Top Tweets for #TeamTKRecht
BVerfG, Pressemitteilung Nr. 116/2023 v. 18.12.2023: erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht nach § 230 Abs. 5 #TKG
#TeamTKRecht #Telekommunikationsrecht
https://t.co/ofuyRwTT98
Heute ist die von @WIKnews-Consult für das @bmdv erstellte Studie "#Doppelausbau von #Glasfasernetzen" veröffentlicht worden. Ich hatte die Ehre, die juristischen Rahmenbedingungen skizzieren zu dürfen. #Telekommunikationsrecht #Überbau #TeamTKRecht
https://t.co/qr3pmHBucj

Das @bmdv hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) vorgelegt. #TKNABEG #Telekommunikationsrecht #TeamTKRecht
https://t.co/XQg9CEWpi6
Der Vorschlag der Kommission für eine Gigabit-Infrastrukturverordnung ("Gigabit Infrastructure Act", GIA) liegt nun auch in deutscher Sprache vor. #Telekommunikationsrecht #TeamTKRecht
https://t.co/iaia5z48VR
Liebes #TeamTKRecht, inspiriert von dem beeindruckenden (und unerreichbaren) Vorbild von @kleibold23 auf dem Gebiet des Datenschutzrechts möchte ich in diesem Thread fortlaufend auf Neuerscheinungen zum #Telekommunikationsrecht aufmerksam machen (außer TTDSG). [Thread]
Kann eine Woche besser beginnen? Druckfreigabe erteilt! #Telekommunikationsrecht #TeamTKRecht
@dfv_de
https://t.co/BSPw2hdOj3

Für alle aus dem #TeamTKRecht, die noch eine Urlaubslektüre suchen: In Heft 3&4/2022 der N&R ist u. a. ein Aufsatz von mir zum "Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" erschienen. #TKMV #Telekommunikationsrecht

N&R 3&4/2022 ist erschienen, u. a. mit einem Editorial von @awiegand zum #Glasfaser-Boom, dem Jahresbericht zum #Telekommunikationsrecht von @elleinad_eu und einer Anmerkung von Schwintowski zum #Xgen Strom. #Energierecht
https://t.co/LWZoJLUw7U

Das Thema ist, soweit ich es überblicke, in der deutschen telekommunikationsrechtlichen Literatur noch kaum bearbeitet. Der deutsche Gesetzgeber wurstelt trotz recht enger EU-Vorgaben frei schwebend herum. Ob er das wirklich darf? Ich bin gespannt auf die Debatte. #TeamTKRecht
#TeamTKRecht: In Österreich gibt es mal wieder Probleme rund um die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden. Auch in Deutschland ist das kein unbekanntes Problem.
wenn auch die Telekom-Angelegenheiten, bisher beim BMLRT, beim BMF landen (worauf ein StS "für Digitalisierung und Breitband" hindeutet), ist das unionsrechtlich nicht unproblematisch: nach Art. 6 des europ. Kodex für elektronische Kommunikation müssen nämlich Mitgliedstaaten, /2
Mit dem heutigen § 50 ist die Bearbeitung der Vorschriften zur Marktregulierung im #Twitterkommentar zum #TKG abgeschlossen :-) Morgen geht es weiter mit dem Kundenschutz. #TeamTKRecht
§ 50: Allgemeines Missbrauchsverbot für marktmächtige Unternehmen (und damit dem BVerwG zufolge auf vorabregulierte Märkte beschränkt), mit zwei spezifischen Missbrauchsvermutungen und Verfahrensvorgaben.
Heute beginnt hier ein kleines, nicht ganz ernstgemeintes Experiment: willkommen zum (mW) 1. juristischen Twitter-Gesetzeskommentar! In den nächsten Wochen werde ich täglich 1 Vorschrift des neuen #TKG in 1(!) Tweet "kommentieren". Viel Spaß! :) #Twitterkommentar #TeamTKRecht
Gerade gesehen: Schöne Übersicht der @bnetza über die neuen Verbraucherrechte im TKG2021: https://t.co/9xdG0TGsou
#TeamTKRecht
Man sieht (bzw. hört): Das #TeamTKRecht hat nicht nur die meisten "funky" Abkürzungen, sondern auch viele "funky" Köpfe! Absolute Hörempfehlung.
Neue Episode online ⭐: "Telekommunikationsrecht" mit Dr. Sebastian Louven. Viel Spaß!
▶️ https://t.co/HefrO2dmhK

IRNIK und Koch & Neumann wünschen dem #TeamTKRecht und allen anderen Menschen ein fröhliches und friedliches Weihnachtsfest!

@ra_krone @thebruess @s_laoutoumai @AlexAmtmann @FranzOnBrands @RAStadler @JonasKahl Das würde dann gegen die Einordnung als TK-Dienst, weil die Sender nicht die Empfänger bestimmen, vgl. Art. 2 Nr. 5 EKEK. Ich bin sehr gespannt, wie die @bnetza bzw. @BERECeuropaeu solche Grenzfälle einordnen. #TeamTKRecht

1) Die @bnetza gibt Rechtsauskünfte jetzt auch auf Twitter 👍🙏
2) Neue Kündigungsfristen nach Vertragsverlängerung gelten laut BNetzA auch für Altverträge. Selbst bei Verlängerung vor Inkrafttreten des neuen #TKG. #TeamTKRecht
@sas_assion @DahEvilGirl Wenn es sich um einen Telekommunikationsvertrag handelt, der sich automatisch (stillschweigend) verlängert hat, können Sie diesen nun jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
1. Dezember. Für die meisten der Tag, an dem das erste Türchen im Adventskalender geöffnet wird. Für das #TeamTKRecht der Tag, an dem es heißt: Hallo, neues #TKG!
https://t.co/Qg1axAumUD
#Werbung wegen Vorschussvertrauen. Vorbestellung möglich 👉🏻 https://t.co/nVOFL7dKeM #TeamTKRecht #Telekommunikationsrecht @dfv_de @TorstenKutschke #TeamRUW


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