Gerade erfahre ich, dass die Bremer Innenbehörde einem Somalier, der als islamistischer Gefährder eingestuft war, zu seiner freiwilligen Ausreise 5.000 Euro Handgeld mitgegeben hat.
Der Mann soll 2015 als sogenannter unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen sein - ohne Ausweispapiere.
In Deutschland ist er mehrfach polizeilich aufgefallen, u.a. wegen antisemitischen Aussagen, Volksverhetzung und Körperverletzung.
Außerdem wurde er nach einem Hinweis von Sicherheitsbehörden verdächtigt, Anschläge auf Polizeiwachen zu planen, um Polizisten zu verletzen oder zu töten.
Es gab auch eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik im Juni. Die Entlassung folgte dann einen Tag später.
Jetzt erklärte sich der Somalier bereit, freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren und erhielt dafür wohl 5.000 Euro in bar. Deutschland hat er zwischenzeitlich verlassen, wie ein Sprecher der Senatorin für Inneres dem Magazin buten un binnen bestätigte. Weitere Einzelheiten will man nicht nennen, weil es um den Schutz persönlicher Daten gehen würde. Das ist eine interessante Betrachtungsweise angesichts der Tatsache, dass der Mann Steuergelder erhielt.
Die BIW-Fraktion will nun Akteneinsicht in den Fall haben und stellte eine parlamentarische Anfrage an den Senat.
Abschiebungen nach Somalia gibt es übrigens immer noch nicht, auch wenn von Seiten der Politik anderes behauptet wird. Weigert sich ein Betroffener, die sogenannte Freiwilligkeitserklärung vor der somalischen Botschaft zu unterschreiben, stellt die keine für die Abschiebung nötigen Passersatzpapiere aus. Die paar vermeintliche Abschiebungen nach Somalia in der letzten Zeit waren also schlussendlich nur aufgrund der Mitwirkung der jeweiligen Personen möglich und somit freiwillige Ausreisen.
Ich recherchiere zu dem Fall und berichte dann ausführlich.
Nochmal zum mitschreiben: Die Wahl zum Landtagspräsidenten ist eine geheime Wahl und wer wie was und warum, so oder so abstimmt, geht niemanden, aber auch überhaupt niemanden, etwas an. Auch das ist ein demokratisches Prozedere.
#Lanz
Sie "liessen" ihn nicht fliegen, sie beauftragten ihn zu fliegen. Wer die VAE kennt weiss, dort steigt niemand ohne Sicherheitsprüfung aus oder in einen Flieger. Flydubai ist staatlich und JEDER wird einem globalen Sicherheitscheck unterzogen. Der Pilot wurde ausgewählt, denn er durfte ja eigentlich als Omani nicht in diese Richtung fliegen, wurde aber als Mittel zum Zweck geholt.
Hendrik Wüst (CDU) wiederholt in der Türkei das Märchen, Gastarbeiter hätten Deutschland „wieder aufgebaut“. Ein Affront gegen die Kriegsgeneration, die aus den Trümmern ein Wirtschaftswunder geschaffen hat. Wüst macht CDU-Wahlkampf mit linken Lügen!
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Das ist die Alte Landstraße in Sankt Georgen im Schwarzwald. Auf diesem Gehweg war am Montagnachmittag gegen 17:30 Uhr eine 19-jährige Frau zu Fuß unterwegs. Ein 23-jähriger Syrer griff sie dann unvermittelt von hinten an und schlug ihr mit der Faust derart gegen den Hinterkopf, dass die junge Frau zu Boden fiel. Glücklicherweise kamen gleich mehrere Passanten der 19-Jährigen zu Hilfe, sodass der Angreifer flüchtete. Er wurde im Rahmen der sofortigen Fahndung schnell gefunden. Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erfolgte.
Ich habe bei der Polizei Konstanz nachgefragt, aufgrund welcher Umstände der 23-Jährige in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, ob er bereits wegen Gewalttaten polizeilich in Erscheinung getreten ist und ob er sich weiterhin in der Klinik befindet oder bereits wieder auf freiem Fuß ist.
Die Antwort kam vorhin. Aufgrund der Annahme, dass Fremdgefährlichkeit vorliegt, wurde der Tatverdächtige der Klinik zugeführt. Der Polizei war der Syrer – natürlich – aus der Vergangenheit bereits auch, aber nicht nur, wegen Körperverletzungsdelikten bekannt. Ob der Tatverdächtige sich noch in der Klinik befindet, weiß man bei der Polizei nicht.
Ich weise wieder mal darauf hin, dass Bundeskanzler Merz vor den Wahlen versprochen hatte, genau solche Täter dauerhaft von der Straße zu holen, indem man sie dem zeitlich unbefristeten Abschiebegewahrsam zuführt. Das war gelogen. Deswegen bleibt der Polizei bei diesen Straftätern wenig Handhabe, außerhalb von wenigen Stunden Gewahrsam oder wenige Tage Aufenthalt in einer Klinik, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Ein derartiger Angriff gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum reicht leider in der Regel nicht aus, um einen Untersuchungshaftbefehl zu erlassen. Der 23-Jährige wird also bald wieder frei unter uns herumrennen.
Guten Morgen zusammen,
heute vor neun Jahren, am 29. September 2017 wurde in Wittenberg der damals 30-jährige Marcus Hempel von einem zur Tatzeit 17-jährigen Syrer vor einem Einkaufszentrum totgeschlagen. Sabri H. wurde zweieinhalb Jahre später vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden verurteilt.
Es ist der Beharrlichkeit des Vaters von Marcus zu verdanken, dass es überhaupt zu diesem Prozess kam. Denn zuerst wollte die Staatsanwaltschaft den Fall als Notwehrhandlung des Syrers abtun. Das, obwohl es Videoaufnahmen gibt, die zeigen, dass dem nicht so war. Am Ende stand dann das bemerkenswert milde Urteil gegen den 17-Jährigen.
Gegen den Vater von Marcus ermittelte dann kurzfristig die Polizei, weil es einen Hinweis gab, er würde sich an dem Syrer rächen wollen. Polizisten suchten Herrn Hempel im Dezember 2020 an seinem Arbeitsplatz auf und führten eine Gefährderansprache durch. Gegen den Vater des Opfers. Hiergegen wehrte sich Herr Hempel mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, woraufhin die Polizei eingestehen musste, dass die Gefährderansprache rechtswidrig war und die polizeiliche Maßnahme zurückgenommen werden musste.
Der Persönlichkeitsschutz des jugendlichen Täters scheint hingegen bis heute oberste Priorität für die deutsche Justiz zu haben. Als ich im Frühjahr vergangenen Jahres das Urteil anforderte, wurde mir die Herausgabe verweigert mit der Begründung, dass „überwiegend schutzwürdige Interessen des zur Tatzeit jugendlichen Verurteilten zu beachten und zu schützen sind.“ Dies ist bis dato die einzige Verweigerung dieser Art bei über zweihundert Urteilsanfragen.
@maischberger@BrandnerSt@AfD Sie lernen es einfach nicht, es ist immer wieder der gleiche, langweilige Ablauf.
AFD-Mitglieder sollen aus dem Konzept gebracht, zu Aussagen oder Antworten genötigt werden, die anschließend medial gegen sie, oder ihre Partei verwendet werden können.