@diw_jgeyer@A_Pluennecke@3xsKater Klar beim Splitting gäbe es keine Einkommensanrechnung, dafür wird Witwenrente aber schon früher gezahlt und bezieht sich auf 55 Prozent der Gesamtrente des Verstorben nicht nur auf "Ehepunkte".
@diw_jgeyer@A_Pluennecke@3xsKater Aber stirbt der oder die durchs Splitting Begünstigte vor dem Benachteiligten sind Punkte beim Überlebenden weg. Witwerrente bekommt er dann nicht usw usf . Viele Folgefragen die von der Kommission sicher nicht durchdacht werden
@schieritz@worrius bei dem aber auch nicht klar gesetzlich vorgeschrieben ist wie ist wie und welche versicherungsfremdem Leistungen berücksichtigt werden
@worrius@schieritz M.E. diskutieren sie auf unterschiedlichen Ebene, Herr Schieritz vorrangig auf der sozialrechtlichen nach der Definition von versicherungsfremd, die tatsächlich nicht trivial und sehr alt ist und Herr Woratschka auf der ökonomischen nach der Verteilungswirkung
@diw_jgeyer und ich bin nicht 100% sicher, aber ich glaube das wird von den Wohngeldstellen und Sozialämtern selbständig geprüft bzw bei der DRV abgefragt. "Die Wohngeldbehörde holt den Nachweis über das Vorliegen von Grundrentenzeiten bei dem Rentenversicherungsträger selbst ein."
@diw_jgeyer aber 20 Prozent im Wohngeld (alle Beziehende) mit Grundrentenzuschlag (NRW) ist schon ne Hausnummer....Wenn ich es auf die Schnelle richtig erfasst habe....
Wer hat von den Steuersenkungen der Koalition profitiert, wer nicht? Lars #Klingbeil|s Finanzministerium weiß keine Antwort, die #Linke fordert einen „Verteilungs-Check“ für alle Steuergesetze, wie @CHulverscheidt und Markus Zydra berichten. #SZPlus https://t.co/aLuuD3wOSH
@HolgerStichnoth@TimKriegerFR@KilianLoeser Der Anteil der ausländischen Versicherten ist in den letzten 25 Jahren von 8 auf über 20 Prozent angestiegen. Beitragszahlenden Versicherten! Zuwachs bei Beschäftigung aktuell nur bei Nicht-Deutschen. Gelungene Migration. Gut für die Rente. Quelle: DRV Rentenatlas 2025
@KeineWunder So ganz verstehe ich die Frage nicht. Drei große Ausgabenbereiche Aufwertung Ostllöhne, Witwenrente und Mütterrente für Kinder vor 1992 entwickeln sich zumindest rentenrechtlich bedingt rückläufig
@HogrefeJens@uli__gabriel@schieritz Verfassungsrechtlich könnte man vielleicht !!! Rentenansprüche ab einem bestimmten Einkommen degressiv abflachen. Das wäre das Ende der Teilhabeäquivalenz also eines Grundprinzips der GRV. Und man sollte dann die BBG anheben, aber das bringt nicht viel.
Wenn keiner weiß, wie @jsuedekum sich das eigentlich vorstellt, aber alle kommentieren ... dann vielleicht nochmal die Frage: wie stellen Sie sich das denn genau vor? Und was soll der Fortschritt im Vergleich zu heute sein?