Stimmen der dieBasis – heute mit Ansgar Stalder
Erster Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Partei dieBasis und Ratsherr in Kiel.
Mehrere tausend Demonstranten haben am 08. Juni 2026 am Brandenburger Tor und bei einem Umzug durch Berlin den „sofortigen Rücktritt der aktuellen Bundesregierung“ gefordert.
„Die Parteien haben unseren Staat gekapert!“
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#dieBasis #ansgarstalder #staat #gewaltenteilung #demokratie
☝️ Rücktritt ohne Mandatsabgabe = Mogelpackung
Jens Spahn tritt als Unions-Fraktionsvorsitzender zurück, behält aber sein Bundestagsmandat. Damit verliert er seine Fraktionszulage, kostet uns aber trotzdem rund 17.300 Euro (Abgeordnetendiät + Aufwandspauschale) im Monat. Damit ist der Rücktritt nichts weiter als eine Mogelpackung:
Der Titel ist weg, das Mandat und die Bezüge bleiben.
Zurückbleiben Fragen: rund 5,9 Milliarden Euro für die Maskenbeschaffung in der Corona-Pandemie, von denen Millionen Masken später ungenutzt in der Müllverbrennungsanlage landeten, sowie seine widersprüchliche Haltung zur Leihmutterschaft: Privat nahm er die Leihmutterschaft in Anspruch, politisch sprach er sich lange gegen die Legalisierung in Deutschland aus.
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Wer politische Verantwortung übernehmen und Vertrauen zurückgewinnen möchte, muss mehr tun, als einen Titel abzulegen.
👉 Für dieBasis ist klar: Demokratie braucht Politiker, die für ihr Handeln Konsequenzen tragen und nicht nur Posten verwalten.
Quellen: 1 https://t.co/uYraUVgaww
2 https://t.co/boiDKfGpOr
#dieBasis #Rücktritt #JensSpahn #MaskenDeal #Leihmutterschaft
El ingeniero que construyo Claude Code acaba de soltar un video de 28 minutos donde te enseña a escribir prompts que realmente funcionan
He visto cursos de 300 dolares que no llegan ni a la mitad de lo que explica en los primeros 10 minutos
Archivos CLAUDE.md, atajos de memoria, sesiones paralelas y patrones de prompting que cambian el juego
Todo en un solo video y completamente gratis
Da igual si eres principiante, desarrollador o ya llevas meses usandolo
Esto te va a hacer usar Claude como nunca antes
Der in 🇩🇪 unbeliebte Elon Musk hat auch einfache Mitarbeiter zu Millionären gemacht, die sich jetzt sich Rolex oder Porsche kaufen können.
Lars Klingbeil hingegen will Millionäre enteignen und ihnen Rolex und Porsche wegnehmen.
Schlimm ist, dass Leute wie Lars K. mit ihren Ideen Finanzminister werden.
Noch schlimmer, dass hier irgendwelche Mißgünstigen und Neidhammel rumlaufen, die ihn gut finden. Und wählen.
Brosius-Gersdorf, die Coronamaßnahmen, das Selbstbestimmungsgesetz und die Umgehung des Verbots der Leihmutterschaft durch Spahn sind Beispiele, die zeigen, dass die tonangebenden Parteifürsten die Dynamik der öffentlichen Meinung komplett falsch einschätzen.
Diese Politikergeneration hat sich ihr Handwerk von Merkel abgeschaut, sie haben die vermeintlichen Erfolgsfaktoren ihres autoritären Politikstils übernommen, die mittlerweile aber nicht mehr funktionieren. Deren Perspektive auf das Volk besteht aus einem Blick auf ARD/ZDF, vielleicht noch Bild, Spiegel, Zeit und FAZ – sie sehen die dort veröffentlichte Mittelstrahlmeinung als Vorgabe an die aus ihrer Sicht dumme und unmündige Bevölkerung, an die diese sich gefälligst zu halten hat.
Das erste Medienecho auf Spahns „Elternschaft“, das mithilfe der Bild als Friede-Freude-Eierkuchen-Familien-Homestory inszeniert worden war, war für ihn positiv. Der dann einsetzende Sturm der Entrüstung kam dann wie schon in mehreren anderen Fällen aus dem Internet und von den Wilden Medien.
Die Reichweite und Geschwindigkeit dieser neuen Phänomene ist mittlerweile so groß, dass die Funktion der Mittelstrahlmedien als gelenkte „Öffentlichkeit“ für die Parteifürsten nicht mehr funktioniert.
Die Öffentlichkeit beginnt heute bei X und reicht über zig Podcaster, Blogger, Online-Magazine und Hunderttausende Einzelaccounts mittlerweile in Echtzeit auf potenziell alle Handys. Die Öffentlichkeit wurde in den letzten zehn Jahren sukzessive demokratisiert. Die Voraussetzung dafür war die umstürzende Markteinführung des iPhones Ende 2007, die die Social Media an jeden Ort zu jeder Zeit brachte. Beschleunigt wurde der Prozess durch Elon Musks Kauf und die Befreiung von Twitter.
Der ÖRR und die „Leitmedien“ haben dem nichts entgegenzusetzen, vor allem keine Glaubwürdigkeit, darum läuft die Komplizenschaft mit den Parteifürsten mittlerweile ins Leere.
Kein Wunder, dass sie die Wilden Medien und X als Feinde betrachten und bekämpfen und möglichst verbieten wollen. Und dass sie ihr Heil in immer autoritäreren Maßnahmen suchen.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Berliner Republik und die von Merkel geprägte Politikergeneration mitsamt ihren Mittelstrahlmedien im Strudel des Internets versinken und verschwinden. Wir sind bereits mitten in der Endphase.
Eine neue Etappe wird der Umgang mit den Wahlergebnissen im September werden. Prognose: Die Öffentlichkeit wird darauf bestehen, dass demokratische Wahlergebnisse rechtmäßig ermittelt und anerkannt werden. Eine Rückgängigmachung von Wahlen wie durch Merkel in Thüringen wird heute nicht mehr möglich sein.
Wir alle hier sind heute die Medien und wir passen auf.
Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau warnt im TV vor einer „Zersetzung der Demokratie“:
Wer der #AfD gewählte Oppositionsrechte entzieht, schützt nicht die Verfassung, sondern bricht deren Kernregeln.
Demokratische Spielregeln dürfen nicht politisch verbogen werden. ⚖️🏛️ #Vosgerau
Das ist nun bald 5 Jahre her. Seitdem wünsche ich diesen totalitären Parteifürst zum Teufel. Seit heute hat er wenigstens ein Amt abgegeben, aber er ist immer noch MdB. Wenn ihm seine Familie wichtiger ist als die Bürger, sollte er auch das Mandat abgeben.
Ein Fallszenario – Was das geltende Recht heute schon möglich macht
Nachfolgend eine Erzählung entlang einer frei erfundenen Person. Jeder einzelne Schritt der Kaskade beruht auf bereits geltendem Recht; nichts, was hier passiert, setzt die Umsetzung der aktuellen Dobrindt-Entwürfe voraus. Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen sind eingeklammert. Es handelt sich um ein Worst-Case-Szenario, das die Grenzen des rechtlich Zulässigen ausschöpft. Die Erzählung soll zeigen, was kumulativ möglich ist, wenn mehrere Ermächtigungen aufeinandertreffen.
I. Der Anlass
Anna Berger, 42, IT-Projektleiterin in einem mittelständischen Software-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, verheiratet, zwei Kinder. Sie ist deutsche Staatsbürgerin; ihr Mann besitzt zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit. Anna schreibt auf einer kleinen deutschen Meinungsplattform gelegentlich Kommentare zur europäischen Sicherheitspolitik; sie hat 2022 an einer Demonstration gegen die Impfpflicht teilgenommen und war 2024 auf einer Gaza-Solidaritätskundgebung in Düsseldorf. Ihre Firma unterhält seit 2019 eine Wartungsvereinbarung mit einem zyprischen IT-Dienstleister, dessen Muttergesellschaft in Belgrad sitzt.
An einem Donnerstag im Herbst veröffentlicht Anna einen Beitrag, in dem sie die Zweckmäßigkeit weiterer Waffenlieferungen infrage stellt. Der Beitrag geht viral. Ein „Trusted Flagger" nach Art. 22 DSA – eine akkreditierte NGO – meldet den Beitrag; die Plattform lässt ihn stehen, teilt Annas Daten aber im Rahmen von Art. 10 DSA an das Landeskriminalamt aus (Auskunftsanordnung, Verdacht auf Volksverhetzung, § 130 StGB, wird schließlich verneint). Der Vorgang ist damit noch nicht erledigt: eine Datenspur ist entstanden.
II. Die stille Erfassung
Parallel läuft am Bundesamt für Verfassungsschutz eine Vorprüfung. Grundlage ist die Beobachtungsbefugnis nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 BVerfSchG. Für die reine „Beobachtung" reicht das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für „Bestrebungen"; die Schwelle ist niedrig, eine gerichtliche Vorabkontrolle findet nicht statt.
Über § 8b Abs. 1 BVerfSchG darf das Amt bei Post-, Telekommunikations- und Diensteanbietern Bestandsdaten abrufen. Anna erfährt nichts davon.
Über § 8b Abs. 2 BVerfSchG holt es Verkehrsdaten ein: Wer hat mit wem wann telefoniert, welche IP-Adresse hatte welchen Anschluss.
Ihr Mobilfunkanbieter, ihr Festnetzanbieter, ihre Bank (§ 24c KWG – automatisierter Kontenabruf), das Finanzamt (§ 93 Abs. 7 AO) und die Meldebehörde liefern jeweils Auskunft; jedes Puzzleteil ist für sich harmlos.
Der Umstand, dass ihr Arbeitgeber eine Vertragsbeziehung nach Zypern und Serbien unterhält, fällt bei der Auswertung als „Ausland-Bezug" auf. Über § 19 BNDG wird routinemäßig geprüft, ob im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung ohnehin schon Kommunikation der Firma erfasst wurde. Sie wurde.
III. Das rollende Sensornetz
Anna fährt einen Neuwagen, Baujahr 2025. Er ist – wie jedes seit 7. Juli 2024 typgenehmigte Fahrzeug in der EU – nach VO (EU) 2019/2144 ausgestattet mit Event Data Recorder, eCall, intelligentem Geschwindigkeitsassistenten, Innenraum-Kamerasensorik für die Aufmerksamkeits- und Ablenkungswarnung. Die Herstellercloud (BMW ConnectedDrive) speichert präzise Bewegungsprofile.
Ihr Kennzeichen wird an drei Bundesautobahnabschnitten und zwei innerstädtischen Kreuzungen automatisch erfasst (§ 27 Abs. 5 PolG NRW; § 163g StPO; Rahmen: BVerfG 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15).
Aus dem eCall-Datensatz lassen sich exakte Fahrtwege ableiten; im Ermittlungsverfahren wird der Datensatz über §§ 94, 100k StPO herausverlangt.
Der EDR ist nicht deaktivierbar. Bei jedem harten Bremsvorgang wird ein Zeitfenster aufgezeichnet.
BMW ConnectedDrive gibt auf Anordnung nach § 100k Abs. 1 StPO (Nutzungsdaten) auf sechs Monate zurückreichende Bewegungsdaten heraus.
Man weiß jetzt, dass Anna am Tag der Gaza-Demonstration in Düsseldorf war, dass sie zweimal in ein türkisch geprägtes Viertel gefahren ist und dass sie in der Woche vor ihrem viralen Beitrag ein Café in Köln aufgesucht hat, in dem sich zufällig auch eine bereits observierte Person aufhielt.
IV. Der biometrische Abgleich
Das BKA nutzt seit dem Sicherheitspaket vom Oktober 2024 die Möglichkeit, bei „Straftaten mit erheblicher Bedeutung" biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Bilddaten aus dem Internet abzugleichen (§ 20b Abs. 3 BKAG; entsprechende Ermächtigungen im BAMFG). Das Gaza-Demo-Foto, das ein Fotograf frei ins Netz gestellt hat, wird Anna zugeordnet. Ein Frame aus einer Bahnhofsvideoaufzeichnung wird über § 27b BPolG zugeordnet – bislang noch retrograde Auswertung, keine Echtzeit.
Sobald die BPolG-Novelle vom 10. Juli 2026 in Kraft tritt, kann derselbe Abgleich in Echtzeit erfolgen; hierfür braucht es allerdings nach dem beschlossenen Wortlaut eine „dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib oder Leben eines Menschen". Vorerst reicht die Rückwärtsauswertung.
V. Das Aufspielen
Weil die Ermittler nun einen Anfangsverdacht wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland" (§ 129b StGB) formulieren – die Verbindung zum Belgrader Dienstleister wird aufgebauscht – wird beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO beantragt. Der Katalog ist erfüllt: § 129b ist Katalogstraftat. Die Kammer ordnet an. Die Auswahl der Überwachungssoftware unterliegt zwar seit BVerfG „Trojaner II" vom 24. Juni 2025 (1 BvR 180/23) einer eingeschränkten Vorabprüfung, aber die Zulässigkeit der Maßnahme selbst wird bejaht.
Der Bundestrojaner wird auf Annas Diensthandy und ihren privaten Laptop aufgespielt. Sie merkt nichts; das ist konstitutives Element der Maßnahme. Fortan sehen die Ermittler:
-alle gespeicherten Dokumente, Fotos, Chats,
laufende Kommunikation vor der Verschlüsselung (Quellen-TKÜ als „Beifang" nach § 100a Abs. 1 S. 2 StPO),
-Standortdaten des Geräts,
-Cloud-Synchronisationen mit iCloud, wo private Fotos, Notizen und Kalender liegen.
Der Kernbereichsschutz (§ 100d StPO) gilt formal; die Realität ist, dass eine wirksame Filterung technisch schwierig ist und faktisch nachgeholt wird.
VI. Das Umfeld
Parallel wird Annas Umfeld beleuchtet. § 8 Abs. 2 BVerfSchG erlaubt den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Mitarbeitern. Ein V-Mann, der in der Meinungsplattform-Community aktiv ist, nimmt Kontakt zu Anna auf – rein digital –, gewinnt ihr Vertrauen, wird auf einer Fachtagung persönlich vorgestellt. Ein „Legendierter Kontakt" nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 BVerfSchG. Anna weiß nicht, dass jede Nachricht, die sie ihm schreibt, protokolliert wird.
VII. Die Analyse
Die anfallende Datenmasse – Bewegungsprofile aus BMW ConnectedDrive, Verkehrsdaten aus TK, EDR-Auslesungen, Chats, Ergebnisse der Online-Durchsuchung, biometrische Treffer, Kontodaten – wird in Hessen und in NRW mit hessenDATA bzw. dem NRW-Analysesystem verknüpft. Rechtsgrundlage in NRW: § 20b PolG NRW (nach dem Palantir-Urteil des BVerfG vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, restriktiver gefasst).
Die Software erstellt Netzwerkgraphen. Sie zeigt, dass Anna „in dritter Verbindung" zu einer als Extremist eingestuften Person steht (der V-Mann, aber das erkennt die Software nicht als kontaminiert). Sie stuft Anna als „auffällig" ein. Ein menschlicher Ermittler bestätigt die Einschätzung, weil die Software es tut – ein bekanntes psychologisches Phänomen, das gerade das BVerfG mit seinen Vorgaben zur „konkreten Gefahrenschwelle" einzudämmen versuchte, in der Praxis aber schwer kontrollierbar bleibt.
VIII. Die grenzüberschreitende Verdichtung
Über das Schengener Informationssystem wird Anna zur „verdeckten Kontrolle" nach Art. 36 SIS-II-VO ausgeschrieben. Fortan wird bei jedem Grenzübertritt, jeder Verkehrskontrolle, jedem Flughafen-Check-in unauffällig protokolliert, wo, wann, mit wem sie unterwegs war – ohne dass sie das erfährt. Die PNR-Richtlinie 2016/681 stellt sicher, dass ihre Flugbuchungen automatisch gemeldet werden. Über Prüm II (VO 2024/982) werden Halterdaten, Lichtbilder, Polizeiakten grenzüberschreitend abrufbar.
Sie plant einen Familienbesuch in Istanbul. Am Flughafen wird sie beim Check-in einer verlängerten Sicherheitsbefragung unterzogen, das Handgepäck wird zerlegt. Man teilt ihr mit, das sei „Zufall".
IX. Die administrative Existenzvernichtung
Über den Fall Anna Berger erfährt schließlich die Ratsformation, die für den Bereich Sanktionen zuständig ist. Der Fall wird über nationale Vertreter dort eingebracht – Belege liefern die zusammengetragenen Erkenntnisse. Anna wird auf Vorschlag im Rahmen des Regimes „Informations-Manipulation und Einflussnahme durch Russland" gelistet (Rechtsgrundlage: Beschluss GASP nach Art. 29 EUV, VO nach Art. 215 AEUV). Grundlage: der virale Beitrag, angebliche „Kontakte" (in Wahrheit der V-Mann und der Belgrader IT-Dienstleister), die Software-Netzwerkanalyse.
Am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU passiert Folgendes, ohne dass ein Gericht vorher gehört wurde:
Ihre Konten bei sämtlichen deutschen Banken werden binnen Stunden eingefroren; nur eine humanitäre Mindestfreigabe bleibt.
Ihre Kreditkarten werden gesperrt; Amazon, Spotify, PayPal deaktivieren automatisch ihre Konten, weil Banken jede Zahlung verweigern.
Ihr Arbeitgeber darf ihr kein Gehalt mehr auszahlen (Bereitstellungsverbot, Art. 2 Abs. 2 VO 269/2014); ihre Kündigung ist absehbar.
Ihre Vermieterin darf keine Mietzahlungen mehr entgegennehmen, die aus fremden Quellen kämen; Freunde dürfen ihr nicht helfen, ohne selbst strafrechtlich zu haften (§ 18 AWG).
Reisen innerhalb der EU sind faktisch unmöglich, weil eine Kreditkarte und ein funktionierendes Konto überall vorausgesetzt werden.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion setzt die Maßnahmen national durch.
Anna erhält keine Anhörung vor der Listung. Sie erfährt vom Vorwurf durch die Sperrbescheide ihrer Bank. Die Begründung im Amtsblatt umfasst drei Sätze, teils generisch.
X. Der Rechtsschutz
Sie sucht anwaltliche Hilfe. Der Rechtsschutz gegen die EU-Listung führt zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg; Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV. Der einstweilige Rechtsschutz nach Art. 278 f. AEUV wird in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Verfahrensdauer bis zum Urteil in der Hauptsache: zwischen 18 und 36 Monaten. Anwaltliche Vertretung durch einen in Luxemburg postulierenden Rechtsanwalt kostet regelmäßig sechsstellige Beträge – während Anna keinen Zugriff auf eigenes Vermögen hat.
Gegen die deutschen Ermittlungsmaßnahmen kann sie erst vorgehen, wenn sie von ihnen erfährt. Die Benachrichtigung nach § 101 StPO erfolgt oft mit erheblicher Verzögerung; die Verfassungsbeschwerde gegen § 100b StPO ist längst entschieden. Gegen die G-10-Maßnahmen bekommt sie in der Regel keine Auskunft; die G-10-Kommission hat entschieden – ohne dass sie es weiß.
Ihre Umsatzsteuerpflichten laufen weiter; das Finanzamt setzt Säumniszuschläge fest. Ihre Kinder werden in der Schule von Klassenkameraden gefragt, ob ihre Mutter „für Putin arbeite" – die Listung ist öffentlich.
Nach zwei Jahren ist die Familie faktisch mittellos, die berufliche Existenz zerstört, die Ehe unter Druck. Ein Jahr später gewinnt sie die Nichtigkeitsklage. Das Gericht hebt die Listung auf. Ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens besteht nach Art. 340 AEUV nur bei „hinreichend qualifiziertem Verstoß"; der Nachweis ist selten erfolgreich.
Die Bilder offenbaren, was noch in den kommenden Monaten auf dieses System zustätzlich aufgesetzt werden soll.
KOMMENTAR: Jeder sollte sich einmal überlegen, ob er einen so totalitären Überwachungsstaat will, der EU - Sanktionierte über Jahre zur Entrechteten "Vogelfreien" erklärt. Das gab es zuletzt im Mittelalter und niemand geht bei der völligen Entartung und Totalüberwachung auf die Straße, weil es keinem wie Anna im Beispielfall gehen soll. (Im nächsten angehängten Post gebe ich einen Überlblick über das derzeit schon Machbare).
Die Zeit ist gekommen: Von der Leyen legt die Axt an das freie Internet. Ihre Alters-App zwingt jeden Bürger zur Identifizierung und errichtet die technische Infrastruktur einer digitalen Diktatur, in der Brüssel über Zugang und Ausschluss entscheidet. Das Ende von Anonymität, Meinungsfreiheit und Privatsphäre ALLER Bürger im Netz.
https://t.co/HXJpeDieFY
Elon Musk hat Ursula von der Leyen scharf kritisiert und ihre Darstellung der EU als „Demokratie“ als größte Lüge bezeichnet.
In einer direkten Anfrage konfrontierte Musk die EU-Kommissionspräsidentin:
„Wenn Demokratie die Grundlage der Freiheit ist – warum wird Ihre Position als eine der mächtigsten Führungsfiguren der EU dann nicht direkt vom Volk gewählt?“
Musk warf der Brüsseler Bürokratie vor, nicht gewählte Spitzenfunktionäre würden 450 Millionen Bürgern in der EU Massenmigration, radikale Netto-Null-Politik und massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufzwingen – ohne echte demokratische Legitimation oder Rechenschaftspflicht gegenüber den Wählern.
„Das ist keine Demokratie“, so der Musk. „Das ist eine Diktatur in Zeitlupe.“
„Die Menschen sollen Angst haben." Dieser eine Satz erklärt den März 2020 besser als jede Pandemie-Erzählung.
Vor der Enquete-Kommission des Bundestags kam erstmals die Frage zur Sprache, an der alles hängt: Wer hob im März 2020 die Corona-Risikobewertung des RKI auf „hoch" – und ermöglichte damit erst Lockdown und Grundrechtsentzug?
Die Antwort, die sich aus Protokollen, Leaks und Zeugenaussagen zusammensetzt, ist verheerend. 👇
Die offizielle Legende lautete jahrelang: Der RKI-Krisenstab habe die Hochstufung nach fachlicher Beratung beschlossen. „Trust the science." Kein Gericht, kein Parlament, kein Leitmedium hat das je überprüft.
Die Realität, seit Mai 2026 bekannt: Wieler und Schaade beschlossen die Hochstufung am 15. März 2020 allein, telefonisch, ohne Protokoll. Der Krisenstab durfte sie tags darauf zur Kenntnis nehmen – als Marschbefehl. Im Protokoll steht nicht „wir wollen", sondern: „es soll hochskaliert werden."
Wer sagt hier „es soll"? Nicht die Behörde. Die Protokolle zeigen: Das Gesundheitsministerium hatte zuvor kritisiert, das RKI stufe das Risiko zu niedrig ein. Die Regierung nahm also direkten Einfluss.
Schaade selbst räumte 2024 vor Gericht ein, die Risikobewertung habe „normativen Charakter" – sei also politisches Management, keine reine Wissenschaft.
Damit bricht das Fundament weg, auf das sich sämtliche höchstrichterlichen Corona-Urteile stützten.
Und das „exponentielle Wachstum", das Brauns Rechtfertigung trägt? Existierte nicht.
Schreyer hat die österreichischen Testdaten rekonstruiert: In der entscheidenden Woche wurde die Zahl der Tests von 200 auf fast 900 hochgetrieben. Die Positivenquote – der einzig aussagekräftige Wert – stieg nur von 14 auf 17 Prozent und war am Ende der Woche bereits im Sinkflug.
Wo mehr gesucht wird, wird mehr gefunden. Das wussten die Fachleute. Der Kölner Krisenstab notierte am 13. März schlicht: keine Eskalation.
Die Entwarnungssignale lagen auf dem Tisch:
Das repräsentative RKI-Sentinel meldete am 11. März: kein neuer Fall. Am 13. März: ein positiver von 192 Proben.
Schaade selbst hatte Ende Februar öffentlich von einer „starken Grippewelle" gesprochen.
In der ECDC-Fachrunde hielt ein Drittel der Experten das Virus für grippeähnlich.
Alle diese Stimmen wurden von Regierungen und Medien gleichzeitig abgeblockt. Das ist kein Zufall, das ist Regie.
Und dann der Satz, der alles auf den Kopf stellt. In einem geleakten österreichischen Regierungsprotokoll vom 12. März 2020 heißt es über Bundeskanzler Kurz: Die Menschen sollten Angst vor Ansteckung haben, Angst, dass Eltern und Großeltern sterben.
Nicht informieren. Nicht schützen. Angst machen – als erklärtes Regierungsziel, wider den Rat der eigenen Experten, wider die Datenlage.
Was erklärt diesen abrupten Kurswechsel? Schreyer legt zwei Spuren:
Erstens der internationale Antreiber: Kurz nennt selbst ein Telefonat mit Netanjahu am 9. März als „Weckruf". Netanjahu, zu dem Zeitpunkt wegen Korruption angeklagt und politisch am Ende, nutzte den Ausnahmezustand, um sein Verfahren zu verschieben, das Parlament lahmzulegen und per Dekret zu regieren. Ein Trittbrettfahrer, der andere mitzog.
Zweitens – und brisanter: Im März 2025 wurde bekannt, dass der BND Merkel und Braun früh informierte, das Virus sei wahrscheinlich menschengemacht und stamme aus einem Labor. Die Regierungsspitze hielt das geheim. Der britische MI6 informierte Johnson parallel.
Die naheliegende Frage: Lag dieses Wissen bereits am 15. März vor, als Lockdown und Hochstufung beschlossen wurden? Handelte man aus Angst vor einer möglichen Biowaffe – und log den Bürgern gleichzeitig eine harmlose „Fallzahlen"-Dramatik vor?
Fazit: Der Ausnahmezustand fußte nicht auf Evidenz, sondern auf einer politisch bestellten Risikobewertung, einer erfundenen Exponentialkurve und einer bewusst geschürten Angst – möglicherweise im Schatten von Geheimwissen, das man dem Souverän vorenthielt.
Das gehört nicht in eine zahnlose Enquete, sondern vor einen echten parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Öffentlich! Unter Eid!
Die Suche nach der Wahrheit darf nicht im Sande verlaufen.
Die vollständige Recherche von Paul Schreyer bei @multipolar_mag:
https://t.co/4BCBF3pHRV
#Corona #RKI #Aufarbeitung #Enquete #Untersuchungsausschuss
Schöne neue Welt! https://t.co/MatLrxETlE
Du willst dich in deiner Stammkneipe mit ein paar Freunden treffen. An der Tür wird dein Ausweis gescannt und ein kurzes Video von dir aufgenommen. Ein Rechner innerhalb der EU prüft anhand der biometrischen Daten, die eine KI aus dem Video extrahiert, ob du die Person auf dem Ausweis auch tatsächlich bist. Du setzt dich an einen Tisch zu den Kumpel, die schon in der Kneipe sind.
Was du zu sprechen beabsichtigst, wird aufgezeichnet und mit einer KI ausgewertet. Werden dabei nicht erlaubte Inhalte entdeckt, wird deine Stimme deaktiviert und das, was du sagen wolltest, an eine zentrale Behörde gemeldet - zusammen mit den zuvor geprüften persönlichen Daten von dir. Deine Freunde am Tisch bekommen von dem, was du sagen wolltest, gar nichts mit, merken vielleicht nur, dass du plötzlich nicht mehr am Tisch sitzt und fragen sich, ob du nur kurz auf der Toilette bist, die Kneipe verlassen hast oder von den Behörden einkassiert wurdest.
Aber auch wenn kein direkter Verstoß festgestellt wird, wird euer Gespräch aufgezeichnet und von mehreren Organisationen zur Überprüfung von Hassverbrechen genau analysiert. Verstöße werden, ohne dass du direkt informiert wirst, an Behörden gemeldet.
Es kann aber auch sein, dass einer deiner Kumpel vom Verfassungsschutz angeworben wurde und versucht, dir strafbare Inhalte zu entlocken. Zusätzlich wird all das, was du nicht in einem privaten Nebenraum der Kneipe in deinem Freundeskreis besprichst, von tausenden Usern, denen deine Meinung nicht gefällt, nach strafbaren oder wenigstens nicht konformen Inhalten gescannt. Wenn sie etwas entdecken oder dich auch nur ärgern wollen, können sie dich melden. Bei vielen Meldungen kann es sein, dass du aus der Kneipe hinausgeworfen wirst, bevor diese Meldungen überhaupt von den zuständigen Stellen geprüft wurden.
Das sind laut EU-Kommission die idealen Bedingungen, um dich völlig ungezwungen und frei mit anderen Menschen in Sozialen Netzwerken auszutauschen, so wie es die Meinungsfreiheit in den Mitgliedsstaaten erlaubt. Frei nach dem Motto „Wer nichts zu verbergen hat, wird nichts gegen diese Vorgehensweise einzuwenden haben“.
Liebe Community in X,
nach meinen Einlassungen zu meinem ehemaligen Arbeitgeber #zdf seit dem 15. Februar 2026 zum ZDF-Bilder-Fake wurde vergangene Woche meine Familie von einem anonymen Anrufer bedroht. Das war bisher nicht vorgekommen. Ich kenne allerdings ähnliches schon aus der Zeit nach dem 22.2.2022.
Damals hatte ich in @BILD #Viertelnachacht ausgepackt und über Erlebnisse innerhalb des Senders berichtet. Dieses Video landete auf Platz 2 aller meistgeklickter deutschsprachiger YouTube-Videos mit rund 503.000 Aufrufen innerhalb der ersten 24 Stunden. (Quelle: Meedia) Ich sprach noch in drei weiteren Formaten darüber und erreichte darüber insgesamt 1,5 Mio Zuschauer.
Die Folge waren zwei denunzierende Artikel, einer von in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und einer im Online-Portal Übermedien. Eine Woche später war mein #Wikipedia-Artikel, den meine spätere Chefin bei #3sat und damals noch Kollegin angelegt hatte anlässlich meiner Moderation des #Berlinale Journals in #3sat 2008, gelöscht. Wie das zugehen konnte, habe ich nie erfahren.
Da sich danach merkwürdige Vorfälle in meinem Leben ereigneten, die mir bis dato nicht passiert waren, sprach ich darüber mit verschiedenen Leuten, die sich mit geheimdienstlichen Operationen auskennen. Daraus ging hervor, dass es sich bei diesen Vorkommnissen sehr wahrscheinlich um solcherlei gehandelt haben könnte.
Danach habe ich mich sehr lange nicht mehr zu meinem langjährigen Arbeitgeber geäußert. Die Veröffentlichungen von @nius und @apollo_news_de und die darauffolgende Debatte der vergangenen Wochen gaben mir Anlass, mich erneut zu Wort zu melden.
Ich habe nun die meisten meiner Posts auf diesem Kanal in X zum ZDF-Bilder-Fake gelöscht, um nicht weitere Repressalien zu erleben. Was dem Kollegen @janfleischhauer widerfahren ist, sollte jedem die Augen öffnen. Wer noch von „Unsere Demokratie“ spricht, dürfte nun endgültig davon ablassen können.
Dass ein relevanter Anteil der deutschen Bevölkerung sofort wissen würde, was ich meine, ein anderer all dies sofort in Abrede stellen und die Wahrheit meiner Worte in Zweifel ziehen würde, ist sinnbildlich für das, was hier im Lande passiert.
Allen, die das alles nicht glauben wollen, sei gesagt, dass zahlreiche Journalistenkollegen sich während der letzten Jahre ins Ausland abgesetzt haben, um weiterhin veröffentlichen zu können. Sie berichten in den deutschen Sprachraum hinein gewissermaßen aus dem Exil. Ihre Texte, Audios und Videos sind damit für die Menschen hier von unschätzbarem Wert.
Dass X ein freies Medium ist, hilft in Deutschland nur bedingt weiter. Hier wird zwar nicht zensiert, aber was teilweise von anderer Seite folgt, wenn man hier seine Meinung äußert, macht unfrei.
Ich danke allen für ihre Aufmerksamkeit, die hier mitgelesen haben.
Auch wenn diese Zeiten bisweilen dystopisch anmuten, bin ich zutiefst davon überzeugt, dass die Wahrheit siegen wird und wir auf bessere Zeiten zusteuern. Auch glaube ich an das Gute im Menschen und erlebe es täglich in kleinen Momenten auf der Straße. Glauben Sie mit mir daran!
Ihre
Katrin Seibold
Hört auf, missbrauchte Kinder als Schutzschild für euren Überwachungswahn zu missbrauchen!
Wer Kinderschutz will, sorgt für drakonische Strafen für Pädophile und jagt Täter im Darknet. Wer stattdessen die Chatkontrolle einführt, will keine Kinder retten – der will die lückenlose Massenüberwachung von 450 Millionen unschuldigen Bürgern.
Es ist die feigste Form der Politik: Ein emotionales Horrorszenario vorschieben, um das Grundrecht auf Privatsphäre heimlich zu beerdigen. Ihr schützt nicht die Kinder, ihr überwacht nur uns!
Behörden wollen entscheiden, welche Medien wir überhaupt noch zu sehen bekommen. Das steckt hinter dem „Public-Value"-Siegel:
In den nächsten Wochen – strategisch geplant für die Ferienzeit, wenn die Öffentlichkeit im Freibad sitzt – legen die Bundesländer den Entwurf für den neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag vor.
Das Herzstück: Die Landesmedienanstalten sollen die Macht bekommen, Medien per Siegel zu „wertvollen" Medien zu erklären – und alle anderen abzustempeln.
Was das heißt: YouTube, Facebook & Co. müssen die gesiegelten Medien nach oben spülen und den Rest herunterdrücken. Nicht der Nutzer entscheidet, was er sieht. Eine Behörde entscheidet es für ihn.
Um es beim Namen zu nennen: Dieses „Qualitätssiegel" ist eine staatliche Sichtbarkeitsschleuse, eine Erlaubnisbehörde für öffentliche Aufmerksamkeit. Und sie wird nicht aus Inkompetenz installiert, sondern durch koordinierte Programmatik.
In Großbritannien läuft dasselbe Drehbuch. Am 23. Juni startete das Medienministerium eine Konsultation für eine „neue strategische Richtung". Ziel: eine „gesunde Informationsumgebung".
Wer definiert „gesund"? Wer definiert „vertrauenswürdig"? Kein Wort dazu. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Regierung das für uns festlegt. Gesundheit der Debatte wird von oben verordnet.
Der ehrlichste Satz im ganzen britischen Papier: Die Bevorzugung „vertrauenswürdiger" Medien sei entscheidend besonders „in Zeiten sozialer Unruhen oder Krisen".
Übersetzt: Genau dann, wenn eine Regierung Massenprotesten gegenübersteht, sollen die Bürger aus nachollziehbaren Gründen nur noch das sehen, was diese Regierung abgesegnet hat.
„Desinformation bekämpfen" heißt in deren Sprache: die eigene Kritik dämpfen, wenn es eng wird.
Die einzige demokratieverträgliche Variante wäre kinderleicht: einen Schalter für die Bürger. Wer der Regierungsauswahl vertraut, schaltet sie an. Wer nicht, lässt es.
Diese Option taucht in Großbritannien nur als Randfrage auf – und in Deutschland denken die Landeszensuranstalten sie erst gar nicht an.
Warum? Weil sie das Ergebnis kennen. Die Mehrheit würde abschalten. Und ein Lenkungsinstrument, das man abschalten kann, lenkt nicht mehr. Genau darum bleibt der Schalter weg.
Selbst YouTube geht auf die Barrikaden und warnt seine Kanalbetreiber offen: Eure Reichweite kann brutal gedrosselt werden, sobald wir Regierungsinhalte hochstufen und euch dafür herunterregeln müssen.
Wenn selbst der Plattformkonzern warnt, sollte das zu denken geben.
Warum läuft das in Berlin und London im Gleichschritt?
Weil es zentral abgestimmt wird. Im Digital Policy Lab (DPL) – einer Berliner Arbeitsgruppe, gesteuert aus London, angedockt an das geheimdienstnahe Institute for Strategic Dialogue (ISD).
Dort koordinieren Behördenvertreter aus Europa und den Five-Eyes-Staaten den „Kampf gegen Desinformation" – nicht im Parlament oder einem offiziellen Gremium mit Protokoll und Öffentlichkeit, sondern getarnt als NGO, hinter verschlossenen Türen.
Schon 2021 kündigte Justizminister Heiko Maas an, im DPL gemeinsam mit Washington daran zu arbeiten, „dass staatliche Regulierung in die Algorithmen eingreifen kann".
Wortgleich mit dem, was Landesmedienanstalten und britische Regierung heute vorhaben. Der Plan ist fünf Jahre alt, und jetzt wird er ausgerollt.
Und der Weg ist bekannt. Deutschland war schon beim NetzDG der Eisbrecher für den EU Digital Services Act. Kommt das Public-Value-Siegel hier durch, zieht Brüssel nach. Großbritannien liefert die Blaupause für die restlichen Five Eyes.
Kurz: Ein Staat, der festlegt, welche Nachrichten sichtbar sind und welche in der Versenkung verschwinden, betreibt keine Medienvielfalt. Er betreibt ihr Gegenteil – und lanciert es vorsätzlich in der Ferienzeit, damit möglichst wenige es merken.
Merkt es euch. Und teilt es, solange ihr es noch könnt.
Die ganze Recherche bei @norberthaering:
https://t.co/rw4vMJ6Z9F
#Meinungsfreiheit #Zensur #DigitaleMedienStaatsvertrag #PublicValue
❌ Ex‑Präsident des Paul‑Ehrlich‑Instituts verstrickt sich in Widersprüche ❌
Im Thüringer Untersuchungsausschuss wurde deutlich, wie unvollständig die Informationslage zur Impfstoffsicherheit während der Corona‑Zeit war. Der ehemalige PEI‑Chef Prof. Klaus Cichutek erklärte, dass ihm zentrale Daten zu möglichen Impfnebenwirkungen oder Impf‑Todesfällen weder bekannt waren noch in die offiziellen Sicherheitsberichte eingeflossen sind. Tatsächlich übermittelte die Kassenärztliche Vereinigung die Daten erst Ende 2024, also Jahre nach Beginn der Impfkampagne.
Cichutek sagte 2021, die COVID‑Impfung führe zu keinen Todesfällen. Heute wissen wir: Die Behörde bewertete die Sicherheit, obwohl entscheidende Daten gar nicht vorlagen.
Wie kann eine Behörde, die Impfstoffe zulässt und deren Risiken bewertet, solche Aussagen treffen, wenn die Datenlage lückenhaft war? Aus Sicht vieler Bürger ist das ein Vertrauensbruch und ein Beweis dafür, dass das PEI seiner Kernaufgabe nicht gerecht wurde.
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☝️ dieBasis fordert deshalb eine lückenlose, unabhängige Aufarbeitung der gesamten Corona‑Politik. Eine Behörde, die aus Steuergeldern finanziert wird, muss Transparenz liefern und keine Widersprüche. Deshalb stellen wir die Existenz des PEI nun grundsätzlich infrage.
Quelle: https://t.co/K5Z63tZZMd
#dieBasis #PEI #Untersuchungsausschuss #thüringen #Impfstoffsicherheit #Nebenwirkungen #Cichutek
De manier waarop Chat Control er –als een dief in de nacht– is doorgeduwd, is werkelijk schandalig en een democratie totaal onwaardig.
Ter herinnering: het Europees Parlement had dit dossier eerder al twee keer eerder tegengehouden.
Deze week werd vervolgens een procedurele kunstgreep bovengehaald: een zogenaamde spoedprocedure waarbij een gewone meerderheid van de aanwezige parlementsleden niet volstond (?) om die tegen te houden, maar een absolute meerderheid van ALLE Europarlementsleden nodig was.
Maar velen waren al op verlof vertrokken natuurlijk…
En dus stemde een meerderheid van de aanwezige Europarlementsleden opnieuw tégen.
—> Maar omdat de uitzonderlijk hoge drempel niet werd gehaald, werd de spoedprocedure toch goedgekeurd en kon Chat Control alsnog versneld worden doorgeduwd.
Als een aanwezige meerderheid tegen stemt, maar die meerderheid door een procedurele truc niet volstaat om het voorstel tegen te houden, dan is het moeilijk nog ernstig te nemen wanneer Europa zichzelf een toonbeeld van democratie noemt.
Die erste (illegale) Abstimmung zur Chatkontrolle ist gerade durchgegangen - Donnerstag fällt im Plenum die endgültige Entscheidung, ob zukünftig ALLES, was Sie im Netz schreiben, gescannt wird…
📉 GERRIT HUY ERKLÄRT IN WENIGEN SÄTZEN, WIE EINE BLÜHENDE VOLKSWIRTSCHAFT ZUGRUNDE GERICHTET WIRD
🎓 Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy studierte Mathematik in Hamburg und Paris sowie Volkswirtschaftslehre in Hamburg und schloss beide Studiengänge mit einem Diplom ab. Anschließend erwarb sie an der Harvard Kennedy School einen Master of Public Administration (MPA). Beruflich war sie zunächst persönliche Referentin des Daimler-Finanzvorstands Edzard Reuter und übernahm später Führungspositionen bei Mercedes-Benz, als Vorstand der debis AG für Telekommunikations- und Mediendienste sowie als Vorsitzende der Geschäftsführung von Compaq Computer Deutschland.
🔝 Mit anderen Worten: Sie verfügt über fundierte Erfahrung in Wirtschaft, Management und Unternehmensführung.
🎙 Im Video bringt sie in wenigen Sätzen auf den Punkt, welche politischen Entscheidungen ausreichen, um eine einst starke Volkswirtschaft systematisch zu schwächen.
📈 Diese Ausführungen bilden die Einleitung zu einer Veranstaltung, auf der ausgewiesene Experten darüber diskutieren, wie die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs gebracht werden kann.
https://t.co/IpAFGF6fnc
@MeineDNEWS