@realymanlp@tomdabassman Lesen Sie das BGH-Urteil vom 18.12.2019 (XII ZR 13/19) zu Vertragsstrafen auf Privatparkplätzen. Ein pauschales „Ich weiß nicht, wer gefahren ist“ reicht nicht aus. Den Halter trifft eine sekundäre Darlegungslast. Das kann deutlich teurer werden als 35 €.
@Greenwud2 Komische Geschichte. Würde ja bedeuten dass er das Fahrzeug nicht vom TE gekauft hat (sonst hätte er die Adresse ja auf dem Kaufvertrag gehabt) sondern von einem Dritten, dem der TE das Fahrzeug vorher (also zwischen Januar und Mai 2026) verkauft hat. Das sollte stutzig machen.
@ThomasEberle9@nikitheblogger Nein, der BP hat eben nicht nur repräsentative Funktionen. Auch wenn es seit einigen Jahren so scheint. Eigentlich sollte der BP ein recht strenges Kontrollorgan darstellen, auch wenn aufgrund der regelmäßigen personellen Fehlbesetzungen nur noch ein Grüßaugust übriggeblieben ist
@o339 @queru_lant Irgendein Dummer findet sich immer der dieser „Empfehlung“ nachkommt (ich würde es eher als Aufforderung bezeichnen), siehe Rushdie zum Beispiel.
@queru_lant Leider relativiert dieser Absatz das ganze Urteil wieder ein Stück weit:
„Das Gericht nennt unter anderem die geringe Reichweite und damit die Wirkung des angezeigten Kommentars als Grund, warum der Paragraf 188 nicht greife.“
@StefanH38016719@rebew_lexa Sie glauben ernsthaft dass da ein Vertrag zur Unterzeichnung ans X-Headquarter zu Händen E. Musk in der Post war? Sooo dumm sind nicht mal die von der EU …
@skanureinengebe @upslibertaer@Markus_Krall Natürlich kann man das bringen, weil es das ist was der Großteil auch denkt. Und mir ist ein Politiker der auch mal sowas loslässt 1000 Mal lieber als alle die nur diese weichgespülte Scheisse labern um bloß niemanden auf die Füße zu treten vor der nächsten Wahl.