@mapk44 @n_moniqueni @glr_berlin Entspr. des aktuellen Ref-E soll 272 StPO so gefasst werden, dass der Tenor dokumentiert werden soll. Die Begründung des Ref-E spricht von einer Dok. „bis zur Verkündung des Urteils“. Spricht also eher gegen die Dokumentation der Urteilsbegründung - was auch sinnvoll erscheint.
Festnahme eines Tatverdächtigen wegen des Brandanschlages auf eine Asylbewerberunterkunft am 19. September 1991 in Saarlouis, Pressemitteilung der #Bundesanwaltschaft vom 04.04.2022 https://t.co/5Qsad2VKb5
@Genesianer@linksanwalt Es braucht das Angebot nicht, sobald die Rechtfertigung der Einschränkung wegfällt. Freiheitsrechte sind (grdsl.) Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Sie haben individuellen Charakter - und keinen solidarischen Gruppenbezug.