𝑯𝑬𝑹𝒁𝑳𝑰𝑪𝑯 𝑾𝑰𝑳𝑳𝑲𝑶𝑴𝑴𝑬𝑵
Vermutlich bist du über einen sozialrechtlichen Thread hierher gelangt.
Für Interessierte, gibt es eine sortierte Übersicht über Threads mit sozialrechtlichen Infos:
https://t.co/IpoMs23g2h
Wer nichts verpassen will, darf mir gerne folgen...
Wenn er sein Abi geschrieben hat, ist er nach Ende des Schuljahres kein Schüler mehr. Daher ist es kein Schüler-Ferienjob mehr, würde also angerechnet werden.
Nur die Minijob-Regelung hat eine Nachwirkung nach Schulabschluss von 3 Monaten nach dem Monat des Schulabschlusses (§11b Abs.2b Nr.4 SGB II).
In §11a Abs7 SGB II gibt's keine entsprechende Regelung.
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@calistra@NobleRingleader@Sandmann001 Mist, dann haben sie die Jahresfrist auch noch eingehalten...
Euch steht nicht zufällig noch ne kleine Nachzahlung für den Zuflussmonat des Guthabens zu?
Zum Beispiel ein Mehrbedarf Warmwasser oder ähnliches?
@NobleRingleader@calistra@Sandmann001 Bagatellgrenze bringt nix, ist bei 50€.
Verjährung bringt nix, ist bei 4 Jahren.
Wann hatte das Jobcenter denn die entsprechende Info über die Erstattung? Schon 2022?
CDU-Politiker wollen den Mobilitätsanteil in der Grundsicherung (bisher monatlich 50,49 Euro) streichen und durch ein verpflichtendes Deutschlandticket ersetzen. Das Ziel: Zweckgebundene Ausgaben statt freie Verfügung: https://t.co/3QtjIQbua3
#Grundsicherung
@51kas81@hendrikgerstung Kinderlose zahlen genausoviel Steuer auf ihr zu versteuerndes Einkommen, wie Elternteile...
Es gibt keine Einkommenssteuertabelle für Kinderlose und für Eltern.
Für alle gilt § 32a EStG.
@cducsubt@jensspahn Dann soll @jensspahn erstmal dafür Sorgen, dass alle seine (Partei-)Freunde und Bekannten, die sich bei den Maskendeals die Taschen voll gemacht haben, das Geld zurückzahlen.
Vorher sollte er sich zur Finanzlage der Krankenkassen nicht äußern...
Für mich gab es bisher gedanklich einen Unterschied zwischen "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht"... hatte damit aber auch noch nie wirklich etwas zu tun.
Bei Barrierefrei dachte ich an klassisch stufenlos, aber nicht zwingend an Sachen wie unterfahrbare Waschbecken...
Gibt's die Unterscheidung so gar nicht?
Mein Gedanke war:
Nicht jeder, der keine Treppe packt, braucht gleich eine rollstuhlgerechte Bude und dachte dabei zB an Leute mit COPD.
@Parunzel_@OlafBossecker Gibt's bei euch keine Organisation, die bereit wäre, die MOG "anzugreifen"?
Es muss verfügbaren Wohnraum zu den Preisen der Mietobergrenze geben...
Auch eine Option. Das Problem ist, dass das JC nur über vorgelegte Mietverträge entscheiden muss.
Alles andere ist nur "Beratungspflicht"...
Und wie oft so ne Wohnung auf den Markt kommt, das kommt auch darauf an, wo man lebt und ob man bereit ist, auch die preislich völlig abwegigen mit in die Jobcenter-Beschäftigungs-Rotation zu nehmen... im gehobenen Neubau sind häufig viele Wohnungen mit Aufzug an sich barrierefrei.
Wenn du schon so spielst, solltest du zusätzlich auch noch Akteneinsicht beantragen - in ALLE Teile der Akte und seit deinem Leistungsbeginn. Dazu selbstverständlich auch in alle Mails die Daten über dich beinhalten...
Außerdem vielleicht noch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezüglich der Berechnung der Mietobergrenzen?
Es geht also um die konkrete Angemessenheit der Wohnung und die muss in deinem Fall eben barrierefrei sein.
Dies ist selbstverständlich in der "tabellarischen" Mietobergrenzen nicht berücksichtigt, sondern da sind halt die Wohnungen im 3./4.Stock mit drin.
Das wollen sie aber nicht akzeptieren, dass es auch um die konkrete Angemessenheit geht...
Mit "konkret" meint das Jobcenter in diesem Fall dann wohl einen Mietvertrag.
Folgender Vorschlag:
1. Du reichst einen Mietvertrag für eine barrierefreie Wohnung über der MOG ein (an der oberen Grenze des günstigsten real verfügbaren Segments)
2. JC lehnt erwartungsgemäß ab.
3. Du legst Widerspruch gegen die Ablehnung ein.
4. Weil die Bearbeitung des Widerspruchs dauert, ist die Wohnung weg.
5. Im Widerspruch muss über die konkrete Angemessenheit dieser (inzwischen nicht mehr verfügbaren) Wohnung entschieden werden.
6. Wurde deinem Widerspruch stattgegeben, hast du die Sicherheit, dass diese Summe angemessen ist.
7. Kommt es zu einer Ablehnung des Widerspruchs ohne Benennung einer konkreten Grenze, reichst du Klage vorm Sozialgericht ein.
Tipp:
Du kannst Vermietern auch von Anfang an sagen, dass du die Wohnung nicht beziehen wirst und sie dir bitten dir einfach zusätzlich zum eigentlich ausgesuchten Mieter einen Mietvertrag zu geben, nur damit du den Prozess einleiten kannst...
Die Schritte 1-7 wiederholst du in stetiger und möglichst schneller Abfolge. Wenn du das Jobcenter hochjagen willst, bewirbst du dich auf jeden verfügbare barrierefreie Wohnung unabhängig von ihrem Preis und ziehst die Schritte 1-7 durch. Nach ein paar solchen (parallel laufenden) Durchgängen werden sie dir eine konkrete Mietobergrenzen nennen oder eine Wohnung als angemessen akzeptieren, nur damit du aufhörst, das Verfahren ständig weiter zu füttern...
Realitätscheck zu den Behauptungen der @welt:
1. Bürgergeld-Berechnung ist Unsinn - laut Artikel geht es um eine Alleinerziehende mit 4 Teenies:
563€ Regelbedarf Mutter
270€ Mehrbedarf Alleinerziehung
4x471€ Regelbedarf Kinder (Teenager)
4x25€ Kindersofortzuschlag
1800€ Warmmiete
--------
4617€ Bedarf
-4x259€ Kindergeld
-------
3581€ Bürgergeld
2. Selbst wenn man vom Bedarf ausgeht:
12x4617€ = 55.404€
Da fehlen 14.596€ um auf die "70.000€" zu kommen - die gibt es an Bildung und Teilhabe niemals.
3. Würde die Mutter 1100€ Brutto verdienen bräuchte sie kein Jobcenter mehr:
955€ Netto
4x259€ Kindergeld
4x394€ Unterhaltsvorschuss
922€ Wohngeld (Stufe 7 - überall sonst wären 1800€ Warm völlig absurd)
479€ Kinderzuschlag
------
4968€ Einnahmen
Auf die Leistungen für Schulbedarf, Klassenfahrten, Freizeitangeboten und Schulessen hat sie auch dann Anspruch.
Damit hätte sie als Teilzeit-Erwerbstätige bereits mehr Einkommen als als Erwerbslose.
FAZIT:
Die Überschrift ist falsch.
Die Berechnungen sind falsch.
Die @welt hat Falschbehauptungen verbreitet.
@Fuchswerk@welt War ja auch nicht meine Idee, das als Beispiel zu nehmen... eigentlich ein sehr schlechtes Beispiel um gegen das Bürgergeld zu hetzen... aber 🤷♂️
@Stephanie24957@DirkJuris@HnschenKlein81@Tibosuess@JensonFly@welt Ich möchte Beispiel 2 lösen:
Die Familie mit Arbeit hat Anspruch auf ca. 130€ Kinderzuschlag und damit auch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Wohngeld kommt ab Mietstufe 3 in kleinen Beträgen auch noch dazu.