechts beseitigen, während die Festschreibung der Personenfreizügigkeit die Möglichkeit nehmen würde, die Zuwanderung zu begrenzen, wenn Wohnungsmarkt, Infrastruktur und Löhne es verlangen.
Die neuen Sektorabkommen kehren diese Bilanz nicht um. Eine Strombeteiligung würde die schweizerische Wasser- und Netzpolitik den EU-Marktregeln unterordnen; Lebensmittelsicherheit und Gesundheit erkaufen Angleichung statt Produktivität; Horizon Europe ist nützlich, aber durch nationale Finanzierung und andere Forschungspartnerschaften ersetzbar; und der Kohäsionsbeitrag ist ein reiner Transfer. Wer draussen bleibt, behält den bestehenden Marktzugang und verweigert Rechtsübernahme und fiskalische Abflüsse. Während der Regelbestand der EU wächst, kann eine eigenständige Schweiz Vorschriften ablehnen, die einer Kosten-Nutzen-Prüfung nicht standhalten, schneller anpassen und Kapital wie Talente anziehen, die Schweizer Recht wollen. Das ist der bessere Weg.