@XbergFlinta Wenn ich mir die Dialoge in den drukos so anschaue ist es ihnen gelungen hier endlich wieder Kindergarten Niveau zu erreichen.
Um fragen vorweg zu nehmen, ja ich mag Satire.🤔😊
https://t.co/cW6oc3Vg8q
Was soll eigentlich dieses ewige Geeier um ein AfD-Verbotsverfahren?
Seit Monaten hören wir Warnungen.
Geschichte. Moral. Demokratie in Gefahr. Kinder ohne Zukunft. Nie wieder. Jetzt. Dringend. Sofort.
Gut.
**Dann macht es doch.**
Leitet das Verfahren ein.
Dafür existiert Artikel 21 des Grundgesetzes. Dafür gibt es das Bundesverfassungsgericht. Dafür gibt es Beweisaufnahme, Schriftsätze, Sachverständige, Akten und Richter.
Genau dort gehört diese Frage hin.
Nicht in Talkshows.
Nicht auf Schauspielerbühnen.
Nicht in moralische Erregungsreden.
Und auch nicht in die ewige politische Warteschleife:
„Eigentlich müsste man vielleicht möglicherweise einmal prüfen, ob eventuell genug Material vorhanden sein könnte.“
Prüft es.
Mein Eindruck von manchen Befürwortern ist inzwischen allerdings der eines Menschen, der einen Crashtest mit 200 km/h gegen eine Betonwand bestellt und fest davon überzeugt ist, anschließend müsse nur der Außenspiegel poliert werden.
Bitte.
Vollgas.
Aber anschnallen.
Iron-Man-Anzug vielleicht vorsichtshalber auch noch anziehen.
Denn das Bundesverfassungsgericht prüft nicht:
**„Finden wir diese Partei unsympathisch?“**
Es prüft auch nicht:
**„Hat Hape Kerkeling eine bewegende Rede gehalten?“**
Und erst recht nicht:
**„Erinnert uns irgendetwas unangenehm an deutsche Geschichte?“**
Der Maßstab heißt **freiheitliche demokratische Grundordnung**.
Ein Parteiverbot ist nach der Rechtsprechung ausdrücklich **kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot**. Eine Partei muss die Grenze vom bloßen Vertreten verfassungsfeindlicher Vorstellungen zum aktiven und planvollen Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreiten. Außerdem verlangt das Gericht konkrete gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass dieses Handeln überhaupt Erfolg haben kann.
Das ist eine ziemlich hohe Wand.
Vielleicht reichen die Beweise.
Vielleicht reichen sie nicht.
Das kann ich nicht entscheiden.
Hape Kerkeling übrigens auch nicht.
Und irgendein empörter Politiker ebenfalls nicht.
**Genau deshalb haben wir Richter.**
Also reicht das Material ein.
Legt die Programme hin.
Legt die Reden hin.
Legt die internen Dokumente hin, soweit sie rechtmäßig erhoben wurden.
Legt konkrete Handlungen hin.
Und dann lasst prüfen:
Menschenwürde?
Demokratieprinzip?
Rechtsstaat?
Aktives planvolles Vorgehen?
Potentialität?
Ja oder nein.
Was mir jedenfalls zunehmend auf die Nerven geht, ist diese politische Zwischenform:
Man redet öffentlich so, als sei die Verfassungsfeindlichkeit längst zweifelsfrei bewiesen, behandelt aber gleichzeitig den Gang zum zuständigen Gericht wie einen Fallschirmsprung ohne Fallschirm.
Wenn ihr euch so sicher seid:
**Springt.**
Und wenn ihr euch nicht sicher genug seid, dann hört auf, so zu reden, als sei das Urteil bereits gesprochen.
Ein Parteiverbotsverfahren ist kein moralisches Tribunal.
Es ist ein Rechtsverfahren.
Und vielleicht wäre genau das sogar der größte Erkenntnisgewinn an der ganzen Sache:
Dass am Ende nicht entscheidet, wer am eindringlichsten vor 1933 warnt.
Nicht wer die größte Demonstration organisiert.
Nicht wer die härteste Talkshow-Rede hält.
Sondern fünf beziehungsweise acht Richter eines Senats, die sich durch Beweismaterial und Verfassungsrecht arbeiten.
**Also bitte: Crashtest starten.**
Betonwand steht.
Messinstrumente sind angeschlossen.
Und dann sehen wir endlich, was übrig bleibt.
Vom Auto.
Oder von der Behauptung.