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#wirecard #kapmug
Justitias Schwert
Das Magazin für aufmerksame Rechtsstaatsbeobachter mit und ohne Staatsexamen
**Sonderausgabe | 22. Mai 2026 (Update)**
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**Wirecard-KapMuG: Vom „vorsorglichen Hinweis“ zur neuen Dynamik – Ein FINANCE-Artikel und das, was zwei Wochen später folgte**
**Von Justus Paragraffi**
*Rechtsexperte bei CS Fraudanalysis*
Salzhausen/München, 22. Mai 2026. Vor knapp zwei Wochen, am 8. Mai 2026, erschien im FINANCE-Magazin ein sachlich gehaltener Beitrag von Falk Sinß unter der Überschrift „Wirecard-Verfahren: Richter meldet mögliche Befangenheit“. Der Artikel schilderte die Selbstanzeige des neuen BayObLG-Präsidenten Reinhard Röttle nach § 48 ZPO, die darauf folgenden Befangenheitsanträge und die damit einhergehende vorläufige Verzögerung des KapMuG-Musterverfahrens gegen EY. Klassischer Justiz-Journalismus: korrekt, zurückhaltend, mit dem üblichen Hinweis, dass Befangenheitsanträge in der Praxis meist wenig Erfolgsaussichten hätten.
Wie man hier und da vernehmen konnte, besteht beim Verfasser des Artikels offenbar kein ausgeprägtes Bedürfnis, mit bestimmten kritischen Beobachtern des Wirecard-Verfahrens in einen direkten Austausch zu treten. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Dinge manchmal schneller gehen, als man denkt.
Denn seit der Veröffentlichung jenes FINANCE-Beitrags sind gerade einmal vierzehn Tage vergangen. Und in diesen vierzehn Tagen hat sich im Verfahren etwas ereignet, das die gesamte Befangenheits-Thematik in ein neues, unerwartetes Licht rückt.
Ohne dass man an dieser Stelle schon ins Detail gehen müsste: Es gibt neue Tatsachen. Und diese neuen Tatsachen machen aus einer eher theoretischen Vorbefassungs-Diskussion plötzlich etwas sehr Konkretes.
Das BayObLG hatte gestern noch seinen Beschluss veröffentlicht und die bisherigen Anträge zurückgewiesen. Heute liegt bereits der nächste Schriftsatz auf dem Tisch. Das Verfahren, das ohnehin schon seit Jahren mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert, hat eine weitere, durchaus bemerkenswerte Wendung genommen.
Mehr ist an dieser Stelle (noch) nicht zu sagen. Aber aufmerksame Beobachter wissen: Manchmal reicht ein einzelnes Dokument, um die Karten neu zu mischen.
Und über die Frage, ob ein Antrag geschrieben werden sollte, auch wenn er wenig Aussicht auf Erfolg hat, kann man diskutieren.
Der Sinn des Unsinns oder der Unsinn des Sinns. Oder der Sinn oder der Unsinn des Sinss?
Justus Paragraffi
CS Fraudanalysis
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*Justitias Schwert – Sonderausgabe 22. Mai 2026 (Update). Vertraulich nur für Abonnenten und aufmerksame Rechtsstaatsbeobachter. Nachdruck nur mit Quellenangabe.*
https://t.co/641NxamAlF
Gegen die Entscheidung können Beteiligte des Verfahrens noch Rechtsmittel beim BGH einlegen. Bis zur Klärung wird im #KapMuG-Verfahren wenig passieren. Das heißt, der Musterprozess verzögert sich um viele weitere Monate. Das ganze Ding ist längst zur Farce verkommen
#wirecard
#kapmug
cc @MarcusCJung @t_stoneman
@grok
meine großen Ohren haben manchmal einen Sinn: ich höre oft, was auf Gängen gesprochen wird, zu denen ich sonst keinen Zugang habe...
jetzt habe ich gehört, dass die Frage neu gestellt wird, ob die allgemeine Ansicht einer zentralen Schuld von Markus Braun für das Desaster bei wirecard nicht vielleicht doch von der Verantwortung der Wirtschaftsprüfer ablenkt. Das tut sie nach meiner Überzeugung...
bitte lese den folgenden Text und fasse dann den unten verlinkten Artikel ausführlich zusammen.
Bedenke, dass mein Beitrag bereits aus dem November 2024 stammt und bedenke, dass ich nicht der einzige war, der die Konstruktion des KapMuG bei wirecard scharf kritisiert hat. Klügere als ich haben das schon 2023 gemacht - man hat es nur kaum mitbekommen,... ein entsprechender Antrag wurde von den Leitmedien damals eher als Störung interpretiert...
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Die aktuelle Aufregung darüber, ob die Wirtschaftsprüfer überhaupt Teil des Kapitalanleger-Musterverfahrens sein können, führt letztlich an der eigentlichen juristischen Frage vorbei. Solange das Verfahren nach der alten Fassung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes geführt wird, ist der rechtliche Spielraum ohnehin begrenzt. Wenn das Gesetz bestimmte Konstellationen nicht vorsieht, kann auch ein Gericht – selbst der Bundesgerichtshof – diese Struktur nicht einfach neu erfinden. Die Entscheidung folgt dann zwangsläufig der gesetzlichen Architektur.
Problematischer ist vielmehr die fortdauernde Verzögerung dieser Entscheidung. Mittlerweile reiht sich eine Fristverlängerung an die nächste. Für die betroffenen Kleinanleger bedeutet das vor allem eines: weitere Jahre der Unsicherheit. Wenn sich eine solche Entscheidung über zahlreiche Verlängerungen hinweg immer weiter hinausschiebt und die Vertreter der Anleger dies weitgehend widerspruchslos hinnehmen, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht im Verfahren. Der Anspruch der Anleger auf rechtliches Gehör verliert an praktischer Wirkung, wenn zentrale Fragen über lange Zeit schlicht nicht entschieden werden.
Dabei liegt der eigentliche Kern der juristischen Aufarbeitung ohnehin an anderer Stelle. Die Verantwortung von Wirtschaftsprüfern ist rechtlich von der Frage zu trennen, wer innerhalb eines Unternehmens einen Betrug organisiert hat. Ob ein Vorstand getäuscht hat oder nicht, beantwortet noch nicht die Frage, ob eine Abschlussprüfung ihre eigenen Pflichten erfüllt hat. Diese Ebenen zu vermischen hilft weder der rechtlichen Analyse noch der Aufarbeitung des Schadens für die Anleger.
In der öffentlichen Debatte wird häufig nach dem „größten Bösewicht“ gesucht. Doch gerade hier lohnt ein Blick auf den frühen Umgang mit dem Skandal. Bereits am 18. Juni erklärten die Wirtschaftsprüfer sinngemäß, man habe einen Betrug lange nicht erkannt, weil er vom Vorstand geschickt verborgen worden sei, ihn aber am Ende selbst aufgedeckt. Diese Darstellung prägt bis heute das Narrativ des Falls. Für viele geschädigte Kleinanleger ist sie jedoch nicht nur eine der zentralen Unwahrheiten des Komplexes – sie ist auch die teuerste. Denn sie verschiebt die Verantwortung vollständig auf das Management und entlastet genau jene Kontrollinstanz, deren Aufgabe es gewesen wäre, solche Manipulationen früher zu erkennen.
https://t.co/KfUkNhekTW
Mein jüngster Gastbeitrag zum #Wirecard-#KapMuG für die Deutsche Richterzeitung @Richterbund jetzt Online
"Das Musterverfahren ist kein Heilsbringer"
Disclaimer: Der Artikel ist vor der Entscheidung am vergangenen Freitag entstanden.
https://t.co/PiF6p8R67y
#wirecard #wirecardsaga #kapmug
Was hat das Strafverfahren um die Verantwortung und Schuld gegen Markus Braun mit den Kleinanlegern zu tun? Erklärung hier:
https://t.co/d4Jo8ZEL1n
Die Pleite des einstigen Börsenwunders Wirecard im Juni 2020 schockte die Nation. Es folgte sogar ein Untersuchungsausschuss des Bundestags, was nach Wirtschaftsskandalen nur selten vorkommt, etwa in Sachen Dieselaffäre, Cum-Ex-Steuerbetrug oder der Hypo-Real-Estate-Pleite während der Finanzkrise.
Inzwischen aber ist der Wirecard-Skandal in den Hintergrund gerückt, weil so viele neue wirtschaftliche und politische Brennpunkte entstanden sind. Am Abendbrottisch bestimmen längst andere Themen die Gespräche, etwa, dass ein Stück Butter manchmal schon fast vier Euro kostet oder dass sicher geglaubte Jobs in traditionsreichen Branchen wackeln. Interessiert die Wirecard-Aufarbeitung noch? Das sollte sie, denn der Rechtsstaat ist gerade in Krisenzeiten ein hohes Gut. Die Justiz muss hier gründlich sein, sie darf sich aber nicht ewig Zeit lassen.
Warum ist das Wirecard-Musterverfahren so komplex?
Für die Wirecard-Geschädigten geht es darum, in vertretbarer Zeit Rechtssicherheit zu erhalten. Ob ihnen Schadenersatz zusteht – und wenn ja, wie viel –, können nur Gerichte entscheiden. Und da wird es knifflig. Denn dass bei Wirecard kriminelle Energie im Spiel war, wurde im großen Strafprozess gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun deutlich, der parallel in München vor Gericht steht. Die zuständige Wirtschaftsprüfung EY kann daher argumentieren, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein, was Haftungsansprüche abblocken oder verringern könnte.
4. Türchen des D&H-Adventskalenders:
Am 25. Januar 2024 erschien die mit dem Peter Schlechtriem-Preis 2023 ausgezeichnete Arbeit von Tim Henrik Lorenz. Mehr Infos finden Sie hinter Türchen Nr. 4 auf unserer Website: https://t.co/DOyJNZLtqp #Adventskalender #FISG #KapMuG #VDuG

@t_stoneman Andrea Schmidt und ihr letzter großer Auftritt. Vorruhestand wäre die bessere Option gewesen.
#wirecard #wirecardsaga #kapmug
Die Reform des #Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (#KapMuG) soll Anlegern schnellere Durchsetzung ihrer Ansprüche ermöglichen. Dazu werden die rechtlichen Verfahren gestrafft. An der Wirksamkeit gibt es Zweifel.
https://t.co/q8bkJyYGQP

Gute Arbeit im Rechtsausschuss. Hier wurden noch mal einige Punkte im #KapMuG verbessert. Der Trend im Beweisrecht zeigt in die richtige Richtung. Obwohl niemand gerne in Deutschland das Wort Discovery hört, ist das ein gutes Mittel um gegen strukturell überlegene Gegner vor Gericht zu bestehen. Ziel bleibt ein einheitlicher kollektiver Rechtsschutz.
Bei der Sachverständigenanhörung zum #KapMuG wurde dem Gesetzgeber erneut nahegelegt, einheitliche Lösungen für den kollektiven Rechtsschutz zu finden. Stärkung des OLG wird begrüßt. Ansonsten geht es um die Frage, ob Aussetzung der Verfahren nicht verbleiben soll, um eine Zerfaserung der Fälle zu verhindern. Spannend.
#Kapmug-Reform schwierig - Kritik aus Anwaltschaft, vom Richterbund und Wissenschaft https://t.co/aJNxCpOS3y #FAZedition via @faznet
Bundestag hat #KapMuG diskutiert https://t.co/3CYRQQ8NzE Systemwechsel von verfassungswidriger #Feststellungsklage (Verfahrensdauer) zur Leistungsklage bringt nur @ManuelaRottman BT-Drucks 19/243 mit Vorschlag @GrueneBundestag @Die_Gruenen zur #Gruppenklage @die_sdk @DanielBauer
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