@winfriedveil Der Beitrag hat bei mir eine Erinnerungen an seine „Auslobung“ geweckt:
https://t.co/kdYXfTmW1c
Schade, dass Drygala nicht auf Twitter zu sein scheint.
@Gastrobo @FFMurks Wissenschaft war nie die stoische Suche nach Wahrheit, sondern ist immer durch Hoffnung getrieben. Es wundert mich, dass Begeisterung in diesem Kontext so negativ sein soll. Wie sieht das Verderben denn aus, in das uns der Optimismus führen könnte?
@peterhense @ra_krone Seltenheit vs. Eingriffsschwere - der rechtmäßig handelnde Staat (etwa bei der Abwehr einer Anscheinsgefahr) darf mich mehr beeinträchtigen, als die meisten Privaten es überhaupt könnten.
@richterbaerli Woher kommt die Annahme, dass der Angriff über seine gesamte Dauer eine willensgesteuerte Handlung darstellen muss? Das "In-Gang-Setzen" reicht (m.W. unumstritten) aus (z.B. bei Tieren als Angriffsmittel).
Auf Vollzeit hochgerechnet ca. 72k brutto pa. Natürlich ein geradezu obszönes Gehalt für Juristen, die trotz abgeschlossenem Studium (idR mit Top-Noten) noch "in Ausbildung" sind. Unangemessen ist das Gehalt deshalb, weil der Staat weniger (= angemessen?) zahlt. Okay.
@AlexAmtmann @PatzigProf Kommt darauf an, ob man nach dem Müssen oder dem Sollen fragt. Hier sollte man maschinenlesbar veröffentlichten, auch wenn man es eventuell nicht muss.
@Oliver_Zoell @TimWybitul @kleibold23 Wie soll ein materiell-rechtlicher Anspruch mit dem Prozessrecht kollidieren? Wird das auch für z.B. § 666 BGB diskutiert?
Das BVerfG sieht das anders:
Keine Flucht ins Privatrecht, der Staat ist immer unmittelbar an Grundrechte gebunden. Mittelbare Drittwirkung ist in diesem Kontext Quatsch. Das könnte man auch nachlesen, wenn man vorher laut "Quatschjura" schreit.
@MarcoBuschmann Für die Jura-Fans. Auch bei einer zivilrechtlichen Ausgestaltung nach der 2-Stufen-Theorie können Grundrechte über die mittelbare Drittwirkung bei der Auslegung von Generalklauseln eine Rolle spielen. Im Ergebnis ergäbe sich aber keine juristische Unzulässigkeit.
@Warrior_242@ra_krone@Loeffel_Abrar Natürlich liest niemand bei openJur die über 300.000 veröffentlichten Entscheidungen. Das ist einfach nicht möglich.
@MattHGoldmann@anja_steinbeck Ich tue mich sehr schwer damit, wenn jemand mit zwei Spitzenexamina (+Diss) von sich selbst als Hanna spricht. Die Alternative zur Befristung an der Uni wäre ein sechsstelliges Gehalt in der freien Wirtschaft. Ist das wirklich prekär?
@fewizi Das ist Voraussetzung für "reasonable apprehension" bei Assault:
https://t.co/nx9JX1xxUv
Die Hürden sind wohl relativ hoch, weshalb mir die Entscheidung der Jury nicht abwegig vorkommt.
Wieso befragt man als deutscher Jurist einen amerikanischen Rechtsexperten nach einer Definition, um dann freimütig selbst zu subsumieren? Mich würde die Ansicht von Junker interessieren, welche Handlung "reasonable fear" begründet.
Für @fewizi führt das Urteil #DeppVsHeard dazu, dass Opfer sexualisierter Gewalt eingeschüchtert werden:
"Wenn selbst Depp trotz seiner frauenverächtlichen Anfälle Gewaltlosigkeit bewiesen hat, wird dies ein "braver" Anzugträger erst recht können."
👉https://t.co/fCdzyMp1dm
@fewizi Es braucht also eine Handlung, aus der das Opfer berechtigt schließt, dass eine Körperverletzung unmittelbar droht. Diesbezüglich müsste Depp auch Vorsatz haben. Was idR nicht ausreicht sind "mere words" und auch Drogenkonsum/Ausraster nicht in jedem Fall.
@Saefken@GerwinSigmarson @larscx @hansulrich Es genügt ja sogar, dass sie als Verantwortliche den Patienten kennt oder identifizieren kann, um in den Anwendungsbereich der DSGVO zu kommen.