@6yj9qbgmrv@boersenbelfort Doch geht über die Zurechnungszeit, §15 I LBeamtVG NRW; bis 60 wird die Zeit zu 2/3 gewertet. Mit Vollzeit ab 18 bis 45 wird das schon gehen...
@GrimmVeronika@anncathrin87 Im Leben bleibt das nicht temporär. Einmal eingeführt, wird es nie wieder abgeschafft.
Was wir in diesem Land definitiv nicht brauchen, sind noch mehr Einschränkungen, die uns unfähige Politiker verordnen. Wer Sprit sparen will und muss, wird das von sich aus tun.
Bisher konnte man aus jahrelanger Praxis sicher sein, dass es am späten Nachmittag die niedrigen Preise gibt. Danke #Regierung für noch höhere Belastungen! Alle Nachbarländer tun was gegen die hohen Preise; in #Deutschland ist man aber vor Entlastungen sicher!
Das erklärte Ziel für die "Einmal-am-Tag-Regel" sei ja angeblich, den Verbraucher vor schwankenden #Benzinpreis en zu schützen. 1. war es von vornherein klar, dass es nun generell höhere Preise gibt und 2. muss man nun scheinbar um halb zwölf am Vormittag tanken. Da arbeite ich!
⛽️ Heute will Schwarz-Rot die geniale Spritpreisbremse beschließen: Die Tankstellen sollen nur noch einmal pro Tag die Preise erhöhen dürfen (um 12 Uhr).
🇦🇹 Genau dieses Modell gibt es schon in Österreich. Ergebnis: In fast keinem anderen EU-Land sind die Preise so hochgeschossen...
ADAC und der gesunde Menschenverstand warnen vor einer Mogelpackung. Wann wird endlich das Steuerproblem angegangen?
Italien und auch Österreich machen es vor. In der Alpenrepublik ist die Mineralölsteuer niedriger als in Deutschland und soll noch weiter gesenkt werden.
@ollinotimdienst Im Vorfeld muss da schon mehr vorgefallen sein. Übliche Kleinbetrag bei Mahnung sind 10€. Dass die Forderung überhaupt vollstreckt wird, braucht man 36€.
@suerlaenner@libertas_HH Leider nicht ganz richtig. #Teilfreistellung ist kein Gnadengeschenk des #Staat s, sondern nur zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Und mittlerweile zahlt man durch die #Vorabpauschale Steuern, ohne tatsächliche Erträge zu haben.
@CLeiserfluss Mit dem Führerschein ist ein es ein Sommerloch-Thema. Bei UVG muss man beachten, dass 1. nicht immer ein Anspruch existiert, 2. die Bewilligungsmöglichkeiten vor einigen Jahren erheblich erweitert wurden und 3. die Arbeitskräfte in den Regressstellen nicht aufgestockt wurden.
@StefanK86948108@baer_001@Gert_Woellmann Stimmt schon; wenn der Vermieter hier nicht daran denkt, schaut er in die Röhre. Es ist sowieso unbeschreiblich, dass eine außerordentliche (!) Kündigung im Nachgang im Wege des Nachholrechts "geheilt" werden kann.