@bengt__r@dvsdlln Da ist wiederum die Frage, ob ein solches Verbot dem Erforderlichkeitsgebot aus Art. 72 II GG genügt… bin auf die Rechtfertigung gespannt.
Wie stark das patriarchale Denken unser Rechtssystem prägt, sieht man übrigens schon hieran:
Mit Sexualstrafrecht muss man sich im Jurastudium *keine Minute* befassen. (1/8)
@Rechtsbelehrung@FrankSchorkopf Im Kleinen: Kirchliches Arbeitsrecht (Nichteinstellung bei Diakonie wg. Konfessionslosigkeit).
Im Großen: Verhältnis des dt. Staatskirchenrechts zum EU-Recht und Vorrang des EU-Rechts/EuGH-Auslegung
@GGLuthe@BuschLenni@RaulWolfBruning@bundeskanzler Das habe ich auch gar nicht bestritten. Sie haben behauptet, Art. 51 UN-Charta kenne keine Nothilfe. Dass sieht der IGH und die ganz herrschende Meinung im VölkerR anders. Dass die TB-Vss. im konkreten Fall nicht vorlagen, ändert nichts an der Existenz des Rechtfertigungsgrund.
@GGLuthe@BuschLenni@RaulWolfBruning@bundeskanzler Internationaler Gerichtshof, Nicaragua-Entscheidung.
Greenwood, Self-Defence, in: Peters/Wolfrum (Hg.), Mac Planck Encyclopedias of International Law, Rn. 35 ff.
Wo sind ihre Quellen?
(Ganz abgesehen davon, ob darin überhaupt eine rechtfertigungsbedürftige Handlung liegt)
I was excited to hear that President Trump is open to the idea of being the next Pope. This would truly be a dark horse candidate, but I would ask the papal conclave and Catholic faithful to keep an open mind about this possibility!
The first Pope-U.S. President combination has many upsides. Watching for white smoke…. Trump MMXXVIII!
@FrankSchorkopf War nicht der erste Fall dazu bereits 2020, Europ. Haftbefehl III (BVerfGE 156, 182 ff., https://t.co/BI5jwEzPic) oder übersehe ich da etwas ?
@Nic_oo00@KlausHempel2@BVerfG@BVerwG_de@W_Janisch Abwegig sicher nicht, aber mE auch nicht höchstwahrscheinlich. Selbst wenn: ob der BRat von der Option dann tatsächlich Gebrauch machen würde, wenn es letztlich nur um ein paar Wochen ginge, ein Konsens aber bestünde, steht nochmal auf einer anderen Karte.
@Nic_oo00@KlausHempel2@BVerfG@BVerwG_de@W_Janisch Naja da Christs Amtszeit zum 1.12.24 endete müsste ja jetzt erstmal das BVerfG um einen Vorschlag gebeten werden - das ist noch nicht neu. Neu ist nur der § 7a V BVerfGG, der aber erst 3 Monate nachdem das BVerfG seine Vorschläge übermittelt hat, greift.
@silviasteiningr@wiko_berlin@MattHGoldmann Ohne eigene inhaltliche Stellungnahme: Herr Prof. Kahl ist nicht auf X und kann daher hier nicht Stellungnehmen. Er hat jetzt eine Stellungnahme zu der Kritik auf Instagram (ivr.heidelberg) in den Kommentaren veröffentlicht.
@iuristian Auch so gilt mE: Söders Verhandlungsmacht ist stark vermindert. Ein Drohen mit Fraktions- oder Koalitionsbruch müsste Auswirkungen auf die Subsumtion unter die zugestandene Ausnahme haben, die gerade von einer praktischen Homogenität von CDU/CSU ausgeht.
@iuristian Sicher an der Grenze. Hier aber in engem inhaltlichen Zusammenhang mit Entlassung eines BMin aus BReg. Zu Gründen des Scheiterns einer BReg muss sich abkanzele mE äußern dürfen.
Das neue Semester startet bald. Für diejenigen, die sich im WiSe mit Grundrechten beschäftigen wollen/können/müssen und noch nach einem Lehrbuch suchen, habe ich in der aktuellen ZJS das Werk von Ute Mager rezensieren dürfen. Fazit: Lohnt sich!
https://t.co/41VYk97OMr
Der letzte Satz zeigt unverkennbar die so oft (nicht immer unproblematisch) herangezogene Delegitimation staatlicher Institutionen durch die #noAfD Sollte der VerfGH den begründeten Anträgen der Mehrheit zu - zu Recht - stattgeben, würde Unrecht zu Recht…
Es ist bedauerlich, dass der Thüringer Landtag seine Konstituierung heute nicht durch die Wahl eines Präsidenten abschließen konnte. Unter Missbrauch vermeintlicher „Geschäftsordnungsanträge“ wurde der Alterspräsident wiederholt daran gehindert, Selbstverständliches zu tun: Die Rechtslage vorzutragen, wonach er durch die Geschäftsordnung des Landtags dazu verpflichtet ist, bestimmte Tagesordnungspunkte in unmittelbarer Reihenfolge aufzurufen und abzuarbeiten.
Dem Landtag ist heute zweifellos und bedauerlicherweise ein erheblicher Schaden und Ansehensverlust entstanden – und zwar ausschließlich durch das rüpelhafte, undisziplinierte Verhalten der Altparteienvertreter, darunter auch der jüngsten Altpartei: dem BSW.
Verschiedene Medien werden nun die Realität ins Gegenteil zu verkehren versuchen und der AfD vorwerfen, die Institution beschädigt zu haben. Dies ist keineswegs überraschend, bleibt aber falsch.
Es ist vielmehr die AfD die einzige Fraktion, die Anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmungen argumentiert und ihre Auffassung vorgetragen hat (die selbstverständlich in gemeinsamer Abstimmung mit dem Alterspräsidenten erarbeitet wurde). Die Landtagsmehrheit wünscht sich hingegen eine „Diktatur der Mehrheit“: Sie wollen sich die Gesetze aussuchen können, die gelten sollen, und auch noch per Mehrheitsbeschluss so auslegen, wie sie es für richtig halten.
Das machen wir nicht mit. Und wir werden sehen, ob der Verfassungsgerichtshof Unrecht zur Recht werden lässt.
Wie immer bei wichtigen Urteilen gibt’s das Wichtigste zu den gescheiterten Organstreitverfahren der AfD betreffend Ausschussvorsitze hier👇🏼 https://t.co/GspScB4ZHD
Demokratie: Zwei Wölfe und ein Schaf stimmen über das Abendessen ab (Mehrheitsprinzip).
Rechtsstaat: Das Schaf überlebt (Minderheitenschutz).
Nach den Grundrechten gibt das @BVerfG auch den Minderheitenschutz auf und bereitet einer Raubtier-Demokratie den Weg. Falls die @AfD die absolute Mehrheit erringt, kann sie nach diesem Urteil alle Ausschussvorsitze und auch das gesamte Präsidium allein besetzen. Das finde ich nicht gut.
Mir sind Anstand und zivilisierte Umgangsformen wichtiger als politische Inhalte. In UK, das kein Verfassungsgericht hat, haben sich faire Verfahren über Jahrhunderte eingespielt. Bei uns gelingt das leider nicht. Das Bundesverfassungsgericht macht sich zum Büttel einer entgrenzten Herrscherelite.