Top Tweets for #LFDI
#TeamVerwaltungsresopal #TeamIFG
#OVG beschließt im #Zwischenverfahren gem. § 99 Abs. 2 #VwGO, dass der Beklagte (#LfDI) des Hauptverfahrens (#LTransG) die Dokumente (= #openAI Antworten auf #Fragenkatalog der #DSK) nicht mehr sperren darf. Beklagte legte hiergegen keine Beschwerde ein. OVG Beschluss ist rechtskräftig.
Sache geht wieder ans VG. Entscheidet das VG nun nach #Aktenlage und den Grundsätzen der #Beweisvereitelung zu Lasten des Beklagten? NEIN. VG gibt dem Beklagten nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme und Herausgabe der #OpenAI Antworten.
Beklagte (LfDI) antwortet, dass er die #OpenAI Antworten weiterhin sperre. Er vertritt weiterhin die Ansicht, dass OpenAI durch Herausgabe der Antworten einen Wettbewerbsnachteil erleide, zudem (neuer Vortrag) sei wenigstens § 14 Abs. 1 Nr. 6 LTranspG analog gegeben. Zwei Tage später ergeht ein Beschluss des #VG, dass die Sperre rechtswidrig sei. Unter anderem läge keine planwidrige Regelungslücke für eine Analogie vor. #Beschluss sei #unanfechtbar.
Gestern erhalte ich zunächst ein Schreiben des VG mit Antwort des Beklagten und dem unanfechtbaren Beschluss des VG zur Kenntnisnahme.
Das VG erbittet Mitteilung, ob ich einen (erneuten) Antrag gem. § 99 Abs. 2 VwGO stelle. Ich antwortete unverzüglich, dass ich die erneute Verweigerung bzw. die Begründung des Beklagten weiterhin für rechtswidrig halte (entsprechend begründet) und ein erneuter Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO keinen Sinn mache, weil erstens, das OVG bereits gem. § 99 Abs. 2 VwGO entschiede habe und zweitens die Beschlüsse des OVG gem. § 99 Abs. 2 VwGO nicht #vollstreckbar seien, weswegen das VG bitte mit dem Hauptverfahren fortfahren möge.
Das VG antwortet heute, dass der Beklagte eine neue #Sperrerklärung mit neuer Begründung abgegeben habe, über die nur das OVG entscheiden könne.
Ich rufe beim VG an, weil ich nach wie vor der Ansicht bin, dass sich dies mangels #Vollstreckbarkeit des OVG Beschlusses zu einem #PerpetuumMobile entwickeln könne. OVG entscheidet, VG erbittet erneute Stellungnahme, Beklagte sperrt, VG erbittet Mitteilung, ob ich Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO usw.
#VG Vors. Richterin am #Telefon: "Naja, der Beklagte hat neue Argumente vorgetragen, über die ja nur das OVG entscheiden kann" (= der VG Beschluss hat keine Wirkung)
Ich: "Aber irgendwann muss es doch weitergehen bzw. müssen Sie fortfahren? Sonst wiederholt sich das ständig. Wenn ich keinen Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO stelle, dann müssten Sie nach Beweislastregeln und Grundsätzen der Beweisvereitelung entscheiden."
VG: "Ja, aber das heisst ja nicht automatisch, dass sie dann Recht bekommen. Und irgendwann gehen dem Beklagten auch die Argumente aus..."
Interessanter Ansatz. Solange Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO bis dem Beklagten die Argumente ausgehen...
fyi: @fragdenstaat
#Beschluss im Zwischenverfahren des #OVG Rheinland-Pfalz vom 03.02.2025 ist #rechtskräftig:
👉 #LfDI Rheinland-Pfalz muss die Antworten von #OpenAI dem #Verwaltungsgericht Mainz im Hauptsacheverfahren vorlegen, sprich zur Akte geben.
Die #Sperrerklärung gem. § 99 Abs. 1 Satz 3 #VwGO des #LfDIRLP ist rechtswidrig. Die beklagte Behörde ist gem. § 99 Abs. 1 VwGO zur Vorlage von Akten, Dokumenten und Auskünften im Hauptsacheverfahren verpflichtet.
Das OVG macht darüber hinaus folgende Feststellungen:
➡️ Es sei nicht ersichtlich, dass es sich bei den #Antworten von #OpenAI ausschließlich um schützenswerte Geschäfts- und #Betriebsgeheimnisse i.S.d. #Geschäftsgeheimnisgesetzes handele. Dies gelte insbesondere für die teilweise sehr allgemein gehaltenen Beschreibungen der Funktionsweisen der #KI-#Modelle im Generellen und #ChatGPT im Besonderen.
➡️ Zum Teil sehr allgemein erschienen zudem die Ausführungen zur #Datenverarbeitung. Hier fehle teilweise eine konkrete Beschreibung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (#TOM).
➡️ Bei dieser Sachlage genüge es nicht, pauschal auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verweisen. Es bedarf einer differenzierten Begründung. #Teilschwärzungen seien zumutbar.
➡️ Die pauschale Bezeichnung als #geheimhaltungsbedürftig stellte zudem einen #Ermessensfehler der beklagten #Aufsichtsbehörde dar.
Den #Volltext zum #Beschluss findet Ihr in der pdf Anlage zum #LinkedIN Beitrag:
https://t.co/RAG9XQJvk0
Das gesamte Verfahren hier auf @fragdenstaat : https://t.co/kK8sLNMqJS
#TeamDatenschutz #TeamInformationsfreiheit
#Beschluss im Zwischenverfahren des #OVG Rheinland-Pfalz vom 03.02.2025 ist #rechtskräftig:
👉 #LfDI Rheinland-Pfalz muss die Antworten von #OpenAI dem #Verwaltungsgericht Mainz im Hauptsacheverfahren vorlegen, sprich zur Akte geben.
Die #Sperrerklärung gem. § 99 Abs. 1 Satz 3 #VwGO des #LfDIRLP ist rechtswidrig. Die beklagte Behörde ist gem. § 99 Abs. 1 VwGO zur Vorlage von Akten, Dokumenten und Auskünften im Hauptsacheverfahren verpflichtet.
Das OVG macht darüber hinaus folgende Feststellungen:
➡️ Es sei nicht ersichtlich, dass es sich bei den #Antworten von #OpenAI ausschließlich um schützenswerte Geschäfts- und #Betriebsgeheimnisse i.S.d. #Geschäftsgeheimnisgesetzes handele. Dies gelte insbesondere für die teilweise sehr allgemein gehaltenen Beschreibungen der Funktionsweisen der #KI-#Modelle im Generellen und #ChatGPT im Besonderen.
➡️ Zum Teil sehr allgemein erschienen zudem die Ausführungen zur #Datenverarbeitung. Hier fehle teilweise eine konkrete Beschreibung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (#TOM).
➡️ Bei dieser Sachlage genüge es nicht, pauschal auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verweisen. Es bedarf einer differenzierten Begründung. #Teilschwärzungen seien zumutbar.
➡️ Die pauschale Bezeichnung als #geheimhaltungsbedürftig stellte zudem einen #Ermessensfehler der beklagten #Aufsichtsbehörde dar.
Den #Volltext zum #Beschluss findet Ihr in der pdf Anlage zum #LinkedIN Beitrag:
https://t.co/RAG9XQJvk0
Das gesamte Verfahren hier auf @fragdenstaat : https://t.co/kK8sLNMqJS
#TeamDatenschutz #TeamInformationsfreiheit
Das #Datenschutz nicht immer trocken und langweilig sein muss, zeigt der #LfDI Rheinland-Pfalz bei einer Veranstaltung. In einem Best of Datenschutz stellt er skurrile #Datenschutzfälle aus dem Jahr 2023 und 2024 vor. Dieser Beitrag rekapituliert diese:
https://t.co/JheBmB5x1M
#Datenschutz in der #Schule - das Arbeitsfeld schulischer #Datenschutzbeauftragter am 11.09. von 14 bis 16 Uhr
Anmeldung: https://t.co/q50C8Ah9Yv
Nachlesen: https://t.co/3L4PWFqrcQ
#Fortbildung #Datenschutz #LfDI

Qui sera à La Charité-sur-Loire les 5, 6 et 7 juillet 2024 ?
Première intervenante dévoilée, @clem_autain
Députée de Seine-Saint-Denis, membre du groupe LFI.
Inscrivez-vous : https://t.co/si7XnjWOh0
#lfdi2024 #LFDI
Heute: #Datenschutz Thementag internationaler Datentransfer beim #lfdi, https://t.co/iDR9SqBsRg – Mit @maxschrems von @NOYBeu, @Bitkom, dem Konzern-DSB von @MercedesBenz_DE, der EU-Kommission, natürlich dem #LfDI, vielen mehr und ich sage auch noch was. #Teamdatenschutz
@KonstantinNotz (8) Der #LfDI hat daraufhin die sofortige Einstellung des Testbetriebs veranlasst. Das war aus grundrechtlicher Perspektive geboten, zugleich eine herbe Klatsche für bayerische #Landesregierung & ihre Rechtsauffassung
@KonstantinNotz (7) Eine letztendliche Bewertung, darauf wiesen die JuristInnen des WD explizit hin, kann jedoch nur durch die zuständige #Aufsichtsbehörde nach entsprechenden #Kontrollen vorgenommen werden. Diese Prüfung von #VeRA hat #LfDI Prof. Dr. #Petri nun vorgenommen.
(3) vor diesem Hintergrund haben #LfDI Prof. Dr. #Petri und andere sehr frühzeitig schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Die bayerische #Landesregierung & das #CSU-geführte #Innenministerium hat die Notwendigkeit einer #Rechtsgrundlage verneint
Sind (potentielle) Kunden unzufrieden, machen manche ihrem Ärger per #EMail an das Unternehmen Luft und setzen Pressevertreter oder die #Datenschutzaufsichtsbehörde gleich mit in CC. Wie gehen die #LfDI mit so einer #Beschwerde eines #Betroffenen um?
https://t.co/VsXy1PFAfQ
Von wolkig bis düster: Wir geben einen Überblick zu den bisherigen Stellungnahmen deutscher #LfDI zum neuen #Angemessenheitsbeschluss EU-US Data Privacy Framework.
https://t.co/AgMMwDPAwb
Heute in der #DatenschutzWoche:
/ EuGH: Auskunftsrecht umfasst interne Datenzugriffe /#LfDI HH und #Google #StreetView / Bußgeld gegen #Spotify / OLG Dresden zu #Videoüberwachung von Garten u. Terrasse / 26 Entscheidungen zu #Scraping bei #Facebook /
https://t.co/ylKbpk3j8R

Der Landtag von BW wählte den großartigen Prof. Dr. Tobias Keber @datenreiserecht zum neuen #LfDI.
Herzlichen Glückwunsch! Viel Erfolg!
Heute wurde übrigens @datenreiserecht vom Landtag zum neuen #LfDI BW gewählt. Mit nur acht Gegenstimmen. Glückwunsch!
TOP 8 der 65. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 24. Mai: Wahl der/des Landesbeauftragten für den #Datenschutz
https://t.co/ssF5Uv9j2c
#LfDI #LfDIBW #DSGVO #Teamdatenschutz

Qualifiziert sich das #Löschen von Daten vor Ablauf ihrer #Aufbewahrungsfrist als Datenschutzverstoß und werden dadurch #Betroffenenrechte verletzt? Mit diesen Fragen hatte sich der #LfDI BW in seinem aktuellen #Tätigkeitsbericht beschäftigt:
https://t.co/LgKRYCpGIS
Im Jahresbericht des #LfDI #Hessen finden sich wieder Beispiele rechtswidriger Abfragen polizeilicher Datenbanken.
Sie werden als #Mitarbeiterexzess bezeichnet, betrafen Ex-Partner:innen, Nachbar:innen, Familienangehörige sowie Führungskräfte der Polizei:
https://t.co/hzdQC6fIwH

Infos zum #LfDI BaWü allgemein und was das Haus im Bereich Datenschutz das letzte Jahr so gemacht hat gibt es (in Ausschnitten) im Tätigkeitsbericht 2022: https://t.co/NvaxhewRvz
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