Kurzes Update zur Haltefrist-Diskussion in Deutschland.
Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli ist durch – Krypto soll künftig wie Aktien besteuert werden, die Einjahresfrist fällt weg. Aber: Das ist erst der Anfang. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Kein ausformulierter Gesetzestext, frühestes Inkrafttreten 1.1.2027.
Was mich dabei beschäftigt: Gold bleibt in §23 EStG. Fremdwährungen auch. Sammlerstücke auch. Nur Bitcoin soll raus. Warum das steuersystematisch gerechtfertigt sein soll, hat mir noch niemand erklärt.
Ich behalte das im Blick. Sobald sich etwas bewegt, bin ich hier.
🇩🇪🤝 DEUTSCHLAND GIBT DIR GERADE DEN LETZTEN GRUND ZUM AUSWANDERN!
Im Haushaltsentwurf, der seit dieser Woche auf dem Tisch liegt, steht das Ende der einjährigen Haltefrist - und zeitgleich wirbt El Salvador mit null Prozent nach 90 Tagen. Damit wird jeder Coin in deinem Depot vom Langfrist-Plan zur Steuerfrage.
Zur Einordnung, bevor irgendwer Koffer packt: Das Ganze ist bisher reiner Entwurfs-Stand und muss erst durch den kompletten Gesetzgebungsprozess. Der Entwurf hat offene Lücken, und beim Vertrauensschutz für Altbestände halte ich ihn für angreifbar - ob das je so kommt, weiß heute keiner, ich auch nicht. Der Vertrauensbruch ist trotzdem real, allein die Ankündigung verändert die Rechnung. Unter meinem letzten Beitrag zur Haltefrist blieb mir ein Kommentar hängen:
👉 "Das Vertrauen zweier Generationen ist begraben - egal wen man wählt."
Also rechnen wir das ehrlich durch, Posten für Posten.
WO SIND DIE NULL PROZENT ECHT?
→ El Salvador: null Prozent auf #Bitcoin-Gewinne und auf Auslandseinkommen, Bedingung ist die Residency mit echtem Aufenthalt vor Ort. Haken: Die Faktenlage ist dünn, belegt ist bislang kaum mehr als die Werbung selbst - und der Aufenthalt allein beendet deine deutsche Steuerpflicht nicht.
→ Türkei: Das im April vorgestellte Paket verspricht Zuzüglern, die zuvor nicht in der Türkei steuerlich gemeldet waren, 20 Jahre keine Steuern auf ausländische Einkommen und Kapitalgewinne, die Erbschaftsteuer wird fast auf null gedrückt. Haken: Es gilt nur für Auslands-Einkommen, und das politische Risiko aus Erdogan und Lira ist im Paket inklusive.
→ Dubai: keine Einkommen- und keine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen. Haken: Residency-Visum plus echtes Leben vor Ort, hohe Lebenshaltungskosten - und ein Teil der goldenen Kundschaft wandert wegen der Nahost-Lage bereits wieder ab.
→ Ich selber habe meine Firma in Hong Kong - Dort gibt es sowas wie Kapitalertragssteuer nicht.
🇩🇪 WAS WILL DEUTSCHLAND BEIM ABSCHIED NOCH VON DIR?
Die Bremse heißt Wegzugsbesteuerung. Sie greift beim Wegzug auf GmbH-Anteile und inzwischen auch auf große Fondsbestände (auch privat) - der Staat besteuert beim Abschied Gewinne, die du nie realisiert hast. Privat gehaltene Coins fallen da Stand heute nicht darunter. Stand heute.
Ausgerechnet Krypto ist das mobilste Asset im ganzen Depot - und mit dem Ende der Haltefrist liefert Deutschland selbst den Grund, es zu bewegen.
Dazu kommt der Lebensmittelpunkt. Wer Wohnung, Familie und den halben Alltag in Deutschland behält, bleibt hier steuerpflichtig - ganz gleich, was Salvador verspricht. Und selbst der saubere Wegzug in ein Niedrigsteuerland hat einen langen Schatten: die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Über sie kann dir der deutsche Fiskus noch Jahre verhaftet bleiben. Auswandern braucht deshalb Vorlauf wie ein echtes Projekt, mit Beratern, Fristen und einem sauberen Schnitt.
🤷🏻 FÜR WEN RECHNET SICH DAS ÜBERHAUPT?
Längst nicht für jeden. Bei CT herrscht gerade sogar die These, dass die Reform für aktive Trader eine Entlastung wäre: pauschale Kapitalertragslogik um die 25 Prozent statt Spitzensteuersatz, dazu Verlustverrechnung. Verlieren würden vor allem die Langfrist-Halter, die ihre ganze Strategie auf die Haltefrist gebaut haben - also genau die Leute, die hier mitlesen.
Ich bin den Weg selbst gegangen und lebe seit Jahren im Ausland. Die Entscheidung war bei mir nie eine reine Steuer-Rechnung, und die teuersten Posten standen in keinem Prospekt: Distanz zur Familie, alte Freunde, Alltag in einem fremden System. Ein Entwurf, der noch kippen kann, wäre mir allein zu wenig zum Packen. Was mich wirklich rechnen lässt, ist die Richtung, die dahintersteht.
🫠 WAS PASSIERT ALS NÄCHSTES?
Der globale Film läuft in die Gegenrichtung: Japan senkt auf eine flache Pauschale, Kasachstan stellt frei, El Salvador wirbt offensiv um genau die Leute, die Berlin gerade verprellt. Deutschland verhandelt derweil darüber, das Halten zu bestrafen.
Ich glaub, die nächste große deutsche Auswanderungswelle wird kryptogetrieben und frustgetrieben sein. Die Depots gehen dabei vor den Menschen, weil sich $BTC auf einer Hardware-Wallet schneller bewegt als ein Hausstand mit Spedition - und wenn erst die Coins weg sind, folgen die Halter ihrem Vermögen.
https://t.co/Wv79DwCBQQ
🇩🇪 SIE NEHMEN DIR DIE STEUERFREIHEIT - HIER IST MEIN PLAN B
Ich hab meinen eigenen Ausweg diese Woche komplett durchgerechnet. Es gibt drei, und jeder kostet dich an einer anderen Stelle.
🧾 WAS ZUM 1.1.2027 WIRKLICH KIPPT
Bisher galt § 23 EStG: wer #Bitcoin länger als 12 Monate hält, verkauft steuerfrei. Das war der eine Vorteil, den Deutschland dem langfristigen Halter noch ließ.
Künftig laufen Krypto-Gewinne Richtung § 20, also pauschale Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent, egal wie lange du gehalten hast. Jeder Verkauf im Plus wird steuerpflichtig ab Tag eins.
Der Twist, den die Empörungswelle überspringt: für aktive Trader mit einem Spitzensteuersatz Richtung 49 Prozent ist der pauschale Satz plus Verlustverrechnung mit Aktien am Ende teils günstiger. Es blutet der Halter, nicht der Zocker.
✈️ OPTION EINS: RAUS AUS DEUTSCHLAND
Die Null-Prozent-Länder kennst du auswendig - Dubai, Portugal, Zypern werden dir seit Tagen in jeden Thread gespült.
Der Haken steht in keiner dieser Listen: ein Wegzug ist kein Briefkasten. Es zählen Lebensmittelpunkt und die 183 Tage, an denen du nachweisbar woanders bist. Das Finanzamt schaut, wo dein Leben stattfindet, dieser darf nicht in Deutschland sein.
Und je nachdem, wie deine Werte gehalten sind, greift die Wegzugsbesteuerung auf dem Weg nach draußen noch mit ab. Der Preis dieser Option ist nicht der Steuersatz. Es ist dein halbes Leben.
🏛️ OPTION ZWEI: DER FIRMENMANTEL
Die Coins nicht mehr privat halten, sondern in einer vermögensverwaltenden GmbH oder einer Stiftung.
Im Firmenmantel greift statt des persönlichen Satzes die Körperschaftsteuer von grob 15 Prozent plus Gewerbe. Das rechnet sich erst ab einer Depotgröße, ab der laufende Kosten und Aufwand den Vorteil nicht auffressen. Bin aber kein Steuerberater...
Der Teil hinter der Berater-Paywall: liegen die Coins einmal in der GmbH, ist der Weg zurück ins private Vermögen selbst wieder ein steuerbarer Vorgang. Du tauschst ein Schloss gegen ein anderes.
💳 OPTION DREI: GIB DIR SELBST EINEN KREDIT
Der Weg, den kaum einer auf dem Schirm hat: du musst gar nicht verkaufen, um an Geld zu kommen. Du hinterlegst deine Coins als Sicherheit und leihst dir Kapital dagegen - auf Aave oder Jupiter direkt on-chain, bei einigen Börsen als Kredit gegen dein eigenes Guthaben. Je nach Coin und Plattform bekommst du grob die Hälfte bis zwei Drittel deines Depotwerts ausgezahlt.
Der steuerliche Kern: ein Kredit ist kein Verkauf. Ohne Veräußerung gibt es keinen steuerpflichtigen Vorgang - du ziehst Liquidität aus deiner Position, ohne einen Cent Gewinn zu realisieren. Deine Coins bleiben deine, und das Finanzamt hat keinen Anknüpfungspunkt.
⚠️ Aber Achtung: Du kannst liquidiert werden = Verkauf! Beachtet man gewisse Regeln, ist dieses Risiko gut zu handlen.
🧵 WORAUF MEIN PLAN B HINAUSLÄUFT
Alle drei Wege sind legal, und keiner ist umsonst. Beim Wegzug ist der Einsatz dein Zuhause. Der Firmenmantel kostet dich Beweglichkeit und laufenden Aufwand. Der Kredit gegen die eigenen Coins verschiebt die Steuer nur - bezahlt wird er mit Liquidationsrisiko und Zinsen.
Über allem steht der Punkt, der die Hektik relativiert: das ist bis heute ein Entwurf, kein Gesetz. Zwischen Kabinettsvorlage und Bundesgesetzblatt liegen zwei Kammern, eine Union, die nach eigener Ansage nicht mitzieht, und ein offener Streit um den Bestandsschutz.
Damit ihr mich richtig einordnet: mich trifft das alles nicht mehr direkt. Ich hab die erste Option längst selbst gezogen und Deutschland verlassen - mein Plan B liegt hinter mir. Aber ich bleibe deutscher Content Creator, meine Community sitzt zu Hause, und deshalb sag ich euch statt einer Länderliste, wie ich mich an eurer Stelle verhalten würde.
Ich würde nichts überstürzen. Meine $BTC-Position hab ich wegen des Entwurfs nie angefasst, und solange weder Stichtag noch Bestandsschutz feststehen, baut man sein Leben nicht auf Verdacht um. Bräuchte ich Liquidität, wäre der Kredit gegen die eigenen Coins für mich der Weg mit dem kleinsten Kollateralschaden. Wegzug und Firmenmantel lohnen erst, wenn aus dem Entwurf ein Gesetz mit echten Zahlen wird - bis dahin halte ich und lasse Berlin liefern.
https://t.co/GG0yATXHGv
Hier eine Antwort aus der CDU zur diskutierten Änderung der Bitcoin Besteuerung. Es ist superklar, wenn sich die Besteuerung von Bitcoin ändert, dann wedelt der Schwanz (SPD) mit dem Hund (CDU).
Lieber Herr von Frankenberg,
vielen Dank für Ihnen erneuten Hinweis.
Nach unserer derzeitigen Einschätzung besteht kein Anlass, die bestehende und bewährte Regelung zur Besteuerung von Kryptowerten zu ändern. Wir sehen die Bedeutung verlässlicher steuerlicher Rahmenbedingungen für den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland.
Sollten entsprechende Änderungsvorschläge im parlamentarischen Verfahren eingebracht werden, werden wir uns dafür einsetzen, dass die geltenden Regelungen nicht zu Lasten der Cryptobesitzer verschlechtert werden.
Vielen Dank nochmals für Ihre Hinweise und Ihr Engagement.
Mit den besten Grüßen
WICHTIG: Der Wegfall der Haltefrist ist noch nicht final und wir können es verhindern!
@f_schaeffler hat hier den Fahrplan eines möglichen Gesetzes geteilt. Es fehlen viele Details, die wir noch nicht kennen und die durchaus Grund zur Anfechtbarkeit mit sich bringen.
Ein Gesetz braucht Zeit, Zeit, die ihr nutzen könnt, um aktiv zu werden und eure Abgeordneten zu kontaktieren:
Hier gibt es einen Musterbrief:
https://t.co/CurwHDlT6Z
Außerdem stehen wir aktuell auf der Warteliste für eine Petition, die von https://t.co/hJkCWd3QI0 ins Leben gerufen wurde und von wichtigen Größen der deutschen Krypto-Szene supportet wird. Sobald sich hier was tut, werden wir jede Stimme von euch brauchen!
Teilt den Inhalt und macht euch bereit. Angefangen mit einem Brief, einer Petition und im Zweifel dann auch rechtlicher Power.
Falls künftig Veräußerungsgewinne bei Bitcoins unabhängig von Haltefristen versteuert werden müssen, muss es eine Übergangsregelung für Altfälle geben. Ich empfehle dazu das Studium dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Änderung von § 23 EStG mit Blick auf Immobilien:
@f_schaeffler@KubickiWo@_MartinHagen
„Falls der Paragraph geändert wird, ist dem Gesetzgeber jedoch insofern eine Grenze gesetzt, als er es sich nicht mehr erlauben kann – wie 1999 geschehen – eine Änderung einfach ohne Übergangsregelung zu beschließen. Das dumme und nur halbinformierte Gerede der Politiker, „unechte Rückwirkungen“ seien ja erlaubt, ist in dieser Form nicht mehr möglich, denn das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr klipp und klar gesagt, dass es auch bei einer so genannten „unechten Rückwirkung“ einer wirklich stichhaltigen Begründung bedarf – die nicht etwa darin bestehen könne, Steuermehreinnahmen generieren zu wollen.
Folgender Satz aus dem Beschluss sei allen Politikern ins Stammbuch geschrieben: „Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse. Denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe.“
https://t.co/58lqlKb4GJ
Das Kabinett hat soeben den Haushaltsentwurf 2027 und das Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Ich habe beide gelesen. Das Ergebnis bestätigt meine Rechnung von heute Mittag – und übertrifft sie.
Das Begleitgesetz setzt die Alkoholsteuererhöhung um: paragraphengenau, mit Wirkungstabelle, 455 Mio. Euro. Die Krypto-Besteuerung? Kommt darin nicht vor. Auch im Entwurf des Jahressteuergesetzes, das am 15. Juli ins Kabinett soll, ist Fehlanzeige. Kein Artikel, kein Paragraph. Es gibt weiterhin keine Gesetzentwürfe, nicht einmal Referentenentwürfe.
Stattdessen steht sie im Haushaltsentwurf als “Globale Mehreinnahme”: 2,6 Mrd. Euro, in einem Topf mit Plastiksteuer, Kriminalitätsbekämpfung und Streichung von Steuervergünstigungen. Begründung im Entwurf selbst: Das sind Maßnahmen, die “noch nicht beschlossen wurden”. Die Bundesregierung dokumentiert ihre eigene Luftbuchung.
Und im Klartext steht dort auch, was geplant ist: Kryptowerte sollen den Kapitaleinkünften zugeordnet werden, Gewinne “unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig”. Kein Wort zu Vertrauensschutz oder Bestandsschutz. Karlsruhe hat dazu 2010 alles gesagt (BVerfGE 127,1).
Der Bundestag berät ab September. Das Steuergesetz muss erst noch geschrieben werden – und dafür braucht Klingbeil die Union, die eine Abschaffung der Haltefrist im Finanzausschuss gerade erst abgelehnt hat. Eure Briefe an die Wahlkreis-MdBs sind ab heute wichtiger, nicht unwichtiger.
It’s official: Ripple has received its EU CASP license. We are now fully MiCA-compliant and ready to meet growing European crypto demand https://t.co/I9GRgvfGzH
Die #Pflegereform ist rücksichtslos gegenüber Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Leistungskürzungen, noch höhere Eigenanteile in den Heimen, weniger #Rente für Pflegende: Schlimmer hätte es nicht kommen können! Und das ist nur ein Vorgeschmack auf die kommenden Wochen. Mit #Merz droht ein Sommer der sozialen Grausamkeiten! Diese Pflegereform trifft die Menschen im Osten besonders, weil sie weniger Rücklagen haben. Die Quittung der Wähler folgt hoffentlich. Diese Reform muss gestoppt werden!
Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin:
Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum.
1. Es geht um Vertrauensschutz.
Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus.
2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem.
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme.
3. Die praktischen Folgen träfen den Standort.
Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen.
Meine Bitte an Sie:
Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort – im Wahlkreis]
[ggf. E-Mail/Telefon]