Mit einigem Abstand habe ich mir noch einmal Gedanken zu der #Wahlrecht|s-Entscheidung des @BVerfG vom vergangenen Dienstag gemacht. Ich habe dabei auch die Kommentare berücksichtigt, die hier insbesondere auch zu meinen eigenen Beiträgen auf X abgegeben wurden – dafür vielen Dank.
Dass das BVerfG die Beseitigung der #Grundmandatsklausel für verfassungswidrig gehalten hat, war keine Überraschung. @_FriedrichMerz hatte in der Bundestagsdebatte am 17. März 2023 explizit auf diese Neuregelung im Gesetzesentwurf der Ampel hingewiesen, die sehr kurzfristig (wenige Tage zuvor!) eingefügt worden war. @MatthiasHauer hat den Videoclip geteilt, man kann ihn bei ihm ansehen. Für Merz' Bitte, die Abstimmung über das Gesetz wegen dieser kurzfristigen Änderung von der Tagesordnung zu nehmen, das intern noch einmal zu beraten und dann in zwei Wochen abzustimmen – diesen Zeitraum hatte er ausdrücklich zugesagt –, wurde er von den Ampelfraktionen hämisch ausgelacht. Ich bin mittlerweile fest davon überzeugt, dass es der Ampel tatsächlich darum ging, die Opposition zu schwächen und gezielt insbesondere die @CSU aus dem Parlament zu drängen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht da nicht mitgemacht hat. Der Rechtsstaat hat funktioniert.
Bedauerlich ist, dass das BVerfG das #Zweitstimmendeckungsverfahren nicht beanstandet hat. Das führt nun dazu, dass es zukünftig Wahlkreise geben wird, die nicht mehr durch einen eigenen Abgeordneten im Deutschen Bundestag repräsentiert sein werden. Seit Bestehen unserer Republik, also seit mehr als 75 Jahren, gab es diese Situation noch nie!Immer hatten alle Bürger in Deutschland einen Ansprechpartner im Wahlkreis, dem sie ihre Anliegen vortragen konnten und der diese sehr persönliche Rückmeldung aus seinem Wahlkreis in die Parlamentsdebatte einbringen und bei seinen Entscheidungen berücksichtigen konnte. Wir beklagen uns über Politikverdrossenheit und darüber, dass „die da oben“ völlig abgehoben seien und nicht wüssten, was im Land geschieht. Das wird nun leider nicht besser, wenn zukünftig Wahlkreise keinen eigenen Vertreter mehr haben werden, den die Bürger vor Ort ansprechen und mit ihren Sorgen und Nöten konfrontieren können. Das Direktmandat wurde damit erheblich entwertet. Ich finde, das ist ein großer Nachteil des Prinzips der Zweitstimmendeckung – die Demokratie hat wirklich verloren!
Dagegen ist vorgebracht worden, dass gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes sind, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Sie seien deshalb, und das hat auch das BVerfG im Urteil so gesagt, nicht Vertreter nur eines Wahlkreises. Das stimmt, aber darum geht es gar nicht: Natürlich haben die Abgeordneten nicht vorrangig die Interessen ihres eigenen Wahlkreises zu vertreten. Mir geht es um den Austausch mit den Bürgern und darum, dass jeder Bürger „seinen“ Abgeordneten im Wahlkreisbüro ansprechen können muss. Die Formulierung, dass wir bei der Wahl „unsere Stimme abgeben“, ist eine sehr schöne Metapher dafür: Wir Bürger geben unseren Abgeordneten die Stimme, mit der wir uns im Parlament Gehör verschaffen können. Die Abgeordneten sprechen im Parlament bildlich mit unserer Stimme. Und die Unmittelbarkeit des Austauschs mit dem Wahlkreisabgeordneten, die dafür sinnvoll und erforderlich ist, wird zukünftig nicht mehr sichergestellt sein. Das ist ein großer Verlust an demokratischer Partizipation.
Es kam auch das Argument, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren vom BVerfG gebilligt worden und deshalb eben „richtig“ sei. Das überzeugt mich aber ganz und gar nicht: Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es doch nicht, „gute“, „schöne“ oder „richtige“ Politik zu gestalten! Sondern das BVerfG hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, ein Gesetz oder sonstiges staatliches Handeln auf Antrag darauf zu überprüfen, ob es mit dem Grundgesetz im Einklang steht (Art. 93 GG, § 13 BVerfGG). Maßstab für die Überprüfung durch das BVerfG ist allein das Grundgesetz. Das Grundgesetz macht aber grundsätzlich keine Vorgaben zur Ausgestaltung des Wahlrechts, deshalb kann das BVerfG gar nicht andere Prüfungsmaßstäbe anlegen und fordern, dass man bestimmte Sachverhalte sinnvoller auch anders hätte regeln können. Deshalb ist der Umstand, dass das BVerfG der Auffassung ist, die Zweitstimmendeckung verstoße nicht gegen die Verfassung, für mich noch lange kein Argument, die Zweitstimmendeckung politisch für richtig zu halten. Sie beschädigt unsere Demokratie, auch wenn das BVerfG entschieden hat, dass sie nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Und schließlich zur Historie der Verkleinerung des Bundestages als solcher: Die CSU hat zu Recht darauf bestanden, dass der Wahlkreisbewerber, der seinen Wahlkreis direkt gewonnen hat, auch Mitglied des Deutschen Bundestages sein muss. Die Gründe habe ich genannt. Man hätte mit anderen Mitteln zur Verkleinerung kommen können. Die Vorschläge sind bekannt und müssen hier nicht wiederholt werden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass der Bundestag, den wir am 28. September 2025 wählen dürfen, das Wahlrecht noch einmal so ändert, dass die Demokratie keinen weiteren Schaden nimmt, sondern am Ende gewinnt.
@cducsu@FDP_Fraktion@spdbt@GrueneBundestag@Markus_Soeder@MartinHuberCSU
Das ist doch keine Überraschung. Die Krawallhenne aus Schwerin hat schon gezeigt, dass sie notfalls auch einen Lagerwahlkampf ohne Rücksicht auf die anderen führt, die in ihrem Lager sind. Wenn sich die Gelegenheit bietet, der CDU ins Kreuz zu treten, macht die SPD das. Das ist im politischen Wettbewerb der Parteien nicht zu beanstanden, auch wenn es weh tut.
Auch für Miersch gilt: Die CDU ist nur solange ein geduldeter "Partner", wie die SPD sie braucht, um die Regierungsbeteiligung zu sichern. Notfalls mit Methoden, die die Union in Existenznöte bringt (Stichwort "Brandmauer"). Wenn sich die Gelegenheit bietet, wirklich linke Inhalte durchzusetzen, macht die SPD das, was dafür erforderlich ist, auch wenn es weh tut. Sogar selbst dann, wenn sie damit in die Fänge der fragwürdigen Neuköllner Unterwelt gerät.
Ich schreibe es jetzt zum gefühlt tausendsten Mal: Liebe CDU, kümmert Euch um Euren Markenkern. Werft gelegentlich mal einen Blick in das Grundsatzprogramm, da steht viel Gutes drin. Und hört endlich auf, Euch vor der SPD und den Grünen zu bücken und Eure programmatischen Grundsätze zu verraten. Sie danken es Euch nicht, sondern schubsen Euch bei der erstbesten Gelegenheit die Klippe hinunter, sobald sich andere Machtoptionen ergeben.
Einfach mal aufwachen.
Passt in der Schule gut auf (auch freitags), macht eine gescheite Ausbildung, kümmert Euch um einen guten Job und geht arbeiten. Dann klappt's auch mit dem Wohnen.
#bezahlbar
Eine Autobahn ist "befahrbar", auch wenn ich mit dem Mofa dafür zu langsam bin. Ein Pilz kann "essbar" sein, auch wenn ich keine Pilze mag. Ein altes Klavier kann immer noch "spielbar" sein, das hilft aber demjenigen nicht, der völlig unmusikalisch ist.
"Bezahlbar" ist fast alles, auch wenn nicht jeder genug Geld hat, um sich fast alles leisten zu können. Es muss auch nicht jeder in Berlin innerhalb des S-Bahn-Rings wohnen - es gibt kein Grundrecht auf eine billige Wohnung in zentraler Lage.
Was ich sagen will: ICH KANN DAS WORT BEZAHLBAR NICHT MEHR HÖREN!
Eine Autobahn ist "befahrbar", auch wenn ich mit dem Mofa dafür zu langsam bin. Ein Pilz kann "essbar" sein, auch wenn ich keine Pilze mag. Ein altes Klavier kann immer noch "spielbar" sein, das hilft aber demjenigen nicht, der völlig unmusikalisch ist.
"Bezahlbar" ist fast alles, auch wenn nicht jeder genug Geld hat, um sich fast alles leisten zu können. Es muss auch nicht jeder in Berlin innerhalb des S-Bahn-Rings wohnen - es gibt kein Grundrecht auf eine billige Wohnung in zentraler Lage.
Was ich sagen will: ICH KANN DAS WORT BEZAHLBAR NICHT MEHR HÖREN!
@HenrijsDE Wer nicht viereinhalb Minuten seines Lebens mit diesem Bullshit vergeuden will: Hier ist die Kurzfassung. Mehr muss man nicht wissen.
https://t.co/5MOr0FLHON
Vergesellschaftung in Berlin: Was geschieht mit den Grundschulden?
Die Debatte über die Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände konzentriert sich meist auf Art. 15 GG und die Höhe der Entschädigung. Weit weniger beachtet wird, dass die Immobilien regelmäßig fremdfinanziert und mit Grundschulden belastet sind. Der von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vorgelegte Gesetzentwurf, den die Berliner Linke zur Grundlage eines Vergesellschaftungsgesetzes machen will, greift dieses Problem ausdrücklich auf – und zwar auf die radikalste Weise, die man sich überhaupt nur denken kann.
Nach § 7 des Entwurfs sollen die vergesellschafteten Immobilien von den auf ihnen lastenden privatrechtlichen Verpflichtungen frei werden. Grundpfandrechte sollen also nicht bestehen bleiben, sondern sofort und vollständig erlöschen. Damit soll verhindert werden, dass die Bank später die Zwangsversteigerung betreibt, weil ihr Schuldner nicht zahlen kann, und die Immobilie dadurch wieder in Privateigentum gelangt. Schon die Berliner Expertenkommission hatte deshalb angenommen, dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG grundsätzlich auch Hypotheken und Grundschulden erfassen müsse.
Damit trifft die Vergesellschaftung wirtschaftlich aber nicht nur die Wohnungsunternehmen, sondern entzieht auch den finanzierenden Banken ihre dinglichen Sicherheiten – und enteignet sie gleich mit.
Der Entwurf des Vergesellschaftungsgesetzes versucht dies durch § 21 aufzufangen. Der Grundpfandrechtsgläubiger soll Ersatz für sein erlöschendes Recht „aus der Entschädigung für das Eigentum“ erhalten. Die Verteilung soll nach Regeln erfolgen, die sich an der Erlösverteilung in der Zwangsversteigerung orientieren. Die Entschädigung kommt dann also gar nicht bei den enteigneten Immobilienunternehmen an, sondern bei den finanzierenden Banken.
Das eigentliche Problem liegt dabei in der Begrenzung auf die Entschädigung, die wiederum deutlich unter dem Verkehrswert liegen soll. Ines Schwerdtner sprach von einem „symbolischen Euro“, Jan van Aken immerhin von „acht bis zwölf Mrd. Euro“ – wohlgemerkt bei einem geschätzten Verkehrswert von 42 Mrd. Euro.
Ein einfaches Beispiel zeigt die Größenordnung: Ein Wohnungsbestand hat einen Verkehrswert von 600 Mio. Euro und ist noch mit 500 Mio. Euro finanziert. Beträgt die Enteignungsentschädigung beispielsweise 300 Mio. Euro, also 50 % des Verkehrswerts und damit innerhalb des von der Initiative ursprünglich selbst genannten Korridors von 40 bis 60 %, fehlen gegenüber der Darlehensvaluta bereits 200 Mio. Euro. Bei einer Entschädigung von nur 150 Mio. Euro (das entspräche in etwa der Größenordnung, die van Aken am 22. September 2026 bei Markus Lanz genannt hat) wären es 350 Mio. Euro. Die Initiative hält dem entgegen, Banken finanzierten Immobilien ohnehin regelmäßig mit einem Sicherheitsabschlag, weshalb die Entschädigung „in aller Regel zur Befriedigung ausreiche“. Ob das für die tatsächlich betroffenen Bestände zutrifft, hängt jedoch von deren konkreter Verschuldung und Besicherungsstruktur ab.
Die restliche Darlehensforderung der Bank erlischt nämlich nicht. Sie bleibt gegen das Wohnungsunternehmen bestehen. Dieses Unternehmen hat aber gerade die Immobilie und damit regelmäßig auch die zugehörigen Mieterträge verloren. Da dies faktisch entschädigungslos geschehen ist, weil die Entschädigung ja bei der Bank angekommen ist, kann eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Wohnungsunternehmens oder die Verschlechterung der Darlehenssicherheit (die ist nämlich komplett weg) zudem Kündigungsrechte der Bank auslösen, insbesondere nach § 490 Abs. 1 BGB. Kann das Unternehmen fällige Darlehensforderungen anschließend nicht bedienen oder deckt sein Vermögen seine Verbindlichkeiten nicht mehr, stellen sich die Fragen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach §§ 17 und 19 InsO. Die Insolvenz ist dann unvermeidbar.
Hinzu kommt: Die Entschädigung soll nach § 11 des Gesetzesentwurfs nicht in Geld, sondern durch übertragbare, mit 3,5 % verzinste und über 100 Jahre zu tilgende Schuldverschreibungen erfolgen. Für diese haftet zwar das Land Berlin. Ihr Nominalwert muss aber nicht ihrem jederzeit erzielbaren Marktwert entsprechen.
Es ist in der Folge also auch ein Bankenbeben zu erwarten, wenn die Banken mit ihren Darlehensforderungen massenhaft und komplett ausfallen. Werden Grundpfandrechte beseitigt und durch eine Entschädigungsmasse ersetzt, die unter den gesicherten Forderungen liegt, verlagert die beabsichtigte Vergesellschaftung einen Teil ihres wirtschaftlichen Risikos unmittelbar auf die finanzierenden Banken.
All diese Probleme haben die linken Verfasser des Entwurfs des Vergesellschaftungsgesetzes gesehen und im Entwurf aufgegriffen. Das bedeutet: Die Linke will einen radikalen Systemwechsel, sie will die brutalstmögliche Zerstörung der Privatwirtschaft. Ob das die Berlinerinnen und Berliner im Blick hatten, als sie beim Volksentscheid für die Enteignung gestimmt haben? Die hatte man ja eigentlich nur gefragt, ob sie billig wohnen wollen.
Da an den großen Berliner Wohnungsgesellschaften bekanntlich auch ausländische Investoren beteiligt sind, wirft deren Vergesellschaftung noch ganz andere Rechtsfragen auf, die sich mit dem Grundgesetz allein nicht beantworten lassen. Denn auch die Geschäftsanteile selbst können eine durch internationale Investitionsschutzvereinbarungen geschützte Investition sein, der Investor muss dazu nicht unmittelbar Eigentümer der Berliner Grundstücke sein.
Da kann bestimmt die ehemalige UN-Chefin helfen, die kommt ja mehr so aus dem Völkerrecht.
In #Berlin droht Sozialismus pur. Grüne und SPD sollten dringend überprüfen, hinter wem sie sich versammeln wollen. In der Linkspartei gibt es tief antisemitische Ansichten – und auch wer mit Clan-Chefs feiert, hat sich disqualifiziert. Es droht in Berlin eine linksextremistische Regierung mit weniger Polizei, weniger Sicherheit und stattdessen Enteignungen und dem Rückzug von Investoren. All das ist grundlegend falsch und schadet dem Ansehen von ganz Deutschland in der Welt. Es darf nicht sein, dass für so eine katastrophale Politik dann auch noch mehr Geld nach Berlin fließt… Schon jetzt sind es vier Milliarden Euro pro Jahr über den Länderfinanzausgleich. Und auch über den Hauptstadtvertrag muss man nochmal reden.
Das ist richtig, setzt aber voraus, dass es der Linken darum geht, dass die Berliner irgendwo wohnen können und das auch noch zu angemessenen Preisen. Das behauptet sie zwar, das ist aber nicht ihr Ziel. Wie ich geschrieben habe: Die Linke will einen radikalen Systemwechsel, sie will die brutalstmögliche Zerstörung der Privatwirtschaft. Weg von dem von ihr so verhassten Kapitalismus. Nur darum geht es.
Korrekt. Nach der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und der Solvabilitätsverordnung (SolvV) müssen Banken vergebene Kredite mit Eigenkapital unterlegen. Liegen anerkannte Kreditsicherheiten (wie Grundschulden oder verpfändete Sparguthaben) vor, sinkt das sogenannte Adressenausfallrisiko. Die Bank muss dadurch weniger Eigenkapital vorhalten, was die Kreditvergabe für sie günstiger macht - ein Vorteil, der über niedrigere Zinsen oft an den Kunden weitergegeben wird.
Das setzt aber voraus, dass die Kreditsicherheiten werthaltig sind. Deswegen müssen Banken bei der Kreditvergabe eine Risikobewertung vornehmen. Dazu gehört die Prüfung, ob ein die Darlehensforderung sicherndes Grundpfandrecht ausreichende Sicherheit bietet. Üblicherweise wird das mit Verkehrswert- oder Beleihungswertgutachten dokumentiert (ist das Grundstück so viel wert, dass der Verwertungserlös die Darlehensvaluta nicht unterschreitet?). Verläuft die Prüfung negativ, wird die Kreditvergabe entweder ganz abgelehnt (denn sonst müsste die Bank schließlich Eigenkapital unterlegen) oder das erhöhte Risiko wird mit Preisaufschlägen kompensiert, also mit (signifikant) höheren Zinsen.
Aktuell kommt hinzu, dass unabhängig vom tatsächlichen Wert der Immobilie das Grundpfandrecht selbst nicht sicher ist: wenn das Berliner Vergesellschaftsgesetz so beschlossen wird, wie es im Entwurf vorliegt, soll das Grundpfandrecht mit Inkrafttreten des Gesetzes sofort und automatisch erlöschen. Deshalb muss die Bank eine andere Sicherheit verlangen, die nachhaltiger ist. Die wird ein Wohnungsunternehmen aber gar nicht stellen können oder wollen, wenn es damit rechnen muss, demnächst enteignet zu werden.
Ob es überhaupt dazu kommt, steht noch gar nicht fest. Dazu müsste es in Berlin ja erstens zunächst einmal eine R2G-Koalition geben und zweitens eine Übereinkunft, diesen Irrsinn auch tatsächlich umzusetzen. Derzeit diskutieren SPD und Grüne primär über Kontakte der Linken zur organisierten Kriminalität (was wichtig ist) und über den Antisemitismus in der Linkspartei (was noch wichtiger ist). Ich meine, es müsste dringend auch über die Rechts- und Wirtschaftsordnung gesprochen werden. SPD und Grüne können es eigentlich nicht zulassen, dass die Linke ihre Vergesellschaftungspläne umsetzt, von denen sie ja schon gesagt hat, dass das eine Grundbedingung für eine Koalition sei. Dann geht halt R2G nicht, es gibt auch eine andere Option. Dazu sollten sich SPD und Grüne aber sehr schnell positionieren, weil jeder weitere Tag der Unsicherheit, ob es in Berlin zu einem Vergesellschaftungsgesetz kommt, dem Land schadet.
Einzelne Unternehmen können ohnehin nicht verfassungsgemäß enteignet werden. Für Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, gilt das Verbot des Einzelfallgesetzes aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht formuliert den Maßstab so: Ein Gesetz ist hinreichend allgemein, wenn seine abstrakte Fassung nicht erkennen lässt, auf wie viele und welche konkreten Fälle es angewandt wird. Ein Gesetz kann allerdings auch konkrete Anlassfälle haben („Anlassgesetz“), solange es darüber hinaus auf weitere Fälle anwendbar ist.
Genau so ist es. Wenn z. B. Vonovia heute eine Immobilie in Berlin sanieren muss und dafür Fremdkapital benötigt, wird sie keine Bank finden, die das ohne andere Sicherheiten außerhalb Berlins finanziert. Das wird aber Vonovia wiederum nicht machen (können). Deshalb wird die notwendige Sanierung dann eben unterlassen. Allein die Ankündigung der Vergesellschaftung wird kurzfristig zu einem sichtbaren Verfall der Berliner Immobilienbestände führen. Dach undicht? Wurscht. Schimmelbildung? Egal.
Mir tun die 25,7 % der Wähler nicht leid, die Die Linke gewählt haben - die wollten das so. Die Wahlbeteiligung lag bei 74,2 %. Um die 81 % der Berliner, die das nicht gewählt haben, muss man sich Sorgen machen (die U16 sind dabei nich nicht einmal mitgezählt). Eigentlich könnte man sich schadenfroh zurücklehnen und mal gucken, was passiert. Aber es ist die deutsche Hauptstadt, verdammt noch mal.
@Makrobobr Es gibt wegen des gesetzesunmittelbaren Eigentumsentzugs keinen Instanzenzug. Die enteigneten Unternehmen sind wegen Art. 15 GG („durch Gesetz“) selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Eigentumsrechten (Art. 14 GG) betroffen und können sofort Verfassungsbeschwerde erheben.