@BTCRollo@donielXX@f_schaeffler Im Zweifel kommt es dann so, besonders wenn vor Weihnachten die Zeit drängt noch irgendwas beschlussfähiges hinzustümpern wie 2019 mit der "Bindingsteuer" (u.a. Verlustgrenze Derivate) geschehen.
@kanka2020@donielXX@f_schaeffler Die "österreichische" Rückwirkung in dieser Form wäre in Deutschland verfassungswidrig, ein paar Unterschiede gibt es also schon noch. 🤞
@EuleKrypto Die Wertzuwächse, nicht die Grundstücke/Coins an sich – feiner aber wichtiger Unterschied.
Der (auch noch unrealisierte) Gewinn der spätestens am 31.12.25 steuerfrei wurde, muss auch in Zukunft steuerfrei bleiben.
Kursgewinne darüber hinaus ab 1.1.26, können besteuert werden.
@E_Boeminghaus Hat Steuerberater Juhn mal schön erklärt, dass die MwSt. einer der einzigen Hebel ist (im Gegensatz z.B. zur Krypto- oder Vermögenssteuer), der überhaupt in der Lage ist, signifikant die "Einnahmebasis des Staates zu verbreitern" weil ca. 30% am Gesamtsteueraufkommen.
@ernsterjuenger Ist ein Faktor. Auch Kinderlosigkeit wird teils in überemotionalisierte Fürsorge fürs Weltklima kanalisiert. Das akademische Prekariat überheblich und geltungssüchtig natürlich auch dabei. Gibt viele Facetten bei dem Thema.
@leinert „moderne öhm Regelung … öhm stammel stammel … Gerechtigkeitslücke … ööh stammel … wir setzen damit ein starkes Zeichen für … ghööhm öhm stammel … Einnahmebasis des Staates erweitern … stammel“
so etwa
@OsO_Motomoto@aktionaer@boerseonline Zumindest Rückwirkung vor den 1.1.26 wäre in 🇩🇪 gesetzeswidrig, d.h. Bestands-/Vertrauensschutz auf bis spätestens 31.12.25 steuerfrei gewordene – auch unrealisierte –Gewinne (nicht Coins!) ist rechtlich *eigentlich* (😂) garantiert.
@aktionaer Überall liest man von der eventuellen Verrechnung mit Aktienverlusten.
Wahrscheinlicher ist aber eine eigene Kryptokategorie samt eigenem Verlustverrechnungstopf – alleine schon um die rechtlich problematische Ungleichbehandlung bzgl. Gold etc. irgendwie hinzustümpern.
@W0KEBUSTERS@f_schaeffler Bei Immobilien war das zulässig – die waren aber aufgrund ihrer Eigenschaften in einer eigenen steuerrechtlichen Kategorie, für die der Gesetzgeber Besteuerung ändern darf.
Krypto ist in derselben Kategorie wie Gold etc. Begründung für Ungleichbehandlung ist rechtl.problematisch
@tristanblcktrnr Ich lehne alle diese Maßnahmen aufs Schärfste ab aber das hat er mit „macht krank“ nun wirklich nicht gemeint. Bitte nicht auf BILD Niveau absinken hier …