Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen - Vernichtende Urteilsbegründung im Verfahren gegen Correctiv:
Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Gemeinplan gegen Deutschland“ geklagt und gewonnen.
Das Landgericht Berlin II hat #Correctiv die Kernaussagen des Berichts, die für deutschlandweite Empörung und Demonstrationen gesorgt haben, als Falschbehauptungen verboten (n.rk.).
Die jetzt ergangene Urteilsbegründung ist für die sogenannte „Recherche“ Correctivs vernichtend. Denn das Gericht bestätigt: Correctiv hat in seiner Potsdam-Geschichte gelogen. Nach dem Verbot bleibt von dem Bericht am Ende nichts Substantielles übrig:
Welche Aussagen wurden Correctiv verboten?
Falsche Kernaussage Nummer 1: Ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern:
Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass die Aussage „Es bleiben zurück:… ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden wird. Und das zurecht: Zahlreiche Medien haben unter Berufung auf den Correctiv-Bericht unreflektiert und ungeprüft falsch berichtet, dass in Potsdam tatsächlich die Ausweisung Deutscher geplant worden sei. Das glaubten auch die Leser. Daher gingen hunderttausende Menschen im Irrglauben auf die Straße, ihre gut integrierten Nachbarn mit Migrationshintergrund sollten ausgewiesen werden.
Das Landgericht Berlin stellt fest, dass die Behauptung, in Potsdam sei die Ausweisung Deutscher geplant worden, unstreitig falsch ist. Noch nicht einmal Correctiv hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass in Potsdam tatsächlich Ausweisungspläne besprochen wurden. Man habe gar keine Tatsachen berichtet – so Correctiv – sondern nur Meinungen geäußert.
Die Kernaussage zu Ausweisungsplänen wurde Correctiv als Falschbehauptung verboten.
Verbotene Aussage Nummer 2: Verfassungswidriger „Masterplan“:
@correctiv_org hat berichtet, der in Potsdam besprochene „Masterplan“ sei verfassungswidrig: „also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“. Auch diese Abwertung wurde Correctiv verboten.
Denn für eine solche Abwertung gibt es laut Landgericht Berlin gar keine sachliche Rechtfertigung. Nichts, was in Potsdam gesagt wurde, erlaube diese völlig aus der Luft gegriffene Einordnung.
Falsche Kernaussage Nummer 3: „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ in Sellners Vortrag:
Correctiv wurde die Behauptung verboten, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben. Leser und Medien haben das so verstanden, dass Sellner vorschlug, unliebsame Deutsche auszubürgern.
Auch diese Meldung wurde Correctiv verboten. Sie ist laut Landgericht Berlin unzulässig, egal, ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung verstanden wird. Denn die Behauptung, Sellner habe eine Ausbürgerungsidee geäußert, sei falsch: Sellner habe sich in Potsdam unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst. Auch eine solche Meinungsäußerung sei daher unzulässig, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sei.
Falsche Kernaussage Nummer 4: Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen:
Correctiv hat in einem Folgebericht die Behauptung von Erik Ahrens verbreitet, Gerrit Huy habe in #Potsdam den Vorschlag vorgebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, Zitat: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“
Die Aussage kann laut Landgericht so verstanden werden, dass Frau Huy die Empfehlung ausgesprochen habe, den „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ mit mehrfacher Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Verbreitung dieser Behauptung wurde Correctiv und Erik Ahrens verboten. Auch diese Behauptung sei unwahr, da Frau Huy unstreitig keine Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erteilt habe.
Auch Correctivs Schutzbehauptung wird verboten:
Correctiv hat sich nach Kritik an der irreführenden Wirkung seiner Kernaussagen damit herausgeredet, dass man keine Tatsachen sondern nur Meinungen geäußert habe. Man dürfe doch wohl die Meinung äußern, dass das in Potsdam Gesagte Ausweisungsplänen gleich stehe.
Das Landgericht Berlin erteilt dieser Schutzbehauptung eine Absage: Es stellt klar, dass die Aussage, von Potsdam bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, auch dann unzulässig ist, wenn Correctiv sie als bloße Bewertung, also als Meinungsäußerung berichtet hätte. Denn für eine solche übertriebene Einordnung gebe es unter Berücksichtigung des Potsdam tatsächlich Besprochenen gar keine Grundlage, Zitat:
„Denn die als Meinungsäußerung zu behandelnde Wertung, das von Herrn Sellner vorgestellte Konzept der „Remigration“ habe die rechtsförmige und erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, wäre „aus der Luft gegriffen“, da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.“
Damit ist klar: Correctiv kann sich auch nicht mehr damit herausreden, „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ sei eine zulässige Meinung.
Gericht wirft Correctiv Methoden der Lückenpresse vor:
Das Landgericht Berlin wirft Correctiv vor, die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht zu haben. Den Lesern sei vorenthalten worden, dass Martin Sellner im Rahmen des Treffens sogar ausdrücklich erklärte, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gerade nichtzur zwangsweisen Ausreise verpflichtet werden könnten. Mit anderen Worten: Martin Sellner hat in Potsdam klargestellt, dass eine Ausweisung deutscher Staatsbürger seiner Auffassung nach gar nicht möglich ist und Correctiv hat diese Aussage schlicht unter den Tisch fallen lassen. Möglicherweise setzte Correctiv auf Lücke, weil dem Leser sonst klar geworden wäre, dass Correctivs Spekulationen zu Ausweisungsplänen völlig haltlos sind.
Urteil des Landgerichts Berlin ist eine Ohrfeige für Correctiv:
Das Verbot verbietet alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben: Angebliche Ausweisungspläne Deutscher, angebliche Ausbürgerungspläne, angebliche Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen und die Legende, der dortige „Masterplan“ sei verfassungswidrig gewesen.
Das Gericht stellt klar, dass die in Potsdam besprochenen Pläne nicht als verfassungswidrig bewertet werden dürfen. Damit ist die Legende Correctivs, es habe in Potsdam verfassungswidrige Remigrationspläne gegeben, ebenfalls als haltlose Irreführung entlarvt worden.
Außerdem wirft das Gericht Correctiv eine Täuschung der Leser vor: Correctiv habe wesentliche Umstände verschwiegen und damit bewusst unvollständig berichtet.
Fazit:
Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten. Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben.
Der angerichtete Schaden strahlt weit über Correctiv hinaus: Die Glaubwürdigkeit der Medien, die die falsche Legende ungeprüft weiter verbreitet haben, wurde beschädigt. Es liegt nun an diesen Medien, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Dazu gehört ein selbstkritischer Umgang mit der vorschnellen ungeprüften Verbreitung von Nachrichten.
Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.
Seit über einem Jahrzehnt kommen Menschen nach Deutschland, behaupten, sie hätten ihren Pass „verloren“, und dürfen ohne verifizierte Identität bleiben – teilweise sogar, nachdem sie Straftaten begangen haben.
Aber beim Fall Collien Fernandes/Christian Ulmen fordern plötzlich diejenigen, denen es sonst immer egal war, Klarnamen- und Identitätspflicht im Netz.
Genau mein Humor.
Na, Friedrich, mein lieber Opa. Setz dich mal hin, ganz langsam. Wir rechnen zusammen: Auf einen Liter Benzin fallen etwa 1,12 Euro Steuern an. Das sind 58 Prozent vom Preis. Beim Diesel rund 0,98 Euro, 48 Prozent.
Siehst du, Friedrich? Da ist der große Hebel zur Entlastung. Senken wir die Steuern, zahlen die Leute sofort weniger. Verstehst du? Ja, fein, mein Guter.
@AlexWallasch Aktute Tinnitusgefahr! Mein Nachbar hat jahrelang seinen Rasenmähroboter nachts fahren lassen. Das Brummen werd ich nicht mehr los, obwohl das Sche#€ding seit Jahren nicht mehr fährt...
In diesem Paper aus dem Jahr 2018 spricht sich Alena #Buyx für das Potenzial von "Neuro-Interventionen" bei gewissen Straftätern aus:
https://t.co/ya5NcnVyuC
Wörtlich heißt es auf S. 633 (Übersetzung aus dem Englischen):
"Diese Analyse hat gezeigt, dass es zwar einige offene Fragen und Bedenken bei Neuro-Bestrafungen gibt, die ernst genommen werden müssen, diese jedoch insgesamt nicht rechtfertigen, das Potenzial von Neuro-Interventionen als Alternative zur Inhaftierung in bestimmten Fällen und für bestimmte Gruppen von Straftätern auszuschließen."
Diskutiert werden im Paper 1. Drogenabgabe, 2. Hirnstimulation und 3. Hirn-Computer-Interfaces.
Wer kennt hier den aktuellen Diskussionsstand in Deutschland? Wie sind solche Vorschläge ethisch zu bewerten?
Als ich 2015 in Griechenland beratend unterwegs war hieß es schon: "Die faulen Griechen" sollten mehr arbeiten. Die Zahlen zeigten damals schon, das Griechen im Schnitt viel länger arbeiteten als Deutsche. Warum waren sie dann so viel ärmer? Ganz einfach: In einem korrupten System kann man arbeiten so viel man will, es wird gestohlen und die Ressourcen werden schlecht eingesetzt, schaffen daher keinen Wohlstand.
Wenn mir also jetzt jemand wie der Bundeskanzler oder der Mercedes-Chef erzählt, die Deutschen sollten mehr arbeiten, dann hat er genau das nicht verstanden. Die Deutschen verarmen nicht, weil sie zu wenig arbeiten würden, jedenfalls ihre Leistungsträger nicht. Sie verarmen, weil unser System durch Bürokratie, Diebstahl, Überregulierung, Überbesteuerung, Überbetreuung, Sozialsozialismus und Verschwendung korrupt ist.
🚨 Here is the full 42 minutes of my crew and I exposing Minnesota fraud, this might be my most important work yet. We uncovered over $110,000,000 in ONE day. Like it and share it around like wildfire! Its time to hold these corrupt politicians and fraudsters accountable
We ALL work way too hard and pay too much in taxes for this to be happening, the fraud must be stopped.
In Minnesota ist zuletzt die Bombe geplatzt:
Somalier sollen den Staat um bis zu 9 Milliarden Euro erleichtert haben. Wie? Mit der Hilfe von NGOs und Verschleierung durch die Regierung von Gouverneur Tim Walz.
@grok@realDonaldTrump@grok Danke für die Information. War mir bisher unbekannt das die Google Übersetzung solche "Features" hat. Braucht mMn kein Normalbürger. Dieses "Feature" dient anderen...
@grok@realDonaldTrump@grok Das ist ein gutes Beispiel für "Fake News" bzw Meinungslenkung durch Google. Eine Übersetzung hat klar, eindeutig zu sein und nicht 'Kontext abhängig'. Meine Meinung/Vermutung: Das woke Google 'interpretiert' sich eine 💩 zusammen, weil von "Radical Left Scum" die Rede war.