@MelnykAndrij Das klingt ja fast so als würden Sie diesen Anschlag gut heißen. Ein Anschlag auf die Infrastruktur und Versorgungssicherheit derer, die es der Ukraine in Großteilen überhaupt ermöglichen Russland wehrhaft zu sein und auch zu bleiben. Ist das Ihre Art von Dankbarkeit?
Noch ein Zitat: " So steht im Gutachten, die AfD-Forderung nach „Bett, Brot, Seife“, also nach Sachleistungen für Schutzsuchende, würde „das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und dadurch die Würde all jener verletzen, die in Deutschland Schutz suchen oder nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können“. Aha! Im Wahlprogramm von CDU und CSU von 2025 heißt es: „Für Ausreisepflichtige richten wir die Sozialleistungen an dem Grundsatz ,Bett, Brot und Seife‘ aus und sehen, wo immer möglich, einen gänzlichen Leistungsausschluss vor.“
Das Gutachten ist kein neutrales wissenschaftliches Werk, sondern eine hochprofessionelle, aktivistische Kampagne einer linken NGO.
Die Finanzierung über viele kleine Spender tarnt die ideologische Schlagseite nur teilweise – das Umfeld (Campact & Co., Grüne-Verbindungen, linke Juristen-Netzwerke) macht klar, welches Ergebnis von vornherein erwartet wurde:
AfD = verfassungswidrig.
Solche „Gutachten“ sind typisch für die Strategie, politische Gegner über Gerichte und Öffentlichkeitsarbeit auszuschalten, statt sie inhaltlich zu stellen.
Im Danksagungstext werden explizit genannt:
Campact, Frag den Staat, https://t.co/WYKXESpT9q, Postmigrantischer Juristenbund, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und Volksverpetzer.
Das sind alles klassische linke/aktivistische Organisationen. Campact ist eine progressive Kampagnen-Maschine mit starkem Grünen-Nähe.
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner (GFF-Vorstand, eine der Hauptpräsentatorinnen): Jura-Professorin mit Schwerpunkten in Gender, Feminismus und sozial-ökologischer Transformation – typisch linkes akademisches Milieu.
Das Gutachten-Team und Vorstand haben weitere Verbindungen: Ex-Grüne-Politiker (z. B. Felix Reda), Gender-Legal-Studies, Völkerstrafrecht mit human-rights-Fokus, Arbeitskreis kritischer Jurist*innen etc.
Externe Prüfer wie Christoph Möllers und Sophie Schönberger haben den methodischen Ansatz bestätigt – aber sie sind ebenfalls aus dem staatsrechtlichen/linksliberalen Spektrum.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wird zwar als „ergebnisoffen“ und durch „über 20.000 private Spender“ finanziert dargestellt, aber die personellen Verflechtungen, die Partner und das Umfeld zeigen ein eindeutig linkes/grünes Profil – keine neutrale wissenschaftliche Arbeit.
Das wusste ich gar nicht- die Grüne, Ricarda Lang, hat mich blockiert.
Dabei wollte ich nur auf @Ricarda_Lang juristische Expertise rational blicken, da mir deren Statement unter die Augen gespült wurde.
Nicht vergessen: nach 6 Jahren Exmatrikulation hat die Uni Lang wegen hervorragendem juristischen Wissen noch den Bachelor of Laws zuerkannt. Da musste ich einfach schauen, was das juristische Wunderkind so von sich gibt, fand aber nur propagandistisches Gedöns zum Gutachten über die AfD.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF ), finanziert von über 20.0000 Menschen mit > 1 Mio € Einnahmen (wer wohl?), hat einen enormen Schwall Gleichgesinnter auf's Trapez gelockt.
Übrigens - hinlänglich von Journalisten aufgegriffen - wird die 2015 gegründete GFF gefördert von:
- Luminate (2018 gegründet: https://t.co/Ca4R9wBod1
Sitz originär in London, hervorgegangen aus der Omidyar Group - Pierre Omidyar Gründer von eBay und Milliardär- köstlich ...🤭 -
Machtbegrenzung durch private Macht bleibt private Machtpolitik — nur mit moralischem Anstrich.
Sorry, wie vergeßlich von mir, die Großen sponserten ja auch den Presseball 2026 und in den Berichten werden "Politiker" von CDU, CSU, SPD, Grünen und FDP sowie Vertreter aus Medien, Wirtschaft und Lobbyverbänden genannt. AfD-Politiker Nein - schon seit 2024 nicht.
- Open Society Foundations (na wer liebt Soros nicht ?),
- Shuttleworth Foundation (steht nicht für klassische deutsche Verfassungsrechtsneutralität, sondern für internationale Open-Source-/Open-Knowledge-Philanthropie mit gesellschaftspolitischem Veränderungsanspruch
Weitere frühe Förderer bzw. Unterstützer der GFF – darunter Chaos Computer Club https://t.co/MgAZm2EfCZ und Bewegungsstiftung – verbindet ursprünglich ein freiheitsrechtlicher Impuls: Schutz des Bürgers vor staatlicher Überwachung, Verteidigung digitaler Grundrechte und Förderung zivilgesellschaftlicher Gegenmacht.
Gerade deshalb wirkt es bemerkenswert, wenn aus diesem Umfeld später eine Organisation hervorgeht, die mit einem 1.500-seitigen Gutachten faktisch eine strategische Intervention gegen eine zugelassene Oppositionspartei unterstützt. Vom Schutz des Bürgers vor dem Staat verschiebt sich der Akzent damit hin zur Stabilisierung staatlicher Ordnung gegen eine politische Kraft.
Das beweist nicht, dass das Gutachten falsch ist. Es erklärt aber, warum man es nicht als neutrale akademische/juristische Analyse lesen sollte, sondern eher als strategische Kampagnen- und Prozessschrift eines politisch-zivilgesellschaftlichen Milieus.
Zum Inhalt des Gutachtens gesondert.
Dennoch steht für mich im Raum:
- Warum musste sich eine Gesellschaft für Freiheitsrechte ausgerechnet 2015 gründen – zu Zeiten von Merkel & Co., als „Freiheit“ im Kontext unbegrenzter Migration zum Inbegriff staatlicher Umwälzung wurde und im Satz „Wir schaffen das“ mündete.
Und es drängt sich die Frage auf, ob heute die Sorge bei den Globalisten besteht, dass ein politischer Kurswechsel diese Merkel’sche Freiheitsdeutung beenden könnte – und, ob das Gutachten deshalb weniger als neutrale Rechtsanalyse, sondern eher als strategische Absicherung dieses Transformationskurses zu lesen ist?
Wenn die AfD angeblich seit Jahren in ihren Grundauffassungen verfassungswidrig ist, stellt sich die Frage, warum ein derart monumentales 1.500-Seiten-Gutachten nicht bereits früher — etwa vor 2020 — erstellt wurde.
Der späte Zeitpunkt spricht dafür, dass weniger eine plötzlich neue juristische Erkenntnis vorliegt, sondern eine politische Lage, in der ein solches Gutachten besonders wirksam eingesetzt werden kann.
Ich finde die Parteienlandschaft unerquicklich - liebe direkte Demokratie, primär Demokratie - darum habe ich mich damit befasst, um rauszufinden, was hier passiert.
Gut, dann wird das eingegenständiger Beitrag, ohne diese hervorragend von Steuergeldern gebettete Quereinsteigerin im Bundestag zu retweeten, da Demokratie und GG nicht im Auge des Betrachters von Machtbegehrlichkeiten liegt oder im Hang zur Netzwerkpflege im Ballkleid, um den Dank für Lobbyarbeit durch Bayer, Philip Morris GmbH, Schwarz Gruppe, Uber (übrigens ein Sponsor des WEF - beim Schwabele und Co), L’Oréal („Beauty-/Styling-Partner“), Tesdorpf (Premium-Weinhändler), VÖB – Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands entgegenzunehmen und sich dabei noch wie am Hofe des Leviathan köstlich in Pose zu setzen oder Madam Pompadour zu spielen und zu denken: Après nous, le déluge.“ - „Nach uns die Sintflut.“...
Sapere aude, liebe Mitbürger.
Haben wir den Mut, uns unseres eigenen Verstandes zu bedienen.
Es geht nicht um Parteihype, nicht um 1.500 Seiten Papier und nicht um politische Einschüchterung. Es geht um das Wohl von uns allen.
Wenn das Gutachten einer von ausländischen Milliardären finanzierten NGO als Grundlage für ein Parteiverbot der AfD dienen soll, was ist dann, wenn Elon Musk ein Gutachten finanziert, das ein Parteiverbot der Grünen nahelegt?🤔
Sehr interessant die Besetzung der Leitungsebene der Gesellschaft für Freiheitsrechte:
1 x Professorin mit Schwerpunkt Gender Legal Studies, früher Refugee Law Clinic;
1 x Professor mit Schwerpunkt Völkerstrafrecht und European Center for Human and Constitutional Rights;
1 x Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj);
1 x Professorin Genderkompetenz, Legal Gender Studies, Recht der sozial-ökologischen Transformation, feministische Rechtspolitik;
1 x Ex MdEP die Grünen;
1 x Professorin Strafrecht und Geschlechtertheorie;
1 x Ex- MdB die Grünen;
1 x Mitglied Volt.
Na klar wollen die die AfD verbieten.
AfD-Gutachten der GfF methodisch fehlerhaft
Ich möchte auf die häufigsten Einwände eingehen, die ich zu meiner Bewertung des neuen AfD-Gutachtens gehört habe.
1. Es ist doch egal, wer das Gutachten geschrieben hat
Nein, das ist eben nicht egal. Es ist entscheidend zu wissen, welche exakten Anteile des Textes von einer KI und welche von einem Menschen erstellt wurden. Es ist auch entscheidend zu wissen, inwieweit jede einzelne Bewertung von Menschen bearbeitet wurde. Wurde die Bewertung der KI verworfen? Wurde sie verschärft oder abgeschwächt? Aus welchen Gründen? Wenn es nicht mehr für wichtig erachtet wird, dass der Mensch selbst eine Aussage bewertet, könnten wir eine von der KI Claude erstellte Subsumtion auch von Claude kritisieren und dann Claude entscheiden lassen, wer recht hat: Claude oder Claude.
2. Hast du auch inhaltliche Kritik am Gutachten oder geht es nur um Formalien?
Das Gutachten wurde mit einem Millionenaufwand über einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Selbstverständlich kann man kurz nach seiner Veröffentlichung lediglich vor die Klammer gezogene formale Mängel benennen, die sich auf die Aussagekraft des Gesamtgutachtens auswirken. Die Bewertung im Einzelnen wird eine Menge Zeit in Anspruch nehmen.
3. Im Gutachten werden doch sehr wohl Prompts genannt
Ja, aber nach meinem Verständnis nur zwei lediglich vorfilternde Systemprompts. Die nachstehende Stelle im Gutachten verstehe ich so, dass die dort genannte Subsumtion erst danach erfolgte und hierbei erneut KI inklusive weiterer Prompts zum Einsatz kam. Sollte ich dies missverstanden haben, bitte ich die GfF um Aufklärung. Daran, dass im Gutachten nicht deutlich wird, welche Anteile von Menschen und welche von einer KI verfasst wurden, würde das aber nichts ändern.
Das neue @AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das einen Verbotsantrag vorbereiten soll, wurde mit KI erstellt. Und zwar im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit, nämlich der Subsumtion. Die Prompts werden dabei ebenso wenig offen gelegt wie der Umfang der Überarbeitung. Damit ist das Gutachten bereits methodisch derart fehlerhaft, dass es schlicht unbrauchbar ist.
Das GFF-Gutachten zum AfD-Verbot: Warum das Ergebnis methodisch nicht überzeugt:
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.500-seitiges Gutachten vorgelegt: Die #AfD sei "nachweislich verfassungswidrig", ein Verbotsantrag hätte "wahrscheinlich Erfolg". Diese Eindeutigkeit ist nicht gerechtfertigt. Das Gutachten ist methodisch an mehreren Stellen angreifbar:
1. Keine neutrale Begutachtung, sondern eine Partei in eigener Sache:
Die #GFF ist keine staatliche Stelle, sondern eine zivilgesellschaftliche Organisation, die ein #AfDVerbot aktiv anstrebt. Ein #Gutachten von einem Akteur mit erklärtem politischen Interesse am Ergebnis ist kein Ersatz für eine unabhängige, ergebnisoffene Prüfung. Wer in eigener Sache urteilt, ist kein unparteilicher Schiedsrichter.
2. Die behauptete Validierung überzeugt nicht:
Als Absicherung wurden Zweitgutachten von Christoph Möllers und Sophie Schönberger angeführt, die laut GFF die Ergebnisoffenheit "bestätigt" hätten. Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete jedoch, Moini habe eingeräumt, Schönberger sei bei der Menschenwürdeverletzung "kritischer" gewesen und habe nur teilweise mitgetragen. Trifft das zu, ist die einhellige Bestätigung irreführend. Eine bei der zentralen Frage nur halbherzig getragene Validierung ist keine.
3. Die KI-Vorselektion ist eine Black Box:
Von rund 3 Mio. Texteinheiten wurden nur 33.000 Treffer manuell geprüft, 2.500 Belege flossen ein. Die übrigen knapp 3 Mio. wurden algorithmisch vorgefiltert, bevor ein Mensch draufschaute. Welche Kriterien dabei griffen und wie viele relevante Belege fälschlich aussortiert wurden, ist öffentlich nicht nachvollziehbar – das macht einen erheblichen Teil des Befunds angreifbar. Eine seröse Untersuchung muss diese Black Box offenlegen.
4. Die Finanzierungsdarstellung verschleiert die Nähe zur Verbots-Agenda:
Die GFF betont, das Gutachten sei "ausschließlich durch private Spenden" finanziert – über eine eigene 2025 gestartete Kampagne. Bemerkenswert: Zur Verbreitung dieser Kampagne kooperierte die GFF u.a. mit der "Demokratie-Stiftung Campact". #Campact führt aktuell selbst eine Petition "Merz muss jetzt ein AfD-Verbot anstoßen" – gestützt auf eben dieses Gutachten – und kampagnt seit Mai 2025 für ein Verbotsverfahren. Campact steht zudem auf der GFF-Förderliste. Das Gutachten wurde also nicht nur von einer Organisation mit Eigeninteresse erstellt, sondern zur Spendenwerbung mit einer Organisation verknüpft, die parallel für genau das Ziel kämpft, das es rechtlich vorbereiten soll. Die behauptete Distanz zwischen Wissenschaft und Verbotskampagne ist so nicht glaubwürdig.
5. Der entscheidende Bruch: das Verhältnis zur Entscheidung des VG Köln:
Das wiegt am schwersten. Der Verfassungsschutz scheiterte mit nachrichtendienstlichen Mitteln beim niedrigeren Tatbestand der "gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung" (§ 4 BVerfSchG) – das VG Köln stoppte die Hochstufung vorläufig, weil verfassungsfeindliche Tendenzen die Gesamtpartei nicht prägen. Die GFF kommt beim deutlich strengeren Verbotstatbestand (Art. 21 Abs. 2 GG, inkl. "kämpferisch-aggressiver" Grundhaltung und Potenzialität) zu einem uneingeschränkt positiven Ergebnis. Selbst der Spiegel weist darauf hin, dass die Hürden für ein Parteiverbot noch höher liegen als für das VS-Siegel, und nennt die VG-Köln-Entscheidung einen "Dämpfer". Eine NGO mit offenen Quellen und KI-Vorselektion soll also bei der höheren Hürde reüssieren, wo die Fachbehörde mit besseren Mitteln bei der niedrigeren vorläufig scheiterte.
Fazit:
Umfang und Datenmenge sind kein Ersatz für Unabhängigkeit, Transparenz der Auswahlkriterien und die Auseinandersetzung mit abweichenden Befunden. Wer eine "neue wissenschaftliche Grundlage" für die Verbotsdebatte beansprucht, muss sich daran messen lassen – und genau hier bleibt das GFF-Gutachten Antworten schuldig.
Im Gutachten der @freiheitsrechte ist ein Beleg gegen die AfD dieses Zitat: "Nicht von ungefähr prüfen die USA gerade die Einstufung der Antifa als Terrororganisation. Auch Deutschland muss dringend handeln" - dazu heißt es als Erklärung: "Damit wird die Übernahme ausländischer Repressionsinstrumente gegen politische Gegner propagiert."
Die GFF hat für ihr Gutachten nicht nach entlastenden Elementen gesucht, sondern per KI 3.000.000 Datenpunkte durchsuchen und vorfiltern lassen. Davon 33.000 händisch überprüft, von denen 2.500 Grundlage des Gutachtens wurden. Das Gutachten ist für ein Verbotsverfahren wertlos
Laut der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ bin ich nachweislich verfassungswidrig, weil ich Transfrauen als Männer bezeichne. Ich würde damit die geschlechtliche Vielfalt leugnen und hinge dem „biologischen Essenzialismus“ an (tue ich).
Sehr lustig auf jeden Fall!😂
"Natürlich haben wir nicht 3 Millionen Datenpunkte (zur @afd) händisch durchsehen können..."
Bei der Vorstellung des Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit der AfD durch @freiheitsrechte wollte ich u.a. wissen, welche Rolle KI spielte, wer die Geldgeber sind und wie man es demokratietheoretisch rechtfertigt, eine Partei verbieten zu wollen, die bundesweit in Umfragen bei fast 30 Prozent liegt. Voilà die Antworten:
Heute wurde in der #BPK das “Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der @AfD” vorgestellt. Das 1.500-seitige Gutachten, initiiert von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt “nach ergebnisoffener Prüfung” zum Ergebnis: “Die AfD ist verfassungswidrig”. Artikel dazu kommt in Bälde.
PS: Finanziert wird die GGF u. a. von @OpenSociety, Campact, @BertelsmannSt & der @luminate-Stiftung des US-Milliardärs @pierre Omidyar, langjähriger Haupt-Financier von @correctiv_org.