Eine KI durchsucht seit 2021 das Netz nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen. Sie heißt KIVI. Und sie hat gerade ein Problem bekommen: Post.
Entwickelt wurde KIVI im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW, finanziert von der Staatskanzlei NRW, gebaut von der Condat AG. Das Tool durchforstet in mehreren Sprachen soziale Medien und Webseiten. Was für relevant gehalten wird, geht an Polizei und Verfassungsschutz. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm.
Halten wir kurz fest, was das heißt: Behörden, die niemand von uns bestellt hat und die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden, betreiben KI-gestützte Rasterfahndung im öffentlichen Meinungsraum und leisten Zuarbeit für Sicherheitsbehörden. Die Rechtsgrundlage? Bleibt auffällig vage – man verweist auf Beobachtungspflichten aus Medienstaatsvertrag, JMStV und Landesmediengesetzen. Parallel dazu prüfen dieselben Anstalten, ob sich alternative Medien an das halten, was sie für journalistische Sorgfaltspflichten halten. Bei Nichtgefallen drohen Kostennoten und Verfahren. Die Verfassungsmäßigkeit von §19 MStV ist unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit umstritten – aus gutem Grund.
Betroffen ist damit im Grunde jeder, der sich im Netz öffentlich äußert.
Nun hat Norbert Häring am 2. Juli bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt Hessen nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangt: Welche Daten wurden erfasst, woher, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben – Condat AG, andere Anstalten, Verfassungsschutz, Polizei, Staatsanwaltschaft? Gab es Profiling oder automatisierte Entscheidungen?
Die Antwort vom 30. Juli ist die eigentliche Nachricht: Die Monatsfrist reiche nicht, man brauche zwei Monate länger. Begründung: die Vielzahl der DSGVO-Anfragen zu KIVI und die Komplexität, weil das Tool gemeinsam genutzt wird und Rechte Dritter zu berücksichtigen sind. Bearbeitet werden die Anfragen offenbar von der Condat AG – also vom Entwickler, als kostenpflichtiger Dienstleister.
Und hier wird es hübsch: Der Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag ist fest gedeckelt. Jeder Euro, der in die Beantwortung von Auskunftsersuchen fließt, steht nicht mehr für Schikanen gegen Blogger und für Schnüffeldienste zur Verfügung. Die vermeintliche Effizienz einer gemeinsamen Zensur-KI fällt ihren Betreibern gerade auf die Füße.
Wir würden selbstverständlich niemandem nahelegen, sein völlig legales, in Art. 15 DSGVO verbrieftes Recht auf Auskunft bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt in Anspruch zu nehmen. Ein formloser Brief genügt, die Adressen stehen frei im Netz, eine Antwortfrist läuft automatisch. Rein hypothetisch natürlich.
Aber man stelle sich einmal vor, es täten es sehr viele. Sehr sehr viele.
Ein guter Text von @norberthaering:
https://t.co/3qmBWWLNQE
#KIVI #Landesmedienanstalten #Zensur #DSGVO #Meinungsfreiheit
Laura hat heute wieder 50 geförderte NGOs gefunden. Das braucht mit ihrer aktuellen Hardware fünf Stunden Arbeit!
Schauen Sie sich die Liste an, das ist praktisch alles Quatsch!
gender-und-rechtsextremismus, demokratie-landkreis-northeim, antidiskriminierungsberatung-brandenburg usw.
Purer Blödsinn der von unseren Steuern finanziert wird.
https://t.co/FYTdsPyb8h
Wenn es eine Partei gibt, deren Politik eine reale Gefahr für unser Land darstellt, dann ist das @dieLinke .
Sowohl ihre Migrations-als auch ihre Wirtschaftpolitik sind selbstmörderisch, vom dort in großen Teilen grassierenden Judenhass ganz zu schweigen.
Warum will niemand DIESE Partei verbieten? 🤔
keine angenehme Lektüre,
man muss schon eine Viertelstunde investieren,
aber meiner Meinung nach extrem wichtig:
die Einordnung dieser Verbrechen in einen größeren Zusammenhang.
Es geht um mehr als Vergewaltigung, um viel mehr.
Es ist - sage jetzt ich - offener Rassismus gegen Weiße, den sich niemand traut, anzusprechen,
weil irrsinnige akademische Spinner "definiert" haben, dass "es keinen Rassismus gegen Weiße geben kann",
basta.
Bei uns gibt es das auch (Nürnberg),
aber auch die ständigen Anschläge gegen Männer (Trier etc) dürften ähnlich motiviert sein.
Einen m.E. wichtigen Aspekt hat Peterson aber noch nicht auf dem Schirm:
die Demütigung betrifft nicht nur die geschundenen Mädchen, sondern auch ganz besonders die Männer:
die Brüder und Väter dieser Kinder.
Denn in einer Kultur, die diese Verbrechen verübt, akzeptiert und deckt,
ist die Ehre der Familie sofort verloren, wenn die Männer der Familie die Frauen und Mädchen nicht beschützt haben.
Dort würden solche Taten blutig gerächt und die Frauen eingesperrt, um sie kontrollieren (und tatsächlich auch beschützen) zu können.
Diese Täter verhöhnen also die Männer, die, aus deren Sicht, auf ihren "Besitz", die Frauen, nicht richtig aufgepasst haben,
und zerstören die jungen Frauen der Gesellschaft, in der sie leben.
Und nicht nur ihre eigenen Netzwerke decken diese unaussprechlichen Verbrechen,
sondern auch die britische Politik.
Es ist ein Alptraum.
Ich würde mir wünschen, dass viele Leute den Artikel lesen.
Manchmal fehlt es an der Sprache, um über Dinge diskutieren, sie korrekt benennen zu können.
Klare Denker wie Peterson können diese Begriffe liefern.
Wir müssen endlich hinsehen und die Dinge beim Namen nennen.
Und aufhören, uns von erzdummen, lauten Bessermenschen einschüchtern zu lassen,
die in ihrer Einfalt mit Nazi-Titulierungen um sich werfen und die Augen - mitleidlos und sadistisch? -
vor dem unendlichen Leid dieser vielen, vielen Mädchen einfach verschließen.
Ich konnte den üblichen Übersetzungslink bei diesem Artikel nicht finden,
vielleicht muss man google Übersetzer nutzen, leider.
Es geht nicht um eine Partei und nicht um bestimmte Personen. Es geht um die Herrschaftsform Demokratie. Davon nimmt Deutschland gerade Abstand. Seine Schritte sind nicht einmal klein. Gruselig. Wenn sich nicht rasch etwas ändert, steht in ein paar Jahren immer noch „Demokratie“ auf den Papieren. Der Subtext hat dann aber nichts mehr damit zu tun.
Nicht verboten, aber verhindert
In Niedersachsen wird derzeit eine neue Art von Wahl erprobt. Gewählt wird am 13. September weiterhin, das Wahlvolk darf weiterhin sein Kreuz setzen, die Zettel werden weiterhin ausgezählt. Verändert hat sich etwas ganz anderes: Wer überhaupt auf dem Stimmzettel stehen darf, entscheidet nicht mehr allein die Partei, die ihren Kandidaten aufstellt, sondern vorher schon ein Ausschuss, dem in aller Regel die politische Konkurrenz angehört, gefüttert mit Material aus dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz. Man kann das nüchtern Verfassungstreueprüfung nennen. Man kann es auch beim Namen nennen: Vorzensur des passiven Wahlrechts, verpackt in Verwaltungsdeutsch, damit sie weniger wehtut.
Grundlage ist ein Gesetz, das der niedersächsische Landtag im April mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen hat. Seither dürfen Wahlausschüsse Bewerber um die Ämter des Bürgermeisters oder Landrats bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Zweifel an deren Verfassungstreue der Kommunalaufsicht vorlegen, und die darf sich beim Verfassungsschutz erkundigen. Zuständig ist bei größeren Kommunen ausgerechnet das Innenministerium selbst, geführt von der SPD-Politikerin Daniela Behrens. Die Ministerin prüft damit faktisch die politische Konkurrenz ihrer eigenen Partei, bevor diese überhaupt antreten darf, und niemand in Hannover scheint darin ein Problem zu sehen. Wie nennt man das eigentlich, wenn eine Innenministerin über die Zulassung der stärksten Konkurrenz ihrer eigenen Partei mitentscheidet? Amtshilfe für die eigene Wiederwahl wäre noch die höflichste Umschreibung.
Wohin das führt, lässt sich längst an mehreren Orten im Land besichtigen. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wollte Landrat in Friesland werden. Der Wahlausschuss ließ ihn nicht zu. In Nörten-Hardenberg wollte Reinhild Goes Bürgermeisterin werden, und die zuständige, gerade nicht parteipolitisch besetzte Wahlleitung hatte ihre Zulassung ausdrücklich empfohlen. Der Wahlausschuss stimmte trotzdem einstimmig dagegen. Weitere Verfahren laufen, gegen Stephan Bothe in Lüneburg, gegen Adrian Maxhuni in Bersenbrück, gegen eine Handvoll weiterer Bewerber. Zwei von ihnen, Jessica Schülke und Robert Preuß, wurden am Ende doch zugelassen, nicht weil das Verfahren plötzlich Milde walten ließ, sondern weil sich ihnen offenbar nichts Verwertbares genug andichten ließ. Und genau das ist das eigentlich Erschreckende daran: Es ist kein Gesetz, das eine klare Linie zieht, sondern eine Lotterie, deren Ausgang von der Zusammensetzung eines Gremiums abhängt. Wer entscheidet, ob jemand kandidieren darf? Leute, die am selben Tag um dieselben Stimmen konkurrieren wie der Kandidat, über den sie richten.
Wie tief die Latte inzwischen hängt, zeigt ein internes Papier aus Behrens' eigenem Haus, das an die Öffentlichkeit gelangt ist. Darin genügt als tatsächlicher Anhaltspunkt bereits, wer für seine Partei spendet, Wahlkampf macht oder als Kassenwart den Kassenbestand verwaltet. Wer sich nicht hinreichend von politischen Forderungen distanziert, die das Ministerium für bedenklich hält, gilt ebenfalls als verdächtig. Das ist keine Prüfung auf Verfassungsfeindschaft mehr. Das ist eine Gesinnungskontrolle der Parteibasis, ausgestellt von genau der Behörde, die eigentlich neutral über den Parteien stehen sollte, und nicht neben einer von ihnen.
Niedersachsen ist dabei kein Einzelfall, es hat dem Ganzen nur als erstes ein Gesetz verpasst, das die Sache formal sauber aussehen lässt. In Rheinland-Pfalz wurde schon 2025 der Ludwigshafener Oberbürgermeisterkandidat Joachim Paul auf Grundlage eines Verfassungsschutz-Gutachtens von der Wahl ausgeschlossen, die Gerichte bestätigten das im Eilverfahren. In Nordrhein-Westfalen traf es einen weiteren Bewerber. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass hier gerade ein Verfahren eingeübt wird, das mit jeder Kommunalwahl selbstverständlicher wirkt, und das sich, einmal gesellschaftlich verdaut, mühelos auf die nächste unliebsame Kraft übertragen lässt.
Besonders unappetitlich ist der juristische Winkelzug, mit dem man das alles rechtfertigt. Jahrzehntelang gehörte zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie das Bundesverfassungsgericht 1952 im SRP-Urteil und 1956 im KPD-Urteil festgelegt hatte, ausdrücklich die Chancengleichheit aller politischen Parteien samt dem Recht auf eine verfassungsmäßige Opposition. Das war der Maßstab, an dem sich jede Beschränkung des Parteienwettbewerbs zu messen hatte. Im NPD-Urteil von 2017 hat dasselbe Gericht diese Definition spürbar verengt, auf Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Die Chancengleichheit taucht in der neuen, schlankeren Formel nicht mehr ausdrücklich auf. Ob das an jener Stelle Zufall war oder Kalkül, mag dahinstehen. Praktisch bedeutet es: Ausgerechnet das Prinzip, das eine Oppositionspartei heute schützen müsste, ist aus dem Sprachgebrauch der Behörden verschwunden, während dieselben Behörden sich munter auf die verbliebene Grundordnung berufen, um genau diese Partei von der Wahl fernzuhalten. Man beruft sich auf ein Haus und reißt gleichzeitig die Wand heraus, die einem gerade im Weg steht.
Und dann ist da noch die Frage, warum diese Prüfmaschinerie ausgerechnet bei Bürgermeistern und Landräten ansetzt und nicht bei denen, die wirklich Macht ausüben. Ein Landrat verwaltet einen Landkreis. Ein Ministerpräsident verfügt über Polizei, Verfassungsschutz und Kabinett. Zu Ende gedacht, müsste dieselbe Prüfung erst recht für Landtags- und Bundestagskandidaten gelten, dort, wo tatsächlich Regierungen entstehen. Nur will das natürlich niemand, auch die Urheber dieses Verfahrens nicht, denn der Aufschrei ginge über die eigenen Reihen hinaus. Man kennt diesen Reflex aus der eigenen Geschichte: Mit dem Radikalenerlass von 1972 prüfte der Staat systematisch die Verfassungstreue von Lehrern und Beamten, bis man in den achtziger Jahren erkannte, was man da eigentlich geschaffen hatte, ein Instrument, das mehr Misstrauen erzeugte als Sicherheit stiftete, und schaffte es Schritt für Schritt wieder ab. Fünfunddreißig Jahre später wird derselbe Gedanke neu lackiert und ausgerechnet gegen jene Partei in Stellung gebracht, die in bundesweiten Umfragen inzwischen vorn liegt. Der Zufall müsste schon sehr groß sein.
Wer sich dagegen wehrt, merkt schnell, wie hohl das Versprechen des Rechtsstaats an dieser Stelle klingt. Der reguläre Rechtsweg führt über die Wahlprüfung, also über ein Verfahren, das erst nach der Wahl beginnt. Bis dahin ist die Kandidatur verhindert, das Amt vergeben, der politische Schaden angerichtet. Selbst wenn ein Gericht Monate später recht gibt, bekommt niemand die Wahl zurück, die er nie bestreiten durfte. Das ist kein Randproblem. Das ist der eigentliche Skandal: Man verspricht effektiven Rechtsschutz und liefert eine Bestätigung nach der Hinrichtung.
Dass ausgerechnet eine unabhängige UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, nach ihrem Deutschlandbesuch in diesem Frühjahr zu einem sehr ähnlichen Befund kommt, sollte eigentlich jeden aufhorchen lassen, der sich sonst gern auf internationale Standards beruft. Khan bemängelt in ihrem Bericht ausdrücklich, dass der deutsche Extremismusbegriff rechtlich nicht klar definiert sei, obwohl er weitreichende Folgen für Betroffene habe, und warnt wörtlich davor, dass der Versuch, Demokratie durch Parteiverbote zu retten, die Demokratie selbst untergraben könne. Das sagt keine Stimme aus Erfurt oder Bautzen. Das sagt eine frühere Generalsekretärin von Amnesty International, im Auftrag der Vereinten Nationen. Wenn selbst Genf nervös wird, sollte Hannover es erst recht sein.
Man mag von der AfD halten, was man will, ihre Rhetorik ablehnen, ihre Politik für falsch erklären. Nichts davon rechtfertigt, dass eine Partei, die kein Gericht verboten hat und deren Verbot bislang niemand ernsthaft in dem dafür vorgesehenen Verfahren beantragt hat, auf dem Verwaltungsweg von der Machtausübung ferngehalten wird, während man sich selbst als Hüter jener Verfassung inszeniert, deren Kernprinzip man gerade aushöhlt. Wer die Chancengleichheit der Parteien für verzichtbar erklärt, sobald sie der eigenen Machtposition im Weg steht, hat den Unterschied zwischen wehrhafter Demokratie und schierer Selbstbedienung längst verwischt, und er sollte sich nicht wundern, wenn ihm irgendwann mit denselben Mitteln geantwortet wird. Die eigentliche Frage dieser Kommunalwahlen wird deshalb nicht sein, wer am Ende die meisten Stimmen bekommt. Sie wird sein, wer überhaupt noch antreten darf, und wer das künftig, in aller Stille, von einem Ministerbüro aus entscheidet. Nennen wir das noch Demokratie, oder nennen wir es endlich beim Namen?
https://t.co/8Rm1x8Evv1
@BerlinReporter Falsche Frage:
Wie kann ein CDU-GEFÜHRTER SENAT einen solchen ideologischen und idiotisch argumentierenden Aktivisten EINSTELLEN und mit STEUERGELD versorgen?
Das Lied ist schmissig, eingängig und zugleich hintergründig.
Günther Sigl stand politisch aus meiner Sicht stets eher auf der Seite des linken Milieus. Sein berühmter Skandal im Sperrbezirk war damals weniger ein harmloser Gassenhauer als eine satirische Spitze gegen jene bürgerlichen Kräfte in München, die verhindern wollten, dass sich Zustände wie auf der Hamburger Reeperbahn etablieren. Insbesondere Peter Gauweiler verfolgte damals eine konsequente ordnungspolitische Linie – eine Haltung, die sich im Rückblick in mancher Hinsicht als weitsichtig erwiesen hat.
Aus meiner Sicht zeigt sich hier ein grundsätzlicher Widerspruch: Teile des linken Milieus kritisieren zwar regelmäßig soziale Missstände, profitieren politisch und wirtschaftlich aber zugleich von ihrer dauerhaften Existenz. Prekäre Mietverhältnisse, staatlich subventionierte Wohnmodelle - Miete zahlt Jobcenter Hurrah - oder ein immer weiter ausgebauter Transferstaat schaffen aus meiner Sicht nicht nur neue Abhängigkeiten, sondern auch ein Umfeld, in dem NGOs, soziale Träger, politische Netzwerke und andere Akteure ihre eigene Existenz rechtfertigen und finanzieren können. Wer von der Verwaltung gesellschaftlicher Probleme lebt, hat kaum einen Anreiz, diese dauerhaft zu lösen.
Dass sich Prostitution trotz Sperrbezirken auf andere Weise organisieren würde, war bereits damals absehbar. Angebot und Nachfrage finden ihren Weg. Heute haben Plattformen wie OnlyFans und andere digitale Angebote das Gewerbe verändert, und Schätzungen zufolge arbeiten in München viermal so viele Prostituierte als Anfang der 1980er Jahre, von den F+ Beziehungen ganz abgesehen.
Skandal im Sperrbezirk bleibt dennoch ein gelungenes Stück bayerischer Popkultur. Das Lied fängt den damaligen Konflikt zwischen ordnungspolitischem Ansatz und einer eher libertären Gegenposition pointiert ein – unabhängig davon, wie man diesen Konflikt bewertet.
Umso bemerkenswerter erscheint mir, daß Sigl heute offenbar juristisch gegen ein satirisches Lied vorgeht, das sich kritisch mit der Klima- und Wasserdiktatur auseinandersetzt. Wer selbst mit Satire bekannt geworden ist, sollte auch bereit sein, Satire zu ertragen, wenn sie sich gegen die eigene politische Haltung richtet. Gerade darin zeigt sich die Belastbarkeit einer freiheitlichen Debattenkultur.
Parodien sind nach § 51a UrhG ausdrücklich erlaubt. Enthielte mein Song Späße über Merz, würde ich ihn niemals löschen. Günther Sigl lässt mir über seinen Winkeladvokaten Stephan Mathé aber ausrichten, ihn störe der „politische” Charakter, also meine Kritik an den Global-Faschisten vom WEF und deren grüne Helfer, die aus durchsichten Gründen eine nicht vorhandene Dürre vortäuschen.
Bei Lockdowns, Klimaschwindel oder Impfschäden haben wir gelernt, dass fast alle Gerichte an der Seite der Oligarchen stehen. Insofern ist die Sache riskant.
#LEIHMUTTERSCHAFT:
Eine unfassbare Offensive der #Tagesthemen zur Legalisierung der Leihmutterschaft von exakt 20 Minuten, heute um 22.15-22.35 Uhr.
Natürlich dabei:
die Möchte-gern-Richterin und Feministin Brosius-Gersdorf.
Also ich bin wirklich kein Jurist. Aber es erscheint mir alles andere als plausibel, dass es ein „Grundrecht auf Kinder kriegen können“ gibt. Sehr unplausibel.
Meinungen? @JosefFLindner@NeBoehme@MathiasBrodkorb
@SHomburg Der Tod des Täters war dem Zentrum f Desinformation und Fake News (vulgo: ZDF) gerade 16 Sekunden von 30 Minuten wert, dazu noch mit hohem Fake-Anteil:
„Sorgerechtsstreit“? Wirklich? Ging es nicht um Kindesmisshandlung?!
USA: Präsident Trump lässt die Bombe platzen: Die Nationale Akademie der Wissenschaften wurde dabei ertappt, wie sie betrügerische Handbücher zum Klimawandel und dem angeblichen „grünen“ Betrug veröffentlichte.
Trump:
„Ich weise hiermit die zuständigen Beamten für Suspendierung und Ausschluss von der Justiz an, dieses Verhalten zu überprüfen. Unsere Steuerzahler sollten nicht für Klimabetrug aufkommen müssen, und Richter hätten sich niemals darauf verlassen dürfen.“
„Die Nationale Akademie der Wissenschaften hat in der Vergangenheit analytische wissenschaftliche Handbücher speziell für die Bundesjustiz veröffentlicht. Natürlich wurde die Akademie von radikalen Linken geleitet, die, wie sich herausstellte, betrügerische, voreingenommene und irreführende Handbücher zum Klimawandel veröffentlichten. Diese gefälschten Handbücher wurden von Richtern verwendet, um über massive „Klimawandel“-Fälle zu entscheiden, und haben unserem Land enorme Verluste beschert. Diese Handbücher sind völlig diskreditiert.“
Das ist die erste Zeile des
@amnesty -Berichts:
„Am 7. Oktober startete #Israel eine Offensive auf den Gazastreifen“
Es sollte kein Cent mehr an diesen Verein fließen..
Seit es migrantisch-mörderische Gewalt in Deutschland gibt, ist es plötzlich wundersam möglich, die Täter quasi noch am Tatort als psychisch krank zu diagnostizieren. Kein Notarzt diagnostiziert einen gebrochenen Arm so schnell wie illegal eingewanderte Mörder hier für schuldunfähig erklärt und dann fürsorglich untergebracht und umsorgt werden. In Deutschland ist de facto ein Recht für Fremde geschaffen worden, das es ihnen ermöglicht, hier nahezu straffrei Deutsche abzuschlachten. Dabei ist das wahre Motiv immer der Islamismus. Tötet die Ungläubigen mit Schlägen gegen den Hals. Diese Barbaren erfüllen hier nur das, was sie als heiligen Auftrag empfinden. Wann begreifen wir das endlich? Irgendwo da draußen in Deutschland laufen schon die nächsten Opfer herum, die noch nichts von ihrem Schicksal ahnen. Irgendwo da draußen in Deutschland sitzen schon die nächsten Eltern, die am Grab ihres Kindes weinen werden und noch nichts davon ahnen. Und die Bundesregierung tut nichts, rein gar nichts dagegen.
Wie kann sich ein Politiker in Deutschland gegen die Legalisierung von Leihmutterschaft stellen und sich dann selbst durch eine Leihmutter ein Kind beschaffen?
Wie kann so jemand noch in seiner Position geduldet werden? Wie kann so jemand noch gewählt werden!
Mehr Verachtung den eigenen Bürgern gegenüber, kann man kaum noch an den Tag legen. Deutlicher zeigen, wie abgehoben man ist und dass die aufgestellten Regeln für einen selbst nicht gelten, kann man nicht.
Die Politikerkaste glaubt wirklich, sie sei etwas Besseres. Und das Traurige daran ist: die Menschen lassen es ihnen durchgehen.
"CDU-Fraktionsvorsitzender: „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm“ – Jens Spahn und sein Ehemann sind Eltern"
Nein, Jensi. Du bist nicht Papa geworden. Ihr habt ein Kind gekauft...
https://t.co/ugWAzaQM8x
Merz, der Außendienstmitarbeiter von BlackRock – und nebenbei Kanzler von Deutschland und der Ukraine.
288 Millionen Euro Entwicklungshilfe für Senegal. 118 Millionen davon landen direkt im senegalesischen Haushalt. Aus diesem Topf wird die Straße Labé-Fongolembi finanziert – eine 240 Kilometer lange Asphaltpiste, die zufällig genau zu den Goldminen von Endeavour Mining führt.
Der große Zufall: Endeavour Mining ist ein britisch-kanadischer Minenkonzern. Der senegalesische Staat hält gerade mal zehn Prozent an der Mine. Der Konzern selbst zahlt keinen Cent für den Straßenbau. Die größten Anteilseigner? BlackRock, mit knapp zwölf Prozent. Und BlackRock-Deutschland-Chef war von 2016 bis 2020 – Überraschung – Friedrich Merz persönlich.
Das ist natürlich keine Entwicklungshilfe. Das ist ein 🇩🇪 Subventionsprogramm für BlackRock – mit deutschem Steuergeld, durchgereicht über den senegalesischen Haushalt. Der Kanzler pflastert seinem alten Arbeitgeber den Weg zu den Goldminen. Die Menschen vor Ort? Die schauen zu. Die senegalesische Regierung? Sie kassiert zehn Prozent. Den Rest streicht sich der Konzern ein – und BlackRock lacht sich ins Fäustchen.
Merz hat nicht gelogen – er hat nur vergessen zu erwähnen, wem die Straße wirklich nützt. Wahrscheinlich ein Versehen. Genau wie sein tatsächlicher Job bei BlackRock. Zufälle gibt's.
#Entwicklungshilfe #Senegal #BlackRock #Merz #Goldminen #EndeavourMining #Steuergeldverschwendung #Lobbyismus