@MissEve0109@polizeiberlin Der Polizeistern ist kein staatliches Wappen oder sonstiges Hoheitssymbol. Es ist eine einfache Bildmarke, die der Rechteinhaber gestalten darf, wie er möchte.
@EastwackerIris@tentakel_purpur@bpol_by Klar, das ist sehr einfach: es heißt Grundgesetz, weil es ein normatives Gesetz ist. Das coole an der deutschen Sprache ist, dass sie oftmals selbsterklärend ist ✌️
Was übrigens noch fehlt, ist ne Antwort auf meine Frage...
@tentakel_purpur@bpol_by Das mag für die Stellung zutreffen, formaljuristisch allerdings nicht. Es ist normativ ein Gesetz und keine Verfassung. Dass es den gleichen rechtlichen Charakter einnimmt steht auf einem anderen Blatt...
@SirTill3r@GeorgCeres@sascha_m_k Wie kommst du auf so einen Unsinn? Es gibt noch nicht mal ein Hauptsacheverfahren. Es gibt bisher kur einen Beschluss in einem EV-Verfahren...
@Rupert_Habeck @FreifrauvonF@polizeiberlin Ja. Heranwachsender ist nach dem Recht Deutschlands gemäß § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) jede Person, die zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
@gy_meag@DerGanesha P.S. Wenn man 10 Sekunden googlet, findet man heraus, dass die Frau ihn für die Tötung sogar noch verfolgt hat. Sollte die Schilderung, gestützt auf Videoaufnahmen, tatsächlich stimmen, ist es eben keine Notwehr mehr.
https://t.co/qiZG6eq3a5
@gy_meag@DerGanesha 1/2 Die Antwort ist einfach und im StGB zu finden, § 32 (2): Notwehr muss angemessen und erforderlich sein, um einen gegenwärtigen(!) Angriff abzuwehren. Eine Tötung ist nach Ansicht der StA offensichtlich nicht erforderlich gewesen. Es hätte mildere Mittel gegeben.
@gy_meag@DerGanesha 2/2 Natürlich muss sich niemand erst vergewaltigen lassen, das verlangt auch keine StA. Aber wenn es schon ein Messer sein muss (was natürlich auch fragwürdig ist), muss die Frau sich die Frage stellen lassen: warum kein Stich in den Oberschenkel und Wegrennen?
#DPolGHH#Kiel »Nach massiver Kritik zieht Kiels Mobilitätsdezernentin, Alke Voß, den umstrittenen Antrag für ein Rückwärtsfahrverbot auf privaten Grundstücken vorerst zurück u. gesteht einen Fehler ein.« #vorzurückvorzurück https://t.co/jyZezuw0NK
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