@teslaxander Genauso bin ich letzte Woche mit meinem Diesel an einer völlig überfüllten Ladestation an der Autobahn in Österreich vorbeigefahren. Vor 2 Jahren stand ich da mit meinem Tesla über eine Stunde bevor eine Ladesäule frei wurde. Zeit ist wertvoller als Geld, also wieder Diesel.
@teslaxander Gegen die vielen, vielen Vollbremsungen, die mein Tesla völlig grundlos auf der Autobahm mit Tempomat hingelegt hat, ist das eine Lappalie.
@teslaxander Also ich war froh als ich mein Tesla nach 3 Jahren und 90.000 km das Ende der Leasingzeit erreicht hatte. Ja. Am Anfang war ich auch begeistert, hat sich aber schnell gelegt.
@Printerich Nach 3 Jahren und 90.000km elektrisch bin ich wieder beim Diesel.
Ladestationen ohne Infrastruktur. Irgendwann bin ich vorher immer raus an eine Raststätte, Toilette und vernünftigen Kaffee kaufen, dann weiter an eine Ladestation. Überfüllte Ladestationen, etc.
@BjoernS112 8 Wochen Sommerpause und schon vorher sind über 500 Abgeordnete weg? Das ist Arbeitsverweigerung! Wir Steuerzahler zahlen das Alles. WIR sind der Souverän, die Abgeordneten sind unsere Angestellten!
@SusanneM0905@spiegelmagazin Von 20.000 Euro gehen gleich mal 3.200 an den Staat als MWSt, von den Personalkosten 42% an den Staat als Sozialversicherung, dazu noch die Einlommenssteuer. Vom Rest müssen die hohen Energiekostem, sonstige Versicherungen (BG) bezahlt werden. Dazu noch der Bürokratiewahnsinn…
@DerGanesha Ich finde es grundsätzliche unsäglich, dass Abgeordnete den Saal verlassen, wenn jemand spricht den sie nicht hören wollen. Zuhören, bewerten, debattieren ist der Job der Abgeordneten. Wo kämmen wir in der freien Wirtschaft hin, wenn jeder geht wenn ihm sein Gegenüber nicht passt
@PetrBystronAfD § 21 Versammlungsgesetz:
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln,
Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
@TimKoffiziell Versammlungsgesetz § 21
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln,
Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
@matzesmeinung Versammlungsgesetz
§ 21
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln,
Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
@_FriedrichMerz H. Merz, Ich fühle mich von Ihnen belogen und betrogen. Es gibt seit der Wahl keine überraschenden Änderungen, war Alles absehbar. Trump hat diese Richtung schon in seinem Wahlkampf angekündigt! Es grüßt Sie ein sehr, sehr enttäuschter Wähler, besser Ex-Wähler!