Deinde ne sibi quisque videatur instruere, etiam cum proterve exagitat irridetque peccantem, aut superbe tamquam insanabilem detestatur, "in spiritu", inquit, "mansuetudinis, intendens teipsum, ne et tu tenteris". (Hl. Augustinus)
To whom it may concern.
@NGDavila2@EnergyHuber "Legitim"
Das ist zu einfach. Es reicht nicht darauf zu verweisen, dass die kirchliche Lehre die Todesstrafe nicht unter allen Umständen ausschließen kann. Wer die Todesstrafe fordert, muss eben die Erforderlichkeit begründen.
@NGDavila2@EnergyHuber Auch die vorherige Formulierung im Katechismus ist alles andere als eine Freibrief für Katholiken, sich für die Todesstrafe auszusprechen. Die Frage ist allenfalls, ob sie als ultima ratio notwendig sein kann, wenn die Gesellschaft nicht anderweitig geschützt werden kann.
@notate_bene "Sinnbild für" scheint mir vertretbar. Allerdings scheint mir die These zugleich falsch: Für die gleichen Reaktionen hat früher, lange vor 2015, auch ein einzelner Schwarzer im Team gereicht.
@KarlHammer732@434Italo Die Parallele ist begründet, aber nicht gut - die Parteien sind, von diesem Vorwurf abgesehen, überhaupt nicht vergleichbar.
Und die Ausgangsfrage ist berechtigt: Ein Teil der Unionsbasis würde immer noch eher mit R2G koalieren als mit der AfD.