Das US-Außenministerium wird jedem Ausländer die Einreise in die USA verbieten, der die Ermordung von Charlie Kirk online gefeiert hat, bestätigt der stellvertretende Außenminister Chris Landau.
Ich hätte vier Namen für die Liste:
▪️Mario Sixtus
▪️Sebastian Hotz
▪️Elmar Theveßen
▪️Dunja Hayali
Überall, wo man einen AfD-Kandidaten zur Wahl verhindert, schreibt seinen Namen einfach auf den Wahlzettel hinzu! 🙂
Ergänzende Demokratie! 💙
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Die #Klimakrise lässt Seen austrocknen wie den Straussee bei Berlin. Das Freibad, in dem viele Kinder das Schwimmen lernten, musste schließen.💧⚠️
Was sind uns eine intakte Natur und der Erhalt der Lebensgrundlagen für unsere Kinder eigentlich wert?
https://t.co/g7pDdmngwz
@Markus_Krall 1. Sie können gerne ihre Meinung äußern aber es gibt auch Menschen die kontern 2. Der Gesetzgeber hat das Unrecht schon lange geregelt 3. Sie müssen mich nicht um Erlaubnis fragen aber mich nervt einfach nur das sie immer wieder scheise absondern
Stellungnahme: Zur Konzentration der Berufungsverfahren gegen Impfstoffhersteller auf das OLG Hamm – „ein Akt, der zum Himmel stinkt“
In NRW gibt es drei Oberlandesgerichtsbezirke
Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Köln
Oberlandesgericht Hamm
Seit Mai 2022 reichen wir bei allen Landgerichten, die diesen Oberlandesgerichen zugewiesen sind Klagen von Geschädigten der Corona Impfungen gegen die jeweiligen Impfhersteller ein. Bei den Oberlandesgerichten Köln und Düsseldorf liegen sicherlich in der Zwischenzeit auch schon seit geraumer Zeit je 20 bis 50 Berufungsverfahren von Impfgeschädigten. Es ist ausgeschlossen, dass nach dieser intensiven Lektüre die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln nicht bereits in die Materie eingearbeitet sind. Natürlich trifft dies auch auf das Oberladesgericht Hamm zu.
Zum Hintergrund muss jeder wissen, dass das BMG über das PEI / ZEPAI gemäß der jeweiligen Impfstoffebeschaffungsverträge, so z.B. für BioNTech in Ziffer I.12.1 des APA Vertrages die Prozesskosten, also Anwaltskosten und Gerichtskosten übernimmt und die Großkanzleien erhalten über das ZEPAI ihre Anwaltshonorare. Das führt zu einem überbordenden Interesse der Exekutive, des BMG und des PEI auf der Seite der Impfhersteller stehen, sämtliche Klagen der Geschädigten zur Abweisung zu bringen.
Mit Art. 1 Abschnitt 7b § 18c Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung (VO) vom 03.06.2025 (GV. NRW. 2025, S. 507 ff.) hat die Landesregierung NRW die Zuständigkeit für Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten nach § 1 ProdHaftG und § 84 AMG für die Bezirke aller OLG des Landes exklusiv dem OLG Hamm zugewiesen. Die Veröffentlichung der Verordnung fand am 17.06.2025 statt und die Wirkung soll nun zum 01.07.2025 eintreten.
Minister Laumann hat sich wiederholt und öffentlich zur Bedeutung der COVID-19-Impfung geäußert. Besondere Akzente legte er auf Auffrischungsimpfungen:
Am 23. Dezember 2021 sagte er in einer Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums:
„Der Bund hat die Zielmarke von 30 Millionen Impfungen bis Jahresende ausgerufen. Ich freue mich, dass Nordrhein‑Westfalen mit rund 6,7 Millionen … erfüllt hat. Doch wir dürfen das Tempo jetzt nicht drosseln – im Gegenteil. Mit Blick auf die Omikron‑Variante müssen wir die Geschwindigkeit aufrechterhalten.“
In einer Pressemitteilung vom Juli 2021 zur Fortführung der Impfkampagne erklärte Minister Laumann:
„Das Virus stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Wir können aber mittlerweile schnell reagieren. Durch heterologe Impfungen können wir den Impfschutz für Menschen, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, merklich steigern.“
Zusätzlich initiierte sein Ministerium die landesweite Kampagne „NRW impft – Bleib gesund!“, die aufstärkernde Impfungen gegen Corona und saisonale Grippe aufmerksam macht.
Unser Vorwurf lautet daher, dass diese unterjährige Verschiebung sämtlicher Imfschadensfälle zum OLG Hamm zum Himmel stinkt.
Diese Maßnahme tritt während zahlreicher laufender Verfahren ein, die bereits seit Jahren bei den OLG Düsseldorf und Köln anhängig sind, und betrifft ausschließlich Streitigkeiten gegen Impfstoffhersteller, eine klare Einzelfallregelung eines Rechtsverhältnisses, indem das Land NRW und der Bund substantielle wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen, da sie ja für den Fall, dass die Schmerzensgeldklagen durchgehen auch zahlen sollen. Da ist es doch sonnenklar, dass nicht zugunsten der Rechtspflege und zur Stützung der Gewaltenteilung von Seiten der Exekutive eingegriffen wird, sondern zur Zielführung in die Klageabweisungen.
Welche anderen Arzneimittelhaftungklagen gibt es denn, die eine eilige unterjährige Änderung der OLG Zuständigkeiten erforderlich macht?
Das führt von unserer Seite zu substantiellen verfassungsrechtlichen Bedenken.
1. Verfassungsrechtliche Bedenken
a) Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG)
Das Grundgesetz garantiert jedem Prozessbeteiligten, dass die Zuständigkeit seines Richters im Voraus durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt ist und nicht im Einzelfall willkürlich verändert wird.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 22, 267 [273 f.]) stellte klar:
„Der gesetzliche Richter ist grundsätzlich derjenige, der für ein anhängiges Verfahren nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zuständig ist. Änderungen während des Verfahrens können nur ausnahmsweise und aus zwingenden Gründen zulässig sein.“
Hier jedoch fehlt eine Übergangsregelung für bereits anhängige Verfahren. Die Regelung greift auch in bereits seit Jahren laufende Prozesse ein, ohne dass ein zwingendes öffentliches Interesse (etwa eine akute Überlastung der Gerichte oder gravierende Sachgründe) vorgetragen wird.
Ein derart nachträglicher Eingriff ohne zwingenden Grund verletzt Art. 101 GG und den von der Rechtsprechung geforderten Vertrauensschutz der Parteien (BVerfGE 65, 1 [44]).
b) Sachfremde Motivlage
Zweifelhaft ist zudem die Motivation der Zuständigkeitskonzentration. Die Regelung betrifft ausschließlich Verfahren gegen Impfstoffhersteller, bei denen der Staat mittelbar über PEI/ZEPAI Prozessfinanzierer der Impfhersteller und ein substantielles Interesse des Staates am negativen Ausgang für die Impfgeschädigten besteht.
Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich klar, dass Zuständigkeitsregelungen nicht der gezielten Lenkung einzelner Rechtsfragen in ein „genehmes“ Gericht dienen dürfen (BVerfGE 22, 267 [273]):
„Der Entzug des gesetzlichen Richters darf nicht dazu dienen, ein für eine Partei günstiges Gericht zu bestimmen.“
Auch der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 15.05.2014 – V ZB 172/13, NJW 2014, 2503) weist darauf hin:
„Die Zuständigkeitsregelung darf nicht dem Zweck dienen, den Parteien einen genehmen Richter zu verschaffen.“
Vorliegend wird jedoch genau dieser Eindruck erweckt, da die Maßnahme auf ein einziges Gericht konzentriert und zugleich die bisherigen Gerichte vollständig „ausgeschaltet“ werden.
c) Fehlen einer sachlichen Begründung
Die Verordnung nennt keine überzeugenden sachlichen Gründe wie Spezialisierung, Vereinheitlichung der Rechtsprechung oder Effizienzsteigerung, wie sie vom BVerfG (BVerfGE 22, 267) und BGH (V ZB 172/13) für eine Konzentration gefordert werden.
Die bloße Absicht, Verfahren (Impfschadensfälle sind tatsächlich gemeint) „zusammenzuziehen“, reicht nicht.
d) Vertrauensschutz
Parteien dürfen darauf vertrauen, dass der vor dem Landgericht begonnene Rechtsstreit auch in dem vorgesehenen Instanzenzug bei dem bei Einreichung der Klage vorgesehenem Oberlandesgericht und damit vor dem gesetzlichen Richter verbleibt (BVerfGE 65, 1 [44]).
Diese Erwartung wird hier ohne Not und ohne Übergangsregelung enttäuscht. Denn den Geschädigten der Impfungen stehen zumeist mehrere alternative Klageorte (Forumshopping) für die Einreichung der Klage zur Verfügung. Es ändert sich natürlich dann dramatisch, wenn durch nachträgliche Verordnung alles in einen „Abweisungskanal“ in NRW umgelenkt werden soll. Denn das ist es doch, worum es faktisch geht, so die Befürchtung der Impfgeschädigten, die in einen industriell Abeisungspakt mit der Landesregierung wittern. Warum tut man soetwas sonst. 20 - 50 Impfschadensfälle im Berufungsverfahren überfordern sicher kein Oberlandesgericht.
Zu vermuten steht dabei, dass wieder das Gesundheitsministerium des Bundes, das PEI/ZEPAI und Herr Laumann (stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU) und Gesundheitsminister in NRW zusammen mit der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit dem Ansinnen und der wirtschaftlichen Betroffenheit um Schützenhilfe bat, wo doch bis heute nicht klar ist aus welchem Haushaltsposten denn die Prozesse derzeit finanziert werden.
aa. Gemeinsame Rollen auf Bundes- und Landesebene
Karl‑Josef Laumann ist seit dem 30. Juni 2017 NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, war zuvor von 2013 bis 2017 Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium
Damit waren Laumann und Warken mehrere Jahre parallel in Gesundheitsämtern tätig – auf Landes- bzw. Bundesebene.
bb. Zusammenarbeit in Koalitionsverhandlungen
Beide nahmen 2025 an den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD teil – insbesondere im Arbeitskreis „Gesundheit und Pflege“, dort war Laumann Chefverhandler der CDU/CSU.
Warken war zwar nicht unmittelbar im Gesundheitsteam, gehörte aber zur CDU/CSU-Verhandlungsdelegation (u. a. in der Innen-/Rechtsgruppe), was regelmäßige Abstimmungen mit Laumann ermöglichte
cc. Gemeinsame Gestaltung der Krankenhausreform
Am 3. Juli 2025 trafen sich Warken und die Gesundheitsminister der Länder – darunter auch Laumann – zur Umsetzung der Krankenhausreform. Das unterstreicht eine enge fachliche Zusammenarbeit in aktuellen gesundheitspolitischen Fragen.
In NRW sagt man dazu:
"Man kennt sich - man hilft sich"
Was läge da nicht näher als im bevölkerungsreichsten Land Deutschlands mit den meisten Klagen gegen Impfhersteller nicht helfend zugunsten der Zahlungspflichtigen einzuschreiten. Das tut man auch immer erst dann, wenn ein OLG seine tragende Rolle verstanden hat.
3. Verfahrensrechtliche Würdigung
a) Verpflichtung zur Prüfung der Zuständigkeit
Das Gericht muss die Zuständigkeit von Amts wegen prüfen (BGH, V ZB 172/13). Auch wenn die Zuständigkeitskonzentration formell wirksam verkündet wurde, bleibt der Verstoß gegen höherrangiges Recht (Art. 101 GG) beachtlich.
b) Möglichkeit der Verweisung nach § 281 ZPO
Nach § 281 ZPO kann ein unzuständiges Gericht den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweisen, wenn die Zuständigkeit mit „guten Gründen“ bestritten werden kann (BGH, V ZB 172/13, Rn. 8).
Diese Maßnahme tritt während zahlreicher laufender Verfahren ein, die bereits seit Jahren bei den OLG Düsseldorf und Köln anhängig sind, und betrifft ausschließlich Streitigkeiten gegen Impfstoffhersteller.
Mein Fazit:
Bisher ist die Kompetenz der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Hamm, vor allen in den Senaten für Heilbehandlungssachen unbestritten. Eine Zuweisung auf nur ein Oberlandesgericht erschließt sich nicht.
Das fehlende Fingerspitzengefühl bereits bei extrem mißtrauisch gewordenen Geschädigten fehlt dieser Maßnahme gänzlich, da sie bisher nur von staatlichen Stellen, seien es die Versorgungsämter oder die Gerichte in einen Spießroutenlauf geschickt werden, bei dem sich der Staat an den Schwächsten der Gesellschaft austobt, sie niedermacht, keine ausreichende ärztliche Unterstützung zu teil werden lässt und Versorgungsleistungen rechtswidrig verweigert, so dass neben den enormen gesundheitlichen Schäden bei fast allen substantielle wirtschaftliche Probleme hinzutraten.
Der Dirigismus nun alles über ein allein maßgebliches OLG zu routen, um die Sichtweisen der anderen sonst zuständigen Heilbehandlungssenate in NRW auszublenden, bevor auch nur eine einzige Entscheidung im Land NRW durch diese OLG ergangen war, zeigt, welche Angst auf Seiten der Exekutive vorliegen muss, hier schon mitten in den laufenden Verfahren regelnd einzugreifen.
Der ganze Akt stinkt zum Himmel. Das unten stehend Bild zeigt graphisch auf, was nun die Impfgeschädigten in NRW befürchten, warum man das tat.
@VinceEbert In ihrer Parallelwelt, weit entfernt von der Realität, möchte ich nicht leben. Gerade Bahnhöfe und Innenstädte wurden aufwendig renoviert und sind jetzt viel besser und schöner als früher. Wien war bis in die frühen 2000er recht grau und grindig. Schau mal alte Kottan Serien.
Wer diese entsetzliche Stiftung auch für eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes hält, möge hier bis 24 Uhr mit 👍🏼 kommentieren und folgen. Dann folge ich gesichert gesichertextrem zurück.
Ihre politischen Ausführungen sind auf dem gleichen Niveau wie Ihr Portfolio. Amateurhaft.
"Die tonnenschweren städtischen Autobusse singen ein Lied davon, wenn sie sich ächzend über Roms holpriges Pflaster quälen." Hahahaha.
Wer möchte schon, dass der #Iran eine #Atommacht wird.
Aber welches Recht hat #Israel - selbst Atommacht -, zu entscheiden, dass der Iran nicht auch Atommacht werden darf?
Israel ist mit geschätzt 100 bis 400 Atomsprengköpfen in seinem Waffen-Arsenal (zum Teil auf von Deutschland gelieferten U-Booten stationiert) die einzige Atommacht im Nahen und Mittleren Osten.
Das bedeutet: kein anderes Land der Region kann Israel - über eine gewisses Maß hinaus - angreifen und in seiner Existenz bedrohen, da Israel in der Lage ist, mit Atomwaffen zu antworten und die Hauptstädte und Wirtschaftszentren jedes anderen Landes der Region in Atomstaub zu verwandeln.
Es ist vor allem diese exklusive Vormachtstellung, die Israel so zäh gegenüber iranischen Plänen verteidigt, ebenfalls Atomwaffen zu besitzen. Die Stellung als alleinige Atommacht entbehrt der wesentlichen Grundlage des Gleichgewichts, der gegenseitigen Abschreckung. Israel wäre in der Lage, atomare Erstschläge zu führen, ohne einen entsprechenden Gegenschlag befürchten zu müssen.
Völlig auszuschließen ist das nicht. Schon einmal, 1973 während des sogenannten Jom-Kippur-Kriegs, als zu Beginn Israels militärische Lage zunächst aussichtslos schien, ließ die damalige Ministerpräsidentin Golda Meir den Einsatz von Atomwaffen vorbereiten.
Betrachtet man Israels Entscheidungen heute, nach Gutdünken immer wieder Ziele im Iran und Syrien, im Libanon anzugreifen, die gnadenlose Missachtung des humanitären Völkerrechts in Gaza trotz der Proteste der überwältigenden Mehrheit der Vereinten Nationen, dann sind Atomwaffen in den Händen Israels keine beruhigende Vorstellung.
An Rücksichtslosigkeit bei der Durchsetzung eigener Interessen, wenn es sein muss gegen den "Rest der Welt", und an messianischem Sendungsbewusstsein steht das Israel des Jahres 2025 dem Iran in nichts nach.
Ich bin nicht altmodisch, ich bin nostalgisch – das klingt besser.
Zu meiner Zeit gehörte es noch zum guten Ton, zu rauchen und den Frauen auf den Hintern zu hauen.
+++Eil+++
"Bei der UN sollen sich heute 30 Simultanübetsetzer krankgemeldet haben und ein Quantencomputer soll mit seiner KI in Flammen aufgegangen sein."
Warum?
X ist kein freier Marktplatz der Meinungen, sondern eine Meinungsmaschine der Tech-Oligarchie. Es stärkt nicht alternative Medien, sondern bringt sie nach dem Zuckerbrot-und-Peitsche-Prinzip auf Linie, korrumpiert sie und zerstört die Gegen-Öffentlichkeit. (1/3)